Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,2 MB
Datum
19.03.2013
Erstellt
22.03.13, 18:15
Aktualisiert
22.03.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Stadtratsfraktion Bad Miinstereif~~
~
SPD - Sladtratsfraktion
Bad Munstereifel
Markstral?e 11. 53902 Sad MDnstereifel
Stadt Bad MOnstereifel
BOrgermeister BOttner
Marktstr. 11
e-mail:
info@spd-badmuenstereifel.de
I
I
die SPD~Stadtratsfraktion beantragt, der Stadt~at moge nach vorheriger Beratung und
Beschlussfassung in den FachausschOssen fol~enden Grundsatzbeschluss fassen:
.
1. Die Stadt Bad MOnstereifel schlie!?>tvOr~angig Madelle der Parkhausbebauung ab, in der
das Eigentum an den GrundstOcken der mbglichen Standorte nGro~e Bleiche", "Alte
Zimmerei" und "Feuerwache" bei der Stadt verbleibt.
Nachrangig sind Madelle mit eigentOmelrahnlicher Rechtsstallung (z.B. Erbpacht)
mbglich, in der die Stadt bei einem Heitfall die volle Eigenti..imerposition wiedererlangt.
2.
Der Stadt Bad MOnstereifel durfen keine unverMltnismal1igen Kosten im
Zusammenhang mit dam .zu findenden ~Odell und'eventuell notwendigen Planungen
entstehen. Es darf zu keinem Zeitpunkt!zu Einnahmeausfallen', insbesondere durch
I
Wegfall van ParkgebOhren, Verwarn- und BuBgeldern. kommen.
cegrundung:
Die Schaffung van Parkplaf:zen auf stadtischen Grundsti..icken ist angesichts der zu erwartenden
Besucherzahlen notwendig. Der Rat der Stadt Bad MLinstereifel unterstLitzt die Jnvestoren in
ihrem Bedarf.
Die Stadtverwaltung ist beauftragt, Umsetzungsmbglichkeiten
rechtlich zu pri.ifen. Unabhangig
davon ist es nach unserer Auffassung notwendig eil18 grundsatzliche Festlegung hinsichtJich der
Rechtsstellung der Stadt Bad Munstereifel zu treffen, die beim Prufauftrag der Verwaltung
Grundlage und Maf!.stab der zu untersuchenden Madelle ist.
Einhellige Auffassung ist, dass im Eigentum der Stadt Bad MOnstereifel stehende GrundstLicke
angesichts der finanziellen Situation der Stadt Bad Munstereifel nicht verschenkt werden
konnen. DarOber hinaus ist es fUr Bad MUnstereifel wichtig, Eigentomerin der Grundstocke zu
bleiben oder zumindest eigentOmerf=lhnliche Rechte zu behalten.
FOr den hoffenllich unwahrscheinlichen Fall eines Scheiterns des City Outlets Bad MUnstereifel
muss Vorsorge getroffen werden. Das hat insofern zu erfolgen, als dass die GrundstOcke in
stadtischem Elgentum bzw. eigentOmerahnlicher Rechtsposition verbleiben. Die Grundstocke
sind angesichts ihrer Lage in der Enge der Kernstadt fOr weitere zUkunftige Entwicklungen der
Stadt vor groBer Wichtigkeit. Insbesondere fUr den Fall, dass es zu einem nicht zu erhoffenden
Scheitern des Outlets oder einer nicht nachhaltigen Tragfahigkeit kommt
.
Es muss auch zukOnftig Parkplatze geben, Ober deren GebOhrenhOhe die Stadt in
Verantwortung gegenOber ihren BOrgern entscheidet. Es darf bei einem Scheitern weiter nicht
zu der Situation kommen, dass die Parkflachen im Kernstadtbereich der freien Verfugung von
privalen Interessen unterliegen. Es muss auch in diesem Eventualfall stadtische Parkflachen
geben.
Angesichts der finanziellen Situation der Stadt Bad MOnstereifel kann es sich die Stadt nicht
erlauben auf Einnahmequellen zu verzichten. Das gilt auch tOr Parkeinnahmen und Einnahmen
aus damit zusammenhangenden Verwarngeldern. Durch die, durch den Besucherstrom des City
Outlets zu erwartende steigende PKW-Zahl und die damit einhergehende h6here Abnutzung der
stadtischen Infrastruktur sollen die 4ukOnftigenEinnahmen
erhoht werden, urn eine
lnstandhaltung der lnfrastruktur gewahrleisten zu k6nnen.
'.
Ebenso gilt es finanzielle Belastungen durch Planungskoslen und Kosten fUr bauliche
Veranderungen, die durch die erhOhten Besucherslr6me des City Outlets Bad MOnstereifel
verursacht werden, interessensgerecht zu verteilen.