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Sitzungsvorlage (Anregung des Umweltbeirates der Stadt Jülich vom 12.04.2012 zum Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
14.06.12, 18:34
Sitzungsvorlage (Anregung des Umweltbeirates der Stadt Jülich vom 12.04.2012 zum Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt") Sitzungsvorlage (Anregung des Umweltbeirates der Stadt Jülich vom 12.04.2012 zum Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt")

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Al Jülich, 11.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 165/2012 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 TOP Ergebnisse Anregung des Umweltbeirates der Stadt Jülich vom 12.04.2012 zum Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" Anlg.: 1 60 60 SD.Net III Beschlussentwurf: „entfällt“ Begründung: Die Anregung des Umweltbeirates (Anschreiben an den Bürgermeister vom 12.04.2012) ist als Anlage beigefügt. Die sonstigen diesem Anschreiben beigefügten Anlagen sind der Sitzungsvorlage Nr. 165/2012 (Planungs-, Umwelt- und Bausschuss 14.05.2012) zu entnehmen. Zu den im Planungs-, Umwelt- und Bausschuss 14.05.2012 zu o.g. Anregung aufgeworfenen Fragen werden folgende Erläuterungen gegeben: Mitgliedschaften ähnlicher Art Klimabündnis Verein zur Förderung des Naturschutzes im Kreis Düren e.V. jährlicher Beitrag 223,08 € 50,00 € Forstbetriebsgemeinschaft 6.238,17 € Kommunal- und Abwasserberatung NRW 3.046,48 € Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. 540,00 € Nach der derzeit gültigen Beitragsordnung des Bündnisses „Kommunen für Biologische Vielfalt“ beträgt der jährliche Beitragssatz (für Kommunen bis 50.000 Einwohner) 150,- €. Gemäß § 3 werden Kommunen, in welchen zum Zeitpunkt der Beitragserhebung die Regelungen der jeweiligen Kommunalverfassung zur vorläufigen Haushaltsführung wirksam sind, solange von der Beitragszahlung für das laufende Jahr befreit, bis die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde vorliegt. Darüber hinaus können im Einzelfall auch Kosten aus der Tätigkeit im Verein anfallen (z.B. Teilnahme an Mitgliederversammlung in Heidelberg; Workshops Weiterbildung). Bei sämtlichen Kosten handelt es sich um freiwillige Leistungen. 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 165/2012 1. Ergänzung x nein nein Seite 2