Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.04.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 1067-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Kirspenich - Flettenbergweg"
hier: Aufstellungs,- Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1067-IX
1. Sachverhalt:
Das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 855, Flettenbergweg 21 ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Kirpsenich - Flettenberg“,
der folgende Festsetzungen enthält: Reines Wohngebiet, GRZ 0.25, GFZ 0,5, Einzel- oder Doppelhaus, Satteldach, Baugrenzen bzw. Baulinien.
Das Gebäude ist in einem baulich schlechten Zustand und soll renoviert werden. Vorgesehen ist
anstelle des vorhandenen Flachdaches ein Satteldach sowie in südöstliche Richtung einen Anbau
zu errichten. Zusätzlich soll eine Garage gebaut werden.
Aus planerischer Sicht bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.
Der geplante Anbau überschreitet die Baulinie; um diesen zu ermöglichen soll die überbaubare
Grundstücksfläche um 3 m erweitert werden.
Die Garage ist außerhalb der Baugrenze zulässig.
Beigefügt sind die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Kirpsenich - Flettenberg im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen.
Die Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 2,
Nr. 855 und 200. Der betroffene Bereich ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.