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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 84 "Bad Münstereifel, Goldenes Tal/Eifelbadparkplatz-öffentliche Parkflächen" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
151 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 84 "Bad Münstereifel, Goldenes Tal/Eifelbadparkplatz-öffentliche Parkflächen"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 84 "Bad Münstereifel, Goldenes Tal/Eifelbadparkplatz-öffentliche Parkflächen"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1055-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 84 „Bad Münstereifel, Goldenes Tal/Eifelbadparkplatz-öffentliche Parkflächen“ hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1055-IX 1. Sachverhalt: Die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Die in den Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Verfahren sind der RD 1054 beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Im Weiteren sind hierzu die Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Die Eingaben zum Verkehrskonzept tangieren die zur Entscheidung anstehenden Planverfahren, aus diesem Grund fließen diese in die Abwägung ein. Die Abwägungsbeschlüsse hierzu werden noch vorgelegt. Darüber hinaus muss der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden von den Investoren getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel :7: 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den in den Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 84 „Bad Münstereifel, Goldenes Tal/Eifelbadparkplatz-öffentliche Parkflächen“ als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.