Daten
Kommune
Titz
Größe
88 kB
Datum
11.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:01
Aktualisiert
27.04.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
61/2015
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Lisa Schumacher
02463/659-42
22.04.2015
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
11.05.2015
Rat
11.05.2015
Betreff
Nachfolgekonzept Grundschule Rödingen
hier: Gründung eines Bürgervereins
Beschlussvorschlag
1. Die Gründung des Bürgervereins „Unsere alte Schule Rödingen“ am 13.04.2015 wird
zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bürgerverein „Unsere alte Schule Rödingen“
Gespräche zu führen und in Verhandlungen über den Betrieb und die Unterhaltung der
alten Schule in der Ortschaft Rödingen zu treten.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlagen 188/2014 und 25/2015 verwiesen.
Am 25.03.2015 fand die Informationsveranstaltung zur zukünftigen Nutzung der beiden
Grundschulgebäude im Ortsteil Rödingen im Saal der Gaststätte „Zum Löwen“ statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Nachfolgekonzept für die Nutzung des Schulgebäudes vorgestellt und darauf hingewiesen, dass die Gründungsversammlung eines Trägervereins für engagierte Bürger, die die Nachfolgenutzung der Gebäude gemeinsam realisieren bzw. mitgestalten
möchten, stattfindet.
Diese Gründungsversammlung fand am 13.04.2015 statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften Rödingen, Höllen und Bettenhoven haben im Rahmen dieser Versammlung einen Bürgerverein gegründet, der sich nunmehr mit der Folgenutzung des alten Schulgebäudes intensiv
beschäftigt und sich um die Realisierung der Vorhaben auf Basis des vorgestellten Konzeptes
kümmern wird. Vergleichbar mit der Regelung für die anderen Bürgerhäuser/ -hallen im Gemeindegebiet würde die Gemeinde Eigentümerin des Gebäudes bleiben, für die Instandhaltung
(„an Dach und Fach“) bzw. Sanierung der Gebäude zuständig sein und dem Trägerverein einen
gemeindlichen Zuschuss zahlen, der zur anteiligen Deckung der laufenden Kosten beiträgt. Der
Trägerverein kümmert sich selbstständig um die Vermarktung sowie um die Vermietung der
alten Schule. Der Verein finanziert sich und die alte Schule – neben dem gemeindlichen Zuschuss – aus moderaten Mitgliedsbeiträgen und Spenden sowie insbesondere aus den Mieterlösen.
Es soll zwischen der Gemeinde und dem Bürgerverein ein Vertrag über den Betrieb und die
Unterhaltung der alten Schule – angelehnt an bereits bestehende Vertragsverhältnisse mit anderen Trägervereinen der übrigen Ortschaften – geschlossen werden. In einer separaten Satzung des Trägervereins sollen die Höhe der Mietpreise, die Haus- und Benutzungsordnung, die
Belegung der alten Schule und der Umgang mit künftig abzuschließenden Mietverträgen etc.
detailliert festgelegt werden.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Lisa Schumacher
Jürgen Frantzen
Jürgen Frantzen
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