Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
19.09.12, 18:35
Aktualisiert
19.09.12, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 03.09.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 350/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
27.09.2012
Stadtrat
04.10.2012
TOP
Ergebnisse
Anregung des StV Faust (Die Linke) nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Jülich - Resolution
zum neuen Meldegesetz (MeldFortG)
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Zunächst sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass das v.g. Schreiben nicht als Antrag im Sinne
des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich gewertet werden kann. Nach dieser
Norm i.V.m. § 48 Abs. 1 GO NRW steht das Antragsrecht nur einer Fraktion oder mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder zu. Eine mögliche Erweiterung des Initiativrechts hat der Rat der
Stadt Jülich nicht vorgenommen. Gleichwohl kann der Bürgermeister den „Antrag“ als Anregung
nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Jülich werten und diesen aufgrund § 48 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich als eigenen Beratungspunkt auf
die Tagesordnung setzen.
Derzeitiger Sachstand:
Aufgrund der Föderalismusreform aus dem Jahre 2006 war es erforderlich die Zuständigkeit, die
von den Ländern auf den Bund übergegangen ist, neu zu regeln. Hierzu wurde ein entsprechender
Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, welcher auch am 28.06.2012 verabschiedet wurde.
In der Zwischenzeit war den Medien zu entnehmen, dass einige Tage nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs bereits mehrere Oppositionspolitiker angekündigt haben, dass das neue Meldegesetz
im Bundesrat abgelehnt werden soll. Hauptkritikpunkt der andauernden Diskussionen ist die „einfa-
che Melderegisterauskunft“ aus § 44 des Gesetzentwurfs. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf eine
Einwilligungslösung vor, wonach die Behörde bei jeder Datenabfrage das Einverständnis des betroffenen Bürgers hätte einholen müssen. In der neuen Fassung, die drei Tage vor der Abstimmung
im Bundestag durch den Innenausschuss noch geändert wurde, ersetzte man die Einwilligungslösung durch eine Widerspruchslösung. Die Widerspruchslösung würde in der Praxis bedeuten, dass
die Meldeämter Daten (z.B. Name und Anschrift) an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen, ohne den jeweiligen Bürger zu befragen. Die Bürger können zwar grundsätzlich vorbeugend
Widerspruch einlegen. Gleichwohl bleibt dieser Widerspruch wirkungslos, wenn die vorhandenen
Daten lediglich bestätigt oder aktualisiert werden sollen.
Das vorliegende Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Deshalb ist davon auszugehen, dass das neue Meldegesetz im Bundesrat „gekippt“ und inhaltlich nochmals überarbeitet wird.
Hierfür spricht auch, dass sich die Bundesregierung mittlerweile vom Meldegesetz distanziert hat
und von einer Änderung im parlamentarischen Verfahren ausgeht. Zudem hat sich der Innenausschuss des Bundesrates am 06.09.2012 dafür ausgesprochen, dass sich der Vermittlungsausschuss
der Angelegenheit annehmen sollte. Die Abstimmung im Bundesrat findet am 21.09.2012 statt, so
dass sich die Resolution unter Umständen zur Sitzung bereits erledigt haben könnte.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 350/2012
x
nein
nein
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