Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
254 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Dr. Risthaus
16.01.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 11.01.2013
Rat
Betrifft:
Datum
17.12.2012
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
F 514/2012
12.03.2013
Anfrage bzgl. Straßen- und Brückenunterhaltung in der Stadt Erftstadt
Sehr geehrter Herr StV Bohlen,
soweit es mir möglich ist habe ich Ihre Fragen nachfolgend beantwortet.
Frage 1.1:.
Aufgrund meiner Beobachtungen sind folgende Landesstraßen teilweise in einem
reparaturbedürftigen bzw. sanierungsbedürftigen Zustand.
L 33 von Erftstadt-Erp in Richtung Vettweiß (Risse, Löcher, etc.)
L 162 , Kerpener Str. und Dirmerzheimer Str. in Gymnich, Genner Straße in Ahrem, (Risse,
Löcher, etc.), zwischen Ahrem und Friesheim (Randstreifen aufzufüllen, teilweise Risse)
L163 , OD in Kierdorf und Bliesheim (Risse, Löcher, etc.)
L 263 , zwischen Bliesheim und Lechenich (Randstreifen aufzufüllen, teilweise Risse)
L 181 , zwischen Niederberg, Scheuren und Weiler in der Ebene (Randstreifen, teilweise Risse
und Löcher)
Selbstverständlich beruht diese Liste nicht auf eine genaue Untersuchung und ist sicherlich auch
nicht vollständig. Hierfür ist aufgrund der Baulast nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW der
Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig (dies gilt auch für die Bundesstraße B265 und die BAB
A1 bzw. A61) Innerhalb der Ortsdurchfahrten liegt die Zuständigkeit für die Gehwege und der
Straßenbeleuchtung bei der Stadt. Ich habe daher auch diese Frage an den Landesbetrieb
Straßenbau NRW weitergeleitet.
Frage 1.2:
Hierzu liegt der Verwaltung kein belastbares Datenmaterial des Landesbetriebes Straßenbau vor..
Ich habe Ihre Frage entsprechend weitergeleitet. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich sie
Ihnen zukommen lassen.
Frage 1.3: Die Maßnahmen werden von den zuständigen Gremien des Landes beraten und
beschlossen. Hierauf kann die Verwaltung keinen unmittelbaren Einfluss nehmen, da sie ja nicht
zuständig ist. Gleichwohl meldet sie Missstände an die Niederlassung Ville - Eifel des
Landesbetriebes weiter.
Frage 2.1:
Aufgrund meiner Beobachtungen sind folgende Kreisstraßen teilweise in einem
reparaturbedürftigen bzw. sanierungsbedürftigen Zustand
K 45 zwischen Bliesheim und Liblar (Risse, Löcher, Querschnittsbreiten, Kurvenradien, etc.)
K 44 zwischen Liblar, Lechenich und Konradsheim ( teilweise Risse, etc.)
K 46 zwischen Kierdorf und Dirmerzheim (Risse, Löcher, Querschnittsbreiten, Kurvenradien, etc.)
Auch diese Liste beruht nicht auf eine genaue Untersuchung. Sie ist ebenfalls nicht vollständig.
Aufgrund der Baulast ist nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW der Rhein-Erft-Kreis
zuständig. Innerhalb der Ortsdurchfahrten liegt auch hier die Zuständigkeit für die Gehwege und
der Straßenbeleuchtung bei der Stadt. Ich habe daher auch diese Frage an den Rhein-Erft-Kreis
weitergeleitet.
Frage 2.2:
Hierzu liegen dem Eigenbetrieb Straßen ebenfalls keine belastbares Daten vor. Ich habe Ihre
Frage an den Rhein – Erft – Kreis weitergeleitet. Nach meiner Kenntnis hat das Straßenbauamt
des Kreises eine Prioritätenliste bezüglich der Straßensanierung erarbeitet. Sobald mit der Kreis
geantwortet hat, werde ich Se hierüber informieren..
Frage 2.3:
Die Maßnahmen werden von den zuständigen Gremien des Rhein – Erft – Kreises erörtert
beschlossen und finanziert. Hierauf kann die Verwaltung natürlich keinen direkten Einfluss
nehmen. Gleichwohl meldet der Eigenbetrieb Straßen auch beim Straßenbauamt des Kreises die
beobachteten Mängel auf den Kreisstraßen an. Überwiegend werden diese dann auch zeitnah
bearbeitet.
Frage 3.1:
Hierzu liegt der Verwaltung kein belastbares Datenmaterial vor, da die Stadt Erftstadt hierfür nicht
zuständig ist. Ich habe daher Ihre Frage an den Rhein – Erft – Kreis und den Landesbetrieb
Straßenbau NRW weitergeleitet. Sobald mir diesbezüglich Antworten vorliegen, werde ich Sie
entsprechend unterrichten. Ich gehe jedoch davon aus, dass die zuständigen Baulastträger alle
einschlägigen Fristen und Kontrollen nach der DIN 1076 sowie der Richtlinie
RI .- EBW –Prüf (Nov. 2007) sehr genau einhalten.
Frage 3.2:
Auch hierzu liegt der städtischen Verwaltung kein belastbares Datenmaterial vor, Die Kommunen
haben diesbezüglich keine Kontrollfunktionen und sind somit auch nicht zuständig. Ich habe Ihre
Frage zuständigkeitshalber an den Rhein – Erft – Kreis und den Landesbetrieb weitergeleitet.
Sobald mir Antworten vorliegen, werde ich diese an Sie weiterleiten.
Frage 3.3:
Die städtischen Brücken werden entsprechend dem vorliegenden Brückenbüchern durch einen
Statiker geprüft. Entsprechend der sich hieraus ergebenen Mängelliste werden dann die
erforderlichen Maßnahmen sofort oder innerhalb eines durch den Prüfer vorgegebenen
Zeitrahmens beauftragt.
-2-
Von den Brücken in fremder Baulast liegt der Verwaltung aufgrund der nicht gegebenen
Zuständigkeit kein belastbares Datenmaterial vor. Ich habe Ihre Frage an den Rhein – Erft – Kreis
und den Landesbetrieb weitergeleitet. Sobald mir die Antworten zugegangen sind, werde ich Sie
hierüber unterrichten.
Frage 4.1:
Nach dem gültigen Radwegenetzplan der Stadt Erftstadt fehlen an folgenden Landes- und
Kreisstraßen Radwege:
L 162 (Priorität B1) innerhalb der Ortslage von Gymnich
L 263 (B2) im Abschnitt zwischen Römerstraße und Ortsausgang Bliesheim
K 46 (C4) zwischen Kierdorf und Dirmerzheim
L 163 (C5) innerhalb der Ortslage von Kierdorf
L 163 (C6) innerhalb der Ortslage von Köttingen
K 23 (D1) Brüggener Straße
L 263 (D2) Herrig – Pingsheim
L 163 (D5) Merowingerstraße von Wachberg bis Kallenhofstraße
K 23 (D7) Friesheimer Straße von B 265 bis Luxemburger Straße
L 33 (D8) von Wirtschaftsweg bis Nideggen
L 162 (D10) Niederberg Bleistraße bis Frauenberg
L 162 (D13) Gennerstraße
Frage 4.2:
Der Ausbau folgender Radwege entlang von zwei Landes- und Kreisstraßen wird für besonders
dringlich gehalten:
L 263 (B2) im Abschnitt zwischen Römerstraße und Ortsausgang Bliesheim
L 163 (D5) Merowingerstraße von Wachberg bis Kallenhofstraße
Frage 4.3:
Beim Rhein-Erft-Kreis und auch beim Landesbetrieb liegen entsprechende Prioritätenlisten für den
Ausbau von Radwegen entlang von Kreis- und Landesstraßen vor. Diese werde ich bei den
beiden v.g. Baulastträgern anfordern. Sobald mir Antworten vorliegen, werde ich diese Ihnen
zukommen lassen.
Frage 4.4:
Bzgl. des Zustandes der bestehenden Radwege entlang der Landes- und Kreisstraßen werde ich
die Baulastträger anschreiben. Wenn mir die Antwort vorliegt, werde ich sie Ihnen zukommen
lassen.
Frage 5.1:
Wegen der schlechten Haushaltslage beim Land und bei den Gemeinden ist in der nächster Zeit
nicht mit dem neuer Bau von Ortsumgehungsstraßen in Erftstadt zu rechnen.
Frage 5.2:
Folgende Ortsumgehungen hält die Stadt Erftstadt für sinnvoll:
- südliche Ortsumgehung Friesheim
- westliche Ortsumgehung Lechenich – Dirmerzheim – Gymnich
Frage 5.3:
Für die Planung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen innerhalb von Ortsdurchfahrten kann die
Stadt Erftstadt nur Vorschläge an den jeweiligen Baulastträger weitergeben. Die Entscheidung
über einen Einbau fällt allerdings alleine der Baulastträger.
Frage 5.4:
-3-
Zur Zeit wird mit dem Landesbetrieb über die Verlegung der mobilen
Verkehrsberuhigungselemente auf der Merowingerstraße in Höhe des Ortseingangs von
Bliesheim verhandelt.
Frage 5.5:
Auf folgenden Ortsdurchfahrten gilt Tempo 30:
L 163 Friedrich-Ebert-Straße zwischen Roggendorfer Weg und Berrenrather Straße
L 163 Peter-May-Straße zwischen Triftweg und Villenweg
K 46 Goldenbergstraße zwischen Schildgensweg und Wiesenstraße
Frauenthaler Straße in der Ortsdurchfahrt Blessem
Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße (Tempo 20)
K 45 Carl-Schurz-Straße zwischen Bahnhofstraße und Brühler Straße
K 45 Bahnhofstraße zwischen Carl-Schurz-Straße und Spürkerau
Schlunkweg
L 33 Weilerswister Straße zwischen Ackerstraße und Weiße Burg
L 181 Herdweg zwischen Büchelstraße und Kirchengrund
Valderstraße in Höhe Drieschhof
Luxemburger Straße im Abschnitt zwischen Jülichplatz und Friesheimer Straße
L 162 Frenzenstraße zwischen Bonner Straße und Schlosspark
Bonner Straße im Abschnitt zwischen Schlossstraße und An der Patria
Frage 5.6:
Auf folgenden Ortsdurchfahrten gilt ein Lkw-Durchfahrtverbot:
L 163 Ortsdurchfahrt Kierdorf bis Einfahrt May-Werke in Köttingen in südliche Fahrtrichtung
Carl-Schurz-Straße Im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Bliesheimer Straße
Köttinger Straße
Im Abschnitt zwischen Klosengartenstraße und Carl-Schurz-Straße
Bonner Straße
Im Abschnitt zwischen Frenzenstraße und An der Patria
Gemeindeverbindungsstraße Bliesheim-Friesheim (GV 9) Im Abschnitt zwischen der L 263 und
der Kiesgrubenzufahrt
Frage 5.7:
Weitere Einschränkungen des fließenden Verkehrs z.B. durch die Einrichtung von 30 km/ hBeschränkungen oder Lkw- Durchfahrtsverbote in den Ortsdurchfahrten sollten zunächst nicht
bzw. nur im Einzelfall nach eingehender Untersuchung (z.B. Lärmgutachten) eingerichtet werden.
Frage 5.8:
Um die Belastung der Ortsdurchfahrten durch Schwerlastfahrzeuge zu verringern, kann die
Installation eines Wegweisungssystems beitragen.
Frage 6.1:
Besonders staugefährdeten Streckenabschnitte auf den Bundes- Landes- und Kreisstraßen sind
mir nicht bekannt. Ich werde dies bei der Kreispolizeibehörde gesondert nachfragen.
Frage 6.2:
Hinsichtlich Kapazitätsproblemen habe ich in der Vergangenheit bei folgenden Knotenpunkten mit
den zuständigen Baulastträgern Gespräche geführt.
L 495/ L162 wegen Signalisierung bzw. Umbau der Kreuzung
L163
wegen Engstellenbereiche in Kierdorf und Köttingen
B 265/ L163/ Kreuzung Carl-Schurz-Str. wegen Signalanlage und Umbau
L 163/ Theodor-Heuss-Straße wegen Umbau der Kreuzung
B265/ An der Patria7 Siemensstraße wegen Signalisierung bzw. Markierung
L162/ L263 wegen Signalisierung bzw. Markierung
L162/ L181 Umbau der Kreuzung (Unfallgefahr)
-4-
Bei erkennbaren, möglichen Rückstauproblemen im Zuge von Straßenplanungen mit
Kreuzungsbereichen werden bereits in der Planungsphase zusammen mit den Baulastträgern
Lösungen zur Optimierung erarbeitet.
Frage 6.3:
Folgende Optimierungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrstaus sind möglich.
Erarbeitung von Gebietsverkehrsplänen sowie die zügige Finanzierung und Umsetzung der sich
hieraus ergebenen Lösungsvorschlägen der offengelegten Verkehrsproblemen.
Weitere Optimierung der Radwegenetzes (soweit möglich und finanzierbar)
Weitere Optimierung des ÖPNV
Optimierung der Verkehrslenkung
Frage 6.4:
Nachfolgende Maßnahmen außerhalb von Erftstadt halte ich für sinnvoll.
B265 weitere Beschleunigungsmaßnahmen in Richtung Köln (Stadtgebiet von Hürth)
Ortsumgehung in Weiler in der Ebene (Stadt Zülpich, Linienbestimmungsverfahren ist eingeleitet)
L163 Ortsumgehung Brüggen und Balkhausen (Stadt Kerpen)
Diesbezüglich liegen der Verwaltung jedoch noch keine Planungen vor, Ich habe Ihre Frage
daher auch an den Rhein – Erft – Kreis und den Landesbetrieb weitergeleitet. Wenn mir die
Antworten vorliegen, werde ich sie hierüber unterrichten.
Frage 6.5:
Durch die direkten Anbindungen an drei Autobahnen und die ungehinderte Ableitung des
überregionalen Verkehrs auf der Bundesstraße B265 ist die Stadt Erftstadt bezüglich der noch zu
erwartenden Steigerung des Schwerlastverkehrs grundsätzlich bereits gut aufgestellt.
Hierbei würde ggf. die Fortführung der Autobahn A1 bis zur Autobahn A 48 (Richtung Trier) für
Gewerbebetriebe zusätzliche Vorteile verschaffen.
Auch die gute Anbindung an das Kreis- und Landesstraßennetz ist bezüglich der erkennbaren
Steigerung des LKW- Verkehrsanteils von Vorteil.
Größere Schwierigkeiten befürchte ich durch die ggf. zukünftige Zulassung von „übergroßen/
überlangen“ LKWs. Gerade durch die enormen Abmessungen ist mit erheblichen Problemen im
städtischen Straßenraum zu rechnen. Aber auch außerhalb der Ortsdurchfahrten wären die
Überholmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Dies führt bereits vor den Ortsdurchfahrten zu
Verkehrsstaus und Kfz-Schlangen.
Derzeit liegt mir hierzu noch kein belastbares Datenmaterial vor.. Ich habe Ihre Frage an den
Rhein – Erft – Kreis und den Landesbetrieb weitergeleitet. Die Antworten werde ich an Sie
weiterleiten.
Frage 7.1:
Folgende Unfallhäufungspunkte auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt werden zur Zeit durch die
Unfallkommission des Rhein-Erft-Kreises bezüglich Bundes-, Landes-, Kreis-, oder Stadtstraßen
beobachtet.
a) Frenzenstraße/ Kölner Ring
b) Frauenthaler Straße/ Zufahrt zur B 265
c) Köttinger Straße/ Gartenstraße
d) Bliesheimer Straße (L 163)/ Frauenthaler Straße/ Carl-Schurz-Straße
e) Bliesheimer Straße (L 163)/ Grachtstraße
Frage 7.2:
Zur Reduzierung der Unfallhäufigkeit wurden bereits folgende Maßnahmen getroffen:
-5-
Zu a) Erneuerung der Beschilderung (u.a. „Stopp-Zeichen“) und Wiederherstellung des
Provisoriums
(Maybachschwellen).
Zu c) Verlegung der Haltelinie in der Gartenstraße, Roteinfärbung des Radweges im
Kreuzungsbereich
Zu d) Um das Unfallgeschehen mit Linksabbiegern zu verringern, wurde die Lichtsignalanlage mit
.
einer eigener Linksabbiegerphase erweitert
Zu e) Rückschnitt der Vegetation im Sichtdreieck
Frage 7.3:
Folgende Maßnahme ist geplant:
Zu b) Änderung der Markierung im Abschnitt zwischen Bushaltestelle und Zufahrt zu B 265 zur
Vermeidung von Unfällen mit Linksabbiegern
Frage 8.1:
Die letzten ausgewerteten gesamtstädtische Verkehrszählungen gehen sowohl aus der
Bundesverkehrszählung aus dem Jahr 2005 als auch aus der Verkehrszählung 2010 hervor.
Diese wurden in Nordrheinwestfalen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW für die klassifizierten
Straßen durchgeführt.
Frage 8.2:
Je nach den gewählten Zählstandorten liegen auch für die Ortsdurchfahrten in Erftstadt teilweise
Daten hinsichtlich des Lkw-Anteils vor. Gleichzeitige Geschwindigkeitsmessungen werden bei den
o.g. Zählungen jedoch nicht durchgeführt.
Frage 8.3:
Aufgrund der vorliegenden Zählungen können u.a. Rückschlüsse auf die Notwendigkeit der
Errichtung von Ortsumgehungsstraßen geschlossen werden. Einzelne Vorschläge sind hier unter
Punkt 5.2 aufgeführt.
Frage 9.1:
Folgende Bedarfsumleitungsstrecken gibt es für den BAB-Verkehr:
U 3 AS Erftstadt – AS Knapsack
U 70 AS Knapsack – AS Erftstadt
U 49 AS Erftstadt – Gymnich
U 51 AS Gymnich – AS Türnich
U 80 AS Erftstadt – B 265 Weiler i.d.E.
U 37 Weiler i.d.E. – AS Erftstadt
U 74 AS Erftstadt – Euskirchen
U 37 Euskirchen – AS Erftstadt
U 52 AS Türnich – AS Gymnich
(B 265–L 163–L 495)
(L 495-L 162-Dirmerzheim-L 162-K 44-B 265)
(B 265-K 44-L 162-L 495)
(L 495-L 162-Gymnich-L 162-B 264)
(B 265-Lechenich-B 265-Erp-B 265-Kreisgrenze)
(Kreisgrenze-B 265-Erp-B 265-Lechenich-AS ErftstadtMitte)
(B 265-L 263-L163)
(Kreisgrenze-L 263-Bliesheim-L 263)
(B 264-L 162-Gymnich-L 495)
Frage 9.2
Für die Autobahnen werden die Umleitungsstrecken durch die Bezirksregierung festgelegt. Vor
jeder Änderung oder Neueinrichtung einer Umleitungsstrecke wurde in der Vergangenheit die
Stadt über den jeweiligen Baulastträger beteiligt.
Frage 9.3:
Wie oft die einzelnen Umleitungsstrecken durchschnittlich im Jahresverlauf in Anspruch
genommen werden kann nur bei der Bezirksregierung bzw. der Autobahnpolizei nachgefragt
werden.
Der Verwaltung liegt hierzu kein belastbares Datenmaterial vor. Ich werde diesbezüglich
nachfragen.
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Frage 9.4:
Alternativen zu den bestehenden Umleitungsstrecken können von der Bezirksregierung geprüft
werden. In begründeten Ausnahmefällen können bestehende Umleitungsstrecken ggf. auch
verändert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
(Erner)
-7-