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Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2012 und entsprechende Änderung der Prioritätenliste)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
19.09.12, 18:35
Aktualisiert
19.09.12, 18:35
Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2012 und entsprechende Änderung der Prioritätenliste) Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2012 und entsprechende Änderung der Prioritätenliste)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu. Jülich, 20.07.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 346/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.09.2012 Stadtrat 04.10.2012 TOP Ergebnisse Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2012 und entsprechende Änderung der Prioritätenliste Anlg.: - 2 I 30 II 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Die am 12.07.2012 von mir und Stadtverordneten Herrn Capellmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2012 werden für den Neubau der KGS überplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt mit 1) 150.000 € aus der Maßnahme „Sanierung Schulzentrum“ 2) 50.000 € aus der Maßnahme „Neubau Brücke Erschließung Baugebiet Ölmühle“ 3) 100.000 € aus der Maßnahme „Erschließung Straße Baugebiet Ölmühle“ und 4) 50.000 € aus einer Mehreinnahme beim Kreiszuschuss für den Ausbau des Kindergarten Koslar. Die unter den Positionen 2) und 3) für 2012 gekürzten Ansätze werden in 2012 als Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit in 2013 überplanmäßig veranschlagt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die in 2012 nicht mehr benötigte Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der KGS. Die Prioritätenliste 2012 wird entsprechend geändert. Begründung: Die Begründung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 346/2012 x nein nein Seite 2