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Sitzungsvorlage (Sportcheck für Grundschulkinder)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
179 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
05.06.12, 18:23
Aktualisiert
05.06.12, 18:23
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Go Jülich, 04.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 259/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 14.06.2012 TOP Ergebnisse Sportcheck für Grundschulkinder Anlg.: 1 V SD.Net Beschlussentwurf: Der Sportcheck wird zum Schuljahr 2012/13 im Rahmen eines vierjährigen Pilotprojekts in den Jülicher Grundschulen eingeführt. Das Projekt wird fortlaufend evaluiert. Lassen sich mit dem Sportcheck die erwarteten positiven Ergebnisse nachweisen, ist beabsichtigt, den Sportcheck in den Jülicher Grundschulen dauerhaft einzuführen. Die Einführung steht unter einem Haushaltsvorbehalt. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 10.05.2012 legte die Verwaltung einen Sachstandsbericht zum landesgeförderten KOMM-IN-Projekt „Integration durch Sport“ vor (vgl. Vorlage-Nr. 182/2012) Über die, im Sachstandsbericht dargestellten, Aktivitäten hinaus, wurden im Rahmen des Projektes Möglichkeiten verbesserter Teilhabechancen durch Sport für Kinder mit Migrationshintergrund gesucht. Vielversprechender Ansatz hierfür ist ein allgemeiner „Sportcheck für Grundschulkinder“, wie er bereits in der Stadt Hilden praktiziert wird: Entwickelt wurde der Check von der UNI Wuppertal in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf. Es handelt sich dabei um einen motodiagnostischen Komplextest, der auf wissenschaftlicher Basis und nach einheitlichen Standards mit Grundschulkindern in den zweiten und vierten Klassen durchgeführt wird. Seit sechs Jahren wird der Test in Hilden erfolgreich eingesetzt. Es gibt einen jährlichen Check im 2. und einen Re-Check im 4. Schuljahr, bei denen bisher ca. 5.000 Schüler/innen erreicht wurden. Kinder, die bereits in den zweiten Klassen getestet wurden, werden erneut in den vierten Klassen durch den gleichen Test geprüft. Durch die Retests werden die Wirkungen der Folgemaß- nahmen transparent und erleichtern so die ständige Verbesserung und Anpassung. Es kann ein allgemeiner Überblick über die körperliche Fitness der Hildener Kinder gewonnen werden und in die Planung sport-, schul- und gesundheitspolitischer Maßnahmen einbezogen werden. Die Durchführung des Sportchecks erfolgt durch das Sportbüro der Stadt Hilden. Die Auswertung übernimmt die UNI Wuppertal. Kalkuliert wird mit Kosten von 10 Euro pro Kind. Nach der Testung wird ein Empfehlungsschreiben an die Eltern und bei Einverständniserklärung auch an die Schulen geschickt und zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Die Kommunikation mit den Eltern erfolgt in enger Abstimmung mit den Grundschulen. Bei der Beratung geht es neben einer möglichen Talentförderung auch um den Erhalt oder die Verbesserung der motorischen Grundfertigkeiten und um die Information der Familien über Themen wie: Ernährung, Fördermöglichkeiten und Vereinsangebote. Folgende eindeutig positive Auswirkungen der Checks sind festzustellen: o Es gibt mehr motorisch fitte und schlankere Kinder. o Der Grad der Zugehörigkeit zu Sportvereinen hat zugenommen. o Der Sportcheck ist bei den Lehrern zu einem selbstverständlichen Instrument der ganzheitlichen Förderung der Kinder geworden. Aufgrund der Erkenntnisse des Sportchecks werden gezielt Förderkurse angeboten, wobei möglichst viele Kinder erreicht werden sollen. Dazu kooperiert das Sportbüro der Stadt Hilden mit den Grundschulen und einzelnen Sportvereinen, die personell und fachlich in der Lage sind, entsprechende Angebote durchzuführen. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen das persönliche Wohlbefinden fördert, die soziale Integration unterstützt und die individuellen Teilhabechancen, besonders auch im Bereich Bildung und Freizeitgestaltung, verbessert. Aufgrund der Erfahrungen in Hilden kann davon ausgegangen werden, dass bereits im Grundschulalter je nach den motorischen Kompetenzen, Vereinszugehörigkeit, Interessen der Klassenkameraden etc. entscheidende Weichenstellungen in Bezug auf zukünftige Teilhabechancen der Kinder mit Migrationshintergrund gelegt werden. Grundschullehrer/innen sind in diesem Zusammenhang wichtige Vertrauenspersonen und Brückenbauerinnen zwischen Kindern, Eltern und Sportvereinen. Außerdem erscheint der Sportcheck als ein wesentliches Element, um eine systematische, präventive Gesundheitsförderung für Kinder in der Stadt Jülich zu etablieren und  die motorischen Potentiale und Unterstützungsbedarfe der Grundschulkinder systematisch in den Blick zu nehmen,  zur Förderung von Sport, Bewegung und Gesundheit im Kindesalter beizutragen,  die Steigerung der Lebensqualität der Kinder zu unterstützen,  an der Schaffung einer familiengerechten Bewegungsumwelt in Jülich mitzuwirken  und durch gezielte Präventivmaßnahmen nachhaltige Kostensenkung zu erzielen. Neben dem wichtigen Präventionsaspekt ist zentrales Ziel, mithilfe der sportlichen Betätigung die Teilhabechancen von Kindern mit motorischen Einschränkungen besonders aus bildungsfernen Milieus verbessert werden. Durch eine verbindliche Kooperation mit Sportvereinen, Trägern des offenen Ganztages, Migrantenorganisationen usw. sollen vorhandene Talente der Kinder gefördert und gezielte, passgenaue Unterstützungsangebote entsprechend der motorischen Fähigkeiten entwickelt werden. Sitzungsvorlage 259/2012 Seite 2 Eine spätere enge Verknüpfung mit dem Ansatz der kommunalen Präventionsketten des Kreises Düren kann dazu beigetragen, das Gesundheit und Bildung als zentrale Zukunftsthemen angemessen in Jülich verankert werden. Einschätzungen und Erwartungen aus Sicht der Jülicher Grundschulen Die Jülicher Grundschulen sind sehr an der Umsetzung des Hildener Modells in Jülich interessiert. Sie machen darauf aufmerksam, dass bei vielen Kindern ein Zusammenhang zwischen motorischen Auffälligkeiten und Lernstörungen deutlich zu erkennen ist. Das Fehlen entsprechend qualifizierter Fachkräfte und die zu geringe Anzahl an Sportstunden erschwert eine individuelle und bedarfsgerechte Förderung. Hinzu kommt, dass es zum Teil auch an familiärer Förderung fehlt. Beim Schwimmen zeigt sich dies sehr deutlich. Es gibt viele Kinder aus bestimmten sozialen Milieus, die mit ihren Eltern noch nie ein Schwimmbad aufgesucht haben. Eine stärkere und verbindliche Kooperation der Vereine mit den Grundschulen wird deshalb sehr gewünscht. Gleichzeitig ist allen Beteiligten bewusst, dass gezielte Förderangebote nicht rein ehrenamtlich umgesetzt werden können und dass weder die Sportvereine noch die Grundschulen die Möglichkeiten haben, die notwendigen qualifizierten Übungsleiter/innen zu finanzieren. a. Talentförderung Dabei wird angestrebt, dass ein großer Teil der talentierten Kinder in bestehenden Sportgruppen der unterschiedlichen Sportvereine aufgefangen wird. Voraussetzung ist hier sicherlich, dass es eine gute Kooperation der verschiedenen Partner gibt und dass für die Eltern eine vertrauensvolle Beratung und Unterstützung erfolgt. Gerade Eltern mit Migrationshintergrund benötigen angepasste, kultursensible Formen der Ansprache und Begleitung, da ihnen die Bedeutung bzw. die Chancen und die Systematik des organisierten Sports nicht immer vertraut sind. (Siehe auch Übungsleiter C – Ausbildung für Migrant/innen). b. Bewegungs- und Gesundheitsförderung Motorisch schwache Kinder hingegen brauchen gezielte, qualifizierte Angebote, die von dafür ausgebildeten Fachkräften in Vereinen oder therapeutischen Praxen durchgeführt werden. Es wird von allen Beteiligten als wichtig angesehen, dass der Sport-Check mit direkten Förderangeboten gekoppelt wird. Durch Schulungen von Lehrkräften, den Aufbau verbindlicher Kooperationen mit Vereinen, therapeutischen Praxen, Beratungseinrichtungen etc. sowie die Erschließung neuer Angebote (Kindergesundheitszentrum) wird eine nachhaltige Struktur aufgebaut. In Schulen kann Sportförderunterricht angeboten werden, im Verein besteht die Möglichkeit, eine „Schwer mobil Gruppe“ (Sportgruppe für überwichtige Kinder und Kinder mit speziellem Förderbedarf) zu installieren. Umsetzung des Sportchecks in Jülich In Jülich werden an sechs Grundschulstandorten ca. 300 Kinder pro Schuljahr eingeschult. Für eine Testung der Kinder des zweiten Schuljahres und den entsprechenden RE-Tests im vierten Schuljahr wären auf der Basis der Erfahrungen in Hilden ca. 6000 Euro pro Turnus und Jahr notwendig. Bei einer Laufzeit von vier Jahren fallen 7 Untersuchungen an. Es wird mit Kosten in Höhe von 21.000.--€ gerechnet. Entsprechend der Testergebnisse in Hilden ist auch in Jülich von ca. 10% motorisch schwachen Kindern und 10% motorisch talentierten Kindern auszugehen. Es ergibt sich also ein besonderer Förderbedarf für ca. 60 Kinder pro Schuljahr. Sitzungsvorlage 259/2012 Seite 3 Zwei Sponsoren haben nach eingehender Vorstellung des Konzepts signalisiert, dass sie das Modellprojekt mit rund 18.000.--€ unterstützen wollen. Erwartet wird, dass die Stadt Jülich einen Eigenanteil übernimmt. Dieser Eigenanteil wird vorrausichtlich bei einer Höhe von ca. 3000.--€ liegen. Das entspricht bei vierjähriger Laufzeit einem Betrag von 850.--€ p.a. Nach Auffassung der Verwaltung kann der Betrag aus den Sportfördermitteln übernommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, das Projekt gemeinsam mit dem Kreissportbund umzusetzen. Der Kreissportbund führt Check und Re-Check durch und wertet die Maßnahme aus. Um eine nachhaltige Struktur aufzubauen, bietet er Schulungen für Lehrkräfte an den Grundschulen an und baut gemeinsam mit dem Sportamt ein Netzwerk örtlicher Kooperationspartner auf. Er übernimmt ebenfalls die Vermittlung der Kinder an die jeweiligen Institutionen (Vereine, Therapeuten etc. ) Im Anhang findet sich eine Übersicht, die das Konzept „Sportcheck“ darstellt. 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X 21.000,-- € ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: X Einnahmen: ja 18.000,-- € nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 259/2012 X nein nein Seite 4