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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten", hier: Ergebnis der erneuten Offenlage sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten", 
hier: Ergebnis der erneuten Offenlage sowie Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten", 
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 4. Ergänzung 56/2002 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-I 7BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. 01. 2006 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 14.03.2006 28.03.2006 25.04.2006 TOP: Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“, hier: Ergebnis der erneuten Offenlage sowie Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplanentwurf I 7 hat zunächst in der Zeit vom 31. 03. 2005 bis 02. 05. 2005 offengelegen. Im Rahmen der Offenlage sind Stellungnahmen von Eigentümern wie folgt eingegangen: 1. 2. 3. Herr Alexander Klein, Eheleute Baumanns, Eheleute Annemie und Paul Ecker. Aufgrund dieser Stellungnahmen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 27. 09. 2005 im Rahmen der Abwägung Änderungen des Bebauungsplanentwurfes im Bereich der Parzelle Nr. 105 (Grundstück Kelterstraße 98) und im Bereich der Parzelle 112 (Maubacher Straße 99) vorgenommen und hier die überbaubaren Flächen und die Firsthöhen reduziert. Zu Ihrer Information sind beigefügt: - ursprünglicher Bebauungsplanentwurf (Anlage 1), - überarbeiteter Bebauungsplanentwurf (Anlage 2). Da sich aufgrund der Abwägung Änderungen des Planentwurfes im Bereich der o. a. Parzellen ergeben haben, war gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute Offenlage erforderlich. Der entsprechende Beschluss wurde ebenfalls in der Sitzung am 27. 09. 2005 gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass während der Auslegung nur Stellungnahmen zu den geänderten Bereichen abgegeben werden können. Durch die Änderungen haben sich Nachteile für die von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümer ergeben. Im Rahmen der erneuten Offenlage, die in der Zeit vom 14. 11. 2005 bis 14. 12. 2005 durchgeführt worden ist, sind nunmehr folgende Stellungnahmen eingegangen: 1. 2. 3. Eheleute Annemie und Paul Ecker (Anlage 3) Eheleute Ute und Alexander Klein (Anlage 4) Wilhelm Schall, als Eigentümer des Grundstückes Kelter Straße 98 (Parzelle Nr. 105) (Anlage 5). -2Zu den einzelnen Schriftsätzen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Schreiben der Eheleute Ecker Obwohl aufgrund der Stellungnahme der Eheleute Ecker im Rahmen der ersten Offenlage eine massive Reduzierung der Bebauung im rückwärtigen Bereich der Nachbarparzelle 105 vorgenommen wurde, regen die Eheleute Ecker an, den nunmehr vorliegenden Entwurf erneut zu ändern und das ausgewiesene Baufenster entweder mittig zu verlegen bzw. zumindest das Baufenster zu drehen. Ich schlage Ihnen vor, dieser Anregung nicht zu folgen, da bereits im Rahmen der ersten Offenlage eine abschließende Entscheidung getroffen wurde, die bereits zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation für die Eheleute Ecker geführt hat. Des Weiteren regen die Eheleute Ecker an, auch über ein Baufenster in vorderen Bereich der Parzelle 105 nachzudenken, weil die überbaubare Fläche des vorderen Bereiches ein sehr massives Gebäude geradezu herausfordert. Diese Anregung ist nicht zulässig, da sich gegenüber dem vorliegenden Entwurf keine Änderungen ergeben haben und in der Bekanntmachung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass Stellungnahmen nur zu geänderten Festsetzungen zulässig sind. 2. Schreiben der Eheleute Klein Aufgrund der Stellungnahme der Eheleute Klein aus der ersten Offenlage wurden bereits erhebliche Veränderungen im Bereich der Nachbarparzelle 112 zugunsten der Eheleute Klein vorgenommen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt haben. Die erneute Stellungnahme ist zwar zulässig, wird aber jedoch als unbegründet zurückgewiesen. Im rückwärtigen Bereich der Parzelle 112 kann aufgrund der nunmehr vorgenommenen Festsetzungen ein Wohnhaus in einer maximalen Breite von 8 m und einer maximalen Tiefe von 14 m errichtet werden. Dies entspricht in etwa der Größenordnung des Wohnhauses Klein. Außerdem wurde die überbaubare Fläche auf der Parzelle 112 im rückwärtigen Bereich so festgesetzt, dass ein zukünftiger Baukörper Mitte des Wohnhauses Klein enden muss. Durch diese Festsetzungen sind die Belange der Eheleute Klein ausreichend berücksichtigt. Wie der Grundstückseigentümer seine zukünftige Zuwegung sicherstellt, bleibt diesem überlassen. Der Eigentümer hat auf jeden Fall die Möglichkeit, die Zuwegung über sein eigenes Grundstück sicherzustellen (Abriss der Garage), während die Erschließung des Grundstückes Klein nur über ein Drittgrundstück mittels Baulast möglich ist. 3. Schreiben des Herrn Schall Aus der Stellungnahme des Herrn Schall ist zu ersehen, dass er die Reduzierung der Firsthöhe im rückwärtigen Bereich von bisher 12 m auf 8,50 m akzeptiert, während er in der erheblichen Reduzierung der überbaubaren Fläche einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz innerhalb des Bebauungsplanes sieht. Er fordert nunmehr wieder eine Vergrößerung der überbaubaren Fläche. Würde man diesem Wunsche entsprechen, hätte man im ersten Verfahren nicht den Anregungen der Eheleute Ecker stattgeben dürfen. Da hierüber jedoch sehr ausführlich diskutiert worden ist, sollte es nunmehr bei dem jetzigen Entwurf verbleiben. Im Hinblick auf die Gesamtausnutzung der Parzelle 105 ist das Baufenster im rückwärtigen Bereich völlig ausreichend. Eine massivere Bebauung würde sich städtebaulich nicht in die Umgebung einfügen. Von daher schlage ich Ihnen vor, dem Wunsch des Herrn Schall nicht nachzukommen. Der Eigentümer der Parzelle 112 (Maubacher Straße 99) hat sich nicht geäußert und akzeptiert somit auch die geänderten Festsetzungen für sein Grundstück. Abschließend schlage ich Ihnen vor, den Bebauungsplanentwurf nunmehr als Satzung zu beschließen. -3II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt III. Beschlussvorschlag: „1. Die Stellungnahme der Eheleute Ecker bezüglich erneuter Veränderungen der überbaubaren Flächen im rückwärtigen Bereich der Parzelle 105 werden zurückgewiesen, da bereits im Rahmen der ersten Offenlage eine hinreichende Berücksichtigung der Anregungen der Eheleute Ecker erfolgt ist. Die Stellungnahme zur Reduzierung der überbaubaren Fläche im vorderen Bereich der Parzelle 105 ist im Rahmen der erneuten Offenlage unzulässig. 2. Die Stellungnahme der Eheleute Klein wird zurückgewiesen, da bereits im Rahmen der ersten Offenlage eine wesentliche Änderung im Bereich der Nachbarparzelle 112 vorgenommen wurde, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation für das Grundstück der Eheleute Klein geführt hat. 3. Den Anregungen des Herrn Wilhelm Schall auf Vergrößerung der überbaubaren Flächen im rückwärtigen Bereich seines Grundstückes wird nicht gefolgt, da eine massivere Bebauung in zweiter Reihe städtebaulich in diesem Bereich nicht vertretbar ist. 4. Der Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“, wird in der Fassung der 2. Offenlage als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________