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Sitzungsvorlage (Nachfolgekonzept Grundschule Rödingen hier: Gründung eines Bürgervereins)

Daten

Kommune
Titz
Größe
88 kB
Datum
11.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:01
Aktualisiert
27.04.15, 18:01
Sitzungsvorlage (Nachfolgekonzept Grundschule Rödingen
hier: Gründung eines Bürgervereins) Sitzungsvorlage (Nachfolgekonzept Grundschule Rödingen
hier: Gründung eines Bürgervereins)

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Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 61/2015 FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Lisa Schumacher 02463/659-42 22.04.2015 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 11.05.2015 Rat 11.05.2015 Betreff Nachfolgekonzept Grundschule Rödingen hier: Gründung eines Bürgervereins Beschlussvorschlag 1. Die Gründung des Bürgervereins „Unsere alte Schule Rödingen“ am 13.04.2015 wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bürgerverein „Unsere alte Schule Rödingen“ Gespräche zu führen und in Verhandlungen über den Betrieb und die Unterhaltung der alten Schule in der Ortschaft Rödingen zu treten. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlagen 188/2014 und 25/2015 verwiesen. Am 25.03.2015 fand die Informationsveranstaltung zur zukünftigen Nutzung der beiden Grundschulgebäude im Ortsteil Rödingen im Saal der Gaststätte „Zum Löwen“ statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Nachfolgekonzept für die Nutzung des Schulgebäudes vorgestellt und darauf hingewiesen, dass die Gründungsversammlung eines Trägervereins für engagierte Bürger, die die Nachfolgenutzung der Gebäude gemeinsam realisieren bzw. mitgestalten möchten, stattfindet. Diese Gründungsversammlung fand am 13.04.2015 statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften Rödingen, Höllen und Bettenhoven haben im Rahmen dieser Versammlung einen Bürgerverein gegründet, der sich nunmehr mit der Folgenutzung des alten Schulgebäudes intensiv beschäftigt und sich um die Realisierung der Vorhaben auf Basis des vorgestellten Konzeptes kümmern wird. Vergleichbar mit der Regelung für die anderen Bürgerhäuser/ -hallen im Gemeindegebiet würde die Gemeinde Eigentümerin des Gebäudes bleiben, für die Instandhaltung („an Dach und Fach“) bzw. Sanierung der Gebäude zuständig sein und dem Trägerverein einen gemeindlichen Zuschuss zahlen, der zur anteiligen Deckung der laufenden Kosten beiträgt. Der Trägerverein kümmert sich selbstständig um die Vermarktung sowie um die Vermietung der alten Schule. Der Verein finanziert sich und die alte Schule – neben dem gemeindlichen Zuschuss – aus moderaten Mitgliedsbeiträgen und Spenden sowie insbesondere aus den Mieterlösen. Es soll zwischen der Gemeinde und dem Bürgerverein ein Vertrag über den Betrieb und die Unterhaltung der alten Schule – angelehnt an bereits bestehende Vertragsverhältnisse mit anderen Trägervereinen der übrigen Ortschaften – geschlossen werden. In einer separaten Satzung des Trägervereins sollen die Höhe der Mietpreise, die Haus- und Benutzungsordnung, die Belegung der alten Schule und der Umgang mit künftig abzuschließenden Mietverträgen etc. detailliert festgelegt werden. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Lisa Schumacher Jürgen Frantzen Jürgen Frantzen -2-