Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau eines Putenmaststalles mit Nebenanlagen in Körrenzig, Katharinenhof)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
17 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau eines Putenmaststalles mit Nebenanlagen in Körrenzig, Katharinenhof) Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau eines Putenmaststalles mit Nebenanlagen in Körrenzig, Katharinenhof)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-114/2008 Tischvorlage Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung 05.06.2008 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich 6 04.06.2008 Herr Breuer BA. 3358 Bauantrag zum Neubau eines Putenmaststalles mit Nebenanlagen in Körrenzig, Katharinenhof Finanzielle Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Problembeschreibung/Begründung: Mit Schreiben vom 01.06.2008 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens zum Neubau eines Putenmaststalles mit 2 Flüssiggasbehältern und 6 Trockenfuttersilos in Außenbereichslage der Ortschaft Körrenzig, Katharinenhof. Die geplante Anlage ist mittig, in Längsrichtung unterteilt, so dass zwei Stallhälften entstehen. Beide Hälften haben eine Breite von ca. 18,45 m, wobei eine etwa 100 m lang ist, die andere ca. 83,5 m. Die Erweiterung umfasst ca. 11.752 Tierplätze mit Durchlauf pro Jahr: 31.000 Tiere. Hinzu kommen die Tiere der genehmigten Hallen, ca. 14.054 Tierplätze mit Durchlauf pro Jahr: 35.669 Tiere. Insgesamt nun 66.669 Tiere pro Jahr (alle Angaben aus Bestand in hiesiger Bauakte und Antragstellung). Puten werden grundsätzlich in Bodenhaltung großgezogen und gemästet. Die Zwischenlagerung des Dungs erfolgt in einem vorhandenen, geschlossenen Gebäude. Es liegen bereits mehrere Baugenehmigungen für den Grundstücksbereich vor: Landwirtschaftliche Maschinenhalle, 1994, (TOP I.66/94, 09.06.1994) 2 Putenmastställe, 2001, (TOP I./4.3, 16.08.2001) Tierplätze: ca. 14.054 Betriebsleiterwohnhaus, 2004, (TOP I./8, 27.01.2004) Anschüttung an zwei Putenmastställen, 2005, (TOP I./7.1, 15.11.2005) Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Fläche für Landwirtschaft“ und Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan Ruraue 2) aus. Laut Antrag werden z. Zt. Eingrünungsbzw. Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet und erfolgen in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Eine Lage im Innenbereich ist nicht gegeben. Es handelt sich somit um ein Vorhaben gemäß § 35 BauGB, hier: Privilegierung Landwirtschaft. Das anfallende Oberflächenwasser soll versickert werden. Ein entsprechender Antrag liegt dem Kreis Düren vor. Im Vorfeld der Planung für das Baugebiet „Wiemersberg“ wurde bereits gutachterlich geprüft, ob die geplante Erhöhung der Tierzahl eine geruchsmäßig relevante Beeinträchtigung befürchten lässt. Das Gutachten von Juni 2006 mit Ergänzung von Januar 2007 kommt zu dem Ergebnis, dass der vorgegebene Immissionswert für Wohngebiete im Bereich des zukünftigen Plangebietes „Wiemersberg“ weiterhin unterschritten wird. Der Grundstücksbereich grenzt an einen ausgebauten Wirtschaftsweg, der ca. 3 m breit ist. Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Der Kreis Düren wird abschließend Genehmigungsfähigkeit entscheiden. (Witkopp) mit den zuständigen Fachbehörden über die