Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
193 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.02.13, 09:54
Aktualisiert
13.05.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.02.2013
- Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2013
Nr. der Ratsdrucksache: 965-IX/Z-5
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Sitzungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
26.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
14.05.2013
Rat
28.05.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 – 2023;
hier: Maßnahmen zur Berücksichtigung im Haushalt 2013 ff.
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Nachfolgende Maßnahmen sind derzeit nicht im Entwurf des Haushaltes 2013 eingeplant bzw.
sind noch im Haushaltsentwurf enthalten, müssten aber überdacht werden, wenn kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept beschlossen werden sollte. Insofern bedürfen diese
Maßnahmen noch der politischen Beratung. Um das Haushaltskonsolidierungsziel, ab dem Jahr
2022 wieder einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen, nicht zu gefährden, ist im Rahmen der
Beratungen allerdings auch der Beschluss zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen durch Ertragsteigerung oder Aufwandreduzierung an anderer Stelle zu beschließen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-5
Bezeichnung der
Maßnahme
U3-Ausbau
Kita Iversheim
Kita Mutscheid
Kita Houverath
Kita Hohn
Mittelbedarf
Jahr
Höhe
2013
2013
2013
2013
45.000 €
55.000 €
10.000 €
10.000 €
Anmerkung(en)
Es ist fraglich, ob für die angedachten Maßnahmen die U3Pauschale auskömmlich ist. Welche Folgekosten ausgelöst
werden, wenn der U3-Ausbau angegangen wird und was
hier dann noch auf die Stadt zukommen kann, ist derzeit
ebenfalls nicht absehbar. Zu fragen ist daher, ob die Stadt
bereit ist, das weitergehende Risiko zu tragen, obwohl sie
nicht mehr Träger der Einrichtungen ist und die Hauptverantwortung beim Kreis als Träger der Jugendhilfe liegt. Die
Stadt ist seit dem Wechsel der Trägerschaft für die Tageseinrichtungen für Kinder lediglich Vermieter der Liegenschaften und soll als solcher für die Weiterentwicklung der Aufgabe in Anspruch genommen, was im Mietrecht und den mit
dem DRK geschlossenen Verträgen so in keiner Weise vorgesehen ist.
Sollte die Stadt hier die Umbaumaßnahmen finanzieren,
wäre dies als überaus bedenklich zu bezeichnen, weil dann
andere Aufgabenträger (Kreis und DRK) von der ohnehin
klammen Stadt in einer erheblichen Art und Weise subventioniert würden, obwohl es erklärtes Ziel der Stadt war, sich
der Aufgabe "Trägerschaft für die Tageseinrichtungen für
Kinder " u. a. aus Konsolidierungsgründen zu entledigen.
Losgelöst von diesen grundsätzlichen Fragestellungen, werden vom Ingenieurbüro nachfolgende Aussagen zu den
Maßnahmen getätigt:
Kita Iversheim:
Es wurde noch nicht entschieden, ob es hier einen Anbau
oder nur einen Umbau im Bestand geben wird. Im Falle des
Anbaus wird eine Mehrleistung der Heizung für rund 40 m²
benötigt. Zudem werden weitere Stromkreise für Beleuchtung etc. benötigt. Daher sollten hier Kosten für eine Erneuerung/ Erweiterung von Heizung und E-Verteilung berücksichtigt werden.
Bei Anbau und bei Umbau wird die WC- Anlage erneuert. D.
h., in jedem Fall müssen neue Grundleitungen verlegt bzw.
an die alten Grundleitungen und Kanäle Anschlüsse hergestellt werden. Der Zustand dieser Leitungen ist nicht bekannt, daher kann Sanierungsbedarf bestehen. Andere Risiken werden bei dieser Einrichtung derzeit nicht gesehen.
Der Betrag deckt daher aus Sicht des Ingenieurbüros diese
Eventualitäten. Die derzeit favorisierte Lösung des LVR
(Umbau im Bestand) ist jedoch nicht durch die Umbaupauschale zu finanzieren. Hier fehlen rund 25.000 €. Ob der
Fehlbetrag vom DRK aufgebracht würde, ist derzeit unklar.
Kita Mutscheid:
In Mutscheid soll der Umbau im Bestand erfolgen. Es wird
ein Wickelbereich und ein Personal- WC neu angebunden.
Der geschätzte Mittelbedarf entfällt nicht allein auf die U3Umbaumaßnahmen. Da das Gebäude allgemein in einem
schlechten Zustand ist, sollte ein Puffer für eventuelle Dachreparaturen, Beseitigung von Feuchteschäden etc. vorgesehen werden.
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Bezeichnung der
Maßnahme
Mittelbedarf
Jahr
Anmerkung(en)
Höhe
Kita Houverath:
Der veranschlagte Betrag ist ausreichend. Gerade wurde die
Heizung erneuert und umfangreiche Dämmarbeiten ausgeführt. Der Anschluss des Wickelbereiches erfolgt oberirdisch. Statische Risiken zur Gründung o. Ä. bestehen nicht.
Beitritt zur Nordeifel
Touristik GmbH
(NeT)
Beteiligung an der
Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG
Klimaschutzkonzept
Eifel vital
Schulsozialarbeit
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
Kita Hohn:
Auch hier wurde nicht entschieden, ob es sich um einen
Anbau oder Umbau handelt. Die anzubauende Fläche beträgt jedoch nur 12,5 m². Daher schließe ich Risiken bezüglich der Heizung und Elektroinstallationen aus. Umfangreich
wird der WC- Bereich umgebaut. D. h. hier kann es wieder
zur Problematik mit alten Grundleitungen und Kanalanschlüssen kommen. Dieser Betrag ist daher gerechtfertigtggf. noch um 5.000€ zu erhöhen.
Im Zuge der Diskussion um eine touristische Neuausrichtung wurde in der Vergangenheit auch der mögliche Beitritt
zur NeT thematisiert und dem Bürgermeister ein diesbezüglicher Verhandlungsauftrag erteilt (vgl. RD 812-IX). Die
Zeichnung eines entsprechenden Gesellschaftsanteiles ist
bis jetzt noch nicht erfolgt. Je nach Lesart des derzeit gültigen Gesellschaftervertrages ist von den nebenstehend genannten jährlichen Mindestaufwendungen auszugehen.
Sofern eine Beteiligung erfolgen sollte, fiele künftig ein Zinsaufwand aus der Finanzierung des derzeit in Rede stehenden Anteilserwerbs i. H. v. rd. 161.000 €. Der Anteilserwerb
ist derzeit weder im Ergebnis- noch im Finanzplan veranschlagt. Um den Schuldenabbau nicht zu gefährden, sollte
die Finanzierung lediglich aus den pauschalen Zuweisungen
erfolgen. Beim Verbleib im Nothaushalt wäre dies, zudem
die einzige Finanzierungsmöglichkeit, da Kreditaufnahmen
unzulässig wären.
Konkrete Ansätze können hier noch nicht beziffert werden.
Hierzu bedarf es entsprechender Beschlüsse zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept. Insofern ist dies hier als Merker für die weiteren politischen Beratungen zu verstehen.
Beim Produkt 074181 (Kur- und Badebetrieb) sind für das
Projekt Eifel Vital für 2013 und 2014 jeweils 4.500 € veranschlagt (s. Sachkonto 529133). Ob und in welchem Umfang
die Beteiligung an dem Projekt über das Jahr 2014 hinaus
fortgeführt werden soll, bedarf der politischen Beratung.
Bisher wird im Schulzentrum auch mit städtischem Personal
die Aufgabe der Schulsozialarbeit wahrgenommen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Ein solches
Angebot kann nur bei einer geordneten Haushaltswirtschaft
aufrechterhalten werden, also mindestens im Stadium eines
genehmigungsfähigen HSK.
Rechnerisch ergibt sich vorerst kein Einsparpotenzial. Der
für diese Aufgabe zur Verfügung gestellte Stellenanteil von
0,35 müsste bei Verzicht auf diese Aufgabenerfüllung in
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Bezeichnung der
Maßnahme
Mittelbedarf
Jahr
Dorfgemeinschaftshäuser
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ausgestaltung eines
inklusiven Bildungssystems
DSL-Ausbau im
Stadtgebiet
2013
2014
2015
Anmerkung(en)
Höhe
30.423 €
30.458 €
30.435 €
30.772 €
31.305 €
31.846 €
32.397 €
32.958 €
33.528 €
34.108 €
einem anderen Bereich der Verwaltung angesetzt werden.
Sofern die Selbstbindung aus dem beschlossenen HSK aufgehoben werden soll, sind die nebenstehenden Defizite ab
dem Jahr 2014 wieder zu berücksichtigen. Da im Bereich
der bilanziellen Abschreibung bisherige Zuordnungen zu
Produkten, so auch bei den Dorfgemeinschaftshäusern, zu
aktualisieren sind, wird das Defizit bei den Dorfgemeinschaftshäuser höher ausfallen.
Hinzuweisen ist darauf, dass bei einem Verbleib im Nothaushalt die Aufhebung der Selbstbindung unzulässig ist.
Ziel der Inklusion ist es, das gemeinsame Leben und Lernen
von Menschen mit und ohne Behinderungen als gesellschaftliche Normalform zu etablieren. Ein Finanzierungsbedarf lässt sich jedoch frühestens ab November 2013 nach
Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
NRW und feststehendem Handlungsbedarf ermitteln. Da
dies jedoch eine Pflichtaufgabe sein wird, sind hierfür dann
auch die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen. Inwiefern von Seiten des Landes eine Verpflichtung zum Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben der Kommunen anerkannt
wird (Konnexität), bleibt abzuwarten.
Diese Maßnahme ist vom Fachamt dem Grunde nach mitgeteilt worden, um frühzeitig auf ggf. erforderlichen städtischen
Haushaltsmitteleinsatz hinzuweisen.
15.000 € In den Bereichen des Stadtgebietes, die heute noch nicht
15.000 € über eine schnelle DSL-Anbindung verfügen, sollte unter
7.500 € Einbindung bürgerschaftlichen Engagements dieser infrastrukturelle Mangel behoben werden. Hierzu ist allerdings
eine städtische Beteiligung erforderlich, um wie in vergleichbaren Situationen bereits geschehen, mit der Telekom AG
eine entsprechende Regelung zu vereinbaren.
2. Rechtliche Würdigung
Sollte die Stadt weiterhin im Nothaushalt verbleiben, so müssten vorstehend genannte Maßnahmen unter dem Aspekt des § 82 GO NRW vor deren Übernahme in den Haushalt 2013 auf deren
zulässige Umsetzung hin überprüft werden.
Um auf EU-Förderprogramme z. B. LEADER oder sonstige Förderprogramme zurückgreifen zu
können, ist regelmäßig der kommunale Selbstanteil darzustellen. Dies erfordert eine gewisse Flexibilität in der städtischen Haushaltswirtschaft, die nur im Rahmen eines genehmigungsfähigen
HSK zu gewährleisten ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Sind – soweit bekannt – vorstehend aufgeführt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Für die Umsetzung und Betreuung vorstehender Maßnahmen ist entsprechendes Personal einzusetzen. Der Umfang und dessen monetärer Aufwand kann derzeit nicht beziffert werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
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