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Beschlussvorlage (24. Änderung des Flächennutzungsplanes "Goldenes Tal/Eifelbad-öffentliche Parkflächen" hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
162 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
24.01.13, 18:17
Aktualisiert
24.01.13, 18:17
Beschlussvorlage (24. Änderung des Flächennutzungsplanes "Goldenes Tal/Eifelbad-öffentliche Parkflächen"
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (24. Änderung des Flächennutzungsplanes "Goldenes Tal/Eifelbad-öffentliche Parkflächen"
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.01.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 987-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 24. Änderung des Flächennutzungsplanes „Goldenes Tal/Eifelbad-öffentliche Parkflächen“ hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 987-IX 1. Sachverhalt: Im Bereich Goldenes Tal/Eifelbad soll die Möglichkeit eröffnet werden, zusätzliche Parkplatzflächen zu schaffen. Planungsrechtlich ist hierfür eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, zudem ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Entgegen der ursprünglichen Planung soll die Fläche des Eifelbadparkplatzes unter Berücksichtigung der vorhandenen ZOB-Flächen mit überplant werden. Die frühzeitigen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan sind beigefügt. Hierzu ist folgendes auszuführen: „Die Stellungnahme des Geologischer Dienst (Schreiben vom 10.08.2012) wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zum den Schutzgütern Boden, Wasser und den Wechselwirkungen werden in den Umweltbericht einfließen. Die Stellungnahme des Erftverbandes (Schreiben vom 10.08.2012) wird berücksichtigt. Die Planungsabsichten werden im Detail mit dem Erftverband abgestimmt. Der Nachweis gem. BKW M 3 wird durch das beauftragt Ingenieurbüro geführt. Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen (Schreiben vom 28.08.2012) – Untere Immissionsschutzbehörde – wird berücksichtigt. Die Auswirkungen des Vorhabens werden im Rahmen eines Schallgutachtens und einer Betrachtung der Feinstaubsituation untersucht. Die Gutachten werden der Unteren Immissionsschutzbehörde im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgelegt. Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen (Schreiben vom 28.08.2012) – Untere Immissionsschutzbehörde – wird berücksichtigt. Die Auswirkungen des Vorhabens werden im Rahmen eines Schallgutachtens und einer Betrachtung der Feinstaubsituation untersucht. Die Gutachten werden der Unteren Immissionsschutzbehörde vorgelegt. Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen (Schreiben vom 28.08.2012) – Untere Wasserbehörde – wird berücksichtigt. Die erforderlichen Erlaubnisse gem. §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz werden eingeholt. Für die Abwasserbehandlung wird eine Genehmigung gem. § 58.2 Landeswassergesetz beantragt. Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen (Schreiben vom 28.08.2012) – Untere Landschaftsbehörde – wird berücksichtigt. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag, die Artenschutzprüfung (Stufe I) und der Umweltbericht werden bis zur öffentlichen Auslegung erarbeitet. Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen (Schreiben vom 28.08.2012) – Bauamt – wird zum Teil berücksichtigt. Der Plangeltungsbereich wird, gem. Aufstellungsbeschluss, wieder um dem Eifelbadparkplatz erweitert. Auf eine Aufnahme des Sittardweges mit Erftbrücke in den Plangeltungsbereich wird verzichtet. Da es sich um öffentliche Verkehrsflächen handelt, kann die Zufahrtssituation auch ohne Bestandteil des Bebauungsplanes zu werden, angepasst werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 987-IX Auf die Festsetzung eines Maßes der baulichen Nutzung wird verzichtet, da das Maß der baulichen Nutzung nur für Baugebiete festgesetzt werden kann. Im Bebauungsplan werden jedoch bis zur öffentlichen Auslegung Aussagen zur Befestigung der Parkplatzanlage getroffen. Auf eine Untergliederung in Verkehrsfläche (Zufahrten) Stellplatzflächen und Anpflanzungsflächen wird verzichtet. Auf den noch zu erstellenden Bauantrag, der diese Aussagen enthalten wird, wird hingewiesen“. Zudem wurden diese Entwicklungen im Rahmen der Erörterungen zum Verkehrskonzept mit behandelt, es wird verwiesen auf die Eingaben zum Verkehrskonzept/Verkehrsplanung hierzu. Die Stellungnahmen hierzu erfolgen unter der RD Nr. 981. Die Beschlussfassung zu den Stellungnahmen wird nach Durchführung der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Die erforderlichen Fachgutachten werden derzeit erstellt und vor der Offenlage in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet. Im Weiteren ist die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes „Goldenes Tal/Eifelbadöffentliche Parkflächen“ durchzuführen. Der Änderungsbereich liegt südlich der Kernstadt von Bad Münstereifel, südlich des Sittardweges und nördlich des Eifelbades. Das Gebiet stellt sich zum Teil als Parkplatz und zum Teil als Wiesenfläche dar. Konkret liegen folgende Grundstücke im Änderungsbereich: - Gemarkung Münstereifel, Flur 7, Flurstück 379 und Nr. 142 (Eifelbad-Parkplatz) Gemarkung Münstereifel, Flur 7, Flurstück 401 (teilweise) sowie Nr. 380 (Dr.-GreveStraße) Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung er Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.