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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 86 "Houverath - Zufahrt Mehrzweckhalle" hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
151 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 86 "Houverath - Zufahrt Mehrzweckhalle"
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 86 "Houverath - Zufahrt Mehrzweckhalle"
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.04.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 983-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 86 „Houverath – Zufahrt Mehrzweckhalle“ hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ (1.190 €)Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: ( X) Folgekosten: ( ) ja / ( X) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 983-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Houverath – Zufahrt Mehrzweckhalle“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Zwischenzeitlich liegen die Planunterlagen nebst Begründung vor. Der Planbereich umfasst eine unbebaute Teilfläche des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 43, Flurstück Nr. 185 mit einer Größe von 31,5 m². Die genaue Abgrenzung ist der beigefügten Planunterlage (Anlage 1) zu entnehmen. Geplant ist in diesem Bereich die Festsetzung einer Öffentlichen Verkehrsfläche. Für das weitere Verfahren sind nun die Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Schaffung der planerischen Voraussetzung zur Verbreiterung der Straße verändert nicht wesentlich den sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebenden Zulässigkeitsmaßstab. Durch den geplanten Bebauungsplan wird keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht begründet. Somit kann die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes liegen bei insgesamt 1.190 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Ohne Verbesserung bzw. Verbreiterung der Zufahrtssituation in diesem Bereich droht auf Dauer die Nutzungseinschränkung der Mehrzweckhalle, da die Zufahrt insbesondere für Rettungsfahrzeuge derzeit schwierig ist. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt. 7. Beschlussvorschlag: 1. Der in der Anlage 1 beigefügte Bebauungsplanentwurf Nr. 86 „Houverath – Mehrzweckhalle wird nebst Begründung (Anlage 2) beschlossen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und zur Beteiligung der Träger der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.