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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 965-IX/Z-8)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
02.05.13, 18:19
Aktualisiert
02.05.13, 18:19
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Inhalt der Datei

Christlich Demokratische Union Deutschlands Harald Krauß Stadt Bad Münstereifel Herrn Bürgermeister Büttner Marktstraße 11 Fraktionsvorsitzender Odesheimer Weg 11a 53902 Bad Münstereifel (02257) 3328 Telefon (0178) 44 922 40 Mobil harald.krauss.bm@t-online.de 53902 Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.02.2013 Haushalt 2013 der Stadt Bad Münstereifel hier.: Stellungnahme und Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung Sehr geehrter Bürgermeister, die Haushaltssituation der Stadt Bad Münstereifel hat ein Maß erreicht, dass im Hinblick auf zukünftige Generationen, als „kaum mehr verantwortbar“ bezeichnet werden muss. In der derzeitigen Situation besteht zudem die akute Perspektive, dass aufgrund des Nothaushaltsrechtes, das seinen Ausdruck in der rechtlichen Vorgabe des § 82 GO NW findet, in Zukunft keinerlei Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung mehr gegeben sein werden. Die einzige Möglichkeit, die Folgen dieser Situation abzuwenden, besteht nach den Vorgaben der Landesregierung darin, innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren, ein finanzielles Konsolidierungsprogramm auf den Weg zu bringen, an dessen Ende ein ausgeglichener Haushalt steht. Sie, Herr Bürgermeister haben ein solches „Konsolidierungsprogramm 2013 – 2023“ in die politische Beratung, im Zusammenhang mit der Diskussion um den Haushalt 2013 eingebracht. 1 Kernelemente dieses Programms sind u.a. massive Erhöhungen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Gleichzeitig greifen die Konsolidierungsbemühungen ausweislich der Zahlen des Haushaltsentwurfes 2013, auf der Aufwandseite nur zögerlich. Darüber hinaus wirft das Konsolidierungsprogramm Fragen auf, wenn absehbare Erhöhungen von Energiekosten oder auch der Kreisumlage in der Prognose ausgeblendet werden. Stellungnahme : Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bad Münstereifel unterstützt die Zielsetzung, durch eine Konsolidierung der Finanzen, innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Die „schnelle“ Erhöhung von Steuern kann hierbei aber nur letztes Mittel sein. Bevor über Steuererhöhungen auch nur diskutiert wird, sind in einem ersten Schritt zunächst alle Aufwandspositionen innerhalb des städtischen Haushaltes auf das mögliche Maß zu reduzieren. Hierbei ist insbesondere bei der größten selbst beeinflussbaren Aufwandposition zu beginnen. Dies ist der Personalhaushalt mit seinen weitreichenden finanziellen Auswirkungen auch in andere Teile des Haushalts. Vorschlag Für die Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel wird von externer Seite ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet. Für die Zukunft ist der Verwaltung und auch dem Haushalt der Stadt Bad Münstereifel nicht damit gedient, alleine die altersbedingt frei werdenden Stellen nicht mehr zu besetzen und diese Anzahl -40 Stellen bis 2023- als Konsolidierungsbeitrag zu formulieren. Dieser pauschale Ansatz lässt die aufbau- und ablauforganisatorische Aufgabenstellung sowie die Funktionsfähigkeit der zukünftigen Stadtverwaltung völlig außer Acht. 2 Gerade auch vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels muss sich auch die Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel Gedanken um die Ausbildung und die Nachwuchsförderung machen. Hinzu kommen Überlegungen zu den in der Zukunft verbleibenden Aufgabenstellungen und Tätigkeiten einer Kommunalverwaltung. Eine Aufgabenkritik wird zu dem Ergebnis führen müssen, dass so mache „liebgewonnene“ Dienstleistung in Zukunft schlichtweg nicht mehr zu bezahlen sein wird oder nur noch in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen effektiv erbracht werden kann. Es wird nicht mehr die Frage: „was wird gewünscht“? sondern „was ist bezahlbar“? im Zentrum der Diskussion stehen. Aufgabenerledigungen werden sich zudem an Vergleichs- und Kennzahlen messen lassen müssen und weniger Personal wird effektiver arbeiten und höher qualifiziert sein müssen. In diesem Zusammenhang ist dann auch ein angemessenes Gehaltsgefüge der Beschäftigten Teil der Diskussion. Zuvor wird auch der Personalabbau in den Fokus der Betrachtung rücken müssen und dort wo Stellen nicht im Rahmen einer natürlichen Fluktuation abgebaut werden können ist darüber nachzudenken Aufgaben für andere Kommunen mit zu übernehmen, wo Ruhestandsregelungen gegriffen haben. Die folgenden Themen und Fragestellungen sollten aus Sicht der CDU-Fraktion Gegenstand der Aufgabenstellung und in Folge auch des Ergebnisses eines Personalentwicklungskonzeptes sein. 1. Welche Aufgaben werden auch in Zukunft zu den Kernaufgaben gehören, die von der Verwaltung, vor Ort im Rathaus zu erledigen sein werden und welcher Personalstamm ist hier mit welcher Qualifikation vorzuhalten? 2. Welche Aufgaben lassen sich in interkommunaler Zusammenarbeit erledigen, in Abhängigkeit des verfügbaren bzw. nicht kündbaren Personals, bei oder auch für andere Kommunen? 3 3. Welche Aufgaben können, nach einer Aufgabenkritik, in Zukunft zur Disposition gestellt werden? 4. Wie sind die verbleibenden Stellen zu bewerten? 5. Wie lassen sich ein Kennzahlenvergleichssystem und ein effektives Controlling aufbauen? Mit freundlichen Grüßen Harald Krauß 4