Daten
Kommune
Titz
Größe
90 kB
Datum
11.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:01
Aktualisiert
27.04.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
63/2015
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Christian Canzler
02463-659-30
23.04.2015
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
11.05.2015
Rat
11.05.2015
Betreff
Windkraftanlagenplanungen der Gemeinde Niederzier in der
Gemarkung Lich-Steinstraß
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Anfang März 2014 erhielt die Gemeindeverwaltung eine Einladung des Kreises Düren zu einem
Gesprächs- bzw. Scoping-Termin am 14. April 2015. Nach EU-Recht, umgesetzt in Bundesrecht
(Baugesetzbuch, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Bundesnaturschutzgesetz),
sind in Planungsprozessen bei bestimmten Bauvorhaben Untersuchungen über die Auswirkung
des Projektes auf die Umwelt vorgeschrieben. Zur effektiven Erarbeitung eines Umweltberichts
bzw. der Durchführung der Umweltprüfungen, wird im „Scoping“ der Untersuchungsraum
(räumlich) und die Untersuchungstiefe (inhaltlich) zuvor festgelegt.
Unter dem 26. März 2015 erhielt die Verwaltung eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVPVorprüfung), die im Gesprächstermin (dort vom Kreis auch als Vor-Scoping-Termin bezeichnet)
als Diskussionsgrundlage dienen sollte. Mit Schreiben vom gleichen Tage (Anlage 1) übermittelte die Verwaltung die UVP-Vorprüfung (Anlage 2) zur Vorinformation an die Fraktionsvorsitzenden und teilte mit, dass sie an diesem Termin teilnehmen und sich im Vorfeld bereits mit
der Stadtverwaltung Elsdorf abstimmen werde (wegen ähnlicher Betroffenheit der dortigen
Ortsteile zu dem gemeindlichen Ortsteil Höllen und vor allem Bettenhoven).
Im Termin selbst wies zunächst der Kreis Düren darauf hin, dass aufgrund der Anlagenanzahl
und den bisherigen Erkenntnissen das Verfahren wahrscheinlich in einem UVP-Verfahren münden werde. Die Gemeinde Niederzier ergänzte die Ausführungen mit dem Zusatz, dass die Gemeinde das gesamte Gemeindegebiet untersucht habe. Als aus ihrer Sicht einzige sinnvolle
Vorrangzone verbleibe die vorhandene Zone, welche nun jedoch erweitert werden solle. Die
erste Offenlage der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Niederzier mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll in den nächsten Wochen anlaufen.
Die Stadt Elsdorf machte die starke Belastung der Ortschaft Oberembt geltend, besonders
Schallbelastung und Schattenwurfbelastung. Man plädiere für ein UVP-Verfahren. Außerdem
werde die Sophienhöhe von den Anwohnern als Naherholungsgebiet genutzt, der Naherholungscharakter sei daher in einer Umweltverträglichkeitsstudie zu beschreiben. Als kritischste
Anlage werde die geplante Nr. 1 gesehen, eine Verlegung weiter südlich positiv gewertet.
Durch die Verwaltung wurde die aktuelle Lage als sehr ähnlich zur Stadt Elsdorf beschrieben
(z.B. Schallbelastung und Schattenwurfbelastung). Die Vorbelastung der Ortsteile Bettenhoven
und Rödingen-Höllen sei erheblich. Es gebe zudem einen Ratsbeschluss der Gemeinde Titz,
über den die Mindestabstände zu Siedlungsgebieten mit mindestens 1.200 definiert seien. Dies
wurde bei eigenen Planungen voll berücksichtigt, die Windenergieanlage 1 (neu) würde jedoch
nur knapp 800 m von der Ortschaft Bettenhoven entfernt geplant sein. Die Gemeinde Titz erwarte daher (und tue dies in jeder Trägerbeteiligung auch kund), dass ihre Planungsvorgaben
auch durch andere Kommunen berücksichtigt werden. Auch die Gemeinde Titz plädiere für die
Durchführung eines Umweltverträglichkeitsverfahrens, dabei sei der Naherholungscharakter
der Sophienhöhe hinreichend zu berücksichtigen und in einer Umweltverträglichkeitsstudie
darzustellen. Die Endfassung der Niederschrift des Gesprächstermins vom 14. April 2015 liegt
noch nicht vor, sondern nur ein Entwurf. Die Endfassung wird nach Erhalt nachversandt.
Im Rahmen der angekündigten, baldigen Beteiligung der Gemeinde Titz als Träger öffentlicher
Belange nach § 4 BauGB im Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan der Gemeinde
Niederzier wird die Verwaltung in gewohnter Weise bauplanungsrechtlich (ablehnend) Stellung
nehmen, dass als Mindestabstand zu Siedlungsgebieten mindestens 1.200 m einzuhalten sind
ergänzt um die oben bereits genannten und weitere Punkte (Schall, Schatten, Vorbelastung,
Nacherholungsfunktion, Artenschutz, hier insbesondere Fledermäuse etc.).
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Christian Canzler
Christian Canzler
Jürgen Frantzen
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