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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 965-IX/Z-4)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
22.02.13, 09:54
Aktualisiert
22.02.13, 09:54
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Staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad Der Bürgermeister Stadt Bad Münstereifel • Postfach 12 40 • 53896 Bad Münstereifel Landrat des Kreises Euskirchen - Kommunalaufsicht Jülicher Ring 32 53861 Euskirchen Marktstraße Zimmer Auskunft erteilt Telefon-Durchwahl Aktenzeichen Bad Münstereifel, den 15 13 Herr Mies 02253/505-110 21-10-50/2013 15.02.2013 Haushalt der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2012 und Stand der Konsoliderungsmaßnahmen Verfügung vom 29.01.2013, Az. I/15/912-11/0/Sr Zur Entwicklung des Haushaltes 2012 kann zum jetzigen Zeitpunkt berichtet werden, dass das Defizit des Jahres 2012 bei rd. 6.500.000 € liegen wird. Gegenüber dem geplanten Defizit von 8.356.754 € ist dies eine Verbesserung um rd 1,9 Mio €. Diese Entwicklung wird sich auch in der Finanzrechnung in Bezug auf die Liquiditätsbetrachtung widerspiegeln, so dass der im Haushalt kalkulierte Bedarf an Krediten zur Liquiditätssicherung von 25 Mio. € in dieser Größenordnung nicht eintreten wird. Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln wird gegenüber der Finanzplanung mit rd. -7,6 Mio. € lediglich bei rd. -3,6 Mio. € liegen. Diese Aussagen stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Ergebnisse der derzeit laufenden Jahresabschlussarbeiten. Diese Haushaltsverbesserungen und die Tatsache, dass die Haushaltsnotlage vorwiegend auf die von Bund und Land jahrzehntelang praktizierte Missachtung des Konnexitätsprinzips zurückzuführen ist, können aber natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Hinblick auf den gebotenen Haushaltsausgleich Handlungsdruck gegeben ist. Rat und Verwaltung sind sich daher auch der Konsequenzen aus dem Wegfall des Leitfadens „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ bewusst. Vor diesem Hintergrund habe ich am 11.12.2012 den Haushaltsentwurf 2013 nebst genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahr 2023 eingebracht. Ausweislich meines Entwurfes wird die Stadt Bad Münstereifel ab dem Jahr 2022 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können. Abbildung 1 zeigt m. E. aber sehr deutlich das Ausmaß des Dilemmas und das Grundproblem meiner Haushaltsgestaltung. Während die von mir und dem hiesigen Rat beeinflussbaren Aufwendungen zum Teil massiv zurückgefahren werden und damit die Gefahr der Preisgabe der kommunalen Selbstverwaltung besteht, steigen nicht beeinflussbare Aufwendungen in unverantwortlicher Weise. So gehen z. B. die Personalaufwendungen bis 2023 um weitere rd. 1,2 Mio. € zurück, nachdem diese bereits von 2010 nach 2011 durch den Wechsel der Trägerschaft der Tageseinrichtungen für Kinder um rd. 1,2 Mio. € reduziert werden konnten. Im gleichen Zeitraum steigen jedoch die Transferaufwendungen um rd. 4,8 Mio. €. Hausanschrift: Marktstraße 11 – 15 53902 Bad Münstereifel Bankverbindungen: Kreissparkasse Euskirchen Telefon: Fax: E-Mail: Internet: (02253) 505-0 (02253) 505-114 info@bad-muenstereifel.de http://www.bad-muenstereifel.de BLZ 382 501 10 Konto-Nr. 1300011 IBAN: DE70 3825 0110 0001 3000 11 SWIFT-BIC: WELADED1EUS Besuchszeiten: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr; Do auch von 14.00 - 18.00 Uhr Sozialabteilung dienstags u. mittwochs geschlossen Volksbank Euskirchen H:\20\HHB2013\Bericht an KommA.doc BLZ 382 600 82 Konto-Nr. 3000253013 IBAN: DE88 3826 0082 3000 2530 13 BIC: GENODED1EVB -2- Abbildung 1: Entwicklung der Aufwendungen Dieser Entwicklung kann nur mit drastischen Erhöhungen bei den Hebesätzen der Grundsteuer B (geplant: 2013 Anhebung auf 610 v.H., 2016 Anhebung auf 670 v.H.) und der Gewerbesteuer (geplant: 2013 Anhebung auf 500 v.H., 2016 Anhebung auf 520 v.H.) begegnet werden. Die Linienverläufe der Transferaufwendungen aus Abbildung 1 und der Steuern und ähnlichen Abgaben aus Abbildung 2 verdeutlichen, dass die Steuererhöhungen im Wesentlichen zur Deckung der externen Faktoren erforderlich sind. Abbildung 2: Entwicklung der Erträge Bericht an KommA.doc -3- Rat und Verwaltung waren bisher bemüht, den Haushaltsausgleich durch Beeinflussung der Aufwandsseite zu ermöglichen und die Einwohner und Abgabepflichtigen der Stadt nicht über Gebühr in Anspruch zu nehmen. Diese im Jahr 2012 noch vorherrschende Sichtweise muss nun aufgegeben werden. Letztlich müssen sich Rat und Verwaltung dem Druck beugen, der durch die Änderung des § 76 GO NRW besteht. Dahinter steht die Sichtweise des Landes, dass nunmehr alle Kommunen in der Lage sein müssten, genehmigungsfähige Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen. Bezüglich des aktuellen Sachstandes zur Haushaltskonsolidierung wird auf die Anlage verwiesen. gez. Alexander Büttner (Bürgermeister) Bericht an KommA.doc