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Sitzungsvorlage (Begleitung und Unterstützung des Geschäftsprojekts "Carlos Eck" in Titz-Rödingen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Titz
Größe
88 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:01
Aktualisiert
02.03.15, 18:01
Sitzungsvorlage (Begleitung und Unterstützung des Geschäftsprojekts "Carlos Eck" in Titz-Rödingen hier: Antrag der SPD-Fraktion) Sitzungsvorlage (Begleitung und Unterstützung des Geschäftsprojekts "Carlos Eck" in Titz-Rödingen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 33/2015 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-30 26.02.2015 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 11.03.2015 Rat 19.03.2015 Betreff Begleitung und Unterstützung des Geschäftsprojekts "Carlos Eck" in Titz-Rödingen hier: Antrag der SPD-Fraktion Beschlussvorschlag 1. Siehe beiliegenden Antrag der SPD-Fraktion. 2. Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Gemeinde Titz zu beschließen, dass der Antrag zu 1. erledigt ist. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Siehe beiliegenden Antrag der SPD-Fraktion. Die Verwaltung teilt hierzu ergänzend mit: Die Gemeindeverwaltung betrachtet die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Titz, auch in Angelegenheiten, für die die Gemeinde Titz nicht zuständig ist, als „Geschäft der laufenden Verwaltung“ i.S.v. § 41 GO NRW, wobei eine solche Hilfe nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kapazitäten geleistet werden kann und wird. Ein Auftrag des Rates der Gemeinde Titz, auch bei diesem Vorhaben ist, wäre insofern nicht notwendig. Vielmehr erfolgt oft eine solche Unterstützung in zahlreichen Fällen. Dies gilt für den Fachbereich 3 insbesondere für die Hilfestellung bei Bauanträgen, bei denen oft telefonische Unterstützung erfolgt (z.B. Bürger spricht vor und im Rahmen des Gesprächs telefoniert die Gemeindeverwaltung mit der zuständigen Kreisbauordnung). Es sei angemerkt, dass Herr Jung bisher der Verwaltung keine Problemstellungen mitgeteilt und hierbei Hilfe erbeten hat, die selbstverständlich bei unmittelbarer Kontaktaufnahme so gewährt worden wäre wie in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle, insbesondere gegenüber der Bauordnung des Kreises. Der Unterzeichner hat zunächst mit der Kreisbauordnung zu diesem Vorgang telefoniert und in Erfahrung bringen können, dass aus dortiger Sicht die bisherigen Gespräche zwischen dem Architekten von Herrn Jung sowie der Kreisbauordnung konstruktiv verlaufen und keine Probleme erkennbar seien. Herr Jung hat in einem mit dem Unterzeichner am 2. März 2015 geführten Telefonat mitgeteilt, dass er bisher die Hilfe der Gemeindeverwaltung nicht in Anspruch genommen hat, sein Vorhaben dort aber gerne vorstellen würde. Somit dürfte der Antrag zu 1. in der Sache erledigt sein. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Christian Canzler Christian Canzler Jürgen Frantzen -2-