Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage 1041-IX
Seite 1 von 1
4. Satzung vom __.__.2013
zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad
Münstereifel vom 22.12.2004
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am __.__.2013 folgende 4. Satzung vom __.__.2013 (Tag der
Ausfertigung der Bekanntmachung) zur Änderung der „Satzung zur Durchführung von
Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004“ beschlossen:
Art. 1
Absatz 3 des Paragraphen 2 (Zuständigkeiten) erhält folgende Fassung:
„(3) Der Bürgermeister bestimmt die Anzahl der benötigten Abstimmungsvorstände (im Weiteren im
Singular als Abstimmungsvorstand bezeichnet) und beruft diese ein. Der Abstimmungsvorstand besteht
aus dem Vorsteher, dem stellvertretenden Vorsteher und drei bis sechs Beisitzern. Der Bürgermeister
bestimmt die Zahl der Mitglieder des Abstimmungsvorstands und beruft die Mitglieder des
Abstimmungsvorstandes. Die Beisitzer des Abstimmungsvorstandes können im Auftrage des
Bürgermeisters auch vom Vorsteher berufen werden. Der Abstimmungsvorstand entscheidet mit
Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstehers den Ausschlag.“
Art. 2
Absatz 3 des Paragraphen 11 (Stimmabgabe) erhält folgende Fassung:
„(3) Die abstimmende Person kann ihre Stimme nur persönlich abgeben. Eine abstimmende Person, die
des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmschein auszufüllen
und den Stimmzettel zu kennzeichnen und zurückzusenden, kann sich der Hilfe einer anderen Person
(Hilfsperson) bedienen. Blinde oder Sehbehinderte können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels
auch einer Stimmzettelschablone bedienen.“
Art. 3
Diese 4. Satzung zur Änderung der „Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der
Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004“ tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.