Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023; hier: Maßnahmen zur Berücksichtigung im Haushalt 2013 ff.)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
193 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.02.13, 09:54
Aktualisiert
13.05.13, 18:23
Mitteilungsvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
hier: Maßnahmen zur Berücksichtigung im Haushalt 2013 ff.) Mitteilungsvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
hier: Maßnahmen zur Berücksichtigung im Haushalt 2013 ff.) Mitteilungsvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
hier: Maßnahmen zur Berücksichtigung im Haushalt 2013 ff.) Mitteilungsvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
hier: Maßnahmen zur Berücksichtigung im Haushalt 2013 ff.) Mitteilungsvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
hier: Maßnahmen zur Berücksichtigung im Haushalt 2013 ff.)

öffnen download melden Dateigröße: 193 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.02.2013 - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2013 Nr. der Ratsdrucksache: 965-IX/Z-5 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 26.02.2013 Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2013 Rat 28.05.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 – 2023; hier: Maßnahmen zur Berücksichtigung im Haushalt 2013 ff. __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Nachfolgende Maßnahmen sind derzeit nicht im Entwurf des Haushaltes 2013 eingeplant bzw. sind noch im Haushaltsentwurf enthalten, müssten aber überdacht werden, wenn kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept beschlossen werden sollte. Insofern bedürfen diese Maßnahmen noch der politischen Beratung. Um das Haushaltskonsolidierungsziel, ab dem Jahr 2022 wieder einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen, nicht zu gefährden, ist im Rahmen der Beratungen allerdings auch der Beschluss zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen durch Ertragsteigerung oder Aufwandreduzierung an anderer Stelle zu beschließen. Seite 2 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-5 Bezeichnung der Maßnahme U3-Ausbau Kita Iversheim Kita Mutscheid Kita Houverath Kita Hohn Mittelbedarf Jahr Höhe 2013 2013 2013 2013 45.000 € 55.000 € 10.000 € 10.000 € Anmerkung(en) Es ist fraglich, ob für die angedachten Maßnahmen die U3Pauschale auskömmlich ist. Welche Folgekosten ausgelöst werden, wenn der U3-Ausbau angegangen wird und was hier dann noch auf die Stadt zukommen kann, ist derzeit ebenfalls nicht absehbar. Zu fragen ist daher, ob die Stadt bereit ist, das weitergehende Risiko zu tragen, obwohl sie nicht mehr Träger der Einrichtungen ist und die Hauptverantwortung beim Kreis als Träger der Jugendhilfe liegt. Die Stadt ist seit dem Wechsel der Trägerschaft für die Tageseinrichtungen für Kinder lediglich Vermieter der Liegenschaften und soll als solcher für die Weiterentwicklung der Aufgabe in Anspruch genommen, was im Mietrecht und den mit dem DRK geschlossenen Verträgen so in keiner Weise vorgesehen ist. Sollte die Stadt hier die Umbaumaßnahmen finanzieren, wäre dies als überaus bedenklich zu bezeichnen, weil dann andere Aufgabenträger (Kreis und DRK) von der ohnehin klammen Stadt in einer erheblichen Art und Weise subventioniert würden, obwohl es erklärtes Ziel der Stadt war, sich der Aufgabe "Trägerschaft für die Tageseinrichtungen für Kinder " u. a. aus Konsolidierungsgründen zu entledigen. Losgelöst von diesen grundsätzlichen Fragestellungen, werden vom Ingenieurbüro nachfolgende Aussagen zu den Maßnahmen getätigt: Kita Iversheim: Es wurde noch nicht entschieden, ob es hier einen Anbau oder nur einen Umbau im Bestand geben wird. Im Falle des Anbaus wird eine Mehrleistung der Heizung für rund 40 m² benötigt. Zudem werden weitere Stromkreise für Beleuchtung etc. benötigt. Daher sollten hier Kosten für eine Erneuerung/ Erweiterung von Heizung und E-Verteilung berücksichtigt werden. Bei Anbau und bei Umbau wird die WC- Anlage erneuert. D. h., in jedem Fall müssen neue Grundleitungen verlegt bzw. an die alten Grundleitungen und Kanäle Anschlüsse hergestellt werden. Der Zustand dieser Leitungen ist nicht bekannt, daher kann Sanierungsbedarf bestehen. Andere Risiken werden bei dieser Einrichtung derzeit nicht gesehen. Der Betrag deckt daher aus Sicht des Ingenieurbüros diese Eventualitäten. Die derzeit favorisierte Lösung des LVR (Umbau im Bestand) ist jedoch nicht durch die Umbaupauschale zu finanzieren. Hier fehlen rund 25.000 €. Ob der Fehlbetrag vom DRK aufgebracht würde, ist derzeit unklar. Kita Mutscheid: In Mutscheid soll der Umbau im Bestand erfolgen. Es wird ein Wickelbereich und ein Personal- WC neu angebunden. Der geschätzte Mittelbedarf entfällt nicht allein auf die U3Umbaumaßnahmen. Da das Gebäude allgemein in einem schlechten Zustand ist, sollte ein Puffer für eventuelle Dachreparaturen, Beseitigung von Feuchteschäden etc. vorgesehen werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-5 Bezeichnung der Maßnahme Mittelbedarf Jahr Anmerkung(en) Höhe Kita Houverath: Der veranschlagte Betrag ist ausreichend. Gerade wurde die Heizung erneuert und umfangreiche Dämmarbeiten ausgeführt. Der Anschluss des Wickelbereiches erfolgt oberirdisch. Statische Risiken zur Gründung o. Ä. bestehen nicht. Beitritt zur Nordeifel Touristik GmbH (NeT) Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Klimaschutzkonzept Eifel vital Schulsozialarbeit 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Kita Hohn: Auch hier wurde nicht entschieden, ob es sich um einen Anbau oder Umbau handelt. Die anzubauende Fläche beträgt jedoch nur 12,5 m². Daher schließe ich Risiken bezüglich der Heizung und Elektroinstallationen aus. Umfangreich wird der WC- Bereich umgebaut. D. h. hier kann es wieder zur Problematik mit alten Grundleitungen und Kanalanschlüssen kommen. Dieser Betrag ist daher gerechtfertigtggf. noch um 5.000€ zu erhöhen. Im Zuge der Diskussion um eine touristische Neuausrichtung wurde in der Vergangenheit auch der mögliche Beitritt zur NeT thematisiert und dem Bürgermeister ein diesbezüglicher Verhandlungsauftrag erteilt (vgl. RD 812-IX). Die Zeichnung eines entsprechenden Gesellschaftsanteiles ist bis jetzt noch nicht erfolgt. Je nach Lesart des derzeit gültigen Gesellschaftervertrages ist von den nebenstehend genannten jährlichen Mindestaufwendungen auszugehen. Sofern eine Beteiligung erfolgen sollte, fiele künftig ein Zinsaufwand aus der Finanzierung des derzeit in Rede stehenden Anteilserwerbs i. H. v. rd. 161.000 €. Der Anteilserwerb ist derzeit weder im Ergebnis- noch im Finanzplan veranschlagt. Um den Schuldenabbau nicht zu gefährden, sollte die Finanzierung lediglich aus den pauschalen Zuweisungen erfolgen. Beim Verbleib im Nothaushalt wäre dies, zudem die einzige Finanzierungsmöglichkeit, da Kreditaufnahmen unzulässig wären. Konkrete Ansätze können hier noch nicht beziffert werden. Hierzu bedarf es entsprechender Beschlüsse zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept. Insofern ist dies hier als Merker für die weiteren politischen Beratungen zu verstehen. Beim Produkt 074181 (Kur- und Badebetrieb) sind für das Projekt Eifel Vital für 2013 und 2014 jeweils 4.500 € veranschlagt (s. Sachkonto 529133). Ob und in welchem Umfang die Beteiligung an dem Projekt über das Jahr 2014 hinaus fortgeführt werden soll, bedarf der politischen Beratung. Bisher wird im Schulzentrum auch mit städtischem Personal die Aufgabe der Schulsozialarbeit wahrgenommen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Ein solches Angebot kann nur bei einer geordneten Haushaltswirtschaft aufrechterhalten werden, also mindestens im Stadium eines genehmigungsfähigen HSK. Rechnerisch ergibt sich vorerst kein Einsparpotenzial. Der für diese Aufgabe zur Verfügung gestellte Stellenanteil von 0,35 müsste bei Verzicht auf diese Aufgabenerfüllung in Seite 4 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-5 Bezeichnung der Maßnahme Mittelbedarf Jahr Dorfgemeinschaftshäuser 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ausgestaltung eines inklusiven Bildungssystems DSL-Ausbau im Stadtgebiet 2013 2014 2015 Anmerkung(en) Höhe 30.423 € 30.458 € 30.435 € 30.772 € 31.305 € 31.846 € 32.397 € 32.958 € 33.528 € 34.108 € einem anderen Bereich der Verwaltung angesetzt werden. Sofern die Selbstbindung aus dem beschlossenen HSK aufgehoben werden soll, sind die nebenstehenden Defizite ab dem Jahr 2014 wieder zu berücksichtigen. Da im Bereich der bilanziellen Abschreibung bisherige Zuordnungen zu Produkten, so auch bei den Dorfgemeinschaftshäusern, zu aktualisieren sind, wird das Defizit bei den Dorfgemeinschaftshäuser höher ausfallen. Hinzuweisen ist darauf, dass bei einem Verbleib im Nothaushalt die Aufhebung der Selbstbindung unzulässig ist. Ziel der Inklusion ist es, das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen als gesellschaftliche Normalform zu etablieren. Ein Finanzierungsbedarf lässt sich jedoch frühestens ab November 2013 nach Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW und feststehendem Handlungsbedarf ermitteln. Da dies jedoch eine Pflichtaufgabe sein wird, sind hierfür dann auch die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen. Inwiefern von Seiten des Landes eine Verpflichtung zum Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben der Kommunen anerkannt wird (Konnexität), bleibt abzuwarten. Diese Maßnahme ist vom Fachamt dem Grunde nach mitgeteilt worden, um frühzeitig auf ggf. erforderlichen städtischen Haushaltsmitteleinsatz hinzuweisen. 15.000 € In den Bereichen des Stadtgebietes, die heute noch nicht 15.000 € über eine schnelle DSL-Anbindung verfügen, sollte unter 7.500 € Einbindung bürgerschaftlichen Engagements dieser infrastrukturelle Mangel behoben werden. Hierzu ist allerdings eine städtische Beteiligung erforderlich, um wie in vergleichbaren Situationen bereits geschehen, mit der Telekom AG eine entsprechende Regelung zu vereinbaren. 2. Rechtliche Würdigung Sollte die Stadt weiterhin im Nothaushalt verbleiben, so müssten vorstehend genannte Maßnahmen unter dem Aspekt des § 82 GO NRW vor deren Übernahme in den Haushalt 2013 auf deren zulässige Umsetzung hin überprüft werden. Um auf EU-Förderprogramme z. B. LEADER oder sonstige Förderprogramme zurückgreifen zu können, ist regelmäßig der kommunale Selbstanteil darzustellen. Dies erfordert eine gewisse Flexibilität in der städtischen Haushaltswirtschaft, die nur im Rahmen eines genehmigungsfähigen HSK zu gewährleisten ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Sind – soweit bekannt – vorstehend aufgeführt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Für die Umsetzung und Betreuung vorstehender Maßnahmen ist entsprechendes Personal einzusetzen. Der Umfang und dessen monetärer Aufwand kann derzeit nicht beziffert werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt Seite 5 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-5