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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 968-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 968-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 968-IX Satzung der Stadt Bad Münstereifel vom über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Haushaltsjahre 2013 bis 2015 (Hebesatzsatzung) Aufgrund der zur Zeit gültigen Fassungen des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), des § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl I S. 965) und des § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl I S. 4167) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am folgende Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahre 2013 bis 2015 beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt: a) für das Haushaltsjahr 2013: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 2. 310 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) v.H. Gewerbesteuer v.H. b) für das Haushaltsjahr 2014: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 2. 310 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) v.H. Gewerbesteuer v.H. c) für das Haushaltsjahr 2015: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 2. 310 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) v.H. Gewerbesteuer v.H. §2 Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11209.doc