Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
13.05.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.04.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 1064-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
15.05.2013
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
10.07.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht Betriebszweig Abwasser
I. Quartal (31.03.2013)
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1064-IX
1. Sachverhalt:
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Aus diesem Grunde werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplanes mit
den Geschäftszahlen zum 31.03.2013 (I.Quartal) überreicht.
a) Erfolgsplan
Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich drei Monate lassen sich verlässlichen Prognosen für das
Geschäftsjahr 2013 nicht ableiten. Deshalb wird erst mit dem zweiten Quartalsbericht eine Hochrechnung auf das Geschäftsjahr 2013 vorgelegt.
b) Vermögensplan
Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß vorrangig in der zweiten Jahreshälfte 2013.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtliche Grundlage ist § 20 EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Zwischenbericht des Betriebszweiges Abwasser zum 31.03.2013 (I.Quartal) wird zur Kenntnis
genommen.