Daten
Kommune
Linnich
Größe
17 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-114/2008
Tischvorlage
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
05.06.2008
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 6
04.06.2008
Herr Breuer
BA. 3358
Bauantrag zum Neubau eines Putenmaststalles mit Nebenanlagen in Körrenzig,
Katharinenhof
Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1)
BauGB zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 01.06.2008 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens zum
Neubau eines Putenmaststalles mit 2 Flüssiggasbehältern und 6 Trockenfuttersilos in
Außenbereichslage der Ortschaft Körrenzig, Katharinenhof.
Die geplante Anlage ist mittig, in Längsrichtung unterteilt, so dass zwei Stallhälften entstehen.
Beide Hälften haben eine Breite von ca. 18,45 m, wobei eine etwa 100 m lang ist, die andere ca.
83,5 m.
Die Erweiterung umfasst ca. 11.752 Tierplätze mit Durchlauf pro Jahr: 31.000 Tiere. Hinzu
kommen die Tiere der genehmigten Hallen, ca. 14.054 Tierplätze mit Durchlauf pro Jahr: 35.669
Tiere. Insgesamt nun 66.669 Tiere pro Jahr (alle Angaben aus Bestand in hiesiger Bauakte und
Antragstellung). Puten werden grundsätzlich in Bodenhaltung großgezogen und gemästet. Die
Zwischenlagerung des Dungs erfolgt in einem vorhandenen, geschlossenen Gebäude.
Es liegen bereits mehrere Baugenehmigungen für den Grundstücksbereich vor:
Landwirtschaftliche Maschinenhalle, 1994, (TOP I.66/94, 09.06.1994)
2 Putenmastställe, 2001, (TOP I./4.3, 16.08.2001)
Tierplätze: ca. 14.054
Betriebsleiterwohnhaus, 2004, (TOP I./8, 27.01.2004)
Anschüttung an zwei Putenmastställen, 2005, (TOP I./7.1, 15.11.2005)
Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Fläche für Landwirtschaft“ und
Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan Ruraue 2) aus. Laut Antrag werden z. Zt. Eingrünungsbzw. Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet und erfolgen in Abstimmung mit der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Düren.
Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Eine Lage im Innenbereich ist nicht
gegeben. Es handelt sich somit um ein Vorhaben gemäß § 35 BauGB, hier: Privilegierung
Landwirtschaft. Das anfallende Oberflächenwasser soll versickert werden. Ein entsprechender
Antrag liegt dem Kreis Düren vor.
Im Vorfeld der Planung für das Baugebiet „Wiemersberg“ wurde bereits gutachterlich geprüft, ob
die geplante Erhöhung der Tierzahl eine geruchsmäßig relevante Beeinträchtigung befürchten
lässt.
Das Gutachten von Juni 2006 mit Ergänzung von Januar 2007 kommt zu dem Ergebnis, dass der
vorgegebene Immissionswert für Wohngebiete im Bereich des zukünftigen Plangebietes
„Wiemersberg“ weiterhin unterschritten wird.
Der Grundstücksbereich grenzt an einen ausgebauten Wirtschaftsweg, der ca. 3 m breit ist.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Der Kreis Düren wird abschließend
Genehmigungsfähigkeit entscheiden.
(Witkopp)
mit
den
zuständigen
Fachbehörden
über
die