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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Wald, Flur 28, Flurstück Nr. 2 - Bad Münstereifel-Wald, Ober den langen Benden)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Wald, Flur 28, Flurstück Nr. 2 - Bad Münstereifel-Wald, Ober den langen Benden) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Wald, Flur 28, Flurstück Nr. 2 - Bad Münstereifel-Wald, Ober den langen Benden)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 1075-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Wald, Flur 28, Flurstück Nr. 2 - Bad MünstereifelWald, Ober den langen Benden __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Flurstück Gem. Houverath, Flur 28, Flurstück Nr. 2 – Bad Münstereifel-Wald, Ober den langen Benden vor. Das Flurstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt das Flurstück im Landschaftsschutzgebiet. Auf dem Flurstück befinden sich eine genehmigte Hühnervoliere und hieran angrenzend ein älterer Schafstall mit Futterlager. In 2005 wurde auf dem gegenüberliegenden Flurstück ein neuer Schafstall genehmigt. Es handelt sich im vorliegenden um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb mit der Ausrichtung Schaftzucht. Geplant ist nun der Abbruch des alten Stallgebäudes von rd. 41 m x 15,50 m neben der bestehenden Hühnervoliere, die erhalten bleiben soll. Stattdessen soll an gleicher Stelle ein neues Futterla- Seite 2 von Ratsdrucksache 1075-IX ger von rd. 53 m x 20,5 m errichtet werden, als Ergänzung zum in 2005 genehmigten neuen Stallgebäude. Das Gebäude soll ein Satteldach erhalten und hat eine geplante Höhe von rd. 7,40 m. Sowohl Dacheindeckung als auch Wandverkleidung sind in dunkelgrünem Zinkfalzblech geplant. Die Erschließung zum beantragten Vorhaben ist sichergestellt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Neuerrichtung dieses landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes (Futterlager) keine Bedenken. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wurde unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauO NW genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine Dem Ausschuss zur Kenntnis.