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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Vorlage 12/2006 Erläuterungen Personalkonsolidierungskonzept)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
27 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

- 112 - Personalkonsolidierungskonzept 2006 - 2011 H:\AMT2\ABT1\Haushaltsplan\GEMEINDE\Anlagen zum Haushaltsplan SD Office\Erläuterungen Personalkonsolidierungskonzept.doc 112 - 113 Erläuterungen zum Personalkonsolidierungskonzept 2006 – 2011 ( S. 114) Durch Verfügung der Kommunalaufsicht vom 25. Mai 2000 zur Haushaltssatzung 2000 wurde die Gemeinde verpflichtet, ein Personalkonsolidierungskonzept aufzustellen und spätestens mit der Haushaltssatzung 2001 vorzulegen. Dieses Konzept wurde ursprünglich von der Verwaltung für die Jahre 2000 – 2006 aufgestellt. Mit den Haushaltsplänen 2003, 2004 und 2005 wurden jeweils überarbeitete Fassungen vorgelegt. Das nunmehr mit dem Haushaltsplan 2006 vorgelegte Konzept umfasst den Zeitraum 2006 – 2011 mit Basisjahr 2006. Hier ergeben sich gegenüber der Prognose 2006 aus dem Konzept 2005 – 2010 rd. 80.000 € Einsparungen, die wie folgt zu erklären sind: - Verbesserungen im Tarifbereich (ehem. Angestellte) - Verbesserungen im Tarifbereich (ehem. Arbeiter) - 45.000 € - 35.000 € Neben der nicht eingetretenen, aber ursprünglich für 2006 eingeplanten 2 %igen Erhöhung, ergibt sich einen Vielzahl von kleineren Veränderungen bei den Tarifbeschäftigten, die zu den oben aufgeführten Einsparungen führen. Erläuterungen zur Gesamtübersicht Personalkonsolidierungskonzept 2003 – 2008 (S. 115) In den Jahren 2000 bis 2003 ist eine Reduzierung der Stellen von 122,38 auf 115,78 vorgenommen worden. Das entspricht einem Abbau von 6,60 Stellen. Von 2003 bis 2008 ist eine weitere Verringerung auf 112,12 Stellen vorgesehen, also um 3,66 Stellen. Im Zeitraum des Personalkonsolidierungskonzeptes 2000 – 2008 ist damit eine deutliche Personalkostensenkung realisiert worden bzw. in der Planung. Eine entsprechende zahlenmäßige Übersicht liegt als Anlage bei. Es wird deutlich, dass aufgrund der schon seit Jahren sparsamen Personalwirtschaft kein Spielraum für weitere Reduzierungen mehr vorhanden ist. Auf vorliegende Vergleichsdaten des Stat. Landesamtes hinsichtlich der Personalausstattung der Gemeinden wird verwiesen. H:\AMT2\ABT1\Haushaltsplan\GEMEINDE\Anlagen zum Haushaltsplan SD Office\Erläuterungen Personalkonsolidierungskonzept.doc 113 - 114 Allein aus diesem Grunde war eine Überarbeitung des Konzeptes erforderlich. Weitere Gründe für eine Überarbeitung sind 1. die Reform der Zusatzversorgung, die ab 2003 die Erhebung eines Sanierungsgeldes in Höhe von 1% des umlagepflichtigen Entgelts vorsieht, welches sich bis zum Jahre 2006 auf 2,5 % steigert, 2. die Umlagepflicht der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer bei der ZVK ab dem 01.01.2003 und 3. die Erhöhung der Abschlagszahlungen für Versorgungskassenbeiträge ab dem Jahr 2002 um rd. 23.000 €. Basisjahr für das überarbeitete Personalkonsolidierungskonzept 2003 – 2008 ist das Jahr 2003. Es enthält für das Jahr 2003 eine Lohnsteigerung in Höhe von 3 % und ab dem Jahr 2004 jährliche Steigerungen in Höhe von 2 %. Eine Pauschale für Alterssteigerungen, Höhergruppierungen u.ä. ist in diesem neuen Konzept ab 2004 nicht mehr eingeplant, da davon ausgegangen wird, diese mit der jährlichen 2 %igen Lohnsteigerung aufzufangen. Berücksichtigt wurden jedoch Kosten für eine Sozialpädagogin für die offene Jugendarbeit sowie Einstellung von 2 Angestellten für den Waldkindergarten. Diese Kosten werden jedoch voll vom Kreis Düren erstattet. Ab dem Jahr 2005 ist die Einstellung eines Kostenrechners vorgesehen. Stellt man die bisherige Prognose für das Jahr 2003 der neuen Berechnung für 2003 gegenüber, so ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von rd. 320.000 €, die wie folgt zu erklären sind: höhere Abschlagszahlungen an die Versorgungskasse Köln rd. 23.000 € Nichtberücksichtigung der 3 %igen Pauschale für Lohnsteigerungen im Konzept 2000 – 2006 rd. 146.000 € Sanierungsgelder ZVK für Angestellte und Arbeiter rd. 30.000 € Kosten der Sozialpädagogin für offene Jugendarbeit rd. 49.000 € Personalkosten für den Waldkindergarten rd. 54.000 € versch. geringfügigere Veränderungen rd. 18.000 € H:\AMT2\ABT1\Haushaltsplan\GEMEINDE\Anlagen zum Haushaltsplan SD Office\Erläuterungen Personalkonsolidierungskonzept.doc 114 - 115 Wie Sie der Anlage entnehmen können, werden sich die Personalkosten demnach voraussichtlich unter den Orientierungsdaten des Landes, die für den Zeitraum 2002 – 2005 von 1 % jährlicher Steigerung ausgehen, entwickeln (die Orientierungsdaten des HJ 2001 enthielten für den Zeitraum 2002-2005 noch Steigerungsraten von 2 % jährlich). Bei dieser Berechnung wurden allerdings die Personalkosten für die im HJ 2002 eingestellte Sozialarbeiterin für offene Jugendarbeit (45.400 € jährlich) nicht berücksichtigt, da diese Kosten in voller Höhe vom Kreis Düren –Jugendhilfe- erstattet werden und insofern den Haushalt der Gemeinde Kreuzau nicht belasten. Trotz eingeplanter Pauschalen für evt. Lohnsteigerungen und Höhergruppierungen ergibt sich im Prognosezeitraum von 6 Jahren lediglich eine Erhöhung um insgesamt 2,3%. Hieraus ist zu entnehmen, dass eine sehr sparsame Personalwirtschaft betrieben wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Kreuzau auch in der Vergangenheit bereits im unteren Personalkostenniveau der vergleichbaren Kommunen gelegen hat. So belegte die Gemeinde im Personalkostenvergleich des Kreises Düren im Jahre 2000 den 11. Platz von insgesamt 15 Gemeinden. (Kreuzau: 253,32 € je Einwohner, höchster Satz 429,13 €, niedrigster Satz 222,83 €). Dies ist sicherlich zum Teil darauf zurückzuführen, dass im gesamten Rathaus computerunterstützte Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Weitere Einsparpotenziale halte ich allerdings nicht mehr in nennenswertem Umfange für gegeben. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass ein möglicher weiterer Personalabbau keine ordnungsgemäße Leistungserfüllung mehr zu Gunsten der Bürger ermöglicht. Deshalb muss der vorhandene Personalbestand weitestgehend beibehalten werden. Dies gilt auch für den Bauhof der Gemeinde, der mit seiner derzeitigen personellen Besetzung bestehen bleiben soll. Allerdings sind für alle Ortsteile geringfügig Beschäftigte kostenmäßig eingeplant, die überwiegend für Pflegeund Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden sollen. Einen beachtlichen Anteil an den Personalkosten nehmen auch die Tageseinrichtungen für Kinder ein (Unterabschnitt 464). Hier hat die Gemeinde in den letzten Jahren deutliche Anstrengungen unternommen, um eine möglichst weitgehende Bedarfsdeckung sowohl im Kindergarten- als auch im Kinderhortbereich zu gewährleisten. Auch hier sind keine personellen Aufstockungen geplant und erscheinen auch derzeit nicht notwendig. Insgesamt dokumentiert das Personalkonsolidierungskonzept aus meiner Sicht für die nächsten 6 Haushaltsjahre eine solide und vernünftige Personalwirtschaft. H:\AMT2\ABT1\Haushaltsplan\GEMEINDE\Anlagen zum Haushaltsplan SD Office\Erläuterungen Personalkonsolidierungskonzept.doc 115 - 116 - - 116 a - H:\AMT2\ABT1\Haushaltsplan\GEMEINDE\Anlagen zum Haushaltsplan SD Office\Erläuterungen Personalkonsolidierungskonzept.doc 116