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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 126/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
03.04.12, 20:34
Aktualisiert
03.04.12, 20:34
Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 126/2012) Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 126/2012)

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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW Seite 380), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom 29.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 70.126.320 Euro 88.022.730 Euro im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 67.033.040 Euro 79.591.230 Euro 13.247.900 Euro 14.943.900 Euro festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.302.700 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 11.598.000 € festgesetzt. §4 Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 17.895.410 € festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 75.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. 1.1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf Hebesatz 252 % 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Hebesatz 452 % Gewerbesteuer Hebesatz 438 % 2. §7 Das Erreichen eines Haushaltsausgleiches ist im Planungszeitraum nicht darstellbar. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. Jülich, den 30.03.2012 Stommel Bürgermeister