Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
14.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
15.05.13, 18:25
Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad) Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad) Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung)
hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad)

öffnen download melden Dateigröße: 107 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.05.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 33 Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2013 Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 02.07.2013 Rat 16.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) hier: Erläuterungen zum gemeinsamen Fraktionsantrag vom 24.04.2013 (siehe Anlage zur RD 965-IX/Z-9) in Bezug auf das eifelbad __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-2 1. Sachverhalt: Lt. Fraktionsantrag-Nr. 370 wird vorgeschlagen die Eintrittspreise im eifelbad um 1 Euro in 2014 und in den Folgejahren nach gewonnenen Erkenntnissen zu erhöhen. Hierfür soll dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) ein Tarifcheck bezogen auf das Nutzerverhalten der Badbesucher vorgelegt werden. In der als Anlage beigefügten Aufstellung der Jahre 2010 bis 2012 wurde das Verhalten der Personen und Personengruppen aufgeführt, die den größten Anteil der Badegäste ausmachen. Begleitpersonen, Kurkarten-Nutzer oder besondere Gruppen wie Rheumaliga oder Osteoporosegruppe wurden nicht aufgeführt, weil ihre jeweilige Anzahl vernachlässigbar gering ist. Wie man aus der Tabelle ersehen kann, nutzen Einzelpersonen verstärkt den 2 Stundentarif., so dass dieser Tarif auch für die Zukunft bestehen bleiben sollte. Da es Rabatte für Familien nur auf die Tageskarte gibt, können die Familienkarten in der Tabelle auch nur als Tageskarten aufgeführt werden. Von den Familienkarten wird reger Gebrauch gemacht, da die Tageskarten durch den Rabatt nur unerheblich mehr kosten, als der 2 Stundentarif und die Erwachsenen mehr Ruhe haben, um den Kindern beim Umkleiden, Duschen usw. zu helfen. Entsprechend der Anregung aus der Politik, die Einnahmen im eifelbad zu steigern, in dem die Gebühren angehoben werden, wurde der Einzeleintritt in der Gebührensatzung, welche der RD 1010-IX/Z-1 als Anlage beigefügt wurde, in allen Segmenten gleichmäßig um 0,50 € angehoben. Die Gebührenerhöhung ist bereits für 2013 vorgesehen. Lt. Fraktionsantrag-Nr. 370 wird nun eine Erhöhung um 1 Euro in 2014 vorgeschlagen. Eine Erhöhung um 1 Euro könnte die Einnahmen zwar steigern, es könnten aber auch die Besucherzahlen erheblich zurück gehen. Zurzeit profitiert das eifelbad noch davon, dass die Preise, speziell auch für Familien, gegenüber den Bädern in der näheren Umgebung relativ günstig sind. Hebt man diese aber nun erheblich (rd. 20%) an, wird der Eintritt womöglich teurer, als in den übrigen Bädern. Man sollte nicht außer acht lassen, dass die übrigen Bäder neuer und attraktiver sind. In 2010 wurden die Preise bereits um 0,50 € angehoben. Ob der Besucherrückgang darauf zurückzuführen ist, oder sich das Badeverhalten grundsätzlich verändert hat, kann nicht gesagt werden. Aber auch im Hinblick auf das neue Badeparadies in Euskirchen sollte das eifelbad zumindest bei der Preisgestaltung für Familien „punkten“. Auch wäre es sinnvoll, Stammkunden für das Bad zu gewinnen bzw. zu halten. Aus diesem Grunde wurde in der Gebührensatzung auch eine Änderung bei den Wertkarten vorgenommen (s. UrsprungsRD). Die Wohnmobilnutzer zahlen einen verbilligten Tarif, wenn sie das eifelbad nutzen, da sie Kurtaxe zahlen und Inhabern der Kurkarte ein Nachlass von 20% auf den Einzeleintritt gewährt wird. Auf die Stellplatzgebühr wird in der RD 1011-IX/Z-1 eingegangen. Da das Kassensystem schon relativ alt ist, ist eine statistische Auswertung nur eingeschränkt möglich. Die Ermittlung der einzelnen, unterschiedlichen Eintritte ist zurzeit nur mit erheblichem Aufwand möglich. Zukünftig soll aber jede Nutzerart gesondert erfasst werden, um später auch Aussagen zu Ehrenamtskarten, Feuerwehrkarten u. ä. treffen zu können. Seite 3 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-2 Bzgl. Der Absenkung der Wassertemperaturen um 1° C ist folgendes anzumerken: Die Becken haben zurzeit folgende Wassertemperaturen: Freizeitbecken: 31,5 °C Mehrzweckbecken: 29,5 °C Außenbecken: 32 °C Hot-Whirls: 36 °C Suhle, Babybecken, Wasserwiese: 35 °C Bereits Anfang 2011 wurde versucht, durch eine Absenkung der Wassertemperaturen im Mehrzweckbecken und im Freizeitbecken um jeweils 1 °C eine Einsparung zu erzielen. Diese Absenkung um 1 °C führte aber umgehend zu Beschwerden. Die Teilnehmer der Schwimmschule beschwerten sich, das Wasser sei zu kalt, die Kinder würden frieren. Die Senioren beschwerten sich, bei der Wassergymnastik sei es aber sehr kalt und die Rheumaliga teilte mit, dass eine Temperatur von 30 °C erforderlich sei, da die Patienten sonst nicht mehr kommen könnten. Um zu vermeiden, dass sich die Rheumaliga ein anderes Bad sucht und damit auch die übrigen Gäste wieder zufrieden waren, wurde die Wassertemperatur wieder angehoben. Das Aufheizen des Mehrzweckbeckens hat damals ca. 5 Stunden gedauert und es wurden 250 – 300 m³ mehr an Gas verbraucht als üblich. Die Einführung eines Warmbadetages würde somit keinen Sinn machen. Sollten die Wassertemperaturen gesenkt werden, dann müsste dies dann auch für alle Tage gelten. Evtl. Beschwerden der Besucher müssten in Kauf genommen werden. Die Sauna im eifelbad ist seit dem 01.05.2013 wieder verpachtet. Ein evtl. Verkauf des eifelbades im „Paket“ muss in einer gesonderten Vorlage erörtert werden. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.