Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 23/2013 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 21.02.2013
gez. Böcking
14.03.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
09.04.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Ausbau eines Fahrradweges entlang der L 263 zwischen Lechenich und
Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit einem Ausbau des Radweges entlang der Landesstraße L 263 ist nach der Prioritätenliste für
den Radwegebau entlang von Landesstraßen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Um den
Radweg dennoch in einem näherliegenden Zeitraum realisieren zu können, habe ich am
07.02.2013 mit Herrn Egenter (1.Vertreter der Regionalniederlassung Ville-Eifel) ein Gespräch
geführt.
In diesem Gespräch mit dem Landesbetrieb wurde zunächst verdeutlicht, dass der Radweg nicht
über die Brücke der Autobahn BAB A1/A61 geführt werden kann. Hier reicht der vorhandene
Fahrbahnquerschnitt auf der Brücke leider nicht aus. Deshalb soll der Radweg von Lechenich in
Richtung Bliesheim in Höhe „Konradsheimer Weg“ enden. Eine Weiterführung muss dann über
einen befestigten Wirtschaftsweg in südlicher Richtung bis auf die GV 88
(Gemeindeverbindungsstraße Bliesheim-Ahrem) verlaufen. Von hier aus können die Fußgänger
und Radfahrer über das vorhandene Brückenbauwerk über die Autobahn nach Bliesheim
gelangen.
Um den Radweg in dem o.g. Teilabschnitt in nächster Zeit dennoch finanzieren und realisieren zu
können, besteht auch die Möglichkeit, einen sogenannten „Bürgerradweg“ anzulegen bei dem das
Bürgerinteresse für die Anlage des Radweges im Vordergrund steht. Für die Realisierung eines
Bürgerradweges muss ein privater „Initiator“, eine Bürgerinitiative oder Interessengemeinschaft
verantwortlich sein. Zwischen dem Initiator und dem Baulastträger wird dabei eine
Bauvereinbarung geschlossen. In dieser Vereinbarung sind unter anderem die
Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungslast der zukünftigen Verkehrsanlage zu regeln.
Sollte sich für den Radweg entlang der L 263 ein Initiator finden, so wäre ich bereit, einen Teil der
Aufgaben des Initiators zu übernehmen. Unter anderem könnte ich den notwendigen Grunderwerb
tätigen, die notwendige Abstimmung hinsichtlich des Ausbaus und der Planung mit dem
Landesbetrieb sowie die Bauausführung der Maßnahme übernehmen. Der Landesbetrieb würde in
diesem Fall die Baukosten des Radweges komplett übernehmen. Eine Entscheidung über die
Finanzierung obliegt dem Regionalrat beim Landesministerium. Unter den Mitgliedern der
Interessengemeinschaft für den Bau des Bürgerradweges sollten sich auch die beiden
Ortsbürgermeister/innen befinden. Diese müssten ihr Interesse zum Bau des Radweges beim
Landesministeriums bekunden.
Nach Findung des Initiators, Abstimmung der Entwurfsplanung mit dem Landesbetrieb und
Zustimmung durch den Betreibsausschuss Straßen würde ich den Radweg entlang der L 263 im
Abschnitt zwischen Römerstraße und Konradsheimer Weg für das Programm „Bürgerradwege im
Zuge klassifizierter Straßen“ beim Landesministerium anmelden.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Entscheidung bezüglich einer Realisierung der
Bürgerradwege alleine beim Landesministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und
Verkehr liegt.
In Vertretung
(Erner)
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