Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.05.2013
- Der Bürgermeister Az: 22-16-15/2012 S
Nr. der Ratsdrucksache: 1073-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
28.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss 2012
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter: Hans Orth
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Allgemeiner Vertreter
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1073-IX
1. Sachverhalt:
Als Tischvorlage wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem
Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Jahresabschluss nach § 59 Abs. 3
i.V.m. § 101 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Die abschließende
Prüfung ist für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.07.2013 terminiert.
Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch den
Rat zu fassen.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.