Daten
Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-112/2008
Tischvorlage
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
05.06.2008
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 6
02.06.2008
Frau Muckenheim
BA. 4450
Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses in Körrenzig, Kommert 2
Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1)
BauGB zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Bauantrag vom 29.05.2008 wird um Genehmigung zur Errichtung eines Gartenhauses in
Körrenzig, Kommert 2, gebeten.
Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Der Flächennutzungsplan weist für den
Bereich „Wohnbaufläche“ aus. Gemäß Abgrenzungssatzung liegt der hintere Grundstücksteil im
Außenbereich gemäß § 35 BauGB, hier: „Sonstiges Vorhaben“ (keine Privilegierung). Sonstige
Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung
öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Auf Grund der Lage im
Flächennutzungsplan („Wohnbaufläche“) kann davon ausgegangen werden, dass eine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht vorliegt. Der Abstand zur B 57 wird vom Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Euskirchen als Fachbehörde im Einzelfall beurteilt.
Die Erschließung ist gesichert.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen.
Der Kreis Düren wird mit den zuständigen Fachbehörden abschließend über die
Genehmigungsfähigkeit entscheiden.
(Witkopp)