Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
177 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
24.01.13, 18:17
Aktualisiert
24.01.13, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.01.2013
- Der Bürgermeister Az: 32-18-45 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 994-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Benennung einer Straße in Arloff
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 994-IX
1. Sachverhalt:
Im Rahmen einer privaten Erschließung entstand ab 2008 eine Stichstraße zur Talstraße in Arloff,
welche zwischen den Gebäuden Nr.6 und Nr. 6 a verläuft. An dieser Stichstraße befinden sich
insgesamt vier bebaubare Parzellen. Eine dieser Parzellen soll nun bebaut werden, so dass der
Bauherr am 17.01.2013 im Bürgerbüro die Erteilung einer Hausnummer beantragte.
Aufgrund der Lage der Stichstraße ist grundsätzlich eine Nummerierung im Zusammenhang der
der Talstraße möglich. Dies würde bedeuten, dass die neuen Grundstücke an dieser Stichstraße
mit den Hausnummern 6 a, 6 b, 6 c und 6 d nummeriert werden müssten. Das bisherige Wohnhaus mit der Nr. 6 a wäre dann umzunummerieren in 6 e. An dem Abzweig der Stichstraße wäre
dann ein Straßennamenschild mit dem Zusatz 6 a – d zu errichten.
Unmittelbar angrenzend liegt eine sog. Sperrparzelle (Nr. 246). Im Falle einer späteren Vereinbarung des Erschließungsträgers mit den Eigentümern der dahinter liegenden Parzelle Nr. 201 wären dort noch zwei weitere Bebauungsmöglichkeiten denkbar.
Daher wird alternativ vorgeschlagen, die Straße als selbständige Straße mit einem eigenem Straßennamen zu benennen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Straßenbenennung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Straßenbenennung liegen in beiden Fällen gleich hoch, so dass durch die
Vergabe eines Straßennamens keine Mehrkosten entstehen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entsprechend der nahegelegen Flurbezeichnung (S. Anlage – Ausschnitt aus der Deutschen
Grundkarte!) wird vorgeschlagen, der neuen Straße den Namen „Am Hähnchen“ zu geben.
Der örtliche Stadtverordnete Martin Mehrens hat am 22.01.2013 vorgeschlagen, die Straße nach
einem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Arloff zu benennen.
Hierzu teilt Herr Mehrens mit:
„Herr Johann Fohr war der letzte amtierende Bürgermeister der eigenständigen Gemeinde "ArloffKirspenich". Im Stadtgebiet gibt es einige Bespiele mehr, wo hochrangige Persönlichkeiten entsprechend gewürdigt worden sind durch Benennung von Straßen, Plätzen oder öffentlichen Gebäuden.
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Johann oder "Hanni" Fohr, wie er von allen genannt wurde, war zudem einer der Gründer und
erster Vorsitzender von 1957 - 1970 des RSV Rasen-Sportverein Arloff-Kirspenich 1957 e. V.“
Hierzu sollte jedoch noch die Zustimmung der Verwandten von Herrn Fohr eingeholt werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
A. Die in der Talstraße in Bad Münstereifel-Arloff zwischen den Häusern 6 und 6 a verlaufende
Stichstraße mit den Parzellennummern 265 und 245 wird mit der Straßenbezeichnung „Am
Hähnchen“ benannt.
oder
B. Die Straße erhält keine eigenständige Bezeichnung. Die Grundstücke werden mit den Hausnummern 6 a bis 6 d nummeriert. Das bisherige Hausgrundstück mit der Nr. 6 a wird umnummeriert in Nr. 6 e.
oder
C. Vorbehaltlich der noch einzuholenden Zustimmung der Verwandten/Nachfahren wird die in der
Talstraße in Bad Münstereifel-Arloff zwischen den Häusern 6 und 6 a verlaufende Stichstraße
mit den Parzellennummern 265 und 245 mit der Straßenbezeichnung „Johann-Fohr-Straße“
benannt. Zusätzlich zum Straßennamen ist am Schild die Erläuterung anzubringen: *1914 +
1970, letzter Bürgermeister der Gemeinde Arloff von 1962 bis 1969.