Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.05.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 1075-IX
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.05.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Wald, Flur 28, Flurstück Nr. 2 - Bad MünstereifelWald, Ober den langen Benden
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für das Flurstück Gem. Houverath, Flur 28, Flurstück Nr. 2 – Bad Münstereifel-Wald, Ober den langen Benden vor.
Das Flurstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt das Flurstück im Landschaftsschutzgebiet.
Auf dem Flurstück befinden sich eine genehmigte Hühnervoliere und hieran angrenzend ein älterer Schafstall mit Futterlager. In 2005 wurde auf dem gegenüberliegenden Flurstück ein neuer
Schafstall genehmigt. Es handelt sich im vorliegenden um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb mit der Ausrichtung Schaftzucht.
Geplant ist nun der Abbruch des alten Stallgebäudes von rd. 41 m x 15,50 m neben der bestehenden Hühnervoliere, die erhalten bleiben soll. Stattdessen soll an gleicher Stelle ein neues Futterla-
Seite 2 von Ratsdrucksache 1075-IX
ger von rd. 53 m x 20,5 m errichtet werden, als Ergänzung zum in 2005 genehmigten neuen Stallgebäude. Das Gebäude soll ein Satteldach erhalten und hat eine geplante Höhe von rd. 7,40 m.
Sowohl Dacheindeckung als auch Wandverkleidung sind in dunkelgrünem Zinkfalzblech geplant.
Die Erschließung zum beantragten Vorhaben ist sichergestellt.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Neuerrichtung dieses landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes (Futterlager) keine Bedenken. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wurde unter der
Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauO NW genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
Dem Ausschuss zur Kenntnis.