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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 126, Eicherscheid, Lingscheider Weg 35)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 126,
Eicherscheid, Lingscheider Weg 35) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 126,
Eicherscheid, Lingscheider Weg 35)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1070-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 126, Eicherscheid, Lingscheider Weg 35 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1070-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage für das Flurstück Gem. Münstereifel, Flur 10, Flurstück Nr. 126 – Bad Münstereifel-Eicherscheid, Lingscheider Weg 35 – vor. Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich. Es ist im Flächennutzungsplan im Bereich der bereits bebauten Grundstücksflächen als Wohnbaufläche dargestellt; der rückwärtige Grundstücksbereich ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Grundstück ist bereits mit einem Einfamilienwohnhaus, einer Einzel- und einer Doppelgarage sowie Nebenräumen und einer Terrasse bebaut. Geplant ist nun die Errichtung eines rd. 7,00 m breiten und 12,0 bzw. 13,10 m langen Lagergebäudes zur Lagerung von Holzbrennstoffen und Holztransportfahrzeugen mit Flachdach (Gebäudehöhe 4,0 m bzw. 4,75 m). Dieses soll angrenzend an die bereits vorhandene Doppelgarage und Nebenräume im rückwärtigen Grundstücksbereich errichtet werden. Die Zufahrt soll über die nördliche Grundstücksfläche entlang der Grenze zum Nachbargrundstück Lingscheiderweg 33 erfolgen. Die rechtliche Beurteilung erfolgt gem. § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben im Innenbereich dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung ist sichergestellt. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben allerdings erhebliche Bedenken. Aufgrund der weit in den rückwärtigen Bereich geplanten Lage fügt sich das Vorhaben im Sinne des § 34 BauGB nicht in die nähere Umgebung ein. Die bereits vorhandene Doppelgarage und die hieran angrenzenden Nebenräume liegen ungefähr auf einer Höhe mit den Nebenanlagen der unmittelbaren Nachbargrundstücke. Die nun geplante Anlage würde mit rd. 13 m über diese bereits vorhandene Bebauung hinausragen, das Orts- und Landschaftsbild würde erheblich beeinträchtigt. Zudem stellt sich die Frage, ob durch die geplante Zufahrt entlang der seitlichen Grundstücksgrenzen weit in den rückwärtigen Grundstücksbereich die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben. Das Vorhaben fügt sich somit gem. § 34 BauGB nicht in die vorhandene Bebauung ein, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist zu versagen. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der BauO NW sowie des BauGB genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt.