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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1011-IX/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
02.05.13, 18:19
Aktualisiert
02.05.13, 18:19
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1011-IX/Z-1) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1011-IX/Z-1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur RD 1011-IX/ Z-1 Stellplatzsatzung vom für den Wohnmobilpark der Stadt Bad Münstereifel Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung am folgende Satzung beschlossen. §1 Nutzung, Aufenthaltsdauer 1) Der Wohnmobilpark darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden. Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Platz oder in den Fahrzeugen ist verboten. 2) Der Park steht für Wohnmobile (Sonder-Kennzeichen Wohnmobil) zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), sowie das Aufbauen von Zelten sind auf diesem Gelände nicht zugelassen. 3) Die maximale zusammenhängende Aufenthaltsdauer beträgt vier Tage/Nächte. 4) Bei drohender Überschwemmung ist der Wohnmobilpark umgehend zu räumen. §2 Standgebühr, Ver- und Entsorgungseinrichtungen 1) Die Standgebühr beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag. Sie ist beim erstmaligen Befahren des Parks an der Handkasse des eifelbades zu entrichten. Für je 1,00 € sind dort auch die Wertmarken erhältlich zur Benutzung der Frischwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlage. 2) Es wird ein Parkschein ausgestellt. Der Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. 3) Die Standgebühr beinhaltet die Benutzung der aufgestellten Stromversorgungssäulen und Abfallbehälter, wobei kein Anspruch auf ganzjährige Benutzung bzw. jederzeitiges Funktionieren der Anlagen besteht. §3 Ordnung 1) Jeder Besucher hat seinen Stellplatz sauber zu halten, Lärmbelästigungen zu vermeiden und auf gegenseitige Rücksichtsnahme zu achten, besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22.00 – 6.00 Uhr. 2) Jeder Besucher haftet für die Schäden, die er an den Parkeinrichtungen verursacht. 3) Das Abstellen der Fahrzeuge hat platzsparend zu erfolgen. 4) Hunde sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zu halten und zu führen. Verschmutzungen durch Hundekot sind sofort zu beseitigen. §4 Ordnungswidrigkeiten 1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen der §§ 1-3 dieser Stellplatzsatzung verletzt. Anlage 1 zur RD 1011-IX/ Z-1 2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von 10 € bis 1.000 € geahndet werden. 3) Wird die Standgebühr nicht gezahlt, so wird hier der 5-fache Satz erhoben. §5 Inkrafttreten 1) Diese Stellplatzsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2) Am gleichen Tag tritt die Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad, Dr. Greve-Straße außer Kraft.