Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
19.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
14.03.13, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 470/2012
Az.: 6713-13/17
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.11.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, 1. Beigeordneter
BM / Dezernent
17.01.2013
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
06.02.2013
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
19.02.2013
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung zum Bau eine Unterstandes auf dem Skatergelände an der Post in E.Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 3000,00 € stehen im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Straßen nicht zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Skateranlage vor der Hauptschule Liblar in der Bahnhofstraße wird rege von Kindern und
Jugendlichen genutzt, die gerne ihre sportlichen Fähigkeiten testen und verbessern möchten.
Auf einer Fläche von 309 m2 stehen eine Halfpipe, eine „Transition-Gap mit Ledge“ und eine
„Flatrail“ zur Verfügung.
Da die erforderlichen Sicherheitsflächen einzuhalten sind, ist kein weiteres Element mit größerem
Platzbedarf dort möglich.
Als Sitzgelegenheiten befinden sich 3 Bänke auf dem Gelände.
Eine multifunktionale und damit intensive Nutzung des Platzes ist sinnvoll. Drei unterschiedliche
Gruppen von Jugendlichen frequentieren das Gelände: Die Antragsteller, die es als informellen
Freizeittreff nutzen, die Skater und BMX-Fahrer sowie die Graffiti-Künstler, die die dortige legale
Spray-Wand für ihre Kunstwerke nutzen.
Konflikte zwischen diesen drei Gruppierungen, die einer multifunktionalen Inanspruchnahme
widersprechen könnten, sind der Jugendberatung Mobilé nicht bekannt.
Der Platz bietet den Vorteil, dass er von den Jugendlichen gut angenommen ist und es aufgrund
der geringen Wohnbebauung im Umfeld bisher nicht zu gravierenden Anwohnerbeschwerden
kam.
Ein solcher Platz lässt sich in Liblar sonst schwer finden.
Aus Mobilé-Sicht ist kein zusätzlicher Unterstand notwendig, sondern es reicht aus, die dort schon
vorhandenen drei Bänke mit einem Regenschutzdach zu überdachen.
Eine Steigerung der Attraktivität dieses Geländes hätte zudem ggf. den positiven Nebeneffekt,
dass die Jugendlichen weniger in den benachbarten Schlosspark ausweichen würden. Sollte
zukünftig der neue Liblarer Jugendtreff nebenan in der alten Hauptschule eröffnen, könnten die
den Platz nutzenden Jugendlichen problemlos dorthin integriert werden.
Prinzipiell sollte die sportliche Nutzung der Skateranlage im Vordergrund stehen und darauf
geachtet werden, dass durch Glasscherben und Müll auf der Anlage keine Gefahr für die Benutzer
der Anlage entsteht.
Das Angebot an die Jugendlichen, einen Unterstand zu schaffen, bietet aber die Möglichkeit, in
einem konstruktiven und partizipativen (von Mobilé begleiteten) Prozess die Jugendlichen vor Ort
in die Verantwortung und Pflicht zu nehmen, mit diesem neuen Treff vernünftig umzugehen.
In vorbereitenden Gesprächen mit den Antragstellern müssten die Spielregeln für die Nutzung der
Anlage geklärt und vereinbart werden. Entsprechnde Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind zu
benennen. Außerdem sollten sie in Planung und Bau im Sinne von Identifizierung mit dem Projekt
mit einbezogen werden. Das kann zumindest mit der Gruppe der Antragsteller funktionieren, eine
Garantie gibt es natürlich nicht.
Gleichsam werden Kontrollen des Ordnungsamtes den Treff rund um das Schulgebäude stärker in
den Blick nehmen.
In Vertretung
In Vertretung
(Erner)
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