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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 965-IX/Z-6)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
894 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.02.13, 18:09
Aktualisiert
22.02.13, 18:09

Inhalt der Datei

Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Die Seitennummern beziehen sich, sofern nichts anderes angegeben ist, auf das Haushaltsbuch 2013. Die Angaben in der linken Tabellenhälfte wurden unverändert aus der Anfrage der CDU-Fraktion übernommen. Seite(n) 11 und 63 18 Allgemeine Fragen und Anmerkungen Der Rückgang der sonstigen ordentlichen Erträge von rund 600.000 € wird damit erklärt, dass aus buchungstechnischen Gründen der Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen etc. nun direkt bei der jeweiligen Aufwandskontenklasse abzusetzen ist. Um welche Aufwandskontenklassen handelt es sich hierbei? Antworten der Verwaltung Wie wirkt sich dieser Sachverhalt auf das Gesamtergebnis des Haushaltes aus? Wo werden diese Erträge jetzt verbucht? Wie bisher wird das Ergebnis durch die Auflösung von Rückstellungen etc. verbessert. Die Verbuchung der Erträge erfolgt direkt bei den Aufwandskontenklassen 50, 51 und 52. Gut ersichtlich ist dies in der Ergebnisrechnung mit Sachkonten auf Seite 71. Personalaufwendungen Der einzig nennenswerte Rückgang bei den Personalaufwendungen resultiert aus dem Trägerwechsel bei den Kindergärten im Jahr 2010 (rd. 6,7 Mio € auf rd. 6,1 Mio €). Von 2012 bis 2013 steigen die Personalaufwendungen wieder um knapp 100.000 € auf rd. 6,0 Mio €. Bis zum Jahr 2016 bleibt dieser Wert fast konstant (rd. 5,9 Mio €). Wie spiegeln sich denn die mit dem HSK 2011 beschlossenen Personaleinsparungen finanziell wieder? Wie und in welchem Zeitraum wird ein entsprechendes Personalentwicklungskonzept erstellt? 50 (Personalaufwendungen), 51 (Versorgungsaufwendungen) und 52 (Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen) Die Steigerung von 2012 nach 2013 beruht auf zu erwartendem Mehraufwand für die Umlage an die Rheinische Versorgungskasse (60 T€) und höheren Beihilfeaufwendungen für Beamte und Versorgungsempfänger (40 T€). Wie auf S. 18 ausgeführt, sind für die Jahre 2013 und 2015 Besoldungs/Lohnanpassungen eingeplant. Im Tarifbereich sind die Entgelte zum 01.01.2013 um 1,4 % zu erhöhen, zum 01.08.2013 werden sie nochmals um 1,4 % angehoben. Dies entspricht auf das Jahr 2013 gesehen in etwa 2 % oder rd. 63 T€, die auf Basis der Orientierungsdaten für die Folgejahre fortzuschreiben sind. Im Beamtenbereich ist noch keine Entscheidung über eine Besoldungserhöhung gefallen. Hier wird aber für 2013 im Mittel 1,5 % geschätzt, was rd. 31 T€ entspricht. Im Tarifbereich ist für 2015 ein nächster Erhöhungsschritt eingerechnet, der sich in der Höhe des Jahres 2013 bewegt. Trotz dieser Steigerungen von rd. 160 T€ bis zum Jahr 2016, wird bis zum Jahr 2016 der Personalaufwand zurückgeführt, was, entsprechend den ratsbeschlossenen Vorgaben, durch altersbedingte Abgänge erzielbar ist. Insoweit trägt der Personalhaushalt in dieser Zeit weitere rd. 260 T€ zur Haushaltskonsolidierung bei. Vgl. S. 417. Über die vorstehend genannte Konsolidierung hinaus ist ersichtlich, dass der Personalaufwand bis zum Jahr 2023, trotz einzurechnender Steigerungen auf Basis der Orientierungsdaten, auf rd. 4,9 Mio. € zurückgeführt wird. Dies geht auf die Vorgaben aus dem HSK zurück. Wenn die entsprechenden personelSeite 1 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 19 21 Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung len Ressourcen es zulassen, wird die Erstellung eines Organisations- und Personalentwicklungskonzeptes im Jahr 2013 erfolgen. Bilanzielle Abschreibungen Die bilanziellen Abschreibungen werden im Haushalt 2013 mit 3.478.147 € beziffert. Hierbei handelt es sich um den Wertverlust des städtischen Vermögens der sich im Gesamtdefizit des städtischen Haushalts (2013 = 5.876.806 €) nicht unwesentlich wiederspiegelt. Für verschiedene Anlagegüter wurden sog. Sonderposten gebildet, die entsprechend der Restnutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes ergebniswirksam aufgelöst werden. Der bilanziellen Abschreibung i. H. v. rd. 3,48 Mio. € stehen im Jahr 2013 Sonderposten i. H. v. rd. 907 T€ (vgl. S. 67, Sachkonto 416100 und S. 68, Sachkonto 437100) gegenüber, sodass sich eine Nettobelastung i. H. v. rd. 2,58 Mio. € für den Ergebnisplan des Jahres 2013 ergibt. In welcher Höhe werden hierzu Rückstellungen gebildet? Wo sind diese im Haushalt dargestellt? Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit zum Bilanzstichtag noch nicht feststehen. Die Bildung von Rückstellungen ist abschließend in § 36 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW geregelt. Hierzu zählen zum Beispiel Pensionsverpflichtungen, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren. Eine Rückstellungsbildung für bilanzielle Abschreibungen ist weder nach NKF noch nach HGB vorgesehen, sodass diese natürlich auch nicht im Haushalt zu veranschlagen sind. Mit dem Anstieg der Gewerbesteuer steigt auch der Anteil der Gewerbesteuerumlage/Fonds Deutsche Einheit (2013 = 781.446 € - 2016 = 903.792 €). Wie hoch ist der bei der Stadt verbleibende Nettoanteil bei einer Gewerbesteuererhöhung? Maßgeblich für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage und die Beteiligung am Fonds dt. Einheit sind die zu erwartenden Einzahlungen der Gewerbesteuer des betreffenden Haushaltsjahres. Hierüber ist quartalsweise an den Landesbetrieb IT. NRW die Meldung der Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens(§ 6 Gemeindefinanzreformgesetz – GFRG -) abzugeben. Auf deren Basis rechnet dann das Land ab und berücksichtigt dabei den Bundesvervielfältiger i. H. v. 14,5 v. H. (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GFRG), den Landesvervielfältiger i. H. v. 49,5 v. H. (§ 6 Abs. 3 Satz 4 GFRG) und die Erhöhungszahl i. H. v. 5 v. H. (§ 6 Abs. 5 GFRG). Der prozentuale Anteil, den die Stadt von den Brutto-Steuereinnahmen an Bund und Land abführen muss (Gewerbesteuerumlage), beträgt Bundesverv ielf .  Landesverv Hebesatz ielf .  Erhöhungsz ahl  14 , 5  49 , 5  5 * 100  13 , 8 % 500 Mithin verbleiben bei einem Hebesatz von 500 v. H. 86,2 % der Mehreinzahlungen aus der Gewerbesteuer bei der Stadt. Seite 2 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung Beispiele mit unterschiedlichen Hebesätzen: 14 , 5  49 , 5  5 550 14 , 5  49 , 5  5 415 14 , 5  49 , 5  5 * 100  12 , 55 % ; 14 , 5  49 , 5  5 * 100  16 , 63 % ; * 100  15 , 3 % 450 * 100  34 , 5 % 200 Vereinfacht gesagt: Sinkt der Hebesatz, sinkt auch der bei der Stadt verbleibende Nettoanteil und umgekehrt! Dahinter steckt die Idee, dass Gemeinden, die einen höheren Hebesatz verlangen und damit höhere Steuereinzahlungen erzielen, dafür nicht durch die Umlage „bestraft“ werden sollen und gleichzeitig soll so verhindert werden, dass unter den Gemeinden durch einen besonders niedrigen Hebesatz ein Wettbewerb um Firmenansiedlungen mit der Folge extrem niedriger Gewerbesteuererträge entsteht. Die Frage hat zur Überprüfung der bisherigen Haushaltsansätze geführt. Dabei wurde festgestellt, dass für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage und der Beteiligung am Fonds dt. Einheit zwar von höheren Gewerbesteuereinzahlungen (hier: 4.700.000 €) ausgegangen wurde, leider jedoch nicht der vorgeschlagene Hebesatz von 500 v. H. sondern der bisherige Hebesatz von 415 v. H. angewandt wurde. Die Korrektur erfolgt mit der 2. Veränderungsliste. 25 Bei den freiwilligen Leistungen werden für den Tourismus 273.502 € aufgewendet. Wie ist dies im Hinblick auf § 82 Abs. 1 GO zu vertreten? Es wird gebeten, ein Konzept für die Einsparung dieser Aufwendungen zu erarbeiten. Das Produkt 15 575 1 (Tourismus) ist eine freiwillige Aufgabenerfüllung der Stadt. Das Defizit des Produktes ist im Wesentlichen geprägt von Personalund Versorgungsaufwendungen. Dem liegen bestehende Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu Grunde, die eine Rechtspflicht gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW darstellen. Diese Aufwendungen sind nicht kurzfristig beeinflussbar, sondern werden im Rahmen des ratsbeschlossenen Personalabbauprogramms zu berücksichtigen sein, sofern von politischer Seite her der Verzicht auf die Aufgabenerfüllung im Bereich Tourismus beschlossen wird. Frei werdende Stellen werden im Tourismusbereich nicht wieder besetzt. Weitere Ausführungen hierzu siehe „Allgemeine Fragen und Anmerkungen“ zu Seite 74 (527922). Seite 3 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 26 Allgemeine Fragen und Anmerkungen Die Stadt wendet für „Mitgliedschaften“ insgesamt 31.577 € auf. Es wird gebeten, eine Darstellung der „finanziellen Nutzen“ (Zuschüsse/Leistungen/ Einsparungen) der Stadt bezogen auf die einzelnen Mitgliedschaften für die letzten drei Jahre (2010-2012) darzustellen. Bezogen auf diese „Kosten-Nutzen“-Analyse sollte mit Hinblick auf § 82 Abs. 1 GO überprüft werden, ob nicht einzelne Mitgliedschaften zu kündigen sind. Antworten der Verwaltung Zu den Mitgliedschaften: - Wirtschaftshistorischer Verein zu Köln (150 €) In der Aufstellung der Mitgliedschaften ist der Wirtschaftshistorische Verein zu Köln noch unter beiden Produkten 01 111 4 (neu) und 04 281 1 (alt) aufgeführt. Dabei wurde in der Spalte „Ist 2011“ bei beiden Produkten 150 € eingetragen. Richtigerweise sollten die 150 € nur bei dem Produkt 01 111 4 aufgeführt werden. Im Jahresabschluss 2011 und bei der Haushaltsveranschlagung ab dem Haushalt 2012 ist der Betrag nur einmal berücksichtigt. Die Mitgliedschaft begründet sich wie folgt: Das Wirtschaftsarchiv zu Köln hat die Hettner-Unterlagen für die Stadt Bad Münstereifel archiviert und verzeichnet. Die Unterlagen werden seitdem und für die Zukunft im Wirtschaftsarchiv aufbewahrt und gepflegt. Dieser Aufwand, den die Mitarbeiter des Wirtschaftsarchivs hatten und auch weiterhin haben, war für die Stadt Bad Münstereifel unter der Bedingung kostenfrei, dass dem Wirtschafts-Historischen Verein, Träger des Archivs, beigetreten wird. Dieser Beitritt erfolgte im Jahre 2001. Bei der Aufkündigung der Mitgliedschaft und/oder Übernahme der Unterlagen nach Bad Münstereifel würde der vom Wirtschaftsarchiv geleistete Aufwand laut Depositalvertrag im Nachhinein der Stadt Bad Münstereifel in Rechnung gestellt. Die Erstattung des Personal- und Sachaufwandes würde die Kosten der Mitgliedschaft weit übersteigen. Zudem hätte das Stadtarchiv keine Kapazitäten, die Archivalien aufzunehmen. - Kommunaler Arbeitgeberverband (1.395 €) Beim Kommunalen Arbeitgeberverband beträgt der Beitrag 465 € je angefangene 100 Beschäftigte, mindestens jedoch 580 €. Insoweit kann der Ansatz um 465 € auf 930 € verringert werden. Dies wird mit der 2. Veränderungsliste vorgenommen. Die Reduzierung des Betrages bereits ab dem Jahr 2012 ist bedingt durch die Abgabe der Kindergärten. Eine Mitgliedschaft zum KAV NW bietet insbesondere folgende Vorteile: Das einzelne (ordentliche) Mitglied ist grundsätzlich von Auseinandersetzungen und dem Aufwand befreit, die sich durch den selbstständigen Abschluss von Tarifverträgen (sog. Haustarifverträge) mit den Gewerkschaften ergeben. Durch die Tarifbindung besteht während der Laufzeit der Verbandstarifverträge die Friedenspflicht, d. h. Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Änderung lfd. Tarifverträge sind unzulässig. Jedes Mitglied wird aktuell und umfassend über einschlägige arbeits-, sozialversiSeite 4 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung cherungs- und lohnsteuerrechtliche Änderungen sowie über die Entwicklung der Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit durch Rundschreiben, Newsletter und Rechtsdienste des Verbandes unterrichtet. Der KAV hat in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt 278 Newsletter an seine Mitglieder verschickt (2010 = 83, 2011 = 85, 2012 = 113). Jedes Mitglied hat Anspruch auf Beratung in Einzelfragen des Arbeitsund Tarifrechts, einschließlich Sozialversicherungs-, Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht. Bei Auseinandersetzungen vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial- und (in Personalvertretungssachen) der Verwaltungsgerichtsbarkeit können sich die Mitglieder durch den Verband vertreten lassen. Der KAV NW verlangt in solchen Fällen nur die Erstattung der ihm entstandenen Auslagen (Fahrt- und Reisekosten, Kosten für Porti, Fax, Fotokopien u. ä.). In den Jahren 2010 (Befristung eines Arbeitsvertrages) und 2012 (Abmahnung) hat der KAV die Stadt jeweils in einem Arbeitsgerichtsverfahren vertreten. Ohne die Mitgliedschaft im KAV müssten die erforderlichen Aufgaben mit zusätzlichem Personal erledigt werden, für das sicherlich mehr als 930 € p. a. aufzuweisen wäre. - Städte- und Gemeindebund (8.975 €) Der Beitrag setzt sich aus folgenden drei Komponenten zusammen: a) Sockelbetrag 2500 € b) pro Einwohner 0,31 € 5735 € c) Beitrag für wirtschaftl. Unternehmen 600 €. Insoweit kann der Ansatz um 140 € auf 8.835 € verringert werden. Dies wird mit der 2. Veränderungsliste vorgenommen. Die Reduzierung des Betrages hängt mit der rückläufigen Einwohnerzahl zusammen. Eine Mitgliedschaft im Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) bietet insbesondere folgende Vorteile: Der StGB NRW ist ein Zusammenschluss von 361 kreisangehörigen Kommunen in NRW. Die übrigen NRW-Kommunen sind im Landkreistag oder im NRW Städtetag (kreisfreie Städte) organisiert. Der StGB NRW setzt sich dafür ein, dass die Anliegen der kleineren und mittleren Städte und Gemeinden bei der Gesetzgebung in NRW berücksichtigt werden. Dies betrifft alle Bereiche der Kommunalpolitik, zum Beispiel verfassungsrechtliche Fragen, Sozialpolitik, Wirtschafts- und Verkehrspolitik, Umweltpolitik, Finanzpolitik, Schul- und Kulturpolitik. Seite 5 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung Der StGB NRW vertritt die Interessen und politischen Standpunkte der Städte und Gemeinden gegenüber der Landesregierung, dem Landtag Nordrhein-Westfalen und Verwaltungsbehörden sowie gegenüber den zahlreichen Interessengruppen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Eine zentrale Aufgabe des StGB NRW ist die Beratung und Information seiner Mitglieder über Entwicklungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Der StGB NRW hat in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt 538 Schnellbriefe an seine Mitglieder verschickt (2010 = 157, 2011 = 193, 2012 = 188). Rechtesberatungen zu den vorstehenden Bereichen sind über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Ohne die Mitgliedschaft im StGB NRW würden Rat und Verwaltung von aktuellen Informationen abgekoppelt und müssten sich diese personal-, zeit- und kostenintensiv auf anderem Wege beschaffen. Ob diese dann qualitativ das Niveau des StGB NRW erreichen, darf bezweifelt werden. Für Rechtsberatungen müssten zudem künftig entsprechende Rechtsanwaltsgebühren veranschlagt werden. - KGST (850 €) Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ist das von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragene Entwicklungszentrum des kommunalen Managements. Gemeinsam mit ihren Mitgliedern und für ihre Mitglieder befasst sich die KGSt mit Führung, Steuerung und Organisation der Kommunalverwaltung. Über 1770 Kommunalverwaltungen und Träger öffentlicher Aufgaben arbeiten in der KGSt zusammen, um mit ihr die eigene Leistungsfähigkeit zu verbessern und so zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beizutragen. Die KGSt entwickelt ihre gutachtlichen Empfehlungen gemeinsam mit der kommunalen Praxis. Sie berücksichtigt dabei auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus Wissenschaft und Wirtschaft. Es macht die Stärke ihrer Arbeit aus, dass neben dem kleinen Stab von zurzeit etwa 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KGSt-Geschäftsstelle über dreihundert "Gutachter", alle ehrenamtlich tätige und erfahrene Praktiker aus Kommunalverwaltungen, die KGSt®-Produkte erstellen. Auch der Sachverstand der kommunalen Spitzenverbände, besonders innovativer Kommunalverwaltungen der Nachbarländer, der Hochschulen und der Privatwirtschaft wird eingebunden. Seite 6 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung Eine Mitgliedschaft in der KGSt bietet insbesondere den Vorteil, dass Lösungen aus der Praxis für die Praxis erarbeitet werden. Die KGStArbeitsergebnisse werden in Form von Berichten, Gutachten, Materialien, Reports oder Handbüchern den Mitgliedern kostenlos und jederzeit über das KGSt-Portal zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2010 – 2012 waren dies die folgenden Arbeitsergebnisse Jahr 2010  Bericht aus der Vergleichsarbeit: TVöD Leistungsentgelte  Bericht: Arbeitshilfen für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse. Band 3: Forderungen, sonstige Sonderposten, Rückstellungen - mit Ausnahme der Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen -, Verbindlichkeiten  Bericht: Arbeitshilfen für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse. Band 4: Anhang und Rechenschaftsbericht/Lagebericht  Bericht: Arbeitshilfen für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse. Band 5: Rechnungsabgrenzungsposten, Wertansätze nach Eröffnungsbilanz, Haushaltsausgleich, Eigenkapital  Bericht: Auswirkung des Leistungsentgelts nach dem TVöD auf wesentliche Elemente der Personalentwicklung und Personalbeurteilung  Bericht: Der demografische Wandel in Kommunalverwaltungen. Strategische Ausrichtung und Handlungsansätze des Personalmanagements  Bericht: Hausmeisterdienste in Kommunen  Bericht: Organisation des kommunalen Finanzmanagements. Organisation der Finanzbuchführung und Zahlungsabwicklung als Teil des kommunalen Rechnungswesens  Gutachten: Kommunale Organisationspolitik. Teil 1: Entwicklungslinien, Konzepte, Erscheinungsformen  Gutachten: Kommunale Organisationspolitik. Teil 2: Auswahl, Gestaltung und Einführung organisationspolitischer Lösungen  KGSt®-Handbuch Interkommunale Zusammenarbeit  Materialien: Ausbildungsmarketing für Kommunen der GK 5 und 6. Ergebnisse einer Schülerbefragung  Materialien: Demografiemonitoring  Materialien: Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-DLR. Veränderte Anforderungen und Impulse des Personalmanagements Seite 7 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung  Materialien: Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Kundenorientierte Strukturen und Prozesse durch den einheitlichen Ansprechpartner  Materialien: Mietkalkulation im kommunalen Gebäudemanagement  Materialien: Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens. Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage 2010  Materialien: Vom Leistungsentgelt zu leistungsabhängigen Stufenbewegungen nach dem TVöD. Ausbau der Personalentwicklungsinstrumente in der Stadt Taunusstein Jahr 2011  Bericht aus der Vergleichsarbeit: Jugendhilfe - Erzieherische Hilfen. Erfahrungen und Ergebnisse aus den Vergleichsringen; Stand 2011  Bericht aus der Vergleichsarbeit: Prozesse in der Gebäudewirtschaft. Erfahrungen und Ergebnisse aus dem Vergleichsring; Stand 2011  Bericht: Arbeitshilfen für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse. Band 6: Teilrechnungen, Verknüpfungen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses  Bericht: Arbeitshilfen für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse. Band 7: Der kommunale Gesamtabschluss  Bericht: Effizientes E-Government. Multiklientenstudie zu Geschäftsund Modernisierungspotenzialen im kommunalen Produktportfolio durch E-Government-Services  Bericht: Interkulturelles Personalmanagement  Bericht: Jahresabschlussanalyse im neuen Haushalts- und Rechnungswesen  Bericht: Kommunales Risikomanagement. Teil 1: Das kommunale Risikofrühwarnsystem  Bericht: Von der Prozessoptimierung zum Prozessmanagement (Teil 1). In sechs Schritten zum optimierten Prozess  Bericht: Von der Prozessoptimierung zum Prozessmanagement (Teil 2). Kommunen auf dem Weg zum Prozessmanagement  Bericht: Wirtschaftlich handeln - ausgewählte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf dem Prüfstand  Handbuch Gebäudereinigung  Materialien: Bündelung von Verwaltungsdienstleistungen. Grundlagen und Erfolgsfaktoren  Materialien: Dokumentenmanagementsysteme. Ergebnisse: KGSt®Trendworkshop - Zentrale Fragestellungen bei der DMS-Einführung Seite 8 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung  Materialien: KGSt®-Umfrageergebnisse zur kommunalen Gebäudereinigung  Materialien: Servicecenter und D115. Erfahrungsberichte aus Kommunen  Report: Politisch steuern mit dem neuen Haushalt Jahr 2012  Bericht aus der Vergleichsarbeit: Schulsekretärinnen: Erfahrungen und Ergebnisse aus den Vergleichsringen Schulverwaltung; Stand 2012  Bericht aus der Vergleichsarbeit: Standortsuche bei der Schulentwicklungsplanung. Praxisbericht aus dem Vergleichsring Schulentwicklungsplanung  Bericht: Organisationsmodell für Kommunen der Größenklassen 5&6 (Teil 1). Grundlagen  Bericht: Organisationsmodell für Kommunen der Größenklassen 5&6 (Teil 2). Zentrale Dienste  Bericht: Steuerung kommunaler Beteiligungen  Gutachten: Musikschule  Materialien: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2012/2013)  Report: Stadt Bergheim - IT-Lösungen aus der Cloud Ohne die Mitgliedschaft in der KGSt würde die Verwaltung von aktuellen Informationen abgekoppelt und müsste sich diese personal-, zeit- und kostenintensiv auf anderem Wege beschaffen. Ob diese dann qualitativ das Niveau der KGSt erreichen, darf bezweifelt werden. - Rat der Gemeinden Europas (480 €) Über die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinden Europas kann die Verwaltung erfolgreich Zuschüsse für partnerschaftliche Begegnungen generieren. So betrug der zuletzt zum Partnerschaftstreffen in 2010 erhaltene Zuschuss der Europäischen Kommission 4.669,92 €; der für das Jahr 2007 erhaltene Zuschuss betrug 4.853,60 €. - Fachverband der Kommunalkassenverwalter (50 €) Hierin enthalten ist jeden Monat eine Kommunal-Kassen-Zeitschrift, die die Stadtkasse über die neuesten Änderungen im Kassenbereich (z.B. Insolvenzrecht, Vollstreckungsrecht) einschl. Urteile informiert. Seite 9 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung Bei Teilnahme an Seminaren reduziert sich die Seminargebühr für Mitglieder um 50 %. Da im Jahr 2012 an Seminaren des Fachverbandes teilgenommen wurde, wurde durch die Einsparung bei den Seminargebühren gegenüber denen anderer Schulungsanbieter der Mitgliedsbeitrag mehr als erwirtschaftet. - Fachverband für Standesbeamte (120 €) Der Fachverband der Standesbeamten Nordrhein erhebt für die Aus- und Fortbildung seiner Mitglieder einen Jahresbeitrag i. H. v. 30,-- Euro pro Standesbeamter/-in, insgesamt 120,-- Euro. Die Fortbildungsveranstaltungen finden regelmäßig im Frühjahr und im Herbst statt. Der Beitrag ist seit 2005 konstant. Eine qualifizierte Aus- und Fortbildung ist Voraussetzung für die gem. § 2 Abs. 3 PStG geforderte Eignung im Standesamt. Nur der Fachverband der Standesbeamten - und keine andere Einrichtung - führt Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Standesbeamte im Auftrag des Innenministeriums durch. Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist für eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung und korrekte Amtsführung notwendig. Als Mitglied kann der/die Standesbeamte/-in auch die Fachberater des Fachverbandes bei spezifischen Praxisproblemen der täglichen Arbeit in Anspruch nehmen. Die mit der umfassenden Reform des Personenstandsrechts (seit 01.01.2009) verbundene Digitalisierung (elektronische Registerführung und Datenaustausch) ist noch lange nicht abgeschlossen. Der Fachverband begleitet die Standesbeamten bei diesem schwierigen Prozess und stellt durch sein Fortbildungsangebot sicher, dass die Mitarbeiter im Personenstandswesen immer auf aktuellem Stand über die Neuregelungen sind. - Kreisfeuerwehrverband (4.500 €) Die Berechtigung der Freiwilligen Feuerwehr, Verbände zu bilden, ergibt sich aus § 16 des FSHG. Zu den Aufgaben des Verbandes zählt unter anderem die Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften bei weiterführenden (Spezial-)Lehrgängen auf Kreisebene, die Förderung der Jugendarbeit durch den Kreisjugendfeuerwehrvorstand, die Unfallprävention durch den Sicherheitsbeauftragten sowie die Bevölkerungsinformation im Zuge der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Kreisfeuerwehrverband Euskirchen e. V. wirkt bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung mit und forciert Seite 10 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung die Zusammenarbeit mit dem VdF, dem Deutschen Feuerwehrverband sowie den (privaten) Hilfsorganisationen im Sinne des FSHG. Eine weitere Zielsetzung ist die Pflege der Tradition sowie die Sozialbetreuung (Finanzielle Förderung von Aufenthalten im Feuerwehrerholungsheim, Zahlung von Sterbegeld an Angehörige). Im Rahmen der Ausbildungstätigkeit bietet der Kreisfeuerwehrverband Euskirchen e.V. an der Kreisfeuerwehrschule in Schleiden für die Angehörigen der Feuerwehren des Kreises Euskirchen Truppführer- und ABCEinsatz-Lehrgänge an. Darüber hinaus werden Feuerwehrangehörige, die den Gruppenführerlehrgang FIII am Institut der Feuerwehr NRW absolvieren sollen, im Rahmen der Truppführer-Fortbildung (TF-F/FIII-V) auf die Teilnahme vorbereitet. In den letzten drei Jahren fanden folgende Lehrgänge (Soweit dem Ordnungsamt von der Wehrleitung gemeldet) mit Teilnehmern aus der Feuerwehr Bad Münstereifel statt: F IV (Zugführer) Vorbereitungslehrgang 2010 (0), 2011 (2), 2012 (0). F III (Gruppenführer) Vorbereitungslehrgang 2010 (2), 2011 (3), 2012 (2). Truppführer 2010 (3), 2011 (2), 2012 (1). Truppführer Fortbildung 2010 (7), 2011 (1), 2012 (0). ABC-Lehrgang Gefahrstoff 2010 (6), 2011 (0), 2012 (0). BSA-Heißausbildung Brandsimulationsanlage 2010 (0), 2011 (0), 2012 (10). Die Höhe des Mitgliedsbeitrages in Form einer jährlichen Umlage für jede Gemeinde des Kreises Euskirchen richtet sich nach der Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen sowie der Mitglieder der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel. Der Mitgliedsbeitrag beträgt seit dem Jahr 2009 unverändert 8,50 € je aktivem Feuerwehrangehörigem. - Verband der Bibliotheken (97 €) Der Verband der Bibliotheken gibt wertvolle Hilfestellungen, Ratschläge und Anregungen zur fachlichen Arbeit in Bibliotheken. Zudem besteht ein eigenständiges Fortbildungsangebot mit vergünstigten Teilnehmergebühren für Mitglieder. Eine belastbare Angabe zum finanziellen Nutzen lässt sich in diesem Fall für die letzten Jahre nicht darstellen. Da jedoch viele Dienstleistungsangebote und die Lobbyarbeit für Mitglieder kostenfrei sind, ist der Jahresbeitrag von z. Zt. 97,00 € vertretbar. Insbesondere auch im Hinblick auf das vom Fachausschuss einstimmig verabschiedete Entwicklungskonzept 2011. Seite 11 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung - Jugendherbergswerk (130 €) Die Mitgliedschaft im Jugendherbergswerk ist aus diesseitiger Sicht disponibel. Bei einer Kündigung (Frist: 3 Monate zum Jahresende) ist zu beachten, dass der Bürgermeister bis zum 31.12.2014 Delegierter der Mitgliederversammlung ist. - Verband Dt. Kneippheilbäder und –kurorte (1.280 €) und Nordrheinwestfälischer Kneippheilbäderverband (3.150 €) Die Mitgliedschaften im Verband Dt. Kneippheilbäder und -kurorte und im NRW-Heilbäderverband sind in engem Zusammenhang mit der Prädikatisierung als Kneipp-Heilbad zu sehen, aus der heraus die Stadt befugt ist, einen Kurbeitrag auf die Übernachtungen im Kurgebiet (Kurtaxe) zu erheben und aufgrund derer die Stadt die Kurortezulage im Rahmen des GFG erhält. Über die beiden Verbandsmitgliedschaften wird eine notwendige Grundpräsenz in der Familie der Heilbäder und Kurorte Deutschlands und NRWs und damit bei den „Gesundheitsaffinen“ Zielgruppen gewährleistet. - Bäderverband (80 €) Frau Dierichsweiler ist dort persönlich Mitglied, weil die Beiträge für natürliche Personen erheblich günstiger sind, als für Körperschaften oder Unternehmen. Sie erhält so ständig Updates zu Richtlinien und Musteranweisungen, sowie eine monatliche Fachzeitschrift und kann überdies jederzeit telefonische Auskunft zu Rechtsfragen erlangen. Außerdem sind die Kosten für Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder ermäßigt. - Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne (1.534 €) und Diese Mitgliedschaft privilegiert die in diese Landesarbeitsgemeinschaft aufgenommenen Städte. Sie wird auch vom Land direkt gefördert. So wird jedes Jahr ein Bildband über die betreffenden Städte herausgegeben und letzt wurde ein Imagefilm über die betr. Städte gedreht, in dem einige Städte der AG mit ihrem herausragenden Wahrzeichen, so Bad Münstereifel mit der Stadtmauer, vorgestellt werden. Weiter sind / werden Mitglieder  berechtigt Hinweisschilder auf den historischen Stadtkern an der Autobahn ohne das ansonsten erforderliche Prüfungsverfahren aufzustellen bzw. aufstellen zu lassen; Seite 12 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung  bei Zuschüssen ggf. bevorzugt berücksichtigt (wie z.B. beim Stadtmarketing  in Publikationen des Landes vertreten - NRW Stiftung (Denkmalpflege) (86 €) Diese Stiftung hat herausragende Projekte in Bad Münstereifel gefördert. So z. B.  das Werther Tor  die Schwanen Apotheke (mit rund 1 Mio. DM)  das Haus zur französichen Lilie oder  den Astropeiler erworben und saniert (Kosten über 1 Mio. €) Sie weist in ihren Publikationen auf die geförderten Objekte und damit auch auf die Stadt hin. - Naturpark Hohes Venn Nordeifel e.V. (3.750 €) Durch die Mitgliedschaft im Naturpark Hohes Venn Nordeifel profitiert die Stadt durch die starke Präsenz in den vielfältigen Naturpark-Broschüren und den eigens für die Stadt Bad Münstereifel entwickelten Flyer. Die beiden errichteten EifelBlicke am Michelsberg und im Eckturm der Stadtmauer sowie die Eröffnung der Kooperationsmöglichkeiten zum ILEKProgramm fußen auf dieser Mitgliedschaft. Der Forstbetrieb profitiert von der Mitgliedschaft z. B. dahingehend, dass 70% bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen (rd. 7.000 € in 2011) und 70 % für die Instandsetzung der Wanderwege gefördert wurden (rd. 3.300 € in 2012). Dem Beitritt zur Naturpark Nordeifel hat der Rat in seiner Sitzung am 09.11.2004 (RD NR. 64) einstimmig zugestimmt. - Volksbund dt. Kriegsgräberfürsorge (130 €) Wurde seit 2009 nicht mehr gezahlt und ist entbehrlich. Dies wird mit der 2. Veränderungsliste vorgenommen. - Eifel-Touristikagentur NRW e.V. (4.800 €) Nur über die Mitgliedschaft in der regionalen Vermarktungsagentur der Eifel, der Eifel Tourismus GmbH, ist es Bad Münstereifeler Betrieben möglich, sich als Ferienregion in den Haupt-Printmedien (Ferienkatalog, Wandermagazin und Radmagazin) und auf der wichtigsten touristischen Internetplattform der Eifel zu platzieren. Seite 13 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 27 Allgemeine Fragen und Anmerkungen Bei den bedingt freiwilligen Leistungen werden u.a. folgende Aufwendungen aufgeführt: Produkt 06 366 2 07 418 1 Bezeichnung Defizit 2011 95.872,02 € 279.700,71 € Kinderspielplätze Kur- und Badebetrieb 08 424 2 Sportplätze einschl. 77.322,86 € Sportlerheime 08 425 1 eifelbad 972.770,70 € 13 551 1 Park- und Garten175.647,64 € anlagen Hierzu stellen sich folgende Fragen: Defizit 2012 88.089 € 185.023 € Defizit 2013 92.333 € 209.793 € 91.277 € 67.742 € 917.162 € 342.753 € 877.827 € 306.197 € Antworten der Verwaltung Bei dem Produkt 06 366 2 Kinderspielplätze wurden im Haushaltsjahr 2012 fast flächendeckend private Pflegepatenschaften eingeführt. Wo dies nicht möglich war (Beispiel: Rupperath, Willerscheid etc.) sollen diese Kinderspielplätze geschlossen werden. Diese Maßnahmen müssten sich ab dem Haushaltsjahr 2013 aufwandsmindernd wiederspiegeln. Weshalb steigt das Defizit dieses Produktes trotz der o.g. Maßnahmen von 88.089 € (2012) sogar auf 92.333 € im Haushaltsjahr 2013? Hauptkostenfaktor waren die Kosten der internen Verrechnung der Personalkosten Bauhof in 2011. In 2012 haben sich diese Kosten auf fast die Hälfte gegenüber 2011 reduziert. Die Ansätze für diese internen Verrechnungen werden auf der Grundlage des jetzt vorliegenden vorläufigen Ergebnisses 2012 (ca. 33.000 €) fortgeschrieben. Die Ansätze für die Abschreibung werden auf der Grundlage des Ergebnisses 2011 und des vorläufigen Ergebnisses 2012 fortgeschrieben (Reduzierung um rd. 13.000 €). Somit reduziert sich das Gesamtdefizit für den Bereich Kinderspielplätze auf rd. 69.000 €, auch für die Folgejahre. Bei dem Produkt 07 418 1 Kur- und Badebetrieb steigt das Defizit von 185.023 € auf 209.793€. Das Kurhaus wurde vor einigen Jahren privatisiert. Seit Jahren reden wird auch über eine Privatisierung der Kurverwaltung diskutiert. Hier sollten jetzt konkrete Konzepte zur Umsetzung einer Privatisierung erarbeitet werden. Es ist nicht vertretbar, für eine kleine Klientel (Gastronomische Betriebe in der Kernstadt) die Steuern für die Allgemeinheit zu erhöhen. Das Produkt beinhaltet neben der Kurverwaltung auch das Produkt Kuranlagen. Das Gesamtdefizit in 2011 betrug 279.701 €. Der Anteil an der Kurverwaltung betrug insgesamt 73.698 €. Der Restbetrag entfällt auf Kuranlagen. Der Ansatz für die Kurverwaltung in 2013 beträgt 101.662 €. Hierin enthalten sind die Ansätze für die interne Verrechnung i.H.v. 17.485 € sowie 10.000 € für die Überprüfung der Heil- und Gegenanzeigen (s. S. 293). Über das vorläufige Ergebnis 2012 kann zur Zeit noch keine Aussage getroffen werden, da die Abrechnung der Versorgungskasse über die Zuführung/Entnahme aus der Pensionsrückstellung noch nicht vorliegen. Erläuterung zur Kurverwaltung: In der ersten Hälfte der 1970er Jahre wurden die Grundlagen für die staatliche Anerkennung Bad Münstereifels als Kneippheilbad gelegt; die Anerkennung durch das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Seite 14 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung NRW erfolgte mit Bescheid vom 12.09.1974. Die mit dem Bescheid erteilten Auflagen wurden alle erfüllt. Die Stadt Bad Münstereifel erhebt aufgrund der Anerkennung einen Kurbeitrag auf die Übernachtungen im Kurgebiet und erhält die sogenannte Kurortezulage aus dem Sondertopf des GFG. Die Kurortezulage ist im Produkt 16 611 1 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen ausgewiesen und belief sich in 2012 auf rd. 140.000 €. Streng genommen ist dieser Betrag dem Defizit bei Produkt 07 418 1 Kur- und Badebetrieb gegenüberzustellen. Mit einer Privatisierung bzw. mit der „Finanzierung des Kur- und Tourismusbereiches der Verwaltung“ haben sich Stadtentwicklungs- und Hauptausschuss sowie Rat im Juni/Juli 2011 unter RD-Nr. 548-IX und 548-IX/Z-1 und darauf basierend erneut unter RD-Nr. 812-IX „Touristische Entwicklung – Beitritt zur Nordeifel Tourismus (NET) GmbH“ eingehend befasst. Beschlusslage hierzu: Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011: Von der Prüfung einer Einführung einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung wird Abstand genommen. Rat 03.07.2012: Der Bürgermeister wird beauftragt, über den Beitritt zur Nordeifel Tourismus GmbH mit dem Ziel einer für den städtischen Haushalt nachhaltigen aufwandsneutralen Lösung zu verhandeln. Mit dieser Thematik kommt die Verwaltung nach den Beratungen über den Haushalt 2013 und das HSK 2014 – 2023 auf den Stadtentwicklungsausschuss zu. Es handelt sich (bei den Profiteuren) aber keineswegs nur um eine „kleine Klientel“ (Gastronomen der Stadt). Hinzu kommen die Betreiber von Übernachtungsbetrieben, Einzelhandel, Dienstleistungsunternehmer, Handwerker uvm. Auch der städtische Haushalt profitiert an anderen Stellen, z. B. bei den Einnahmen aus Parkgebühren. Das Defizit für das Produkt 08 424 2 Sportplätze einschl. Sportlerheime sinkt zwar auf 67.742 €. Dennoch sollte überprüft werden, ob diese Einrichtungen nicht auf die jeweiligen Vereine übertragen werden können (analog Dorfgemeinschaftshäuser). Sofern ein entsprechender politischer Beschluss in dieser Richtung gefasst wird, wird die Verwaltung diesen umsetzen. Das Defizit für das Produkt 08 425 1 eifelbad ist mit 877.827 € immer noch extrem hoch. Hier sollten weitere Maßnahmen zur Defizitverringerung (Maßvolle Erhöhung der Eintrittspreise, weitere Energiesparmaßnahmen) bis hin zu einer Privatisierung geprüft werden. Ausweislich der Ergebnisplanung ist für das Jahr 2013 noch eine größere Instandhaltungsmaßnahme eingeplant. Ab dem Jahr 2014 beläuft sich das geplante jährliche Defizit auf rd. 500 T€. Eine maßvolle Erhöhung der Eintrittspreise wird zur Zeit für die Beratung in den politischen Gremien vorbereitet. Eine Erhöhung um 0,50 € je Eintritt bedeutet – sofern die Besucherzahlen konstant bleiben – eine jährliche Ertragssteigerung von rd. 80.000 €. Seite 15 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Das Defizit für das Produkt 13 551 1 Park- und Gartenanlagen lag im Jahr 2011 bei 175.647,64 €. Seit dem letzten Jahr wird zum Beispiel der Kurpark zum einem großen Teil nicht mehr gemäht. „Es weiden die Schafe“. Aus welchen Gründen liegt das Defizit in 2013 noch höher (306.197 €)? Antworten der Verwaltung Hauptkostenfaktor waren die Kosten der internen Verrechnung der Personalkosten Bauhof in 2011 (93.467,65 €), Gesamtaufwendungen interne Verrechnung in 2011 = 126.376,38 €. In 2012 haben sich diese Kosten der internen Verrechnung der Personalkosten Bauhof auf fast die Hälfte gegenüber 2011 reduziert (46.600,65 €). Wie mit Zusendung der Arbeitshilfe vom 08.01.2013 mitgeteilt, erfolgt die Berechnung der Ansätze für die interne Verrechnung für die endgültige Fassung. Die Ansätze werden dann auf der Grundlage des vorläufigen Ergebnisses 2012 fortgeschrieben. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen von 278.993 € (siehe Seite 362) detailliert darzustellen. Unter dem 08.01.2013 ist allen Ratsmitglieder eine Arbeitshilfe zum Haushalt 2013 zugeleitet worden. Auf Seite 143 ist dort ersichtlich, wie sich die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen zusammensetzen. 36 Es ist ein Unding, dass sich der Vorsitzende des Schulausschusses als Einziger nicht an den Ratsbeschluss von 2012 hält. Wie hoch ist der Verdienstausfall für die Ausschussmitglieder, den die Stadt deswegen jährlich unnötigerweise aufwenden muss? Dass der Ausschussvorsitzende das Recht hat, den Zeitpunkt der Sitzung festzulegen (siehe Kommentierung zu § 47 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO), wurde Herrn Krauß am 04.12.2012 mitgeteilt. Der Ausschussvorsitzende hätte sich natürlich auch dem Willen der Mehrheit anschließen können. Dies hat er aber nicht getan. Für die Verwaltung gibt es – nach der derzeitigen Rechtslage keine Handlungsmöglichkeit. Die Kosten für den früheren Sitzungsbeginn des Schulausschusses liegen bei ca. 300 € im Jahr (siehe Anlage 6 zur RD 704-IX/Z-7 – Konsolidierungsprogramm 2013-2022). 51 Die Gebäude „ehemalige Grundschule Nitterscheid“ und „ehemaliger Kindergarten Eicherscheid“ sind bereits veräußert? Hier sollte m.E. der „ehemalige Kindergarten Rupperath“ aufgeführt werden. Dieses Gebäude ist noch in einem relativ guten Zustand. Es gab einen solventen Kaufinteressenten (Heizungsbaufirma), der dieses Gebäude gerne erworben hätte. Weshalb wurde das Gebäude immer noch nicht verkauft? Die auf Seite 51 gewählte Formulierung beinhaltet durch den Hinweis „usw.“ auch das Gebäude der ehemaligen Tageseinrichtung für Kinder in Rupperath. Die Herrichtung des ehemaligen Lagergebäudes wurde mit Bewilligungsbescheid vom 08.12.1995 aus Landes- und Kreismitteln in Höhe von insgesamt 190.109,00 € gefördert. Die Förderbestimmungen sehen eine 30-jährige Zweckbindung vor. Diese war zum Zeitpunkt der Schließung der Einrichtung (31.07.2010) noch nicht abgelaufen, so dass eine eigenmächtige Veräußerung durch die Stadt in jedem Fall für sie selbst, ggf. aber auch für den Käufer, erhebliche rechtliche Risiken birgt. In diesem Spannungsfeld kontroverser Interessen hat sich die Verwaltung bisher vergeblich darum bemüht, eine für alle Beteiligten akzeptable Auskunft des Landesjugendamtes zu erhalten. Andere Beispiele zeigen, dass das Landesjugendamt in derartigen Fällen (Schließung, Trägerwechsel etc.) kategorisch die volle, seinerzeit gewährte Fördersumme zuzüglich Verzinsung vom Zuschussnehmer zurückforderte. Angesichts des erzielbaren Marktwerts der Immobilie, der erheblich unter der Seite 16 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 63 Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung unverzinsten Fördersumme liegen dürfte, würde der Stadt bei einer Veräußerung aktuell ein finanzieller und bilanzieller Verlust in 6-stelliger Höhe drohen. Auch wenn dies für die Gebäudesubstanz keineswegs zuträglich ist, sieht sich die Verwaltung aus diesem Grund veranlasst, die Rückäußerung des Landesjugendamtes weiterhin abzuwarten. Wegen der rechtlichen Verknüpfung zur anhängigen Klage des DRK auf Mietkostenförderung für die vom Trägerwechsel betroffenen Kitas ist mit einer zeitnahen Rückäußerung derzeit allerdings nicht zu rechnen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entwickeln sich wie folgt: Ist-Ergebnis 2011 = 6.865.836,51 € 2012 = 8.422.797 € 2013 = 7.095.682 € 2014 = 6.061.305 € 2015 = 5.814.605 € Es wird um eine Erläuterung gebeten, wie der Rückgang der Aufwendungen von 2013 zu 2014 realisiert werden kann. Warum ist diese Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nicht bereits in 2013 erzielbar? Auf den Seiten 71 – 75 sind die einzelnen Sachkonten aufgeführt, die den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zugeordnet sind. Exemplarisch werden größere Verschiebungen nachfolgend erläutert:  Auf Seite 72 ist beim Sachkonto 521500 (Instandh. Gebäude) ersichtlich, dass für 2013 ein Ansatz von 1.218.600 € steht, der sich im Jahr 2014 auf 434.600 € reduziert. Allein bei diesem Sachkonto ist eine Reduzierung um 784.000 € zu verzeichnen. Dahinter stecken geplante Instandhaltungsmaßnahmen des Jahres 2013, die so natürlich im Jahr 2014 nicht mehr anfallen. Um Wiederholungen mit dem Haushaltsbuch zu vermeiden, wird auf die jeweiligen Erläuterungen bei den Produkten verwiesen. Die größenmäßig relevantesten Verschiebungen sind im Haushaltsbuch auf den Seiten 142, 168, 214, 218, 223, 228, 276, 300 und 308 nachlesbar.  Auf Seite 73 ist beim Sachkonto 524210 (Wasserrahmenrichtlinien) ersichtlich, dass für 2013 ein Ansatz von 88.000 € steht, der sich im Jahr 2014 auf 0 € reduziert.  Auf Seite 74 ist beim Sachkonto 527919 (Schülerbeförderung) ersichtlich, dass für 2013 ein Ansatz von 940.000 € steht, der sich im Jahr 2014 auf 920.000 € reduziert.  Auf Seite 74 ist beim Sachkonto 527922 (Erlebnisraum Römerstraße) ersichtlich, dass für 2013 ein Ansatz von 33.830 € steht, der sich im Jahr 2014 auf 1.500 € reduziert. Der Rückgang der Aufwendungen kann dadurch realisiert werden, dass der Haushalt so wie er veranschlagt wurde, ausgeführt wird. Ob schon Reduzierungen in diesem Bereich im Jahr 2013 erzielbar sind, hängt in Teilen von den Ergebnissen der politischen Schwerpunktsetzungen und Beratungen ab. Seite 17 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 66 Allgemeine Fragen und Anmerkungen (4 013 00 - Gewerbesteuer) Wie hoch lagen die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2012? Antworten der Verwaltung Wie erklärt sich der Rückgang bei der Vergnügungssteuer von 27.072,47 € (Ist-Ergebnis 2011) auf nunmehr 15.000 € im Jahr 2013? Mit Beschluss des Rates vom 03.07.2012 wurde festgelegt, dass die Steuer bei der Aufstellung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen von 10 % des Einspielergebnisses auf 14 % anzuheben (vgl. RD 804-IX). Von Seiten der Verwaltung wurde in der Ratsdrucksache darauf hingewiesen, dass die Anhebung eine wirtschaftliche Belastung für Spielhallenbetreiber darstelle und daher mit Ertragsrückgängen im städtischen Haushalt zu rechnen sei. Dem ist bei der Haushaltsveranschlagung Rechnung zu tragen. Unter Berücksichtigung des vorl. Ist-Ergebnisses 2012 kann der Ertragsansatz jedoch um 2.500 € auf dann 17.500 € erhöht werden. Dies wird mit der 2. Veränderungsliste vorgenommen. Zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe ab dem Jahr 2014 werden detaillierte Angaben zum Kreis der potentiell Zahlungspflichtigen sowie der Bemessungsgrundlagen gebeten. Zur Abschaffung der Kurverwaltung wird auf die vorangegangene Stellungnahme zu Kur- und Badebetrieb (Fragen zu Seite 27) verwiesen. Im Übrigen wäre bei einer Aufgabe aller Aufgaben im Kurwesen und Tourismusbereich das vorhandene Personal aufgrund der dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen der Stadt Bad Münstereifel anderweitig in der Verwaltung einzusetzen. Insofern bedarf die Behauptung, dass durch die Privatisierung der Kurverwaltung ein erhebliches Haushaltsverbesserungspotenzial besteht, zumindest temporär der Relativierung. Darüber hinaus sollte überprüft werden, statt einer Erhebung dieser Steuer die Kurverwaltung zu privatisieren. Das „Haushaltsverbesserungspotential“ wäre erheblich größer. Vorbehaltlich der für den Jahresabschluss 2012 noch vorzunehmenden Abschluss- und Abgrenzungsbuchungen ist von einem Ertrag von rd. 4.050.000 € auszugehen. Alle natürlichen und juristischen Personen, denen aus dem Tourismus unmittelbare oder mittelbare Vorteile erwachsen, werden zu einem Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen. Unmittelbare Vorteile bestehen dann, wenn das Unternehmen mit dem ortsfremden Besucher in direkter geschäftlicher Verbindung steht (z.B. Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe). Mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen Betriebe, die mit den Nutznießern der unmittelbaren Vorteile Geschäfte abschließen (z.B. Metzgereien, in denen die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe zur Bedarfsdeckung einkaufen oder Bauunternehmen, die Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen bauen oder renovieren). Der Fremdenverkehrsbeitrag bemisst sich nach der Formel: (steuerbarer Umsatz X Vorteilssatz) X Beitragssatz = zu zahlender Beitrag Seite 18 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung Zur Bestimmung des Vorteilssatzes bedarf es einer Zonierung des Stadtgebietes. Je weiter ein Betrieb vom touristischen Zentrum entfernt ist, umso niedriger wird der Vorteilssatz sein. Die Stadt Schleiden hat z. B. folgende Zonen gebildet: Zone 1: Gemünd, einschl. Urftseemauer und Vogelsang Zone 2: Herhahn, Morsbach, Nierfeld, Oberhausen, Olef, Schleiden und Wolfgarten Zone 3: übriges Stadtgebiet Die Liste der Vorteilssätze hätte bei drei Zonen nachfolgenden schematischen Aufbau und müsste auf die Bad Münstereifeler Belange angepasst werden: Die Einzelheiten müssen erarbeitet werden. Diesbezüglich bedarf es einer entsprechenden Beschlusslage. 68 (4 321 06 - Benutzungsentgelte für Parkscheinautomaten) Weshalb reduzieren sich die Benutzungsentgelte für Parkscheinautomaten von 353.939,97 € (Ist-Ergebnis 2011) auf nunmehr 275.000 im Jahr 2013? 69 (4 411 05 - Pachten) Wodurch wird der Anstieg der Pachten von 42.800 € (2013) auf 192.800 € (2014) erzielt? Sollten unabhängig von der Form der späteren Bewirtschaftung an den Standorten Zimmerei, Bleiche u. Feuerwehr Parkdecks errichtet werden, so werden dort zumindest während der Bauphase keine Gebühren vereinnahmt. Des Weiteren ist im Mai 2012 der bis dahin von der Stadt bewirtschaftete Parkplatz Glashütte komplett entfallen. Konsolidierungsprogramm M 066, Verpachtung von Flächen für Windkraftanlagen ab 2014 = 150.000 € jährlich Seite 19 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 69 Allgemeine Fragen und Anmerkungen (4 411 07 - Erstattungen von Betriebskosten) Welche Erstattungen von Betriebskosten steigen hier von 20.597 € (2012) auf 70.350 € im Jahr 2013? Wodurch begründet sich dieser im Verhältnis hohe Anstieg der Erstattungen? Antworten der Verwaltung Hierauf veranschlagt war die Maßnahme aus dem Konsolidierungsprogramm M 056. Diese wurde mit der 1. Veränderungsliste korrigiert, Reduzierung um rd. 35.000 €. Das Ergebnis 2011 beträgt 35.983,60 € sowie das vorl. Ergebnis 2012 ca. 29.500 €, wobei hier noch nicht alle Nebenkostenabrechnungen für 2012 berücksichtigt sind. 69 (4 411 05 - Vermischte Einnahmen) Wie wird der Anstieg der „Vermischten Einnahmen“ von 3.111,51€ (IstErgebnis 2011) auf 54.504 € in den Jahren ab 2013ff. begründet? Das Konto „Vermischte Einnahmen“ hat die Nr. 446109! Hierauf veranschlagt waren die Maßnahmen aus dem Konsolidierungsprogramm M 018, M 051, M 052 und M057. Diese wurden mit der 1. Verändungsliste korrigiert, Reduzierung um insgesamt 52.500 €. Der neue Ansatz beträgt 2.004 € 69 (4 461 19 - Waldführungen) Weshalb werden ab 2013 keine Einnahmen mehr für Waldführungen erzielt? Das Ist-Ergebnis 2011 lag immerhin noch bei 5.900 €. 71 (5 012 00 - Tariflich Beschäftigte) Die Aufwendungen für tariflich Beschäftigte entwickeln sich wie folgt: 2012 = 3.094.770 € 2013 = 3.085.736 € Laut Entwurf des Stellenplans 2013 (Seite 439) geht die Zahl der Stellen von 98,94 (2012) auf 91,98 (2013) um 6,96 Stellen zurück. Wenn die Aufwendungen für tariflich Beschäftigte bei einem Stellensoll von 98,94 (2012) bei 3.094.770 € lagen, ist es nicht schlüssig, dass die Aufwendungen für tariflich Beschäftigte bei einem Stellensoll von 91,98 (2013) immer noch bei 3.085.736 € liegen. Auch unter Zugrundelegung der tariflichen Erhöhungen nach TVöD von 1,4% ab 01.01.2013 und weiteren 1,4 % ab dem 01.08.2013 sowie der Annahme, dass die wegfallenden Stellen unter Berücksichtigung der jeweiligen Tabellenentgelte ca. 268.000 € an Einsparungen bringen, müssten diese Kosten bei ca. 2.900.000 € liegen. Die Verwaltung wird um eine Erklärung gebeten. 74 (5 279 18 - Kurveranstaltungen) Wie kann der Betrag von 6.500 € für Kurveranstaltungen unter dem Gesichtspunkt des § 82 Abs. 1 GO noch vertreten werden? Die Waldführungen waren bisher im Produkt Friedwald veranschlagt. Der Friedwald wird ab dem Jahr 2013 beim Forst geführt. Im Stellenplan fallen Stellen erst in dem Jahr weg, in dem sie tatsächlich nicht mehr benötigt werden. Bsp.: Ein Mitarbeiter scheidet wegen Altersbezug im Januar 2012 aus. Die Stelle ist im Stellenplan 2012 enthalten und im Stellenplan 2013 nicht mehr. Die meisten Beschäftigten, die im Jahr 2012 auf Stellen geführt wurden und deren Stellen im Stellenplan 2013 weggefallen sind, sind planmäßig bereits im ersten Halbjahr 2012 ausgeschieden. Bei diesen Mitarbeitern waren die Personalkosten in 2012 nicht für das ganze Jahr, sondern nur anteilig nach Beschäftigungsmonaten eingerechnet. Haushaltsmäßig ist damit die Einsparung bereits im Jahr 2012 realisiert. Die Stellenplanschreibung 2013 trägt dem systembedingt mit zeitlichem Verzug Rechnung. Hinzu kommt, dass neben den Tarifsteigerungen in 2013 auch teilweise höhere Aufwendungen einzuplanen sind. Dabei handelt es sich z. B. um Alterssteigerungen oder den Betrieb der Sauna mit eigenem Personal. Nach § 3 Nr. 15 des Kurortegesetzes NRW ist Anerkennungsvoraussetzung, dass Angebote zu gesundheitsfördernden und sportlichen Aktivitäten sowie kulturelle Angebote im Kurort vorhanden sind. Der Ansatz für Kurveranstaltungen wurde in den Sparrunden der vergangenen Jahre sukzessive von 24.700 € noch in 2005 auf den Ansatz im Haushalt Seite 20 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung 2013 reduziert. Jede einzelne Veranstaltung wird einer Prüfung nach § 82 Abs. 1 GO NRW unterzogen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass das Angebot in Bad Münstereifel bereits ein Mindestmaß im Vergleich zum Angebot anderer Kurorte darstellt. Es geht hierbei um die Aufrechterhaltung eines kurstädtischen Angebotes und die Erhaltung des Prädikates, damit die Einnahmen aus Kurbeitrag und Kurortezulage erhalten bleiben. 74 (5 279 22 - Erlebnisraum Römerstraße) Wie kann der Betrag von 33.830 € für den Erlebnisraum Römerstraße unter dem Gesichtspunkt des § 82 Abs. 1 GO noch vertreten werden? Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 beschlossen, der interkommunalen Kooperation „Erlebnisraum Römerstraße“ beizutreten und sowohl die kommunalen Eigenanteile zur Finanzierung der Geschäftsstelle als auch die der übergeordneten Planungs- und Marketingmaßnahmen zu übernehmen. Nach der Bekanntgabe der vom Kämmerer verhängten Haushaltssperre und dem Eintritt des Nothaushaltsrechtes wurde im August/September 2009 das Ausstiegsszenario mit dem Ergebnis geprüft, dass es sich tatsächlich um eine bereits zu Beginn des Jahres 2007 begonnene, in 2009 konkretisierte und auch fortzusetzende Maßnahme im Sinne von § 82 Abs. 1 GO NRW handelt. Bei dem Betrag von 33.830 € handelt es sich um einen Bruttobetrag, dem eine Fördersumme aus dem Projekt von 25.580 € gegenüber steht. 75 (5 279 26 - Sachkosten Demographiebeauftragter) Wie kann der Betrag von 300 € für Sachkosten des Demographiebeauftragten unter dem Gesichtspunkt des § 82 Abs. 1 GO noch vertreten werden? Sofern vom städtischen Demographiebeauftragten Sachkosten beansprucht werden sollten, sind diese vor Inanspruchnahme unter Bezug auf § 82 Abs. 1 GO NRW zu prüfen. Sowohl in 2011 als auch in 2012 ist hier vom städtischen Demographiebeauftragten nichts verausgabt worden. 75 (5 281 00 - Bekleidung/Utensilien) Für welche Bekleidung und Utensilien werden Aufwendungen von jährlich 7.200 € veranschlagt. Die Verwaltung wird gebeten, die Berechnung dieses Aufwandes sowie die Unabdingbarkeit nach § 82 Absatz 1 GO detailliert zu belegen. Die Aufwendungen entstehen für die Beschaffung von Badekleidung und – utensilien im eifelbad. Sie werden mit Gewinn verkauft und stellen ein Serviceangebot des eifelbades dar. Siehe hierzu Konto 442100 in der Arbeitshilfe Seite 117. 75 (5 291 09 - Vermarktung Mountainbike) Ertrag 2011 = 4,50 €!!!!! Aufwand 2011 = 718,76 € Für 2013 werden 800 € Ertrag und 500 € Aufwand veranschlagt. Vor dem Hintergrund des desaströsen Ergebnisses aus 2011 und des nicht bezifferten Personalaufwandes sollte dieses Produkt gestrichen werden (§ 82 Absatz 1 GO). Auf der Ertragsseite wurden die Einnahmen aus dem Verkauf der MTBRoutenkarten, die vergriffen sind, verbucht. Eine Neuauflage ist in Arbeit. Diese Neuauflage wird finanziert durch den Kur- und Verkehrsverein und einige Werbepartner (Fa. Schmiko, Unterkunftsbetriebe). Über die Aufwandsseite wurde eine ganzjährige Werbung für die MTB-Routen geschaltet. Die Personalkosten sind im Tourismusbereich dargestellt. Seite 21 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 77 Allgemeine Fragen und Anmerkungen (5 412 00 - Arbeitskleidung) Für welche Arbeitskleidung werden Aufwendungen von jährlich 9.500 € veranschlagt. Die Verwaltung wird gebeten, die Berechnung dieses Aufwandes sowie die Unabdingbarkeit nach § 82 Absatz 1 GO detailliert zu belegen. Antworten der Verwaltung Der Ansatz verteilt sich auf folgende Produkte: - 011121 – Personalbetreuung (800 €) - 011134 – Bauhof (5.500 €) - 021223 – Verkehrsangelegenheiten (3.000 €) - 032431 – Sonst. Schulische Aufgaben (200 €) Die Verpflichtung zur Gestellung von Dienst- und Schutzkleidung ergibt sich aus folgenden Bestimmungen: a) aus dem Arbeitsschutzgesetz und den hierzu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften b) aus dem Tarifvertrag über die Gestellung von Schutz- und Dienstkleidung i. V. m. der mit dem Personalrat abgeschlossenen Dienstvereinbarung über die Gestellung von Dienst- und Schutzkleidung bei der Stadt Bad Münstereifel. 77 (5 429 02 – Sachverständigen- und Gerichtskosten) Der Aufwand für Sachverständigen- und Gerichtskosten entwickelt sich wie folgt: 2011 = 27.058 € 2012 = 48.229 € 2013 = 50.715 € 2014ff = 28.715 € Die Verwaltung wird gebeten, die Berechnung dieses Aufwandes für 2013 sowie die Unabdingbarkeit nach § 82 Absatz 1 GO detailliert zu belegen. Der Ansatz verteilt sich für 2013 auf folgende Produkte: - 011131 - Organisationsmanagement – 1.600 € - 011141 - Finanzbuchhaltung – 5.000 € - 011142 - Steuern und Abgaben – 2.000 € - 011151 - Grundstücksmanagement – 5.500 € - 011152 - Gebäudemanagement – 15.000 € - 021221 - Allgem. Sicherheit u. Ordnung – 400 € - 032171 - St. Michael Gymnasium – 2.000 € - 063651 - Städt. Kindergärten – 5.000 € - 084251 - Eifelbad – 2.500 € - 095111 - Räumliche Planung – 4.500 - 105211 – Bau- u. Grundstücksordn. – 5.000 € - 105231 – Denkmalschutz und –pflege – 1.000 € - 125411 – Neubau, UH u. Bew. Von Straßen – 1215 € Die Ansätze beruhen auf bei der Haushaltsplanung absehbaren Erfordernissen (vgl. z. B. Erläuterung auf S. 168) bzw. auf politischen Beschlüssen (vgl. z. B: RD 588-IX-Z-3). Konkreteres kann in einer öffentlichen Mitteilungsvorlage nicht ausgeführt werden, weil es sich teilweise um schwebende Rechtsstreitigkeiten oder aber die konkrete Vorbereitung gerichtlicher Prüfungen handelt. Um die Rechtsposition der Stadt nicht zu verschlechtern, ist hier entsprechende Zurückhaltung geboten. Wegen Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung erhöhen sich die Ansätze für 2013 teilweise noch (vgl. 1. Veränderungsliste). Die Fortschreibung der Ansätze ab 2014 erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten, die sich am Ist des Jahres 2011 orientieren. Eine konkrete Inanspruchnahme erfolgt unter Beachtung von § 82 GO NRW. Seite 22 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Allgemeine Fragen und Anmerkungen Antworten der Verwaltung So ist z. B. der Ansatz für 2012 von 48.229 € in dieser Höhe nicht in Anspruch genommen worden. Das vorläufige Ist 2012 beziffert sich auf 37.926,91 €. 78 (5 429 16 – Überprüfung Heil- und Gegenanzeigen) Die Verwaltung wird gebeten, die Berechnung des Aufwandes für 2013 in Höhe von 10.000 € sowie die Unabdingbarkeit nach § 82 Absatz 1 GO detailliert zu belegen. Die Kommission der Bezirksregierung Köln hatte während der Bereisung am 21.10.2011 bemängelt, dass die Heil- und Gegenanzeigen des Kneippheilbades Bad Münstereifel aktuell überprüft werden müssen. Dies ist nach dem neuen Kurortegesetz NRW (§ 3 Nr. 4 und 5 i. V. m. § 18 Abs. 3) erforderlich. Damit müssen alle Heilbäder und Kurorte in NRW zum ersten Mal nach der Erstprädikatisierung eine aktuelle Überprüfung nachweisen; künftig wird diese Überprüfung alle 10 Jahre erforderlich. Der Anerkennung im Jahr 1974 lag seinerzeit eine MedizinischKlimatologische Begutachtung des Kurgebietes durch das Balneologische Institut Bad Lippspringe vom 09.01.1974 zugrunde. Nach Rückfrage bei diversen Instituten würde eine aktuelle Überprüfung, die für die Bestätigung des Kurortstatus erforderlich ist, ca. 10.000 € kosten. Genauere Angaben konnten nicht in Erfahrung gebracht werden. Der Bezirksregierung wurde auf Nachfrage hierzu im Sommer 2012 mitgeteilt, dass entsprechende Mittel in den Haushalt 2013 eingestellt würden. Dies ist mit der o. a. Veranschlagung geschehen. 79 (5 472 08 – Wertveränderung Swap) Hier wird für 2011 ein Ergebnis von 2.094.700 € verbucht. Die Folgejahre werden mit 0 € beziffert. Die Verwaltung wird um eine Darstellung des derzeitigen Sachstandes gebeten. Die Zuführung oder Auflösung der bilanziell abzubildenden Drohverlustrückstellung erfolgt stichtagsbezogen jeweils zum 31.12. eines Jahres und beruht dann auf einer Mitteilung der Ersten Abwicklungsanstalt (ehem. WestLB). Zum Planungszeitpunkt kann demzufolge keine Berechnung oder seriöse Prognose abgegeben werden. Insofern ist hier kein Haushaltsansatz veranschlagt. Zum Stichtag 31.12.2012 wurde eine Zuführung zur Drohverlustrückstellung i. H. v. 606.212,08 € als Aufwand gebucht. Mit Schreiben vom 21.07.2011 wurden die Fraktionsvorsitzenden detailliert über die Thematik, insbesondere auch zum Zusammenwirken von Ergebnisrechnung und Bilanz informiert. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.11.2012 wurde im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 über den aktuellen Sachstand berichtet. Im Haupt- und Finanzausschuss am 04.12.2012 wurde im Zusammenhang mit der RD 588IX/Z-3 ebenfalls der aktuelle Sachstand erläutert. Über diese Hinweise hinaus, hat sich der Sachverhalt nicht verändert. Seite 23 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 79 Allgemeine Fragen und Anmerkungen (4 651 00 – Eigenkapitalverzinsung Eigenbetrieb Abwasser und 4 651 08 Eigenkapitalverzinsung Forstbetrieb) Die Eigenkapitalverzinsung des Eigenbetriebs Abwasser soll ab dem Jahr 2013 um 100.000 € steigen. Mittelfristig hat dies eine weitere Belastung der Gebührenzahler zur Folge. Diese leiden ohnehin schon unter den extrem hohen Abwassergebühren (Bad Münstereifel gehört hier landes- und bundesweit zu den „teuersten“ Kommunen). Der Forstbetrieb hat in den letzten Jahren Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaftet. Es ist nicht einzusehen, dass hier ein versteckter „Juliusturm“ geschaffen wird. Vor diesem Hintergrund sollte die Eigenkapitalverzinsung des Forstbetriebs ab dem Jahr 2013 jährlich um 100.000 € höher als vorgesehen, veranschlagt werden. Die Eigenkapitalverzinsung des Eigenbetriebs Abwasser sollte hingegen nicht erhöht werden. Seite(n) 113 115/116 Antworten der Verwaltung Auf Basis von § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung in der Zeit von November 2011 bis März 2012 durchgeführt. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hatte zum Thema Eigenkapitalverzinsung bei den Stadtwerken folgende Empfehlung ausgesprochen: „Die Stadt Bad Münstereifel sollte bei der Festlegung der Eigenkapitalverzinsung des Eigenbetriebes Stadtwerke eine Änderung der Berechnungsbasis vornehmen.“ Je nach Veränderung der Berechnungsbasis ergibt sich nach Einschätzung der GPA eine Ertragsverbesserung für den städtischen Haushalt zwischen 191.000 € und 1.176.000 €. Aus der Kenntnis dieser Sichtweise heraus, wurde verwaltungsseitig dann im Haushalt lediglich eine Erhöhung um 100.000 € veranschlagt. Dies ist angesichts der Ergebnisse des Betriebes auch angemessen. Die Rechtsgrundlage für die Heranziehung des Betriebes ist § 109 GO NRW i. V. m. § 10 Abs. 5 EigVO. Bei der Heranziehung ist zu beachten, dass der Betrieb nicht gefährdet wird (§ 10 EigVO): Dieser Maßstab wurde bei der Kalkulation der Beiträge beachtet. Für die Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist eine stärkere Beteiligung der Betriebe unabdingbar. Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten (V 011 114 – Stadtarchiv) 5 811 02 Welche Leistungen für 7.617 € erbringt der Bauhof bei diesem Produkt? Antworten der Verwaltung Produkt war früher Heimat- u. sonst. Kulturpflege (V 011 121 – Personalbetreuung) Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen dieses Produkts (12.700 €) beinhalten • 6.000 € für den betriebsärztlichen Dienst • 6.700 € für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bad Münstereifel sind eine der wichtigsten Ressourcen der Verwaltung. Infolge der ständigen Erhöhung der Belastung des Personals - insbesondere durch Personalabbau - ist eine tendenziell ansteigende Krankheitsrate zu verzeichnen. Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) ist, die Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu optimieren. Die Verwaltungsstrukturen und Prozesse, die Die Ansätze der inneren Verrechnung Bauhof sind zur Zeit nicht aktuell und werden auf der Grundlage des Ergebnisses 2012 fortgeschrieben. In 2011 gab es für das Archiv keine Aufwendungen aus der i.V. Bauhof. Die in diesem Produkt stehenden Leistungen resultieren aus dem vormaligen Produkt „Heimat- und sonstige Kulturpflege“, welches ab 2012 entfallen ist. Denkbar sind bei diesem Produkt Aufwendungen für den Bauhof z. B. für den Transport von Archivalien oder Instandsetzungsarbeiten im Archiv. Seite 24 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Bei den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (20.512 €) werden 6.000 € für ein betriebliches Gesundheitsmanagement aufgeführt. Weshalb ist neben dem betriebsärztlichen Dienst und der Fachkraft für Arbeitssicherheit noch ein zusätzliches betriebliches Gesundheitsmanagement erforderlich. Was ist hierunter zu verstehen? Antworten der Verwaltung Organisation und das Verhalten am Arbeitsplatz sollen gesundheitsförderlich gestaltet werden. Durch gute Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz wird die Gesundheit und Motivation nachhaltig gefördert. Dies wirkt sich positiv auf die Produktivität und Dienstleistungsqualität der Verwaltung aus. Dies war zumindest bisher Konsens zwischen Rat und Verwaltung. So lautet denn auch seit Jahren ein Fazit im jährlich fortzuschreibenden Personalbericht: „Daher sind sich alle Beteiligten (Rat, Verwaltungsleitung, Belegschaft) einig, dass unsere Stärke die Menschen sind. An dieser Grundeinschätzung sind folgende Leitsätze ausgerichtet, die es inhaltlich zu leben gilt:  Qualifikation, Erfahrung und Ideenreichtum unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern den Erfolg.  Kreative Mitarbeit und Eigeninitiative sind Verpflichtung für uns alle.  Wir gewährleisten gute Berufsausbildung, Weiterbildung und Nachwuchsförderung.  Wir motivieren durch angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen.  Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Entwicklungschancen und Zukunftsperspektiven.  Wir sorgen für Sicherheit am Arbeitsplatz und fördern die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Dem ist von Seiten des Rates bisher nicht widersprochen worden. Um weitere Wiederholungen zu vermeiden wird auf die detaillierten Ausführungen im Personalbericht 2012 verwiesen, der allen Ratsmitgliedern vorliegt. Der Haushaltsansatz wird momentan überwiegend für die Beschaffung spezieller ergonomischer Arbeitsmittel benötigt. Hierdurch wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei gesundheitlichen Problemen eine weitere Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Auch die Gesundheitstage in Zusammenarbeit mit der Barmer/GEK werden aus diesem Budget finanziert und dienen diesem Ziel. Wofür entstehen Personalnebenkosten von 4.000 € (5 411 00)? Wofür entstehen bei einer reinen inneren Verwaltungstätigkeit Kosten für Arbeitskleidung von 800 € (5 412 00)? Siehe hierzu Erläuterung im Konsolidierungsprogramm M 012 Pauschaler Ansatz für den Bedarfsfall, der nicht direkt einem Produkt zugeordnet ist. Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden Seite 25 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Wofür entstehen bei einer reinen inneren Verwaltungstätigkeit Reise- und Fahrtkosten in Höhe von 3.119 €? Antworten der Verwaltung prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen veranschlagt. Die tatsächliche Zuordnung der Aufwendungen erfolgt direkt im jeweiligen Produkt nach erfolgtem Aufwand. Im Übrigen ist auch Personal, das dem Produktbereich 01 – Innere Verwaltung zugeordnet ist, zur Aufrechterhaltung der Aufgabenerfüllung regelmäßig fortzubilden, z. B. im Bereich Kindergeldrecht, Besoldungs- und Tarifrecht. Hierfür fallen dann auch Reise- und Fahrtkosten an. 119 (V 011 122 – Personalsteuerung und -entwicklung) Für welche Zwecke fallen bei diesem Produkt Reise- und Fahrtkosten von 510 € an? Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen veranschlagt. Die tatsächliche Zuordnung der Aufwendungen erfolgt direkt im jeweiligen Produkt nach erfolgtem Aufwand. Für dienstlich veranlasste Zwecke können bei diesem Produkt Reise- und Fahrtkosten anfallen. 129 (V 011 131 – Organisationsmanagement) Im Rahmen dieses Produktes soll ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) für 35.000 € beschafft werden. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es zweifelhaft, ob ein zweckmäßiges und funktionierendes DMS für ca. 100-120 Arbeitsplätze zu diesem Preis zu haben ist. Hier können die Kosten leicht in hohe sechsstellige Höhen gehen. Dem Haushaltsansatz liegt eine grobe Kalkulation der KDVZ zu Grunde, die von einer parallelen Einführung in den Kommunen Kall, Blankenheim, Hellenthal und Bad Münstereifel ausging. Durch diese Vorgehensweise könnten Synergieeffekte erschlossen werden, wie z. B.  Verringerung der Consultingtage durch Einigung auf eine gemeinsame Vorgehensweise  Verringerung der Hostingkosten durch gemeinsame Einrichtung der Software und Nutzung einer gemeinsamen Hardware  Reduzierung der Schulungstage durch bessere Auslastung der Schulungen  Übernahme von Schulungen durch die kdvz wobei durch die geringeren Stundensätze Einsparungen gegenüber Schulungen durch eine Firma erzielt würden Ein eingeholtes Vergleichsangebot für die Einführung eines Konkurrenzproduktes nur bei der Stadt Bad Münstereifel lag bei rd. 40.000 €. Die günstigere Variante wurde im Haushalt veranschlagt. Das DMS soll laut Haushaltserläuterung der Stadtverwaltung Fehlablagen und den Verlust von Dokumenten verhindern. „Der Nutzen sei allerdings nur schwer quantifizierbar“. Dennoch werden die Personaleinsparpotentiale mit 10-35% beziffert. Diese Aussagen sind widersprüchlich. Um den Rahmen einer Erläuterung im Haushaltsbuch nicht zu sprengen, ist das komplexe Thema Dokumentenmanagement dort nur mit den wesentlichen Aussagen umrissen. Die Widersprüchlichkeit der Aussage ergibt sich durch deren fragmentierte Wiedergabe im CDU-Papier. Die vollständige Lesart lässt keinen Widerspruch erkennen. Natürlich benötigt die Einführung eines Dokumentenmanagement-Systems Das Nutzenpotential einer Reduzierung von Arbeitsschritten wird mit 30-75% Seite 26 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten beziffert. Hierzu stellt sich die Frage, wie die derzeitigen Arbeitsabläufe der Stadtverwaltung strukturiert sind und ob es für die Einführung eines DMS eine Soll-Konzeption gibt. Antworten der Verwaltung eine detaillierte organisatorische Vorbereitung zu der dann auch ein entsprechendes, auf die Stadtverwaltung Bad Münstereifel bezogenes Soll-Konzept gehört. Da die Verwaltung jedoch gerade im organisatorischen Bereich über sehr begrenzte personelle Ressourcen verfügt, sind diese Aufgaben erst dann zu erledigen, wenn auch belastbar eine Umsetzung der Vorarbeiten wahrscheinlich ist. Dies bedingt jedoch zunächst einmal einen Haushaltsansatz, der auch beschlossen wird. Die in der Begründung dargestellten einzusparenden Raumkosten dürften eher fiktiver Natur sein, da die einsparbaren Räume in den städtischen Gebäuden weiter vorhanden sein werden und bewirtschaftet werden müssten. Weniger werdendes Personal, dem eine sachgerechte technische Ausrüstung zur Verfügung gestellt wird, kommt auch mit weniger Raumbedarf aus. Insoweit handelt es sich nicht um eine fiktive Betrachtung, sondern den Ausfluss des politisch beschlossenen Personalabbauprogramms. Frei werdende Räumlichkeiten sind einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Ob und wie dies gelingt, kann nicht der Ausschlag für die Entscheidung für oder gegen ein Dokumentenmanagementsystem sein. Dieses kann lediglich den Weg bereiten. Das in der Begründung dargestellte Einsparpotential beim Sachaufwand ist eher ein Wunschgedanke. Ein DMS muss ständig upgedatet werden Dies wird laufende Softwarekosten verursachen. Erfahrungen bei anderen Behörden haben gezeigt, dass sich der Papierverbrauch nach der Einführung der „Elektronischen Akte“ (diese ist zwingender Bestandteil eines DMS) mindestens verdreifacht, da die Anwender insbesondere umfangreichere Vorgänge vor dem Lesen ausdrucken. Darüber hinaus fehlen die Angaben zu den Kosten für die Schulung der Beschäftigten bei der Einführung eines DMS. Wie auf Seite 129 im Haushaltsbuch erläutert, ist für die jährliche Softwarepflege ab dem Jahr 2014 ein Ansatz vorgesehen. Dieser basiert ebenfalls auf der Kostenkalkulation der KDVZ. Die Argumentation der CDU-Fraktion im Antrag vom 25.05.2012 zur Weiterentwicklung des Ratsinformationssystems geht genau in die entgegengesetzte Richtung. Dort wird die Einführung eines elektronischen Mediums gerade mit Einsparungen im Bereich Druckkosten geführt und unterstellt demzufolge, dass bei einem solchen elektronischen System weniger gedruckt wird. Die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems erhebt nicht den Anspruch an die Realisierung eines papierlosen Büros. Von dieser in den 1980er-Jahre des vorigen Jahrhunderts verlautbarten Vision ist die Realität auch in unserer heutigen Informationsgesellschaft in der Tat weit entfernt. Auch wenn durch Einsatz eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems die Zielsetzung eines "papierlosen Büros" nicht erreicht wird, unterstützt es die Verwaltung der ebenso stark ansteigende Menge an elektronisch vorliegender Information wie e-Mails, Web-Sites, elektronischen Dokumenten aus PC-Anwendungen sowie Unternehmensdaten, die in digitaler Form vorliegen (z. B. elektronische Verknüpfung von Vorgängen mit dem Rechnungswesen). Ein wesentlicher Punkt eines Dokumentenmanagementsystems ist die zentrale Online-Speicherung (und somit Archivierung) der Informationen. Somit entfällt die Vervielfältigung von z. B. Dokumenten für verschiedene Seite 27 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung Mitarbeiter, da alle Mitarbeiter auf die Informationen online und zeitgleich zugreifen können. Ob es im Einzelfall zum Drucken eines Dokumentes kommt, hängt auch von Gewohnheiten der Anwender oder noch bestehenden gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Archivierung ab. Schulungskosten sind in der Kostenkalkulation der KDVZ enthalten und sind im Übrigen aus den bei allen Produkten vorhandenen Ansätzen für Aus- und Fortbildung zu decken. Die im Schlusssatz dargestellte Berechnung, wonach sich die Investition von 35.000 € durch eine jährliche Personal- und Sachkosteneinsparung von 100.000 € innerhalb 12-18 Monaten amortisieren wird, ist schon rein rechnerisch falsch. In der Tat, ein offensichtlicher Fehler. Die Kernaussagen der KGSt zu einem DMS sind als Anlage 1 beigefügt. Bei Bedarf kann die entsprechende KGSt-Materialie in der Verwaltung eingesehen werden. Im Übrigen wird für den interessierten Leser auf folgende weiterführende Literatur, die insbesondere auch auf die prozessorientierte Sichtweise eines DMS, dessen Wirtschaftlichkeit und dessen Zusammenwirken z. B. mit dem Thema Wissensmanagement verdeutlicht, hingewiesen:  Prozessorientierte Ablage: Dokumentenmanagement-Projekte zum Erfolg führen. Praktischer Leitfaden für die Gestaltung einer modernen Ablagestruktur (Autoren: Wolf Steinbrecher und Martina Müll-Schnurr)  JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN, Dokumenten-ManagementSysteme – Abgrenzung, Wirtschaftlichkeit, rechtliche Aspekte, URL: http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/ 2005/2430/pdf/Apap_WI_JLUGiessen_2005_07.pdf, Zugriff: 21.11.2012 130 135 (V 011 131 – Organisationsmanagement) Handelt es sich bei den Fernmeldegebühren von 14.000 € um eine Flatrate? Welches sonstige bewegliche Vermögen (5 255 00) muss hier bei den Sachund Dienstleistungen für 2.250 € unterhalten werden? (V 011 132 – Dienstleistungen im Bereich TUIV) Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden Aufwendungen für Leasing Telefonanlage (5 423 03) in Höhe von 12.500 € aufgeführt. Ist es nicht preiswerter, eine Telefonanlage zu kaufen? Die Fernmeldegebühren setzen sich aus den Flatrates für den Festnetzanschluss im Rathaus, den Anrufen in Handynetze und den Handygebühren zusammen. Es handelt sich z. B. um Reparaturen von Büromöbeln und –maschinen, Austausch von Bodenschutzmatten. Darin enthalten sind die Leasingkosten der Telefonanlage im Rathaus und im Bauhof zzgl. des Wartungsvertrages für die beiden Telefonanlagen. An diesen Wartungsvertrag sind für monatlich je 10,-€ zusätzlich die Telefonanlage in der Grundschule Bad Münstereifel, im Eifelbad und in der KurverSeite 28 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 138 143 - 145 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten (V 011 133 – Versicherungsangelegenheiten der Stadt) Was leistet die Rechtschutzversicherung der Stadt, die immerhin jährlich 2.200 € kostet? (V 011 134 – Bauhof) Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen entstehen Kosten für Fernmeldegebühren von 2.700 €. Wie viele Telefonnebenstellen hat der Bauhof? Kann man hier nicht mit einer preiswerteren Flatrate arbeiten? Es soll ein neuer LKW mit Ladekran für 160.000 € beschafft werden. Hierzu wird um eine Begründung der Notwendigkeit und um eine Übersicht über den Gesamtbestand und den Zustand (Alter, Fahrtleistung, Abnutzungsgrad) der Fahrzeuge gebeten. Antworten der Verwaltung waltung gekoppelt. Einzeln würde jeweils eine Kostenpauschale von ca. 130,bis 150,-€ entstehen. Die Beschaffung der Telefonanlage im Leasing geht auf den Beschluss des Bau- und Feuerwehrausschusses vom 29.06.2011 zurück (vgl. RD 545-IX), in dessen Kontext die Kaufvariante ebenfalls geprüft wurde. Der Ansatz ist falsch und kann gem. vorstehender Ausführung auf 7.000 € reduziert werden. Dies wird mit der 2. Veränderungsliste vorgenommen. Bei der nächsten Beschaffung einer Telefonanlage wird auch die Variante Kauf erneut betrachtet. Es handelt sich um einen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Kommunen (versichert sind Risiken, bei denen den Versicherten ein Strafverfahren droht (z. B. verschuldensunabhängie Haftung im Umweltschutzstrafrecht). Der Versicherungsschutz umfasst die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Beistandsleistung von Zeugen und Sachverständigengutachten) und einen Verkehrs-Rechtsschutz für den städtischen Fuhrpark. In der Bauhofverwaltung sind vier Telefone vorhanden. Der Großteil der Kosten entsteht durch Anrufe ins Handynetz. Zum Fuhrpark des Bauhofes gehört seit 11/2002 ein LKW-2-Achser mit Ladekran, Allrad und einem zulässigen Gesamtgewicht von 14 to. Dieses Fahrzeug weist eine Laufleistung von ca. 200.000 km aus. Der Ladekran hat ca. 9.000 Betriebsstunden (geschätzt). Als Besonderheit muss hier die sog. Kommunalausstattung erwähnt werden. Diese beinhaltet eine veränderte Hydraulikanlage, Fahrzeugelektrik, eine verstärkte Vorderachse (für den Schneepflug), sowie die an der Hinterachse befindlichen Schleuderketten für den Winterdienst. Diese Besonderheiten müssen auch bei einem Neufahrzeug vorhanden sein. Das Fahrzeug wird zunehmend reparaturanfälliger. Speziell der Ladekran weist hierbei erhebliche Mängel in der Kransäule auf. Für eine notwendige Reparatur (zur Erhaltung der Verkehrssicherheit) werden mindestens 10.000 € notwendig. Durch einen Fahrzeugwechsel zum jetzigen Zeitpunkt könnten, neben den zu erwartenden Verkaufseinnahmen und den wirtschaftlich günstigen Einkaufsbedingungen zusätzlich noch erhebliche Reparaturkosten eingespart werden. Dieses Fahrzeug wird (wurde) bisher für folgende Arbeitsbereiche eingesetzt: Seite 29 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung Unterhaltung Straßen Im Bereich der Straßenunterhaltung wird das Fahrzeug in vielfältiger Weise eingesetzt.  Transport Heckenschnitt Von Oktober bis Februar wird damit seit Jahren der im Stadtgebiet anfallende Heckenschnitt zum zentralen Lagerplatz nach Mahlberg transportiert. In den letzten Jahren waren das ca. 3000 - 3.500 cbm jährlich. Dazu ist ein Ladekran unabdingbar.  Instandsetzung von asphaltierten Straßen und Wegen Von April bis Oktober werden die anfallenden Asphaltarbeiten an den städt. Straßen und Wirtschaftswegen überwiegend mit diesem Fahrzeug ausgeführt. Es dient zum Transport des Asphalts, des Aufbruchgutes, sowie zum Gerätetransport (Walze). Mit den übrigen Fahrzeugen (Unimog mit Anhänger) lässt sich ein wirtschaftliches Arbeiten nicht darstellen.  Instandsetzung von unbefestigten Wegen Insofern unbefestigte Wege instandgesetzt werden, geschieht dies beinahe ausschließlich mit diesem Fahrzeug.  Bankette „schälen“ Der Abtransport des Materials, das entlang von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen, sowie Wirtschaftswegen anfällt, erfolgt in der Regel ausschließlich mit diesem Fahrzeug.  Katastrophenschutz Aufgrund seiner baulichen Beschaffenheit (Allradfahrzeug mit Ladekran) wird das Fahrzeug auch im Katastrophenfall (Überschwemmungen / Windbruch) eingesetzt. Bei anfallendem Hochwasser werden damit verstärkt verschlammte Durchlässe und Flutgräben gereinigt.  Allg. Transportaufgaben Neben den allgemeinen Transporten von Schüttgütern wird das Fahrzeug für alle im Stadtgebiet anfallenden Arbeiten eingesetzt. Der Ladekran ermöglicht hierbei das selbstständige Arbeiten (ohne zweites Gerät) durch den Fahrzeugführer. Von der Entsorgung vom „wildem Müll“ bis zum Versetzen von „Findlingen“ reichen hierbei seine Aufgaben. Abschließend bleibt festzustellen, dass zur Aufgabenerfüllung des Bauhofes ein solches Fahrzeug (mit dieser Ausstattung) unabdingbar ist. Auflistung der im städt. Bauhof vorhandenen Fahrzeuge: Seite 30 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 148 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten (V 011 141 – Finanzbuchhaltung) Die Personalkosten sinken von 2012 zu 2013 von 437.550 € auf 399.152 €. In den Folgejahren bleibt dieser Wert bis 2016 nahezu konstant. Im letzten Bericht der GPA aus dem Jahre 2012 zu diesem Bereich weist dieses Produkt Personalkosten aus, die erheblich über dem Mittelwert vergleichbarer Kommunen liegen. Diese Feststellungen decken sich mit Vergleichen der CDU-Fraktion aus den Haushaltsberatungen des Vorjahres. Antworten der Verwaltung Fahrzeug Baujahr Iveco 2-Achser (Ladekran) (EU-2376) 2002 KM-Stand Abnutzungsgrad 200.000 mittel / stark Unimog U 20 (EU-BM 330) 2008 34.000 Unimog (EU-23710) 1999 89.000 Ford Pritschenwagen ( (EU-23711) 1999 127.000 Fiat Pritschenwagen (Doppelkabine)) (EU-23717) 2005 87.000 mittel Ford Transit PritscheDoppelkabine (EU-BM 340) 2008 76.000 gering VW Pritschenbus (EU-2371) 2001 130.000 stark gering mittel / stark (ca. 5.200 Betriebsstd.) mittel Ford Transit Pritsche (EU-2382) 2006 57.000 mittel Ford Transit Pritsche (kurz) (EU-BM 350) 2012 10.700 neuwertig VW Pritsche (EU-17) 1997 149.000 stark Ford Plane-Pritsche Bus (EU-2408) 1999 116.000 mittel Diese pauschale Schlussfolgerung ist falsch! Im Produkt Finanzbuchhaltung sind folgende Leistungen der Verwaltung zusammengefasst  Finanzwirtschaft allgemein einschl. Finanzausgleich  DATEV-Verfahrensbetreuung Seite 31 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Wie gedenkt die Verwaltung die Personalkosten in diesem Bereich zumindest auf den Mittelwert zu senken? Hat die Verwaltung hierfür ein Personalentwicklungskonzept? Antworten der Verwaltung  Erstellung des Haushaltsbuches nebst Haushaltssatzung und zugehöriger Anlagen; Erstellung und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes; Investitionsplanung  Geschäftsbuchführung  Anlagenbuchhaltung einschl. der Erstellung von Richtlinien für die Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens  Verwaltungsmäßige Erledigung der Kassenaufsicht  Aufstellen des Jahresabschlusses, der Bilanz, des Konzernabschlusses und der Konzernbilanz  Inventurleitung  Verwalten des Kapitalvermögens, Mitwirken bei der Bewirtschaftung der Kassenmittel (auch Termin- und Festgelder), Verwalten von Rücklagen, Hypotheken und Beteiligungen  Verwaltung fremden Vermögens  Aufnahme von Krediten und Krediten zur Liquiditätssicherung, Schuldenverwaltung  Konzessionen  Aufstellen der Finanzstatistiken und der Finanzberichte  Stadt als Steuerschuldner  Geschäftsbuchführung und allgemeine Angelegenheiten der Betriebsabrechnung für die Eigenbetriebe  Sitzungsdienst für den Bereich Finanzen im Haupt- und Finanzausschuss und Rat  gesetzlich geforderte Statistiken  Zahlungsabwicklung nach § 30 GemHVO und § 93 GO sowie DA FiBu  Wahrnehmung der zusätzlichen Kassengeschäfte gem. § 29 DA FiBu  Aufgaben der Vollstreckungsbehörde gem. §§ 1 und 2 VwVG NW und § 6 DA FiBu  Vollstreckung von Forderungen Dritter gem. §§ 1 und 2 der Verordnung über die Bestimmung von Vollstreckungsbehörden in den einzelnen Regierungsbezirken NW  Insolvenzangelegenheiten, Zwangsversteigerungen  Federführende Bearbeitung von Spendenangelegenheiten (Spendenbescheinigungen, Korrespondenz, Anordnungswesen) Diese Leistungen gliedern sich in eine Vielzahl von einzelnen Tätigkeiten, deren Darstellung den Rahmen dieser Vorlage sprengen würde. Die GPA NRW hat im Rahmen ihrer überörtlichen Prüfung aus vorstehendem Seite 32 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung Leistungskatalog lediglich die Bereiche  Geschäftsbuchführung mit Anlagenbuchhaltung und  Zahlungsabwicklung einschl. Vollstreckung betrachtet. Diese Betrachtung führt, aus dem Zusammenhang gerissen, bei den zahlreichen „Mischarbeitsplätzen“ der Verwaltung zu einer verzerrten Darstellung In Bezug auf die Geschäftsbuchführung und die Anlagenbuchhaltung trifft die GPA NRW in ihrem Schlussbericht u. a. folgende Aussagen:  Der interkommunale Vergleich für das Jahr 2010 verdeutlicht, dass die Stadt Bad Münstereifel weniger Ressourcen für die Aufgabenerledigung der Geschäftsbuchführung einsetzt als der Durchschnitt der Vergleichskommunen.  Der durch die Geschäftsbuchführung der Stadt Bad Münstereifel in 2010 erreichte Leistungswert weist ein unterdurchschnittliches quantitatives Niveau bei der Aufgabenerledigung auf. Die Stadt Bad Münstereifel bearbeitet weniger Belege je Vollzeit-Stelle als der Durchschnitt der Vergleichskommunen.  Die Stadt Bad Münstereifel hat einen unterdurchschnittlichen Personalaufwand je Vollzeit-Stelle und bildet den Minimalwert im interkommunalen Vergleich. Dies wird durch ein unterdurchschnittliches qualitatives Stellenniveau in Ergebnis- und Anlagenbuchhaltung und einen niedrigen Leitungsfaktor erreicht.  Die Bearbeitung der Ergebnisbuchungen erfolgt überwiegend durch Buchungskräfte in den Entgeltgruppen 5 (1,10 Vollzeit-Stellen) und 6 (0,20 Vollzeit-Stellen). Dies liegt unter den Eingruppierungen der durchschnittlichen Vergleichskommunen. In Bezug auf die Zahlungsabwicklung einschl. Vollstreckung trifft die GPA NRW in ihrem Schlussbericht folgende Aussagen:  Die Personalaufwendungen je Einwohner für die Zahlungsabwicklung in der Stadt Bad Münstereifel stellt zurzeit den Maximumwert im interkommunalen Vergleich dar. Die Begründung liegt in der Betrachtung des Personalbestands.  Die Zahl der Stellen insgesamt entspricht dem interkommunalen Maximumwert. In unseren interkommunalen Vergleichen haben wir festgestellt, dass eine sachgerechte Erledigung der Kassengeschäfte in vielen Kommunen auch mit einem Personaleinsatz erfolgen kann, der deutlich unterhalb des Mittelwertes liegt. Seite 33 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung  Beim Vollziehungsinnendienst und beim Vollziehungsaußendienst besteht jeweils eine deutliche Überschreitung des interkommunalen Mittelwertes beim Personaleinsatz. Auf das aus personalwirtschaftlicher Sicht kritische Prüfungsergebnis im Teilbereich Zahlungsabwicklung einschl. Vollstreckung hat die Verwaltung reagiert und zum 01.01.2013 die Aufgabenverteilung beim Produkt Finanzbuchhaltung insgesamt gestrafft. Auf die von der GPA NRW in ihrem Bericht ausgewiesenen Kennzahlen wirken sich die Veränderungen zum 01.01.2013 wie folgt aus: Vollzeit-Stellen der GBF (inklusive 0,16 Vollzeit-Stellen Führungsaufgaben) Vollzeit-Stellen Sachbearbeitung GBF Anzahl der Einzelergebnisbuchungsbelege je Vollzeit-Stelle GBF Vollzeit-Stellen in der Ergebnisbuchhaltung Anzahl der Einzelergebnisbuchungsbelege je Vollzeit-Stelle Ergebnisbuchhaltung Anzahl Personal der Zahlungsabwicklung gesamt Personal Zahlungsabwicklung vollzeitverrechnet je 10.000 Einwohner Ergebnis Prüfung für das Jahr 2010 1,96 Stand ab 01.01.2013 1,80 1,50 8.504 10.205 1,39 1,14 11.012 13.427 5,51 4,77 2,99 2,58 1,66 Im Zuge des vom Rat beschlossenen Personalabbauprogramms werden sich Seite 34 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 151 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung im Rahmen von altersbedingten Personalabgänge weitere Möglichkeiten eröffnen. Diese können genutzt werden, sofern auch die technische Ausstattung in dem Produkt Finanzbuchhaltung verbessert wird. Diesbezüglich hat die GPA NRW für die Geschäftsbuchführung empfohlen, dass der Belegfluss elektronisch ohne Medienbruch organisiert werden sollte und künftig digitalisiert vom Eingang der Rechnung bis zur Archivierung ablaufen sollte. Diese Empfehlung spannt den Bogen zu den obigen Ausführungen zum Dokumentenmanagementsystem. Wofür entstehen bei diesem Produkt Reise- und Fahrtkosten von 4.086 € (5 412 02)? Falls es sich hier um den Vollzugsdienst handelt, wird nachgefragt, in welcher Relation diese Kosten zu den Erträgen stehen? Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen eingestellt. Die tatsächliche Zuordnung der Aufwendungen erfolgt direkt im jeweiligen Produkt nach erfolgtem Aufwand. Es werden zum wiederholten Male Kosten für die externe Unterstützung NKF-Gesamtabschluss angesetzt (2013 = 5.000 €). Weshalb kann ein solcher Abschluss vor dem Hintergrund des hohen Personalbestandes nicht ohne externe Unterstützung erfolgen? Die Ansicht des hohen Personalbestandes hat die CDU-Fraktion exklusiv. Wie bereits mehrfach dargelegt, kann der erste kommunale Gesamtabschluss nur unter Einbindung externen Sachverstandes erstellt werden. Folgeabschlüsse werden dann mit dem vorhandenen Personal erledigt. Die Erstellung des ersten Gesamtabschlusses wurde bisher wegen anderer Aufgaben aufgeschoben und soll nun in der zweiten Jahreshälfte 2013 erstellt werden. Insofern ist der Planansatz des Jahres 2012, weil er nicht in Anspruch genommen wurde, in 2013 fortzuschreiben. Weshalb werden hier gesondert 1.500 € für Portokosten veranschlagt? Beim Produkt Organisation werden hier für die Gesamtverwaltung bereits 51.000 € veranschlagt und über die internen Leistungsverrechnungen der jeweiligen Produkte abgerechnet. Über die innere Verrechnung werden nur die Kosten umverteilt, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können. Die hier veranschlagten 1.500 € werden für den Versand der Mahnungen, die über das DatevRechenzentrum automatisiert gedruckt und verschickt werden, unmittelbar im Produkt Finanzbuchhaltung verbucht. (V 011 142 – Steuern und sonstige Abgaben) Für eine „Hundebestandsaufnahme“ werden 12.000 € als Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Eine solche „Bestandsaufnahme wurde erst vor wenigen Jahren vorgenommen. Immer, wenn bei unserer Verwaltung eine „Sonderaufgabe“, die nicht zu den Routinearbeiten gehört, anfällt, bedient man sich externer Unterstützung. Dies ist angesichts der überdurchschnittlichen Personalausstattung im „Finanzwesen“ nicht nachzuvollziehen. Weshalb werden hier gesondert 7.000 € für Portokosten veranschlagt? Beim Auch hier muss der pauschale Hinweis auf eine überdurchschnittliche Personalausstattung mit Bezug auf die bisherigen Darlegungen zurückgewiesen werden. Die letzte Hundebestandsaufnahme wurde im Jahr 2007 im Rahmen einer stichprobenweisen Überprüfung von 2.000 Haushalten durchgeführt. Eine flächendeckende Überprüfung erfolgte zuletzt im Jahr 1997. Beabsichtigt ist daher, im Jahr 2013 erneut eine flächendeckende Überprüfung durchzuführen. Dies ist mit eigenem Personal nicht zu schaffen. Über die innere Verrechnung werden nur die Kosten umverteilt, die nicht unSeite 35 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 155 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Produkt Organisation werden für die Gesamtverwaltung 51.000 € bereits veranschlagt und über die internen Leistungsverrechnungen der jeweiligen Produkte abgerechnet. (V 011 143 – Controlling / Betriebswirtschaftliche Steuerung) Für die mögliche Beteiligung an einem Kennzahlenvergleich (Benchmarking) werden jährlich!! 2.250 € veranschlagt? Da diese Zahl seit Jahren im Haushaltsplan steht und die Ergebnisse hierzu mehr als dürftig sind (Es liegen kaum Kennzahlen vor), wird um eine Sachstandserklärung zu diesem wichtigen Thema gebeten. Wofür soll dieses Geld aufgewendet werden? Wann ist mit belastbaren Kennzahlen zu allen Produkten zu rechnen? Wozu entstehen bei diesem Produkt (reine innere Verwaltungstätigkeit) Reise- und Fahrtkosten Höhe von 1.208 €? 164 (V 011 151 – Grundstücksmanagement) Die Erträge aus Pachten und Erbbaurechten liegen über alle Jahre hinweg konstant bei 25.000 €. Warum gibt es für diese Ertragsart keine Preisindexanpassungen wie in der Privatwirtschaft? Die Personalaufwendungen steigen bei diesem Produkt von 77.368 € (2012) Antworten der Verwaltung mittelbar einem Produkt zugeordnet werden können. Die hier veranschlagten 7.000 € werden für den Versand der Steuerbescheide, die über das DatevRechenzentrum automatisiert gedruckt und verschickt werden, unmittelbar im Produkt Steuern und sonstige Abgaben verbucht. Im Zuge der Aufgabenveränderungen beim Produkt Finanzbuchhaltung wurde ein Mitarbeiter mit einem Stellenanteil von 0,5 dort herausgelöst und dem Produkt Controlling / Betriebswirtschaftliche Steuerung zugeordnet. Dieser Mitarbeiter hat im November 2012 eine 9-tägige Controlling-Grundausbildung absolviert. Wie mit dem Rechnungsprüfungsausschuss im November 2012 besprochen, wird zunächst ein unterjähriges Berichtswesen aufgebaut. Hiermit soll vierteljährlich dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Soll-IstVergleich bei der Haushaltsbewirtschaftung berichtet werden, damit von politischer Seite unterjährig möglichen Fehlentwicklungen gegengesteuert werden kann. Erstmals soll dieser Bericht dem HFA im Mai 2013 vorgelegt werden. Wenn das Berichtswesen steht, wird sukzessive für die steuerungsrelevanten Bereiche eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut. Diese wird sicherlich nicht alle Produkte umfassen, weil es wenig sinnvoll ist, Datenfriedhöfe zu produzieren. Die konkreten Bereiche werden zu gegebener Zeit mit dem HFA abgestimmt. Ob die veranschlagten Mittel für einen interkommunalen Kennzahlenvergleich benötigt werden, ist aus Verwaltungssicht fraglich. Der Ansatz geht auf eine entsprechende Initiative der SPD-Fraktion zurück, wurde bisher jedoch nicht in Anspruch genommen. Weil auch hier Personalkosten für Mitarbeiter veranschlagt werden. Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen eingestellt. Die tatsächliche Zuordnung der Aufwendungen erfolgt direkt im jeweiligen Produkt nach erfolgtem Aufwand. Es werden regelmäßig die Verträge mit Preisindexanpassungsklausel angepasst. In vielen Altverträgen ist diese Klausel nicht enthalten. Hier werden die Verträge auf eine allgemeine Erhöhung hin geprüft. Der Ansatz wird nach den zu erwartenden Einnahmen gebildet. In den letzten Jahren sind einige Verträge weggefallen und neue Verträge wurden nicht geschlossen. Im Haushaltsjahr 2013 wurde das Produkt 095112 „Grundstücksbezogene Seite 36 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 164 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten auf 113,609 € (2013). Womit wird diese Steigerung begründet. Welche Beschäftigten sind mit diesem Produkt beschäftigt? Antworten der Verwaltung Ordnungsmaßnahmen“ dem Produkt 011151 „Grundstücksmanagement“ zugeschlagen. Hierdurch wird bereits das IST in 2011 mit 110.994,60 € angezeigt. Im Ansatz von 2012 fehlen rd. 35.000 €, die irrtümlich im Produkt 095111 veranschlagt sind. Wofür sind beim Grundstücksmanagement 400 € für „Gebäudeinstandhaltung“ (5 215 00) aufzuwenden? Es handelt sich hier um Mittel für Grundstücksinstandsetzungen, nicht für Gebäude. Hier ist das falsche Sachkonto hinterlegt. Diese Mittel werden nur im Bedarfsfall verausgabt. Der Ansatz wird auf das Konto 524200 umgebucht. Wozu sind zusätzliche Sachverständigen-und Gerichtskosten (5 429 02) von 5.000 € notwendig? Bereits im vergangenen Jahr wurde der Ansatz weit überschritten. Im Rahmen der lfd. Maßnahmen (z.B. Outlet/Bauhof, Kurparkhotel usw.) kann es durchaus zu notwendigen Sachverständigengutachten bzw. Beraterkosten bei der Erstellung von Verträgen kommen. Dafür wurden vorsorglich Mittel angemeldet. Zur Zeit erfolgt eine rechtsanwaltliche Beratung für die Erstellung von Verträgen. Zu welchen Zwecken sollen Grundstücke für 46.000 € erworben werden? In den zur Zeit noch laufenden Flurbereinigungsverfahren kann es durchaus dazu kommen, dass Grundstücke nicht getauscht, sondern aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll erworben werden müssen. Der Ansatz ist auch für den Erwerb Erschließungsflächen/Straßenland gebildet worden. (V 011 152 – Gebäudemanagement) Welche Gebäude werden bei diesem Produkt bewirtschaftet? Die Fragen beziehen sich auf Seite 168. - Rathaus - BAM, Heisterbacher Str. 2 - BAM, Seb. Kneipp Promenade 2 - BAM, Teichstr. 29 - BAM, Klosterplatz 2 - BAM, Kölner Str. 13 - BAM, Kölner Str. 47 - BAM, Johannistor - BAM, Heisterbacher Tor - BAM, Werther Tor - IVE, An der Ley 3 - ESW, Loireweg 7 - ROD, Waldstraße 20 - RUP, Friedhofsweg 2 - RUP, Schulweg 1 - RUP, ehem. Kindergarten Seite 37 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung - NOE, Gilsdorfer Weg 5-7 - LET, Stephanusstr. 12 Die Erträge aus Pachten (4 411 05) liegen über alle Jahre hinweg konstant bei 2.000 €. Warum gibt es für diese Ertragsart keine Preisindexanpassungen wie in der Privatwirtschaft? Es handelt sich hier um Einnahmen aus der Verpachtung von Mitarbeiterparkplätzen. Die Verträge beinhalten keine Preisanpassungsklausel nach Index, sondern werden analog zur Parkraumbewirtschaftung regelmäßig auf eine Anpassung hin überprüft. 2011 wurden Erträge von 16.821,93 € für die Erstattung von Betriebskosten (4 411 07 ) erwirtschaftet. Warum werden hierfür in den Folgejahren nur 7.847 € veranschlagt? In 2011 erhielt die Stadt eine einmalige Nachzahlung der Nebenkosten Heizung. Diese Einnahmen werden in den Folgejahren nicht mehr erzielt. Die Einnahmen werden, da viele Wohnungen leerstehen, in den nächsten Jahren noch sinken. Anpassung der Ansätze jährlich. Die Aufwendungen für die Instandhaltung von Gebäuden (5 215 00) steigen im Jahr 2013 von 89.200 € auf 105.900 €. In den Folgejahren sollen diese Aufwendungen hingegen auf ein Niveau von 73.400 € sinken. Es wird um eine Darstellung der Instandhaltungskosten und um eine Begründung für den Anstieg im Jahr 2013 gebeten. Warum steigen die Wartungskosten (Ist-Ergebnis 2011 – 5 241 15) von 7.148,10 € auf 14.500 € im Jahre 2013ff. (5 215 12)? Für das Jahr 2013 sind folgende zusätzliche Maßnahmen für die Instandhaltung der Gebäude angemeldet, siehe hierzu auch Erläuterung im Plan Seite 168: - Rathaus - Sanierung Holzboden 8.000, Anstrich Fenster 10.000, Schallschutz Bürgerbüro 2.000 - Gilsdorfer Weg 5 - Erneuerung Treppenaufgang außen 7.000 € - Kölner Str. 13 - Anpassung Blitzschutzanlage 5.000 € Dieser Betrag in Höhe von insgesamt 32.000 € ist für die Folgejahre dann nicht angesetzt. Der Ansatz für die allgemeine Instandhaltung der Gebäude wurde für die Folgejahr angepasst. Zusätzliche Maßnahmen, die dann erforderlich sind, werden für das jeweilige nächste Haushaltjahr angemeldet. Wartungskosten: Es mussten weitere Wartungsverträge für neue Anlagen abgeschlossen werden, z.B. für die Wartung des BHKW Rathaus, Wartung Brandmeldeanlage Heisterbacher Tor und die allgemeinen, Preissteigerungen wurden eingerechnet. Wie realistisch ist es, dass die Heizölkosten in den Folgejahren bei 28.500 € stagnieren? In jedem privaten Haushalten müssen hierfür seit Jahren immer höhere Kosten aufgewendet werden. Die Ansätze werden nach Erfahrungswerten und Beobachtung der Preisentwicklung jährlich angepasst. Diese Vorgehensweise ist Standard, alles andere reine Spekulation. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 19.969 € beinhalten mit 15.000 € Sachverständigen- und Gerichtskosten für bestehende Rechtsstreitigkeiten. Um welche Rechtsstreitigkeiten handelt es sich hier? Wozu ist der gegenseitige Deckungsvermerk mit anderen Produkten notwendig? Bisher ist es politischer Wille, dass im Jahr 2013 die Stromlieferung ausgeschrieben werden soll. Erfahrungen aus anderen Kommunen haben gezeigt, dass in dem stark umkämpften Wettbewerbsbereich Stromlieferung mit Vergabebeschwerden zu rechnen ist. Dafür sind vorsorglich Aufwendungen i. H. v. 9.000 € veranschlagt. Weitere 6.000 € waren für eine zum Zeitpunkt der Seite 38 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung Haushaltsplanerstellung noch schwebende Rechtstreitigkeit veranschlagt worden, weil nicht absehbar war, dass diese Streitigkeit noch im Jahr 2012 durch Abschluss eines Vergleichs beendet werden konnte (vgl. RD 971-IX). Da dies jedoch geschehen ist, können diese 6.000 € reduziert werden. Dies erfolgt über die 2. Veränderungsliste. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit ist ein zulässiges Mittel zur flexiblen Haushaltsmittelbewirtschaftung. Bei der unterjährigen Haushaltsmittelbewirtschaftung kann die Situation entstehen, dass in einem Produkt Minderaufwendungen und in einem anderen Produkt Mehraufwendungen für Sachverständigen- und Gerichtskosten entstehen. Um in solchen Fällen nicht gem. § 83 GO NRW mittels überplanmäßiger/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen agieren zu müssen, wird im Haushaltsbuch ein Deckungsvermerk ausgebracht. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit führt nicht zu einer Erhöhung des Haushaltsvolumens. Weshalb werden ab 2014 jährlich weitere 2.000 € Sachverständigen- und Gerichtskosten fällig? Die Veranschlagung ist Ausfluss des kaufmännischen Vorsichtsprinzip, das auch die vorsichtige Beurteilung zukünftiger Aufwendungen umfasst. Da erfahrungsgemäß im Bereich des Gebäudemanagements mit Rechtsstreitigkeiten oder rechtlichen Beratungen (z. B. Mietrecht, Gewährleistungen, Schadensersatz) zu rechnen ist, ist hierfür dann auch eine haushaltsmäßige Vorsorge zu treffen. Die Aufwendungen für Katasterunterlagen (5 429 09) lagen 2011 bei 0 €. Jetzt werden hierfür jährlich 2.000 € veranschlagt. Diese Aufwendungen sollten gesperrt werden und nur bei Gebäudeveräußerungen freigegeben werden. Der Ansatz für Katasterunterlagen ist jedes Jahr im Haushalt. Katasterunterlagen sind nicht nur bei Verkauf von Gebäuden erforderlich, sondern auch bei anstehenden Neuvermessungen, Grundstücksverkäufen usw. 186 (V 021 222 – Gewerbeangelegenheiten) Weshalb steigen die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Aus- und Fortbildung, Reise- und Fahrtkosten, Bücher und Zeitschriften) von 404,93 € (IstErgebnis 2011) auf 1.580 €? Die Aufwendungen sind abhängig von der prozentualen Stellenverteilung der Mitarbeiter/Innen auf die einzelnen Produkte. Hier wurden Fehler korrigiert, da bei der Umstellung auf NKF die Personalzuordnung innerhalb der Produkte teilweise falsch erfolgte. Insbesondere wurde der Außendienst überwiegend beim Produkt Allg. Sicherheit und Ordnung gebucht, obwohl er für alle Bereiche (Produkte) im Ordnungsamt tätig wird. 190 (V 021 223 – Verkehrsangelegenheiten) Warum steigen die jährlichen Kosten für Arbeitskleidung (5 412 00) von 1901,11 € (Ist-Ergebnis 2011) auf 3.000 €? Wie viele Beschäftigte sind hierfür „einzukleiden“? Dieser Ansatz ist vorgesehen für die turnusmäßige Beschaffung von Dienstkleidung für die Politessen (5 Beschäftigte). Entsprechend der Höhe des einzelnen Bekleidungsstückes sind die Kosten konsumtiv oder investiv zu buSeite 39 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 194 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten (V 021 224 – Meldeangelegenheiten) Wozu sind bei diesem Produkt jährliche Reise- und Fahrtkosten (5 412 02) in Höhe von 1.149 € notwendig? Das Ist-Ergebnis von 2011 lag bei 0 €! Ändert sich das Melderecht wirklich so häufig, dass für Aus- und Fortbildung (5 412 01) sowie Fachbücher (5 431 01) jährlich 1.288 € aufgewendet werden müssen? 197 (V 021 225 – Personenstandsangelegenheiten) Wozu sind bei diesem Produkt jährliche Reise- und Fahrtkosten (5 412 02) in Höhe von 1.339 € notwendig? Das Ist-Ergebnis von 2011 lag bei 0 €! Ändert sich das Personenstandsrecht wirklich so häufig, dass für Aus- und Fortbildung (5 412 01) sowie Fachbücher (5 431 01) jährlich 2.349 € aufgewendet werden müssen? Das Ist-Ergebnis von 2011 lag bei 1.299,62 €. 206 215 (V 021 262 – Löschgruppen) Zu Zeiten der „ungenauen“ Kameralistik wurden die Ausgaben für die Löschgruppen detailliert beschrieben. Heute sieht das Ratsmitglied bei diesem Produkt nur drei „dicke Posten“: • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen = 148.617 € • Bilanzielle Abschreibungen = 141.154 € • Sonstige ordentlichen Aufwendungen = 3.052 € Es wird daher um löschgruppenweise Aufschlüsselung folgender Aufwendungen gebeten: • Unterhaltung der Löschgruppengebäude (Reparaturen/Instandhaltung) • Bewirtschaftung der Löschgruppengebäude (Versicherung, Heizung, Strom, Müll, Wasser/Abwasser) • Unterhaltung der Löschgruppenfahrzeuge( Steuer, Versicherung, Reparaturen/Instandhaltung, Kraftstoffe Antworten der Verwaltung chen (investiver Ansatz in 2013 = 300 €). Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen eingestellt. Die tatsächliche Zuordnung der Aufwendungen erfolgt direkt im jeweiligen Produkt nach erfolgtem Aufwand. In der Tat finden im Bereich des Melderecht und hier insbesondere im Ausweiswesen mit die meisten Änderungen statt (Europarechtsanpassungen etc.). Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen eingestellt. Die tatsächliche Zuordnung der Aufwendungen erfolgt direkt im jeweiligen Produkt nach erfolgtem Aufwand. Für Bücher u. Zeitschriften werden jährlich 1.080 € eingestellt. Dies entspricht den tatsächlichen Kosten (in 2011 = 934,72 €), siehe Arbeitshilfe Seite 55. Siehe Anlage 2 (V 032 111 – Grundschulen) Seite 40 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 219 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Es wird gebeten, die jeweiligen Aufwendungen für die einzelnen Grundschulstandorte aufzuschlüsseln. Antworten der Verwaltung Siehe Anlage 3 Ist es realistisch, dass die Energiekosten für Strom, Gas, Heizöl, Wasser/Abwasser bis zum Jahr 2016 in gleicher Höhe bleiben? Es wird mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet. Damit verbunden ist eine Reduzierung der Klassenräume, wodurch Energiekosten eingespart werden können. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen entstehen Kosten für Fernsprechgebühren (5 431 02) von 4.900 €. Wie viele Telefonnebenstellen haben die Grundschulen? Kann man hier nicht mit preiswerteren Flatrates arbeiten? Die Grundschulen BAM, MUT und HOU haben jeweils einen Anschluss, die Grundschule ARL hat 2 Anschlüsse. Der 2. Anschluss ist erforderlich wegen der Alarmanlage. In 2008 wurden die günstigsten Tarife mit T-System vereinbart. Die Ansätze der Fernsprechgebühren sind in einem Budget enthalten, welches den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung steht. Dieses Budget wurde bereits ab dem Haushaltsjahr 2010 um 10 % reduziert. Die nächste Reduzierung erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2014 – siehe Konsolidierungsprogramm M 023. Welche Leistungen erbringt das RWE im Rahmen des Energiecontrollings (5 429 15), das jährlich 2.620 € kostet? Ziel des Energiecontrollings ist die Schaffung von Transparenz bezüglich der Verbrauchswerte jeder Versorgungsart (Strom, Wasser und Heizenergie) als Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und somit zur Senkung der verbrauchsgebundenen Kosten. Vertraglich vereinbart sind für alle Objekte Modul 1 und Modul 2. Modul 1 - Basisreport - Jährliche Energieberichte mit den Verbrauchswerten jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur sowie vom Kunden bereit gestellten Abrechnungsdaten; Modul 2 - Monatsreport - Monatliche Verbrauchsübersichten aller objektrelevanten Messeinrichtungen jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren und enden am 31.12.13, letzte Zahlung in 2014. (V 032 121 – Friedrich-Haass Gemeinschaftshauptschule) Ist es realistisch, dass die Energiekosten für Strom, Gas, Heizöl, Wasser/Abwasser bis zum Jahr 2016 in gleicher Höhe bleiben? Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen entstehen Kosten für Fernsprechgebühren (5 431 02) von 2.700 €. Wie viele Telefonnebenstellen hat die Friedrich-Haass Gemeinschaftshauptschule? Kann man hier nicht mit preiswerteren Flatrates arbeiten? Es wird mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet. Damit verbunden ist eine Reduzierung der Klassenräume, wodurch Energiekosten eingespart werden können. Für das Schulzentrum Haupt- und Realschule gibt es einen Telefonanschluss. Zusätzlich verfügt die Hauptschule über einen DSL-Anschluss und einen TOnline-Anschluss. In 2008 wurden die günstigsten Tarife mit T-System vereinbart. Die Ansätze der Fernsprechgebühren sind in einem Budget enthalten, welches den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Seite 41 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 224 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung Verfügung steht. Dieses Budget wurde bereits ab dem Haushaltsjahr 2010 um 10 % reduziert. Die nächste Reduzierung erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2014 – siehe Konsolidierungsprogramm M 025. Welche Leistungen erbringt das RWE im Rahmen des Energiecontrollings (5 429 15), das jährlich 330 € kostet? Ziel des Energiecontrollings ist die Schaffung von Transparenz bezüglich der Verbrauchswerte jeder Versorgungsart (Strom, Wasser und Heizenergie) als Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und somit zur Senkung der verbrauchsgebundenen Kosten. Vertraglich vereinbart sind für alle Objekte Modul 1 und Modul 2. Modul 1 - Basisreport - Jährliche Energieberichte mit den Verbrauchswerten jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur sowie vom Kunden bereit gestellten Abrechnungsdaten; Modul 2 - Monatsreport - Monatliche Verbrauchsübersichten aller objektrelevanten Messeinrichtungen jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren und enden am 31.12.13, letzte Zahlung in 2014. Für welche Zwecke soll bewegliches Anlagevermögen für 15.200 € angeschafft werden? Für die Beschaffung von PCs und Einrichtungsgegenstände sowie Geräten für den Schulbetrieb z.B. Beamer, Nähmaschinen, Elektrogeräte für Technikunterricht etc. Der Ansatz wird ab dem Haushaltsjahr 2014 um 2.000 € reduziert – Konsolidierungsprogramm M 024 (2. Veränderungsliste). (V 032 151 – Städtische Realschule) Ist es realistisch, dass die Energiekosten für Strom, Gas, Heizöl, Wasser/Abwasser bis zum Jahr 2016 in gleicher Höhe bleiben? Es wird mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet. Damit verbunden ist eine Reduzierung der Klassenräume, wodurch Energiekosten eingespart werden können. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen entstehen Kosten für Fernsprechgebühren (5 431 02) von 4.000 €. Wie viele Telefonnebenstellen hat die Realschule? Kann man hier nicht mit preiswerteren Flatrates arbeiten? Für das Schulzentrum Haupt- und Realschule gibt es einen Telefonanschluss. In 2008 wurden die günstigsten Tarife mit T-System vereinbart. Die Ansätze der Fernsprechgebühren sind in einem Budget enthalten, welches den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung steht. Dieses Budget wurde bereits ab dem Haushaltsjahr 2010 um 10 % reduziert. Die nächste Reduzierung erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2014 – siehe Konsolidierungsprogramm M 028. Welche Leistungen erbringt das RWE im Rahmen des Energiecontrollings (5 429 15), das jährlich 330 € kostet? Ziel des Energiecontrollings ist die Schaffung von Transparenz bezüglich der Verbrauchswerte jeder Versorgungsart (Strom, Wasser und Heizenergie) als Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und somit zur Senkung der verbrauchsgebundenen Kosten. Seite 42 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 229 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung Vertraglich vereinbart sind für alle Objekte Modul 1 und Modul 2. Modul 1 - Basisreport - Jährliche Energieberichte mit den Verbrauchswerten jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur sowie vom Kunden bereit gestellten Abrechnungsdaten; Modul 2 - Monatsreport - Monatliche Verbrauchsübersichten aller objektrelevanten Messeinrichtungen jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren und enden am 31.12.13, letzte Zahlung in 2014. Für welche Zwecke soll bewegliches Anlagevermögen für 15.000 € angeschafft werden? Für die Beschaffung von PCs und Einrichtungsgegenstände sowie Geräten für den Schulbetrieb z.B. Beamer, Nähmaschinen, Elektrogeräte für Technikunterricht etc. Der Ansatz wird ab dem Haushaltsjahr 2014 um 1.500 € reduziert – Konsolidierungsprogramm M 027 (2. Veränderungsliste). (V 032 171 – St. Michael Gymnasium) Ist es realistisch, dass die Energiekosten für Strom, Gas, Heizöl, Wasser/Abwasser bis zum Jahr 2016 in gleicher Höhe bleiben? Aufgrund der Errichtung des Neubaus muss die Entwicklung der Energiekosten beobachtet werden und kann dann entsprechend angepasst werden. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen entstehen Kosten für Fernsprechgebühren (5 431 02) von 4.600 €. Wie viele Telefonnebenstellen hat die Realschule? Kann man hier nicht mit preiswerteren Flatrates arbeiten? Das St. Michael Gymnasium verfügt über 2 Telefonanschlüsse. In 2008 wurden die günstigsten Tarife mit T-System vereinbart. Die Ansätze der Fernsprechgebühren sind in einem Budget enthalten, welches den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung steht. Dieses Budget wurde bereits ab dem Haushaltsjahr 2010 um 10 % reduziert. Die nächste Reduzierung erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2014 – siehe Konsolidierungsprogramm M 030. Welche Leistungen erbringt das RWE im Rahmen des Energiecontrollings (5 429 15), das jährlich 665 € kostet? Ziel des Energiecontrollings ist die Schaffung von Transparenz bezüglich der Verbrauchswerte jeder Versorgungsart (Strom, Wasser und Heizenergie) als Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und somit zur Senkung der verbrauchsgebundenen Kosten. Vertraglich vereinbart sind für alle Objekte Modul 1 und Modul 2. Modul 1 - Basisreport - Jährliche Energieberichte mit den Verbrauchswerten jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur sowie vom Kunden bereit gestellten Abrechnungsdaten; Modul 2 - Monatsreport - Monatliche Verbrauchsübersichten aller objektrelevanten Messeinrichtungen jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren und enden am 31.12.13, letzte Zahlung in 2014. Für die Beschaffung von PCs und Einrichtungsgegenstände sowie Geräten Für welche Zwecke soll bewegliches Anlagevermögen für 19.600 € ange- Seite 43 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 233 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten schafft werden? (V 032 431 – Sonstige schulische Aufgaben) Hier sind 3.000 € für die Fortentwicklung des Schulentwicklungsplanes (5 429 13) veranschlagt. Es sollen vor allen Entscheidungshilfen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Raumsituation erbracht werden. Vor dem Hintergrund der bisher gemachten Erfahrungen mit der Firma Bioregio sollte man sich dieses Geld sparen. Da die Schulgebäude ohnehin nicht „verkleinert“ werden können, sollten die Beschäftigten der Verwaltung die Kompetenz besitzen, diese notwendigen Entscheidungen selbstständig zu erarbeiten. 241 257 (V 042 521 – Museen) Weshalb entstehen bei diesem mittlerweile ehrenamtlich geführten Produkt immer noch Personalkosten in Höhe von 12.109 € und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 653 €? Antworten der Verwaltung für den Schulbetrieb z.B. Beamer, Nähmaschinen, Elektrogeräte für Technikunterricht etc. Der Ansatz wird ab dem Haushaltsjahr 2014 um 2.000 € reduziert – Konsolidierungsprogramm M 029 (2. Veränderungsliste). Entscheidungshilfen zur Raumsituation im Schulzentrum wurden bereits beauftragt. Mit der 1. Veränderungsliste wurden die offenen Aufträge als Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO eingestellt (9.401 €). Hier hätten zusätzlich Ermächtigungen von rd. 3.000 € übertragen werden müssen. Da jedoch bereits ein Ansatz von 3.000 € veranschlagt war, wurde die Ermächtigungsübertragung um diesen Betrag reduziert. Im Vorbericht des Haushaltes sind unter Ziffer 7.5 Kooperationen dargestellt mit dem Konsolidierungsbeitrag „Reduzierung des Sach- und Personalaufwandes“. Dies ist bei allen musealen Einrichtungen aufgrund des Einsatzes von Ehrenamtlern möglich geworden. Dies bedeutet nicht, dass das Produkt ehrenamtlich geführt wird. Das Romanische Haus wird durch den Verein der Freunde und Förderer des Hürten-Heimatmuseums der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, d. h. die Publikumsöffnung und die Präsentation von Ausstellungen erfolgt ehrenamtlich. In der Zwischenzeit hat der Verein auch den Telefonanschluss und damit die Telefonkosten übernommen (siehe auch M 033, Vorbericht S. 41). Die Reinigung erfolgte bisher durch städtisches Personal. Die Reinigungskraft hat gekündigt, weil sie die Forderungen des Vereins hinsichtlich dessen zeitlichen Vorstellungen nicht erfüllen konnte. Im Übrigen sind die Energiekosten erheblich angestiegen. Da der Leiter des Amtes weiterhin Ansprechpartner für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der die musealen Einrichtungen betreuenden Vereine bleibt, sind auch dessen Personalkosten anteilmäßig bei diesem Produkt darzustellen. Eine weitere Reduzierung ist nur möglich, wenn die musealen Einrichtungen geschlossen werden. Diesbezüglich bedarf es entsprechender politischer Beschlüsse. (V 053 111 – Grundversorgung/Leistungen nach SGB XII) Seite 44 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Weshalb steigen die Aufwendungen für Aus- und Fortbildung (5 412 01) von 1.178,58 € (Ist-Ergebnis 2011) auf nunmehr 2.457 €? Weshalb steigen die Reisekosten (5 412 02) von 169,57 € (Ist-Ergebnis 2011) auf nunmehr 2.593 €? Antworten der Verwaltung Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen eingestellt. Die Abrechnung bzw. Zuordnung erfolgt direkt im jeweiligen Produkt nach erfolgtem Aufwand. 264/265 (V 053 151 – Unterkünfte und Einrichtungen) Die Kosten für Strom, Gas und Wasser/Abwasser für diese Einrichtung liegen extrem hoch. Wie viele Asylbewerber und Obdachlose wohnen in diesem Gebäude? Es wohnen aktuell 34 Asylbewerber und keine Obdachlosen im Gebäude. Welche Investitionen sollen für 4.000 € getätigt werden? 267/268 277 (V 053 161 – Rentenberatung) Weshalb steigen die Aufwendungen für Aus- und Fortbildung (5 412 01) von 0 € (Ist-Ergebnis 2011) auf nunmehr 610 €? Weshalb steigen die Reisekosten (5 412 02) von 20,16 € (Ist-Ergebnis 2011) auf nunmehr 644 €? (V 063 651 – Städtische Kindergärten) Wofür entstehen bei den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen Sachverständigen- und Gerichtskosten (5 429 02) in Höhe von 5.000 €? Es werden „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ in Höhe von 19.660 € erzielt. Es handelt sich dabei um die Erstattung der Nebenkosten durch das DRK. Hierzu ergeben sich weitere Fragen: • Sind die Nebenkostenerstattungen des DRK kostendeckend? • Zahlt auch der Kinderschutzbund Nebenkosten? Wenn nein - warum nicht? Wenn ja – in welcher Höhe? • Erzielt die Stadt nicht auch Mieteinnahmen aus den Liegenschaften? Wenn ja – wie hoch sind diese und wo sind diese verbucht? Wenn nein – weshalb nicht? Der Ansatz von 4.000 € dient der Ersatz- und Zusatzbeschaffung von Möbeln und Elektrogeräten im Bedarfsfall. Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen eingestellt. Die Abrechnung bzw. Zuordnung erfolgt direkt im jeweiligen Produkt nach erfolgtem Aufwand. Der Ansatz ist vorgesehen für eine Kostenerstattung an das DRK zum Rechtsstreit gegen den Kreis Euskirchen bezogen auf die Gewährung von Mietkostenzuschuss nach § 11 DVO KiBiz. - Die Nebenkosten für die Tageseinrichtungen werden gemäß den in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Nebenkosten (Katalog der Nebenkosten ist Bestandteil der Betriebskostenverordnung) abgerechnet. Diese Abrechnung ist dann kostendeckend. - Der Kinderschutzbund zahlt für den Kindergarten Trierer Straße alle Nebenkosten selbst, außer die Grundbesitzabgaben. Diese werden nach dem bestehenden Vertrag mit dem DKSB von der Stadt getragen. Über die Höhe können keine genauen Angaben gemacht werden, da der Kindergarten auf dem Grundstück des Schulzentrums steht. - Mieteinnahmen werden nicht erzielt für die Tagesstätten. Hier darf aufgrund der noch nicht geklärten Situation bezüglich der erfolgten Förderung für die Einrichtung der Kindertagesstätten (damals noch an die Stadt) noch keine Miete verlangt werden. Eine gerichtliche Regelung ist angestrengt vom DRK. Für die Jugendbegegnungsstätten (Kick und Arloff) zahlen wir die NebenkosSeite 45 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 277 283 ff. 288 294 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten (V 063 661 – Jugendbegegnungsstätten) Im Rahmen der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen entstehen Kosten für sächliche Verwaltungsaufgaben (5 431 00) in Höhe von 25.000 €. Handelt es sich hier um einen Personalkostenzuschuss für das Sozialarbeiterpersonal? Wenn nein – weshalb entstehen diese Aufwendungen? (V 063 662 – Kinderspielplätze) siehe Ausführungen auf Seite 3 (Bei dem Produkt 06 366 2 Kinderspielplätze wurden im Haushaltsjahr 2012 fast flächendeckend private Pflegepatenschaften eingeführt. Wo dies nicht möglich war (Beispiel: Rupperath, Willerscheid etc.) sollen diese Kinderspielplätze geschlossen werden. Diese Maßnahmen müssten sich ab dem Haushaltsjahr 2013 aufwandsmindernd wiederspiegeln. Weshalb steigt das Defizit trotz dieser Maßnahmen von 2012 (88.089 €) in 2013 sogar auf 92.333 €?) Wenn man die Ansätze für die Folgejahre betrachtet (Ein Defizit von ca. 92.000 € wird fortgeschrieben) war der ganze politische Aufwand und die Diskussionen zu diesem Thema „für die berühmte Katz“. Hier muss dann hinterfragt werden, ob man die ganze Aktion nicht besser rückgängig macht. (V 063 663 – Familienfreizeiten) Bei diesem Produkt erbringt der Bauhof „Interne Leistungen“ von 2.216 €. Welche Tätigkeiten muss der Bauhof hier durchführen? (V 074 181 – Kur- und Badebetrieb) siehe Ausführungen auf Seite 4 Vor dem Hintergrund des § 82 Absatz 1 GO ist die Weiterführung des ge- Antworten der Verwaltung ten. Dies ist in den bestehenden Verträgen so vereinbart. Hier erfolgt keine Erstattung durch den Kinderschutzbund. Es handelt sich um einen Sachkostenzuschuss an den Kinderschutzbund. Hiervon werden Kosten für Fortbildungen, Spielprojekte etc. finanziert . Es werden nur die tatsächlichen Kosten bis maximal 25.000 € erstattet. Dieser Zuschuss beruht auf einem Ratsbeschluss vom 20.06.1989 und unterliegt der Kostenteilung zwischen Kreis (Personalkosten) und Stadt (Sachkosten). Siehe obenstehenden Ausführungen zu Fragen und Anmerkungen zu Seite 27 Folgende Maßnahmen werden vom Bauhof erbracht und über Familienfreizeiten abgerechnet: - Stadtfest von Tor zu Tor, - Stadtranderholung (Ferienmaßnahme im Kurpark in den Sommerferien SOWISO), - Halbmarathon - Delikatessen am Wegesrand - Auf- und Abbau des Martinsfeuers in der Kernstadt. Siehe obenstehenden Ausführungen zu Fragen und Anmerkungen zu Seite 27 Für Werbung in Höhe von 9.000 € wurden in 2012 u. a. folgende AufwendunSeite 46 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten samten Produkts zu hinterfragen. Die Aufwendungen für Werbung (9.000 €), Kurveranstaltungen (6.500 €) sind so freiwillig – freiwilliger geht es nicht. Um welche Werbemaßnahmen und welche Veranstaltungen handelt es sich hier? Antworten der Verwaltung gen bestritten: - Wandermagazin/Wanderland 1.904 € - Radmagazin 1.547 € - Gästemagazin 328 € - Anzeige Buntprospekt 881 € - Archäologietour 500 € - Anzeigen Gästejournal Eifel 1.571 € - FG-Mediendienst 1.188 € Der FG-Mediendienst wurde zum 31.12.2012 gekündigt; insofern wurde der Ansatz von 9.000 € auf 8.000 € reduziert (s. 1. Veränderungsliste.) Nach § 3 Nr. 15 des Kurortegesetzes NRW ist Anerkennungsvoraussetzung, dass Angebote zu gesundheitsfördernden und sportlichen Aktivitäten sowie kulturelle Angebote im Kurort vorhanden sind. Der Ansatz für Kurveranstaltungen wurde in den Sparrunden der vergangenen Jahre sukzessive von 24.700 € noch in 2005 auf den Ansatz im Haushalt 2013 reduziert. Jede einzelne Veranstaltung wird einer Prüfung nach § 82 Abs. 1 GO NRW unterzogen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass das Angebot in Bad Münstereifel bereits ein Mindestmaß im Vergleich zum Angebot anderer Kurorte darstellt. Es geht hierbei um die Aufrechterhaltung eines kurstädtischen Angebotes und die Erhaltung des Prädikates, damit die Einnahmen aus Kurbeitrag und Kurortezulage erhalten bleiben. 301 (V 084 241 – Sport- und Mehrzweckhallen) Es wird um eine detaillierte Aufschlüsselung der Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen von 149.515 € bezogen auf die einzelnen Hallen gebeten. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Siehe Anlage 4 Weshalb sollen die Duschen in der Mehrzweckhalle Houverath (Kosten für Sanitär- und Fliesenarbeiten 2.000 €) reduziert werden? Welche Einsparungen könnten durch diese Maßnahme erzielt werden? In 2012 wurde die Hälfte der defekten Duschen instandgesetzt, Kosten rd. 5.000 €. Die restlichen Duschen sollen zurückgebaut werden (1.000 € für Sanitärarbeiten, 1.000 € für Fliesenarbeiten), weil eine Instandsetzung nochmals rd. 5.000 € Kosten verursachen würde und diese Duschen in Absprache mit dem Betreiberverein nicht mehr erforderlich sind. Die Duschen müssen von der Wasserversorgung gekappt werden, damit kein in den Leitungen stehendes Wasser Legionellen- oder sonstigen Bakterienbefall auslöst. Welche Sportgeräte sind zu reparieren? Welche Defekte sind bei den zu reparierenden Sportgeräten zu beseitigen? Welche Leistungen erbringt das RWE im Rahmen des Energiecontrollings (5 Siehe Anlage 5 Ziel des Energiecontrollings ist die Schaffung von Transparenz bezüglich der Seite 47 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten 429 15), das jährlich 1.320 € kostet? Antworten der Verwaltung Verbrauchswerte jeder Versorgungsart (Strom, Wasser und Heizenergie) als Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und somit zur Senkung der verbrauchsgebundenen Kosten. Vertraglich vereinbart sind für alle Objekte Modul 1 und Modul 2. Modul 1 - Basisreport - Jährliche Energieberichte mit den Verbrauchswerten jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur sowie vom Kunden bereit gestellten Abrechnungsdaten; Modul 2 - Monatsreport - Monatliche Verbrauchsübersichten aller objektrelevanten Messeinrichtungen jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren und enden am 31.12.13, letzte Zahlung in 2014. In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass die ursprünglich geplanten Erträge aus Hallenbenutzungsentgelten von 15.000 € nicht erzielt werden können, weil die Vereine die Hallenbenutzungszeiten wegen der gestiegenen Benutzungsentgelte erheblich reduziert haben. Aus diesem Grunde werden nur Erträge von 8.010 € angesetzt. 305 309 Wie errechnet dieser Betrag? Für Hallennutzungsentgelte werden 5.200 € veranschlagt für die Mimi-Renno Halle und 2.300 € für Turn- u. Gymnastikhallen. Bei der Heinz-Gerlach Halle werden 510 € veranschlagt für die Erstattung der Betriebskosten. Woher nimmt die Verwaltung vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen den Optimismus, dass diese Erträge ab dem Jahr 2014 auf 22.810 € erhöht werden können? Ob die Ansätze für die Folgejahre beibehalten werden können, entscheidet sich in 2013, wenn die tatsächlichen Nutzungszeiten und Abrechnungen vorliegen (s. auch Erläuterung zu M 042 in der Fortschreibung des Konsolidierungsprogramms, das mit RD 965-IX/Z-1 versandt wurde). Welches bewegliche Anlagevermögen soll für 5.000 € beschafft werden? Der Ansatz ist vorgesehen für die evtl. altersbedingte Neubeschaffung von Kleingeräten, die aus Gründen der Verkehrssicherheit ersetzt werden müssen. Die Mittel stehen über die Sportpauschale zur Verfügung. (V 084 242 – Sportplätze einschließlich Sportlerheime) siehe Ausführungen auf Seite 4 (V 084 251 – eifelbad) siehe Ausführungen auf Seite 4 Ist es realistisch, dass die Energiekosten für Reinigung, Strom, Gas, Heizöl, Siehe obenstehenden Ausführungen zu Fragen und Anmerkungen zu Seite 27 Siehe obenstehenden Ausführungen zu Fragen und Anmerkungen zu Seite 27 Die verschiedenen Energiesparmaßnahmen sind in der 2. Jahreshälfte 2012 Seite 48 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Wasser/Abwasser bis zum Jahr 2016 in gleicher Höhe bleiben? Antworten der Verwaltung umgesetzt worden. Die energetischen Auswirkungen sind zur Zeit noch nicht endgültig belegbar. Deshalb wurden zunächst einmal die Energiekosten in gleicher Höhe beibehalten. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen entstehen Kosten für Fernsprechgebühren (5 431 02) von 1.500 €. Wie viele Telefonnebenstellen hat die Realschule? Kann man hier nicht mit preiswerteren Flatrates arbeiten? Das eifelbad hat 3 Telefonanschlüsse (Kasse, Keller, Büro) mit 5 Nebenstellen. Es wir geprüft, ob eine kostengünstigere Lösung möglich ist. Welche Leistungen erbringt das RWE im Rahmen des Energiecontrollings (5 429 15), das jährlich 655 € kostet? Ziel des Energiecontrollings ist die Schaffung von Transparenz bezüglich der Verbrauchswerte jeder Versorgungsart (Strom, Wasser und Heizenergie) als Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und somit zur Senkung der verbrauchsgebundenen Kosten. Vertraglich vereinbart sind für alle Objekte Modul 1 und Modul 2. Modul 1 - Basisreport - Jährliche Energieberichte mit den Verbrauchswerten jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur sowie vom Kunden bereit gestellten Abrechnungsdaten; Modul 2 - Monatsreport - Monatliche Verbrauchsübersichten aller objektrelevanten Messeinrichtungen jeder Versorgungsart auf Basis der vorhandenen Objekt- und Zählerstruktur. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren und enden am 31.12.13, letzte Zahlung in 2014. Hat sich der Einbau des Blockheizkraftwerkes kostenmindernd bemerkbar gemacht? Wenn ja – in welcher Höhe? Ja, die Größenordnung steht noch nicht fest, weil das BHKW erst im November 2012 in Betrieb genommen wurde. Des Weiteren wird um eine Begründung der unabdingbaren Notwendigkeit der Einrichtung einer behindertengerechten Dusche/WC und Umkleide für 67.000 € gebeten. War eine solche Einrichtung bisher nicht vorhanden? Die Eltern/Kind Dusche wird auch von Menschen mit Behinderung genutzt, ist aber bisher nicht behindertengerecht eingerichtet. Die in 2012 erhaltene Baugenehmigung für das eifelbad beinhaltet diese baulichen Veränderungen, da in öffentlichen Gebäuden ein Behinderten-WC einzurichten ist. Die gesetzlichen Vorschriften, hier: die Landesbauordnung NRW, speziell die DIN 180401 „Barrierefreies Bauen öffentlich zugänglicher Gebäude“ legen strenge und damit kostenintensive Maßstäbe an eine behindertengerechte Einrichtung. Vor wenigen Jahren wurde der Deckenbereich des Eifelbades überarbeitet. Wann erfolgte der letzte Schutzanstrich der Deckenkonstruktion? Der Deckenbereich wurde in den Umkleiden und Duschen erneuert (abgehängte Decke). Ein Schutzanstrich der Deckenkonstruktion (in der Schwimmhalle) wurde seit dem Bau des eifelbades noch nicht vorgenommen. Vorgesehen ist ein Schutzanstrich der unter der Decke in der Schwimmhalle abgehängten Lüftungsleitungen. Hierfür ist es erforderlich, die Schwimmhalle umfangreich einzurüsten. Ein zeitgleicher Schutzanstrich der DeckenkonSeite 49 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 316 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung struktion wäre somit ratsam. Der Technikbereich soll für 230.000 € überarbeitet werden. In den letzten Jahren wurde in diesen Bereich erheblich „investiert“. Aus diesem Grunde wird um eine Kostenübersicht über die erfolgten und noch die ausstehenden Instandsetzungs-/Renovierungsmaßnahmen im eifelbad gebeten. Auch um eine Darstellung der Maßnahmen unter 15.000 € wird gebeten. Welche Einzelergebnisse hat die Grobmängelanalyse ergeben? Der Verwaltung wird eine Grobkostenübersicht der in der jüngeren Vergangenheit durchgeführten Sanierungsmaßnahmen nachreichen. Aus energetischen Gesichtpunkten sollten Steuerungsanlagen mit einem Aufwand von insgesamt 690.000 € punktuell erneuert werden. Angesichts der Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, lediglich 1/3 der Arbeiten unverzüglich zu leisten und den Rest im Zuge von Wartungsarbeiten in die Zukunft zu verschieben. (V 095 111 – Räumliche Planung, städtebauliche Verträge) Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden 10.000 € für Kompensationsmaßnahmen veranschlagt. Um welche Maßnahmen handelt es sich hier? Für welche Bauleitpläne werden bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen 51.000 € veranschlagt? 322 326 342/343 (V 105 211 – Bau-und Grundstücksordnung) Weshalb steigen die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Aus- und Fortbildung, Reise- und Fahrtkosten, Bücher und Zeitschriften) von 409,84 € (IstErgebnis 2011) auf 2.436 €? (V 105 231 – Denkmalschutz) Welche Maßnahmen werden bei den beiden Bauabschnitten der Stadtmauersanierung in den Jahren 2013 (64.000 €) und 2014 (66.000 €) durchgeführt? (V 125 411 – Neubau von Straßen) Bei den Geldern für Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um solche, die im Rahmen des Ökokontos für ökologische Ausgleichsmaßnahmen (= ökologische Kompensationsmaßnahmen) eingenommen werden und abzüglich der in diesem Zusammenhang entstandenen sonstigen Kosten (z. B. für das Planungsbüro U. Lomb) für diese Maßnahmen ausgegeben werden müssen. Die Höhe des Betrags im Einzelnen entsteht durch die Berechnung der Ausgleichsmaßnahme in Zusammenarbeit mit der Unteren Landschaftsbehörde. Der dem gegenüberstehende Ertrag in Höhe von 10.000 € ist veranschlagt bei „Privatrechtliche Leistungsentgelte“. In den 51.000 € sind 41.000 € enthalten für die Überarbeitung der Bebauungspläne im Bereich der nördlichen Vorstadt aufgrund des Beschlusses im Rat am 03.07.2012 mit RD 843-IX/Z-1. Siehe hierzu Erläuterung zum Haushalt Seite 315. Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen eingestellt. Die tatsächliche Zuordnung der Aufwendungen erfolgt direkt im jeweiligen Produkt. Für Bücher u. Zeitschriften werden jährlich 600 € eingestellt. Dies entspricht den tatsächlichen Kosten (in 2011 = 581,12 €), siehe Arbeitshilfe Seite 124. 2013 Mauerabschnitt 20 und 24 Mauerbereich Turmstraße 2014 Mauerabschnitt 18 und 22 Mauerbereich Turmstraße Die Produktbezeichnung V 125411 lautet Neubau, Unterhaltung und BewirtSeite 50 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 361 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Aufgrund von welcher Rechtsgrundlagen sollen hier ab 2013 Verwaltungsgebühren in Höhe von 12.000 € vereinnahmt werden? (2011 = 0,00 €!!) Antworten der Verwaltung schaftung von Straßen. Es handelt sich im Wesentlichen um Verwaltungsgebühren für Straßenaufbrüche (vgl. Konsolidierungsprogramm M 046). Diesen Ansatz gab es in 2011 noch nicht. In dem neuen Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel wird in Zukunft die Erteilung einer Genehmigung und Überwachung von Arbeiten auf städtischen Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenaufbrüche) mit einer entsprechenden Verwaltungsgebühr belegt (vgl. RD 992XI). Es wird gebeten, die Bewirtschaftungskosten von 128.000 € und die Unterhaltungskosten von 190.000 € für die Straßenbeleuchtung aufzuschlüsseln. Bei den Bewirtschaftungskosten von 128.000 € handelt es sich um Stromkosten für die Straßenbeleuchtung (siehe Arbeitshilfe Seite 132). Die Unterhaltungskosten von 190.000 € beinhalten die Kosten für die Wartung der Straßenbeleuchtung. Der Ansatz wird um 40.000 € reduziert (2. Veränderungsliste). Es wird gebeten die Bewirtschaftungskosten von 20.000 € für die Straßenentwässerungskanäle aufzuschlüsseln. Zur Arbeitsentlastung des Bauhofes soll ein privater Dienstleister mit der Reinigung der Straßenabläufe beauftragt werden. Nach vorliegendem Angebot belaufen sich die Kosten auf jährlich rd. 16.500 € (Konsolidierungsprogramm M 018). Weitere 3.500 € werden benötigt für die Entsorgung des Straßenkehrrichts. Im investiven Bereich sind 297.000 € veranschlagt. In den Erläuterungen werden davon 197.000 € mit der notwendigen „Kanalaufweitung Kruchenbach“ begründet. Welche Baumaßnahmen sollen für die restlichen 100.000 € durchgeführt werden? Die 100.000 € werden veranschlagt für städtischerseits veranlasste „Folgemaßnahmen des innerstädt. Verkehrskonzeptes“ in Bezug auf City Outlet. Welches bewegliche Vermögen soll hier für 43.850 € erworben werden? Der Ansatz beinhaltet die Festwerte für Straßenbeleuchtung i.H.v. 35.000 € und für Straßenschilder i.H.v. 5.650 € jährlich. In 2013 werden zusätzlich 3.200 € bereitgestellt für die Ersatzbeschaffung eines Verkehrsmessgerätes. (V 135 511 – Park- und Gartenanlagen) Siehe Seite 4 Für welche Zwecke und mit welcher Begründung sollen bei diesem Produkt ab 2013 jährlich privatrechtrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 25.000 vereinnahmt werden? Siehe obenstehenden Ausführungen zu Fragen und Anmerkungen zu Seite 27 Siehe hierzu Erläuterung in der 1. Veränderungsliste zu RD 965-IX/Z-2 Seite 51 von 52 Anlage zu RD 965-IX/Z-6 Seite(n) 364 387 390 Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Produkten Antworten der Verwaltung Welche Ausgaben werden bei den sonstigen Bewirtschaftungskosten fällig? Warum steigen diese Aufwendungen von 2.638,68 € (Ist-Ergebnis 2011) auf 4.000 € (jährlich ab 2013)? Hierunter entfallen die Kosten für die Miete und Abfuhr der Container. Der Ansatz wird auf 3.000 € reduziert (siehe 1. Veränderungsliste zu RD 965IX/Z-2). (V 135 512 – Sonstige Erholungseinrichtungen) Um welche Einrichtungen handelt es sich hier? Ausweislich der Produktbeschreibung auf S. 364 handelt es sich um Wander-, Reit- und Mountainbikewege. Ferner sind hier die Natur- und Umweltstation und der Damwildgarten enthalten (s. Anlage 6). Wofür entstehen hier ab 2013 jährlich Aufwendungen für UH Infrastruktur (5 242 00) und UH Landschafts- und Naturschutz (5 242 12) in Höhe von 12.400 €? Das Ist-Ergebnis in 2011 liegt hier bei 0,00 €!!! Erholungseinrichtungen – 1.000 € f. UH Landschafts- u. Naturschutz Damwildgarten – 400 € f. UH Infrastruktur (Rep. Zaun etc.) Reitwege – 10.000 € f. UH Reitwege (Ertrag in gleicher Höhe) Mountainbikewege – 1.000 € f. Unterhaltung Wege. Die Ergebnisse 2011 stehen auf den Konten 522101 (13.120,62 €) – laufende Unterhaltung und 522102 (281,75 €) – Landschafts- u. Naturschutz, siehe Seite 145 der Arbeitshilfe. Durch die vom Land NRW vorgegebene Änderung der Zuordnungsrichtlinien zum Kontenrahmen sind diese Konten entfallen und die zugehörigen Ansätze sind auf den nun zu verwendenden Konten abzubilden. Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen ab 2013 jährlich für 953 € durchgeführt werden? Das Ist-Ergebnis in 2011 liegt hier bei 0,00 €!!! Die Ansätze für Aus- und Fortbildung und Reise- und Fahrkosten werden prozentual zu den Ansätzen der Besoldungen/Vergütungen eingestellt. Die tatsächliche Zuordnung der Aufwendungen erfolgt direkt im jeweiligen Produkt. (V 155 711 – Wirtschaftsförderung) Wozu entstehen im Rahmen der Wirtschaftsförderung jährliche Planungskosten (5 279 12) in Höhe von 5.000 €? (V 155 731 – Dorfgemeinschaftshäuser) Es werden ab 2013 jährlich privatrechtliche Leistungsentgelte (Erstattung von Betriebskosten 4 411 07) in Höhe von 30.513 € veranschlagt. Welcher Adressatenkreis soll diese Leistungsentgelte erbringen? Welche Zahlungskriterien sind hierzu vorgesehen? Bei welchen Dorfgemeinschaftshäusern sollen diese Erträge erzielt werden? Der Ansatz wird eingestellt, um für evtl. Planungen einen Handlungsspielraum zu erhalten. Konsolidierungsprogramm M 056 – Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser: Mit der 1. Veränderungsliste wurde der Ertrag für 2013 gestrichen, da er nicht verwirklicht werden kann. Der Ertrag wurde eingestellt, um das Produkt ergebnisneutral zu gestalten. Die Ansätze ab 2014 wurden entsprechend dem ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2012 komplett auf 0 gesetzt. Seite 52 von 52