Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2 0 0 6
Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom 25. April
2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
festgesetzt.
24.687.250 €
42.625.732 €
2.212.581 €
2.212.581 €
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
25.000.000 €
festgesetzt.
H:\AMT2\ABT1\Haushaltsplan\GEMEINDE\Anlagen zum Haushaltsplan SD Office\Haushaltssatzung.doc
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
232 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
391 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
414 v.H.
§6
Der Haushaltsausgleich ist im vorliegenden Konzeptzeitraum nicht darzustellen.
§7
Soweit im Stellenplan der Vermerk
a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des derzeitigen
Stelleninhabers in Wegfall,
b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit
niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln.
Kreuzau, den 25. April 2006
Der Bürgermeister:
- Ramm -
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