Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der Gustav-Heinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
10.04.13, 06:20
Antrag (Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der Gustav-Heinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich) Antrag (Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der Gustav-Heinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich)

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 507/2012 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.03.2013 gez. Böcking 09.04.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 09.04.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der GustavHeinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Mittel in Höhe von 18.000,00 Euro müssen im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen angesetzt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 2) des Antrages Anlage eines Fußgängerüberweges auf der Gustav-Heinemann-Straße Wie bereits angekündigt, habe ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der GustavHeinemann-Straße zwischen der Zufahrt zum Real-Markt und der Schleidener Straße zusammen mit der Kreispolizeibehörde vor Ort erörtert. Eine Anordnung des beantragten Fußgängerüberweges ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unter anderem müssen die querenden Fußgänger vom Kraftfahrzeugführer rechtzeitig erkannt werden. Wegen des freizuhaltenden Sichtfeldes südlich des geplanten Fußgängerüberweges müssen zwei bis drei Parkplätze entfallen. Zur Entspannung der Verkehrssituation in Höhe des Fußgängerüberweges halte ich gleichzeitig eine Änderung der Verkehrsführung entlang des kleinen Parkplatzes in Höhe der ehemaligen Schreinerei Schöbel für notwendig. Hier ist die Einbahnstraßenführung so zu ändern, dass die Fahrzeuge von der Gustav-Heinemann-Straße in Richtung Schleidener Straße geleitet werden. Bei einem barrierefreien Ausbau des Fußgängerüberweges müssen Gesamtkosten in Höhe von ca. 18.000,00 Euro angesetzt werden. Entsprechend den Richtlinien ist auch die Straßenbeleuchtung anzupassen (Kosten ca. 3.000,00 Euro). Die notwendigen Mittel sind im kommenden Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen anzusetzen. In Vertretung (Dr. Rips) -2-