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Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ermöglichung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 65, Reckerscheid, An der Haag)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:20
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ermöglichung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 65, Reckerscheid, An der Haag) Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ermöglichung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 65, Reckerscheid, An der Haag) Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ermöglichung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 65, Reckerscheid, An der Haag)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.03.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1036-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ermöglichung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 65, Reckerscheid, An der Haag __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1036-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Anfrage zur weiteren baulichen Entwicklung des Flurstückes Nr. 65, Flur 3 in der Gemarkung Mutscheid – Bad Münstereifel-Reckerscheid, im Bereich der Straße „An der Haag“ vor. Der angefragte Grundstücksbereich liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet. Das Flurstück Nr. 65 befindet sich im Eigentum der Antragsteller, die gebürtige Reckerscheider sind. Derzeit bewohnen diese das ebenfalls auf dem östlichen Bereich des Flurstückes vorhandene Wohnhaus Wendelstraße Nr. 6. Mit dem Auszug der Kinder wurde dieses Wohnhaus zu groß. Daher planen sie die Neuerrichtung eines kleineren und altersgerechteren Wohnhauses. Ausgewiesenes Bauland kann aufgrund der fehlenden Verkaufsbereitschaft der Eigentümer nicht erworben werden. Aus diesem Grund beantragen die Antragsteller die Ausweisung einer weiteren Baumöglichkeit auf ihrem Flurstück 65 in einer Bautiefe entlang der Straße „An der Haag“, angrenzend an die hier vorhandene Bebauung. Nr. Die Erschließung ist derzeit nicht sichergestellt. Die Straße „An der Haag“ ist bis zur Haus-Nr. 3 asphaltiert. Dahinter handelt es sich um einen Grasnarbenweg. Aber auch die asphaltierte Teilstrecke besitzt keine geordnete Straßenentwässerung und ebenso keine Straßenbeleuchtung. Überdies dürfte der Unterbau nicht dem techn. Ausbaustandard für Anbaustraßen genügen. Die öffentliche Wasserleitung und die öffentliche Kanalisation sind in der Straße nicht verlegt. So wird das Wohnhaus Nr. 3 zusammen mit dem Wohnhaus Nr. 1, welches noch an die Frankstraße angrenzt (Eckgrundstück), über eine Wasserleitung in der städt. Wegeparze 68 versorgt. Bei dieser Wegeparzelle handelt es sich um einen namenlosen knapp 40 m langen Stichweg ohne jegliche Befestigung. Abgesehen von dem Umstand, dass das Grundstück überhaupt nicht an diese Wegeparzelle stößt, steht der Leitungsquerschnitt einer gesicherten Wasserversorgung entgegen. Zur gesicherten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung des Grundstückes des Antragstellers, ist von der Frankenstraße aus über eine Strecke von etwa 80 m die Wasserleitung und der Kanal zu verlegen. Damit würde dann auch der gegenüber dem bebauten Grundstück An der Haag 3 liegenden unbebauten Fläche, die im FNP schon als MD-Gebiet dargestellt ist, Anschlussmöglichkeit geboten. Außerdem besteht grundsätzlich Handlungsbedarf wegen der Straße. Allerdings könnte daran gedacht werden, als Alternative zum Endausbau eine Zwischenlösung zu wählen, nämlich lediglich die asphaltierte Fahrbahn in der vorgefundenen Breite bis zum Flurstücke 65 zu verlängern. Die Erschließung ist grundsätzlich im Rahmen eines Erschließungsvertrages zu sichern. Dabei werden die Erschließungskosten dem Erschließungsträger aufgebürdet. Durch den Bau der Kanal- und Wasserleitung würde die erwähnte unbebaute Fläche gegenüber der Haus-Nr. 3 zum Kanal- und Wasseranschlussbeitrag zu veranlagen sein. Diese Rechtsfolge ist vom Gesetzgeber über § 8 KAG NRW gewollt und im Falle einer gemeindlichen Ausführung unumgänglich, zumal die Anschlussbeiträge Finanzierungsinstrumente für die erstmalige Herstellung sind. Wenn diese Rechtsfolge nicht sofort eintreten soll, kann vertraglich geregelt werden, dass die Leitungen vom Erschließungsträger befristet als verlängerte Anschlüsse betrieben und unterhalten werden. Dieses bedeutet für den Erschließungsträger, dass er Mehraufwand hat. Zur Entwicklung einer weiteren Baumöglichkeit auf dem westlichen Teil des Flurstück Nr. 65 ist die Einleitung planungsrechtlicher Schritte erforderlich. Aus städtebaulicher Sicht bestehen hiergegen keine Bedenken. Der Einleitung planungsrechtlicher Schritte kann zugestimmt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren sind auf Grundlage des BauGB durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen und Planungen sind vom Antragsteller zu übernehmen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1036-IX 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Gegen die Ausweisung einer zusätzlichen Baumöglichkeit auf dem Flurstück Nr. 65, Flur 3 in der Gemarkung Mutscheid bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen planungsrechtlichen Schritte einzuleiten.