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Antrag (Antrag bzgl. Ausbau eines Fahrradweges entlang der L 263 zwischen Lechenich und Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 23/2013 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 21.02.2013 gez. Böcking 14.03.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 09.04.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Ausbau eines Fahrradweges entlang der L 263 zwischen Lechenich und Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit einem Ausbau des Radweges entlang der Landesstraße L 263 ist nach der Prioritätenliste für den Radwegebau entlang von Landesstraßen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Um den Radweg dennoch in einem näherliegenden Zeitraum realisieren zu können, habe ich am 07.02.2013 mit Herrn Egenter (1.Vertreter der Regionalniederlassung Ville-Eifel) ein Gespräch geführt. In diesem Gespräch mit dem Landesbetrieb wurde zunächst verdeutlicht, dass der Radweg nicht über die Brücke der Autobahn BAB A1/A61 geführt werden kann. Hier reicht der vorhandene Fahrbahnquerschnitt auf der Brücke leider nicht aus. Deshalb soll der Radweg von Lechenich in Richtung Bliesheim in Höhe „Konradsheimer Weg“ enden. Eine Weiterführung muss dann über einen befestigten Wirtschaftsweg in südlicher Richtung bis auf die GV 88 (Gemeindeverbindungsstraße Bliesheim-Ahrem) verlaufen. Von hier aus können die Fußgänger und Radfahrer über das vorhandene Brückenbauwerk über die Autobahn nach Bliesheim gelangen. Um den Radweg in dem o.g. Teilabschnitt in nächster Zeit dennoch finanzieren und realisieren zu können, besteht auch die Möglichkeit, einen sogenannten „Bürgerradweg“ anzulegen bei dem das Bürgerinteresse für die Anlage des Radweges im Vordergrund steht. Für die Realisierung eines Bürgerradweges muss ein privater „Initiator“, eine Bürgerinitiative oder Interessengemeinschaft verantwortlich sein. Zwischen dem Initiator und dem Baulastträger wird dabei eine Bauvereinbarung geschlossen. In dieser Vereinbarung sind unter anderem die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungslast der zukünftigen Verkehrsanlage zu regeln. Sollte sich für den Radweg entlang der L 263 ein Initiator finden, so wäre ich bereit, einen Teil der Aufgaben des Initiators zu übernehmen. Unter anderem könnte ich den notwendigen Grunderwerb tätigen, die notwendige Abstimmung hinsichtlich des Ausbaus und der Planung mit dem Landesbetrieb sowie die Bauausführung der Maßnahme übernehmen. Der Landesbetrieb würde in diesem Fall die Baukosten des Radweges komplett übernehmen. Eine Entscheidung über die Finanzierung obliegt dem Regionalrat beim Landesministerium. Unter den Mitgliedern der Interessengemeinschaft für den Bau des Bürgerradweges sollten sich auch die beiden Ortsbürgermeister/innen befinden. Diese müssten ihr Interesse zum Bau des Radweges beim Landesministeriums bekunden. Nach Findung des Initiators, Abstimmung der Entwurfsplanung mit dem Landesbetrieb und Zustimmung durch den Betreibsausschuss Straßen würde ich den Radweg entlang der L 263 im Abschnitt zwischen Römerstraße und Konradsheimer Weg für das Programm „Bürgerradwege im Zuge klassifizierter Straßen“ beim Landesministerium anmelden. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Entscheidung bezüglich einer Realisierung der Bürgerradwege alleine beim Landesministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr liegt. In Vertretung (Erner) -2-