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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1004-IX/Z-3)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,2 MB
Datum
19.03.2013
Erstellt
22.03.13, 18:15
Aktualisiert
22.03.13, 18:15
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1004-IX/Z-3) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1004-IX/Z-3)

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Inhalt der Datei

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Stadtratsfraktion Bad Miinstereif~~ ~ SPD - Sladtratsfraktion Bad Munstereifel Markstral?e 11. 53902 Sad MDnstereifel Stadt Bad MOnstereifel BOrgermeister BOttner Marktstr. 11 e-mail: info@spd-badmuenstereifel.de I I die SPD~Stadtratsfraktion beantragt, der Stadt~at moge nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung in den FachausschOssen fol~enden Grundsatzbeschluss fassen: . 1. Die Stadt Bad MOnstereifel schlie!?>tvOr~angig Madelle der Parkhausbebauung ab, in der das Eigentum an den GrundstOcken der mbglichen Standorte nGro~e Bleiche", "Alte Zimmerei" und "Feuerwache" bei der Stadt verbleibt. Nachrangig sind Madelle mit eigentOmelrahnlicher Rechtsstallung (z.B. Erbpacht) mbglich, in der die Stadt bei einem Heitfall die volle Eigenti..imerposition wiedererlangt. 2. Der Stadt Bad MOnstereifel durfen keine unverMltnismal1igen Kosten im Zusammenhang mit dam .zu findenden ~Odell und'eventuell notwendigen Planungen entstehen. Es darf zu keinem Zeitpunkt!zu Einnahmeausfallen', insbesondere durch I Wegfall van ParkgebOhren, Verwarn- und BuBgeldern. kommen. cegrundung: Die Schaffung van Parkplaf:zen auf stadtischen Grundsti..icken ist angesichts der zu erwartenden Besucherzahlen notwendig. Der Rat der Stadt Bad MLinstereifel unterstLitzt die Jnvestoren in ihrem Bedarf. Die Stadtverwaltung ist beauftragt, Umsetzungsmbglichkeiten rechtlich zu pri.ifen. Unabhangig davon ist es nach unserer Auffassung notwendig eil18 grundsatzliche Festlegung hinsichtJich der Rechtsstellung der Stadt Bad Munstereifel zu treffen, die beim Prufauftrag der Verwaltung Grundlage und Maf!.stab der zu untersuchenden Madelle ist. Einhellige Auffassung ist, dass im Eigentum der Stadt Bad MOnstereifel stehende GrundstLicke angesichts der finanziellen Situation der Stadt Bad Munstereifel nicht verschenkt werden konnen. DarOber hinaus ist es fUr Bad MUnstereifel wichtig, Eigentomerin der Grundstocke zu bleiben oder zumindest eigentOmerf=lhnliche Rechte zu behalten. FOr den hoffenllich unwahrscheinlichen Fall eines Scheiterns des City Outlets Bad MUnstereifel muss Vorsorge getroffen werden. Das hat insofern zu erfolgen, als dass die GrundstOcke in stadtischem Elgentum bzw. eigentOmerahnlicher Rechtsposition verbleiben. Die Grundstocke sind angesichts ihrer Lage in der Enge der Kernstadt fOr weitere zUkunftige Entwicklungen der Stadt vor groBer Wichtigkeit. Insbesondere fUr den Fall, dass es zu einem nicht zu erhoffenden Scheitern des Outlets oder einer nicht nachhaltigen Tragfahigkeit kommt . Es muss auch zukOnftig Parkplatze geben, Ober deren GebOhrenhOhe die Stadt in Verantwortung gegenOber ihren BOrgern entscheidet. Es darf bei einem Scheitern weiter nicht zu der Situation kommen, dass die Parkflachen im Kernstadtbereich der freien Verfugung von privalen Interessen unterliegen. Es muss auch in diesem Eventualfall stadtische Parkflachen geben. Angesichts der finanziellen Situation der Stadt Bad MOnstereifel kann es sich die Stadt nicht erlauben auf Einnahmequellen zu verzichten. Das gilt auch tOr Parkeinnahmen und Einnahmen aus damit zusammenhangenden Verwarngeldern. Durch die, durch den Besucherstrom des City Outlets zu erwartende steigende PKW-Zahl und die damit einhergehende h6here Abnutzung der stadtischen Infrastruktur sollen die 4ukOnftigenEinnahmen erhoht werden, urn eine lnstandhaltung der lnfrastruktur gewahrleisten zu k6nnen. '. Ebenso gilt es finanzielle Belastungen durch Planungskoslen und Kosten fUr bauliche Veranderungen, die durch die erhOhten Besucherslr6me des City Outlets Bad MOnstereifel verursacht werden, interessensgerecht zu verteilen.