Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
21.05.13, 18:11
Aktualisiert
21.05.13, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur RD 1011-IX/Z-2
Stellplatzsatzung vom
für den Wohnmobilpark der Stadt Bad Münstereifel
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung am
folgende
Satzung beschlossen.
§1
Nutzung, Aufenthaltsdauer
1) Der Wohnmobilpark darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden.
Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Platz oder in den Fahrzeugen ist verboten.
2) Der Park steht für Wohnmobile (Sonder-Kennzeichen Wohnmobil) zur Verfügung.
Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), sowie das Aufbauen von Zelten sind auf
diesem Gelände nicht zugelassen.
3) Die maximale zusammenhängende Aufenthaltsdauer beträgt vier Tage/Nächte.
4) Bei drohender Überschwemmung ist der Wohnmobilpark umgehend zu räumen.
§2
Standgebühr, Ver- und Entsorgungseinrichtungen
1) Die Standgebühr beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 7,00 €, zuzüglich Kurbeitrag.
Sie ist beim erstmaligen Befahren des Parks an der Handkasse des eifelbades zu entrichten.
Für je 1,00 € sind dort auch die Wertmarken erhältlich zur Benutzung der Frischwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlage.
2) Es wird ein Parkschein ausgestellt. Der Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der
Windschutzscheibe auszulegen.
3) Die Standgebühr beinhaltet die Benutzung der aufgestellten Stromversorgungssäulen und
Abfallbehälter, wobei kein Anspruch auf ganzjährige Benutzung bzw. jederzeitiges
Funktionieren der Anlagen besteht.
§3
Ordnung
1) Jeder Besucher hat seinen Stellplatz sauber zu halten, Lärmbelästigungen zu vermeiden
und auf gegenseitige Rücksichtsnahme zu achten, besonders in der Zeit der Nachtruhe von
22.00 – 6.00 Uhr.
2) Jeder Besucher haftet für die Schäden, die er an den Parkeinrichtungen verursacht.
3) Das Abstellen der Fahrzeuge hat platzsparend zu erfolgen.
4) Hunde sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zu halten und zu führen.
Verschmutzungen durch Hundekot sind sofort zu beseitigen.
§4
Ordnungswidrigkeiten
1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen der §§ 1-3
dieser Stellplatzsatzung verletzt.
2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von 10 € bis 1.000 € geahndet
werden.
3) Wird die Standgebühr nicht gezahlt, so wird hier der 5-fache Satz erhoben.
§5
Inkrafttreten
1) Diese Stellplatzsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2) Am gleichen Tag tritt die Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad, Dr.
Greve-Straße außer Kraft.