Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
03.05.13, 18:17
Aktualisiert
13.05.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.04.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 21.1
Nr. der Ratsdrucksache: 1056-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
15.05.2013
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
10.07.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Wasserentnahme-Entgeltgesetz NRW;
hier: Erhöhung des Wasserentnahmeengelts
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Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller
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( X )Kosten €: ca. 3.900,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Das Land NRW erhebt für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein
Wasserentnahmeentgelt (sog. „Wassercent“).
Nach Abzug der Sach- und Personalaufwendungen verwendet das Land die Einnahmen für Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der Altlastensanierung und Altlastenaufbereitung und das verbleibende Aufkommen für den Landeshaushalt (§ 9 Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen –WasEG).
Seite 2 von Ratsdrucksache 1056-IX
Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes NordrheinWestfalen – WasEG) vom 27.01.2004. Dabei bemisst sich das Wasserentnahmeentgelt gemäß
diesem Gesetz nach der entnommenen Wassermenge. Das Entgelt nach diesem Gesetz betrug
4,5 Cent/m³. Das Gesetz ist zum 01.02.2004 in Kraft getreten und sollte zum 31.12.2009 wieder
außer Kraft treten.
Der vorletzte Landtag hat am 08.12.2009 mit dem „Gesetz zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts“ die schrittweise Abschaffung des Entgelts in NRW bis Ende 2018 beschlossen. Es ist
am 31.12.2009 in Kraft getreten. Das Gesetz sah ein Auslaufen des Entgelts in jährlichen Schritten ab 2010 vor. Die jährliche Reduktion sollte durch Verminderung der Entgeltsätze um jeweils 10
Prozentpunkte erfolgen ( bis zum 31.12.2009 4,50 Cent/m³, ab 01.01.2010 4,05 Cent/m³, ab
01.01.2011 3,60 Cent/m³ usw.)
Mit dem Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes vom 25.07.2011, in Kraft seit
30.07.2011, ist die vorgesehene, schrittweise jährliche Reduzierung der Entgeltsätze entfallen.
Stattdessen wurden die Entgeltsätze für Trink- und Brauchwasser wieder auf 4,50 Cent/m³ festgesetzt.
Am 03.04.2013 ist die Änderung des WasEG NRW in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung
wurde das Wasserentnahmeentgelt von 4,5 Cent/m³ auf 5 Cent/m³ erhöht.
Für den Bezug von rd. 1.041.600 m³ Wasser aus der Oleftalsperre ist im Wirtschaftsplan Stadtwerke Bad Münstereifel -Betriebszweig Wasser- für das Wirtschaftsjahr 2013 ein Betrag von
655.000 € eingestellt. In diesem Betrag enthalten sind u. a. die Kosten, die ihre Grundlage im
Wasserentnahmeentgeltgesetz haben. Diese Kosten erhöhen sich von veranschlagten ca. 47.000
€ aufgrund der am 03.04.2013 in Kraft getretenen Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts um ca.
3.900 € auf nunmehr rd. 50.900 €.
2. Rechtliche Würdigung
Landesgesetz
3. Finanzielle Auswirkungen
Mehrkosten in Höhe von ca. 3.900 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt, da gesetzliche Regelung
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt