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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Eschweiler, Flur 4, Flurstück 330 - Bad Münstereifel-Eschweiler, Steinbüchel 26)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Eschweiler, Flur 4, Flurstück 330 - Bad Münstereifel-Eschweiler, Steinbüchel 26) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Eschweiler, Flur 4, Flurstück 330 - Bad Münstereifel-Eschweiler, Steinbüchel 26)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 1077-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Eschweiler, Flur 4, Flurstück 330 - Bad Münstereifel-Eschweiler, Steinbüchel 26 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Flurstück Gem. Escheiler, Flur 4, Flurstück Nr. 330 – Bad Münstereifel-Eschweiler, Steinbüchel 26 vor. Das Flurstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Auf dem Flurstück befinden sich ein Wohnhaus, Nebengebäude und ein Stallgebäude mit Futterlager. Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb. Geplant ist nun die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle im östlichen Bereich des Flurstückes. Das Gebäude soll rd. 31,25 m x 11,65 m groß sowie 5,80 hoch werden. Die Dacheindeckung ist mit Wellfaserzementplatten in hellgrau geplant, die Wandverkleidung soll mit grünem Trapezblechen erfolgen. Seite 2 von Ratsdrucksache 1077-IX Die Erschließung zum beantragten Vorhaben ist sichergestellt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Neuerrichtung dieses landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes (Landwirtschaftliche Maschinenhalle) keine Bedenken. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauO NW genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine Dem Ausschuss zur Kenntnis.