Daten
Kommune
Jülich
Größe
179 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
05.06.12, 18:23
Aktualisiert
05.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Go
Jülich, 04.06.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 259/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
14.06.2012
TOP
Ergebnisse
Sportcheck für Grundschulkinder
Anlg.: 1
V
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Sportcheck wird zum Schuljahr 2012/13 im Rahmen eines vierjährigen Pilotprojekts in den
Jülicher Grundschulen eingeführt. Das Projekt wird fortlaufend evaluiert. Lassen sich mit dem
Sportcheck die erwarteten positiven Ergebnisse nachweisen, ist beabsichtigt, den Sportcheck in den
Jülicher Grundschulen dauerhaft einzuführen. Die Einführung steht unter einem Haushaltsvorbehalt.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 10.05.2012 legte die
Verwaltung einen Sachstandsbericht zum landesgeförderten KOMM-IN-Projekt „Integration durch
Sport“ vor (vgl. Vorlage-Nr. 182/2012)
Über die, im Sachstandsbericht dargestellten, Aktivitäten hinaus, wurden im Rahmen des Projektes
Möglichkeiten verbesserter Teilhabechancen durch Sport für Kinder mit Migrationshintergrund gesucht.
Vielversprechender Ansatz hierfür ist ein allgemeiner „Sportcheck für Grundschulkinder“, wie er
bereits in der Stadt Hilden praktiziert wird:
Entwickelt wurde der Check von der UNI Wuppertal in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf. Es
handelt sich dabei um einen motodiagnostischen Komplextest, der auf wissenschaftlicher Basis und
nach einheitlichen Standards mit Grundschulkindern in den zweiten und vierten Klassen durchgeführt wird. Seit sechs Jahren wird der Test in Hilden erfolgreich eingesetzt. Es gibt einen jährlichen
Check im 2. und einen Re-Check im 4. Schuljahr, bei denen bisher ca. 5.000 Schüler/innen erreicht
wurden. Kinder, die bereits in den zweiten Klassen getestet wurden, werden erneut in den vierten
Klassen durch den gleichen Test geprüft. Durch die Retests werden die Wirkungen der Folgemaß-
nahmen transparent und erleichtern so die ständige Verbesserung und Anpassung. Es kann ein allgemeiner Überblick über die körperliche Fitness der Hildener Kinder gewonnen werden und in die
Planung sport-, schul- und gesundheitspolitischer Maßnahmen einbezogen werden.
Die Durchführung des Sportchecks erfolgt durch das Sportbüro der Stadt Hilden. Die Auswertung
übernimmt die UNI Wuppertal. Kalkuliert wird mit Kosten von 10 Euro pro Kind. Nach der Testung wird ein Empfehlungsschreiben an die Eltern und bei Einverständniserklärung auch an die
Schulen geschickt und zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Die Kommunikation mit den Eltern
erfolgt in enger Abstimmung mit den Grundschulen. Bei der Beratung geht es neben einer möglichen Talentförderung auch um den Erhalt oder die Verbesserung der motorischen Grundfertigkeiten und um die Information der Familien über Themen wie: Ernährung, Fördermöglichkeiten und
Vereinsangebote.
Folgende eindeutig positive Auswirkungen der Checks sind festzustellen:
o Es gibt mehr motorisch fitte und schlankere Kinder.
o Der Grad der Zugehörigkeit zu Sportvereinen hat zugenommen.
o Der Sportcheck ist bei den Lehrern zu einem selbstverständlichen Instrument der
ganzheitlichen Förderung der Kinder geworden.
Aufgrund der Erkenntnisse des Sportchecks werden gezielt Förderkurse angeboten, wobei möglichst viele Kinder erreicht werden sollen. Dazu kooperiert das Sportbüro der Stadt Hilden mit den
Grundschulen und einzelnen Sportvereinen, die personell und fachlich in der Lage sind, entsprechende Angebote durchzuführen.
Ausgangspunkt ist die Annahme, dass sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen das persönliche Wohlbefinden fördert, die soziale Integration unterstützt und die individuellen Teilhabechancen, besonders auch im Bereich Bildung und Freizeitgestaltung, verbessert. Aufgrund der
Erfahrungen in Hilden kann davon ausgegangen werden, dass bereits im Grundschulalter je nach
den motorischen Kompetenzen, Vereinszugehörigkeit, Interessen der Klassenkameraden etc. entscheidende Weichenstellungen in Bezug auf zukünftige Teilhabechancen der Kinder mit Migrationshintergrund gelegt werden. Grundschullehrer/innen sind in diesem Zusammenhang wichtige
Vertrauenspersonen und Brückenbauerinnen zwischen Kindern, Eltern und Sportvereinen.
Außerdem erscheint der Sportcheck als ein wesentliches Element, um eine systematische, präventive Gesundheitsförderung für Kinder in der Stadt Jülich zu etablieren und
die motorischen Potentiale und Unterstützungsbedarfe der Grundschulkinder systematisch in
den Blick zu nehmen,
zur Förderung von Sport, Bewegung und Gesundheit im Kindesalter beizutragen,
die Steigerung der Lebensqualität der Kinder zu unterstützen,
an der Schaffung einer familiengerechten Bewegungsumwelt in Jülich mitzuwirken
und durch gezielte Präventivmaßnahmen nachhaltige Kostensenkung zu erzielen.
Neben dem wichtigen Präventionsaspekt ist zentrales Ziel, mithilfe der sportlichen Betätigung die
Teilhabechancen von Kindern mit motorischen Einschränkungen besonders aus bildungsfernen Milieus verbessert werden. Durch eine verbindliche Kooperation mit Sportvereinen, Trägern des offenen Ganztages, Migrantenorganisationen usw. sollen vorhandene Talente der Kinder gefördert und
gezielte, passgenaue Unterstützungsangebote entsprechend der motorischen Fähigkeiten entwickelt
werden.
Sitzungsvorlage 259/2012
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Eine spätere enge Verknüpfung mit dem Ansatz der kommunalen Präventionsketten des Kreises
Düren kann dazu beigetragen, das Gesundheit und Bildung als zentrale Zukunftsthemen angemessen
in Jülich verankert werden.
Einschätzungen und Erwartungen aus Sicht der Jülicher Grundschulen
Die Jülicher Grundschulen sind sehr an der Umsetzung des Hildener Modells in Jülich interessiert.
Sie machen darauf aufmerksam, dass bei vielen Kindern ein Zusammenhang zwischen motorischen
Auffälligkeiten und Lernstörungen deutlich zu erkennen ist. Das Fehlen entsprechend qualifizierter
Fachkräfte und die zu geringe Anzahl an Sportstunden erschwert eine individuelle und bedarfsgerechte Förderung. Hinzu kommt, dass es zum Teil auch an familiärer Förderung fehlt. Beim
Schwimmen zeigt sich dies sehr deutlich. Es gibt viele Kinder aus bestimmten sozialen Milieus, die
mit ihren Eltern noch nie ein Schwimmbad aufgesucht haben.
Eine stärkere und verbindliche Kooperation der Vereine mit den Grundschulen wird deshalb sehr
gewünscht. Gleichzeitig ist allen Beteiligten bewusst, dass gezielte Förderangebote nicht rein ehrenamtlich umgesetzt werden können und dass weder die Sportvereine noch die Grundschulen die
Möglichkeiten haben, die notwendigen qualifizierten Übungsleiter/innen zu finanzieren.
a. Talentförderung
Dabei wird angestrebt, dass ein großer Teil der talentierten Kinder in bestehenden Sportgruppen der
unterschiedlichen Sportvereine aufgefangen wird. Voraussetzung ist hier sicherlich, dass es eine
gute Kooperation der verschiedenen Partner gibt und dass für die Eltern eine vertrauensvolle Beratung und Unterstützung erfolgt. Gerade Eltern mit Migrationshintergrund benötigen angepasste,
kultursensible Formen der Ansprache und Begleitung, da ihnen die Bedeutung bzw. die Chancen
und die Systematik des organisierten Sports nicht immer vertraut sind. (Siehe auch Übungsleiter C –
Ausbildung für Migrant/innen).
b. Bewegungs- und Gesundheitsförderung
Motorisch schwache Kinder hingegen brauchen gezielte, qualifizierte Angebote, die von dafür ausgebildeten Fachkräften in Vereinen oder therapeutischen Praxen durchgeführt werden. Es wird von
allen Beteiligten als wichtig angesehen, dass der Sport-Check mit direkten Förderangeboten gekoppelt wird. Durch Schulungen von Lehrkräften, den Aufbau verbindlicher Kooperationen mit Vereinen, therapeutischen Praxen, Beratungseinrichtungen etc. sowie die Erschließung neuer Angebote
(Kindergesundheitszentrum) wird eine nachhaltige Struktur aufgebaut. In Schulen kann Sportförderunterricht angeboten werden, im Verein besteht die Möglichkeit, eine „Schwer mobil Gruppe“
(Sportgruppe für überwichtige Kinder und Kinder mit speziellem Förderbedarf) zu installieren.
Umsetzung des Sportchecks in Jülich
In Jülich werden an sechs Grundschulstandorten ca. 300 Kinder pro Schuljahr eingeschult. Für eine
Testung der Kinder des zweiten Schuljahres und den entsprechenden RE-Tests im vierten Schuljahr
wären auf der Basis der Erfahrungen in Hilden ca. 6000 Euro pro Turnus und Jahr notwendig. Bei
einer Laufzeit von vier Jahren fallen 7 Untersuchungen an. Es wird mit Kosten in Höhe von
21.000.--€ gerechnet.
Entsprechend der Testergebnisse in Hilden ist auch in Jülich von ca. 10% motorisch schwachen
Kindern und 10% motorisch talentierten Kindern auszugehen. Es ergibt sich also ein besonderer
Förderbedarf für ca. 60 Kinder pro Schuljahr.
Sitzungsvorlage 259/2012
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Zwei Sponsoren haben nach eingehender Vorstellung des Konzepts signalisiert, dass sie das Modellprojekt mit rund 18.000.--€ unterstützen wollen. Erwartet wird, dass die Stadt Jülich einen Eigenanteil übernimmt. Dieser Eigenanteil wird vorrausichtlich bei einer Höhe von ca. 3000.--€ liegen. Das entspricht bei vierjähriger Laufzeit einem Betrag von 850.--€ p.a. Nach Auffassung der
Verwaltung kann der Betrag aus den Sportfördermitteln übernommen werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, das Projekt gemeinsam mit dem Kreissportbund umzusetzen.
Der Kreissportbund führt Check und Re-Check durch und wertet die Maßnahme aus. Um eine
nachhaltige Struktur aufzubauen, bietet er Schulungen für Lehrkräfte an den Grundschulen an und
baut gemeinsam mit dem Sportamt ein Netzwerk örtlicher Kooperationspartner auf. Er übernimmt
ebenfalls die Vermittlung der Kinder an die jeweiligen Institutionen (Vereine, Therapeuten etc. )
Im Anhang findet sich eine Übersicht, die das Konzept „Sportcheck“ darstellt.
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
21.000,-- €
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X
Einnahmen:
ja
18.000,-- €
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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X
nein
nein
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