Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
10.04.13, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 507/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.03.2013
gez. Böcking
09.04.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
09.04.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der GustavHeinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem
Bereich
Finanzielle Auswirkungen:
Die notwendigen Mittel in Höhe von 18.000,00 Euro müssen im Wirtschaftsplan 2014 des
Eigenbetriebes Straßen angesetzt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Punkt 2) des Antrages
Anlage eines Fußgängerüberweges auf der Gustav-Heinemann-Straße
Wie bereits angekündigt, habe ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der GustavHeinemann-Straße zwischen der Zufahrt zum Real-Markt und der Schleidener Straße zusammen
mit der Kreispolizeibehörde vor Ort erörtert. Eine Anordnung des beantragten
Fußgängerüberweges ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unter anderem müssen die
querenden Fußgänger vom Kraftfahrzeugführer rechtzeitig erkannt werden. Wegen des
freizuhaltenden Sichtfeldes südlich des geplanten Fußgängerüberweges müssen zwei bis drei
Parkplätze entfallen. Zur Entspannung der Verkehrssituation in Höhe des Fußgängerüberweges
halte ich gleichzeitig eine Änderung der Verkehrsführung entlang des kleinen Parkplatzes in Höhe
der ehemaligen Schreinerei Schöbel für notwendig. Hier ist die Einbahnstraßenführung so zu
ändern, dass die Fahrzeuge von der Gustav-Heinemann-Straße in Richtung Schleidener Straße
geleitet werden.
Bei einem barrierefreien Ausbau des Fußgängerüberweges müssen Gesamtkosten in Höhe von
ca. 18.000,00 Euro angesetzt werden. Entsprechend den Richtlinien ist auch die
Straßenbeleuchtung anzupassen (Kosten ca. 3.000,00 Euro). Die notwendigen Mittel sind im
kommenden Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen anzusetzen.
In Vertretung
(Dr. Rips)
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