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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1041-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1041-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 1041-IX Seite 1 von 1 4. Satzung vom __.__.2013 zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004 Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am __.__.2013 folgende 4. Satzung vom __.__.2013 (Tag der Ausfertigung der Bekanntmachung) zur Änderung der „Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004“ beschlossen: Art. 1 Absatz 3 des Paragraphen 2 (Zuständigkeiten) erhält folgende Fassung: „(3) Der Bürgermeister bestimmt die Anzahl der benötigten Abstimmungsvorstände (im Weiteren im Singular als Abstimmungsvorstand bezeichnet) und beruft diese ein. Der Abstimmungsvorstand besteht aus dem Vorsteher, dem stellvertretenden Vorsteher und drei bis sechs Beisitzern. Der Bürgermeister bestimmt die Zahl der Mitglieder des Abstimmungsvorstands und beruft die Mitglieder des Abstimmungsvorstandes. Die Beisitzer des Abstimmungsvorstandes können im Auftrage des Bürgermeisters auch vom Vorsteher berufen werden. Der Abstimmungsvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstehers den Ausschlag.“ Art. 2 Absatz 3 des Paragraphen 11 (Stimmabgabe) erhält folgende Fassung: „(3) Die abstimmende Person kann ihre Stimme nur persönlich abgeben. Eine abstimmende Person, die des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmschein auszufüllen und den Stimmzettel zu kennzeichnen und zurückzusenden, kann sich der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Blinde oder Sehbehinderte können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.“ Art. 3 Diese 4. Satzung zur Änderung der „Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004“ tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.