Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
4. Ergänzung
56/2002
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-I 7BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. 01. 2006
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.03.2006
28.03.2006
25.04.2006
TOP: Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“,
hier: Ergebnis der erneuten Offenlage sowie Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplanentwurf I 7 hat zunächst in der Zeit vom 31. 03. 2005 bis 02. 05. 2005
offengelegen. Im Rahmen der Offenlage sind Stellungnahmen von Eigentümern wie folgt
eingegangen:
1.
2.
3.
Herr Alexander Klein,
Eheleute Baumanns,
Eheleute Annemie und Paul Ecker.
Aufgrund dieser Stellungnahmen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 27. 09.
2005 im Rahmen der Abwägung Änderungen des Bebauungsplanentwurfes im Bereich der
Parzelle Nr. 105 (Grundstück Kelterstraße 98) und im Bereich der Parzelle 112 (Maubacher Straße
99) vorgenommen und hier die überbaubaren Flächen und die Firsthöhen reduziert. Zu Ihrer
Information sind beigefügt:
- ursprünglicher Bebauungsplanentwurf (Anlage 1),
- überarbeiteter Bebauungsplanentwurf (Anlage 2).
Da sich aufgrund der Abwägung Änderungen des Planentwurfes im Bereich der o. a. Parzellen
ergeben haben, war gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute Offenlage erforderlich. Der
entsprechende Beschluss wurde ebenfalls in der Sitzung am 27. 09. 2005 gefasst. Gleichzeitig
wurde beschlossen, dass während der Auslegung nur Stellungnahmen zu den geänderten
Bereichen abgegeben werden können.
Durch die Änderungen haben sich Nachteile für die von der Änderung betroffenen
Grundstückseigentümer ergeben.
Im Rahmen der erneuten Offenlage, die in der Zeit vom 14. 11. 2005 bis 14. 12. 2005 durchgeführt
worden ist, sind nunmehr folgende Stellungnahmen eingegangen:
1.
2.
3.
Eheleute Annemie und Paul Ecker (Anlage 3)
Eheleute Ute und Alexander Klein (Anlage 4)
Wilhelm Schall, als Eigentümer des Grundstückes Kelter Straße 98 (Parzelle Nr. 105)
(Anlage 5).
-2Zu den einzelnen Schriftsätzen wird wie folgt Stellung genommen:
1.
Schreiben der Eheleute Ecker
Obwohl aufgrund der Stellungnahme der Eheleute Ecker im Rahmen der ersten Offenlage eine
massive Reduzierung der Bebauung im rückwärtigen Bereich der Nachbarparzelle 105
vorgenommen wurde, regen die Eheleute Ecker an, den nunmehr vorliegenden Entwurf erneut zu
ändern und das ausgewiesene Baufenster entweder mittig zu verlegen bzw. zumindest das
Baufenster zu drehen.
Ich schlage Ihnen vor, dieser Anregung nicht zu folgen, da bereits im Rahmen der ersten
Offenlage eine abschließende Entscheidung getroffen wurde, die bereits zu einer wesentlichen
Verbesserung der Situation für die Eheleute Ecker geführt hat.
Des Weiteren regen die Eheleute Ecker an, auch über ein Baufenster in vorderen Bereich der
Parzelle 105 nachzudenken, weil die überbaubare Fläche des vorderen Bereiches ein sehr
massives Gebäude geradezu herausfordert. Diese Anregung ist nicht zulässig, da sich gegenüber
dem vorliegenden Entwurf keine Änderungen ergeben haben und in der Bekanntmachung
ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass Stellungnahmen nur zu geänderten Festsetzungen
zulässig sind.
2.
Schreiben der Eheleute Klein
Aufgrund der Stellungnahme der Eheleute Klein aus der ersten Offenlage wurden bereits
erhebliche Veränderungen im Bereich der Nachbarparzelle 112 zugunsten der Eheleute Klein
vorgenommen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt haben.
Die erneute Stellungnahme ist zwar zulässig, wird aber jedoch als unbegründet zurückgewiesen.
Im rückwärtigen Bereich der Parzelle 112 kann aufgrund der nunmehr vorgenommenen
Festsetzungen ein Wohnhaus in einer maximalen Breite von 8 m und einer maximalen Tiefe von
14 m errichtet werden. Dies entspricht in etwa der Größenordnung des Wohnhauses Klein.
Außerdem wurde die überbaubare Fläche auf der Parzelle 112 im rückwärtigen Bereich so
festgesetzt, dass ein zukünftiger Baukörper Mitte des Wohnhauses Klein enden muss. Durch diese
Festsetzungen sind die Belange der Eheleute Klein ausreichend berücksichtigt.
Wie der Grundstückseigentümer seine zukünftige Zuwegung sicherstellt, bleibt diesem überlassen.
Der Eigentümer hat auf jeden Fall die Möglichkeit, die Zuwegung über sein eigenes Grundstück
sicherzustellen (Abriss der Garage), während die Erschließung des Grundstückes Klein nur über
ein Drittgrundstück mittels Baulast möglich ist.
3.
Schreiben des Herrn Schall
Aus der Stellungnahme des Herrn Schall ist zu ersehen, dass er die Reduzierung der Firsthöhe im
rückwärtigen Bereich von bisher 12 m auf 8,50 m akzeptiert, während er in der erheblichen
Reduzierung der überbaubaren Fläche einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz innerhalb
des Bebauungsplanes sieht. Er fordert nunmehr wieder eine Vergrößerung der überbaubaren
Fläche. Würde man diesem Wunsche entsprechen, hätte man im ersten Verfahren nicht den
Anregungen der Eheleute Ecker stattgeben dürfen. Da hierüber jedoch sehr ausführlich diskutiert
worden ist, sollte es nunmehr bei dem jetzigen Entwurf verbleiben. Im Hinblick auf die
Gesamtausnutzung der Parzelle 105 ist das Baufenster im rückwärtigen Bereich völlig
ausreichend. Eine massivere Bebauung würde sich städtebaulich nicht in die Umgebung einfügen.
Von daher schlage ich Ihnen vor, dem Wunsch des Herrn Schall nicht nachzukommen.
Der Eigentümer der Parzelle 112 (Maubacher Straße 99) hat sich nicht geäußert und akzeptiert
somit auch die geänderten Festsetzungen für sein Grundstück.
Abschließend schlage ich Ihnen vor, den Bebauungsplanentwurf nunmehr als Satzung zu
beschließen.
-3II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt III. Beschlussvorschlag:
„1. Die Stellungnahme der Eheleute Ecker bezüglich erneuter Veränderungen der
überbaubaren Flächen im rückwärtigen Bereich der Parzelle 105 werden
zurückgewiesen, da bereits im Rahmen der ersten Offenlage eine hinreichende
Berücksichtigung der Anregungen der Eheleute Ecker erfolgt ist.
Die Stellungnahme zur Reduzierung der überbaubaren Fläche im vorderen Bereich
der Parzelle 105 ist im Rahmen der erneuten Offenlage unzulässig.
2. Die Stellungnahme der Eheleute Klein wird zurückgewiesen, da bereits im Rahmen
der ersten Offenlage eine wesentliche Änderung im Bereich der Nachbarparzelle
112 vorgenommen wurde, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation für
das Grundstück der Eheleute Klein geführt hat.
3.
Den Anregungen des Herrn Wilhelm Schall auf Vergrößerung der überbaubaren
Flächen im rückwärtigen Bereich seines Grundstückes wird nicht gefolgt, da eine
massivere Bebauung in zweiter Reihe städtebaulich in diesem Bereich nicht
vertretbar ist.
4. Der Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches
Garten“, wird in der Fassung der 2. Offenlage als Satzung gem. § 10 BauGB nebst
der dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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