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Anfrage (Anfrage bzgl. Straßen- und Brückenunterhaltung in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
254 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Dr. Risthaus 16.01.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 11.01.2013 Rat Betrifft: Datum 17.12.2012 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent F 514/2012 12.03.2013 Anfrage bzgl. Straßen- und Brückenunterhaltung in der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr StV Bohlen, soweit es mir möglich ist habe ich Ihre Fragen nachfolgend beantwortet. Frage 1.1:. Aufgrund meiner Beobachtungen sind folgende Landesstraßen teilweise in einem reparaturbedürftigen bzw. sanierungsbedürftigen Zustand. L 33 von Erftstadt-Erp in Richtung Vettweiß (Risse, Löcher, etc.) L 162 , Kerpener Str. und Dirmerzheimer Str. in Gymnich, Genner Straße in Ahrem, (Risse, Löcher, etc.), zwischen Ahrem und Friesheim (Randstreifen aufzufüllen, teilweise Risse) L163 , OD in Kierdorf und Bliesheim (Risse, Löcher, etc.) L 263 , zwischen Bliesheim und Lechenich (Randstreifen aufzufüllen, teilweise Risse) L 181 , zwischen Niederberg, Scheuren und Weiler in der Ebene (Randstreifen, teilweise Risse und Löcher) Selbstverständlich beruht diese Liste nicht auf eine genaue Untersuchung und ist sicherlich auch nicht vollständig. Hierfür ist aufgrund der Baulast nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig (dies gilt auch für die Bundesstraße B265 und die BAB A1 bzw. A61) Innerhalb der Ortsdurchfahrten liegt die Zuständigkeit für die Gehwege und der Straßenbeleuchtung bei der Stadt. Ich habe daher auch diese Frage an den Landesbetrieb Straßenbau NRW weitergeleitet. Frage 1.2: Hierzu liegt der Verwaltung kein belastbares Datenmaterial des Landesbetriebes Straßenbau vor.. Ich habe Ihre Frage entsprechend weitergeleitet. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich sie Ihnen zukommen lassen. Frage 1.3: Die Maßnahmen werden von den zuständigen Gremien des Landes beraten und beschlossen. Hierauf kann die Verwaltung keinen unmittelbaren Einfluss nehmen, da sie ja nicht zuständig ist. Gleichwohl meldet sie Missstände an die Niederlassung Ville - Eifel des Landesbetriebes weiter. Frage 2.1: Aufgrund meiner Beobachtungen sind folgende Kreisstraßen teilweise in einem reparaturbedürftigen bzw. sanierungsbedürftigen Zustand K 45 zwischen Bliesheim und Liblar (Risse, Löcher, Querschnittsbreiten, Kurvenradien, etc.) K 44 zwischen Liblar, Lechenich und Konradsheim ( teilweise Risse, etc.) K 46 zwischen Kierdorf und Dirmerzheim (Risse, Löcher, Querschnittsbreiten, Kurvenradien, etc.) Auch diese Liste beruht nicht auf eine genaue Untersuchung. Sie ist ebenfalls nicht vollständig. Aufgrund der Baulast ist nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW der Rhein-Erft-Kreis zuständig. Innerhalb der Ortsdurchfahrten liegt auch hier die Zuständigkeit für die Gehwege und der Straßenbeleuchtung bei der Stadt. Ich habe daher auch diese Frage an den Rhein-Erft-Kreis weitergeleitet. Frage 2.2: Hierzu liegen dem Eigenbetrieb Straßen ebenfalls keine belastbares Daten vor. Ich habe Ihre Frage an den Rhein – Erft – Kreis weitergeleitet. Nach meiner Kenntnis hat das Straßenbauamt des Kreises eine Prioritätenliste bezüglich der Straßensanierung erarbeitet. Sobald mit der Kreis geantwortet hat, werde ich Se hierüber informieren.. Frage 2.3: Die Maßnahmen werden von den zuständigen Gremien des Rhein – Erft – Kreises erörtert beschlossen und finanziert. Hierauf kann die Verwaltung natürlich keinen direkten Einfluss nehmen. Gleichwohl meldet der Eigenbetrieb Straßen auch beim Straßenbauamt des Kreises die beobachteten Mängel auf den Kreisstraßen an. Überwiegend werden diese dann auch zeitnah bearbeitet. Frage 3.1: Hierzu liegt der Verwaltung kein belastbares Datenmaterial vor, da die Stadt Erftstadt hierfür nicht zuständig ist. Ich habe daher Ihre Frage an den Rhein – Erft – Kreis und den Landesbetrieb Straßenbau NRW weitergeleitet. Sobald mir diesbezüglich Antworten vorliegen, werde ich Sie entsprechend unterrichten. Ich gehe jedoch davon aus, dass die zuständigen Baulastträger alle einschlägigen Fristen und Kontrollen nach der DIN 1076 sowie der Richtlinie RI .- EBW –Prüf (Nov. 2007) sehr genau einhalten. Frage 3.2: Auch hierzu liegt der städtischen Verwaltung kein belastbares Datenmaterial vor, Die Kommunen haben diesbezüglich keine Kontrollfunktionen und sind somit auch nicht zuständig. Ich habe Ihre Frage zuständigkeitshalber an den Rhein – Erft – Kreis und den Landesbetrieb weitergeleitet. Sobald mir Antworten vorliegen, werde ich diese an Sie weiterleiten. Frage 3.3: Die städtischen Brücken werden entsprechend dem vorliegenden Brückenbüchern durch einen Statiker geprüft. Entsprechend der sich hieraus ergebenen Mängelliste werden dann die erforderlichen Maßnahmen sofort oder innerhalb eines durch den Prüfer vorgegebenen Zeitrahmens beauftragt. -2- Von den Brücken in fremder Baulast liegt der Verwaltung aufgrund der nicht gegebenen Zuständigkeit kein belastbares Datenmaterial vor. Ich habe Ihre Frage an den Rhein – Erft – Kreis und den Landesbetrieb weitergeleitet. Sobald mir die Antworten zugegangen sind, werde ich Sie hierüber unterrichten. Frage 4.1: Nach dem gültigen Radwegenetzplan der Stadt Erftstadt fehlen an folgenden Landes- und Kreisstraßen Radwege: L 162 (Priorität B1) innerhalb der Ortslage von Gymnich L 263 (B2) im Abschnitt zwischen Römerstraße und Ortsausgang Bliesheim K 46 (C4) zwischen Kierdorf und Dirmerzheim L 163 (C5) innerhalb der Ortslage von Kierdorf L 163 (C6) innerhalb der Ortslage von Köttingen K 23 (D1) Brüggener Straße L 263 (D2) Herrig – Pingsheim L 163 (D5) Merowingerstraße von Wachberg bis Kallenhofstraße K 23 (D7) Friesheimer Straße von B 265 bis Luxemburger Straße L 33 (D8) von Wirtschaftsweg bis Nideggen L 162 (D10) Niederberg Bleistraße bis Frauenberg L 162 (D13) Gennerstraße Frage 4.2: Der Ausbau folgender Radwege entlang von zwei Landes- und Kreisstraßen wird für besonders dringlich gehalten: L 263 (B2) im Abschnitt zwischen Römerstraße und Ortsausgang Bliesheim L 163 (D5) Merowingerstraße von Wachberg bis Kallenhofstraße Frage 4.3: Beim Rhein-Erft-Kreis und auch beim Landesbetrieb liegen entsprechende Prioritätenlisten für den Ausbau von Radwegen entlang von Kreis- und Landesstraßen vor. Diese werde ich bei den beiden v.g. Baulastträgern anfordern. Sobald mir Antworten vorliegen, werde ich diese Ihnen zukommen lassen. Frage 4.4: Bzgl. des Zustandes der bestehenden Radwege entlang der Landes- und Kreisstraßen werde ich die Baulastträger anschreiben. Wenn mir die Antwort vorliegt, werde ich sie Ihnen zukommen lassen. Frage 5.1: Wegen der schlechten Haushaltslage beim Land und bei den Gemeinden ist in der nächster Zeit nicht mit dem neuer Bau von Ortsumgehungsstraßen in Erftstadt zu rechnen. Frage 5.2: Folgende Ortsumgehungen hält die Stadt Erftstadt für sinnvoll: - südliche Ortsumgehung Friesheim - westliche Ortsumgehung Lechenich – Dirmerzheim – Gymnich Frage 5.3: Für die Planung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen innerhalb von Ortsdurchfahrten kann die Stadt Erftstadt nur Vorschläge an den jeweiligen Baulastträger weitergeben. Die Entscheidung über einen Einbau fällt allerdings alleine der Baulastträger. Frage 5.4: -3- Zur Zeit wird mit dem Landesbetrieb über die Verlegung der mobilen Verkehrsberuhigungselemente auf der Merowingerstraße in Höhe des Ortseingangs von Bliesheim verhandelt. Frage 5.5: Auf folgenden Ortsdurchfahrten gilt Tempo 30: L 163 Friedrich-Ebert-Straße zwischen Roggendorfer Weg und Berrenrather Straße L 163 Peter-May-Straße zwischen Triftweg und Villenweg K 46 Goldenbergstraße zwischen Schildgensweg und Wiesenstraße Frauenthaler Straße in der Ortsdurchfahrt Blessem Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße (Tempo 20) K 45 Carl-Schurz-Straße zwischen Bahnhofstraße und Brühler Straße K 45 Bahnhofstraße zwischen Carl-Schurz-Straße und Spürkerau Schlunkweg L 33 Weilerswister Straße zwischen Ackerstraße und Weiße Burg L 181 Herdweg zwischen Büchelstraße und Kirchengrund Valderstraße in Höhe Drieschhof Luxemburger Straße im Abschnitt zwischen Jülichplatz und Friesheimer Straße L 162 Frenzenstraße zwischen Bonner Straße und Schlosspark Bonner Straße im Abschnitt zwischen Schlossstraße und An der Patria Frage 5.6: Auf folgenden Ortsdurchfahrten gilt ein Lkw-Durchfahrtverbot: L 163 Ortsdurchfahrt Kierdorf bis Einfahrt May-Werke in Köttingen in südliche Fahrtrichtung Carl-Schurz-Straße Im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Bliesheimer Straße Köttinger Straße Im Abschnitt zwischen Klosengartenstraße und Carl-Schurz-Straße Bonner Straße Im Abschnitt zwischen Frenzenstraße und An der Patria Gemeindeverbindungsstraße Bliesheim-Friesheim (GV 9) Im Abschnitt zwischen der L 263 und der Kiesgrubenzufahrt Frage 5.7: Weitere Einschränkungen des fließenden Verkehrs z.B. durch die Einrichtung von 30 km/ hBeschränkungen oder Lkw- Durchfahrtsverbote in den Ortsdurchfahrten sollten zunächst nicht bzw. nur im Einzelfall nach eingehender Untersuchung (z.B. Lärmgutachten) eingerichtet werden. Frage 5.8: Um die Belastung der Ortsdurchfahrten durch Schwerlastfahrzeuge zu verringern, kann die Installation eines Wegweisungssystems beitragen. Frage 6.1: Besonders staugefährdeten Streckenabschnitte auf den Bundes- Landes- und Kreisstraßen sind mir nicht bekannt. Ich werde dies bei der Kreispolizeibehörde gesondert nachfragen. Frage 6.2: Hinsichtlich Kapazitätsproblemen habe ich in der Vergangenheit bei folgenden Knotenpunkten mit den zuständigen Baulastträgern Gespräche geführt. L 495/ L162 wegen Signalisierung bzw. Umbau der Kreuzung L163 wegen Engstellenbereiche in Kierdorf und Köttingen B 265/ L163/ Kreuzung Carl-Schurz-Str. wegen Signalanlage und Umbau L 163/ Theodor-Heuss-Straße wegen Umbau der Kreuzung B265/ An der Patria7 Siemensstraße wegen Signalisierung bzw. Markierung L162/ L263 wegen Signalisierung bzw. Markierung L162/ L181 Umbau der Kreuzung (Unfallgefahr) -4- Bei erkennbaren, möglichen Rückstauproblemen im Zuge von Straßenplanungen mit Kreuzungsbereichen werden bereits in der Planungsphase zusammen mit den Baulastträgern Lösungen zur Optimierung erarbeitet. Frage 6.3: Folgende Optimierungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrstaus sind möglich. Erarbeitung von Gebietsverkehrsplänen sowie die zügige Finanzierung und Umsetzung der sich hieraus ergebenen Lösungsvorschlägen der offengelegten Verkehrsproblemen. Weitere Optimierung der Radwegenetzes (soweit möglich und finanzierbar) Weitere Optimierung des ÖPNV Optimierung der Verkehrslenkung Frage 6.4: Nachfolgende Maßnahmen außerhalb von Erftstadt halte ich für sinnvoll. B265 weitere Beschleunigungsmaßnahmen in Richtung Köln (Stadtgebiet von Hürth) Ortsumgehung in Weiler in der Ebene (Stadt Zülpich, Linienbestimmungsverfahren ist eingeleitet) L163 Ortsumgehung Brüggen und Balkhausen (Stadt Kerpen) Diesbezüglich liegen der Verwaltung jedoch noch keine Planungen vor, Ich habe Ihre Frage daher auch an den Rhein – Erft – Kreis und den Landesbetrieb weitergeleitet. Wenn mir die Antworten vorliegen, werde ich sie hierüber unterrichten. Frage 6.5: Durch die direkten Anbindungen an drei Autobahnen und die ungehinderte Ableitung des überregionalen Verkehrs auf der Bundesstraße B265 ist die Stadt Erftstadt bezüglich der noch zu erwartenden Steigerung des Schwerlastverkehrs grundsätzlich bereits gut aufgestellt. Hierbei würde ggf. die Fortführung der Autobahn A1 bis zur Autobahn A 48 (Richtung Trier) für Gewerbebetriebe zusätzliche Vorteile verschaffen. Auch die gute Anbindung an das Kreis- und Landesstraßennetz ist bezüglich der erkennbaren Steigerung des LKW- Verkehrsanteils von Vorteil. Größere Schwierigkeiten befürchte ich durch die ggf. zukünftige Zulassung von „übergroßen/ überlangen“ LKWs. Gerade durch die enormen Abmessungen ist mit erheblichen Problemen im städtischen Straßenraum zu rechnen. Aber auch außerhalb der Ortsdurchfahrten wären die Überholmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Dies führt bereits vor den Ortsdurchfahrten zu Verkehrsstaus und Kfz-Schlangen. Derzeit liegt mir hierzu noch kein belastbares Datenmaterial vor.. Ich habe Ihre Frage an den Rhein – Erft – Kreis und den Landesbetrieb weitergeleitet. Die Antworten werde ich an Sie weiterleiten. Frage 7.1: Folgende Unfallhäufungspunkte auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt werden zur Zeit durch die Unfallkommission des Rhein-Erft-Kreises bezüglich Bundes-, Landes-, Kreis-, oder Stadtstraßen beobachtet. a) Frenzenstraße/ Kölner Ring b) Frauenthaler Straße/ Zufahrt zur B 265 c) Köttinger Straße/ Gartenstraße d) Bliesheimer Straße (L 163)/ Frauenthaler Straße/ Carl-Schurz-Straße e) Bliesheimer Straße (L 163)/ Grachtstraße Frage 7.2: Zur Reduzierung der Unfallhäufigkeit wurden bereits folgende Maßnahmen getroffen: -5- Zu a) Erneuerung der Beschilderung (u.a. „Stopp-Zeichen“) und Wiederherstellung des Provisoriums (Maybachschwellen). Zu c) Verlegung der Haltelinie in der Gartenstraße, Roteinfärbung des Radweges im Kreuzungsbereich Zu d) Um das Unfallgeschehen mit Linksabbiegern zu verringern, wurde die Lichtsignalanlage mit . einer eigener Linksabbiegerphase erweitert Zu e) Rückschnitt der Vegetation im Sichtdreieck Frage 7.3: Folgende Maßnahme ist geplant: Zu b) Änderung der Markierung im Abschnitt zwischen Bushaltestelle und Zufahrt zu B 265 zur Vermeidung von Unfällen mit Linksabbiegern Frage 8.1: Die letzten ausgewerteten gesamtstädtische Verkehrszählungen gehen sowohl aus der Bundesverkehrszählung aus dem Jahr 2005 als auch aus der Verkehrszählung 2010 hervor. Diese wurden in Nordrheinwestfalen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW für die klassifizierten Straßen durchgeführt. Frage 8.2: Je nach den gewählten Zählstandorten liegen auch für die Ortsdurchfahrten in Erftstadt teilweise Daten hinsichtlich des Lkw-Anteils vor. Gleichzeitige Geschwindigkeitsmessungen werden bei den o.g. Zählungen jedoch nicht durchgeführt. Frage 8.3: Aufgrund der vorliegenden Zählungen können u.a. Rückschlüsse auf die Notwendigkeit der Errichtung von Ortsumgehungsstraßen geschlossen werden. Einzelne Vorschläge sind hier unter Punkt 5.2 aufgeführt. Frage 9.1: Folgende Bedarfsumleitungsstrecken gibt es für den BAB-Verkehr: U 3 AS Erftstadt – AS Knapsack U 70 AS Knapsack – AS Erftstadt U 49 AS Erftstadt – Gymnich U 51 AS Gymnich – AS Türnich U 80 AS Erftstadt – B 265 Weiler i.d.E. U 37 Weiler i.d.E. – AS Erftstadt U 74 AS Erftstadt – Euskirchen U 37 Euskirchen – AS Erftstadt U 52 AS Türnich – AS Gymnich (B 265–L 163–L 495) (L 495-L 162-Dirmerzheim-L 162-K 44-B 265) (B 265-K 44-L 162-L 495) (L 495-L 162-Gymnich-L 162-B 264) (B 265-Lechenich-B 265-Erp-B 265-Kreisgrenze) (Kreisgrenze-B 265-Erp-B 265-Lechenich-AS ErftstadtMitte) (B 265-L 263-L163) (Kreisgrenze-L 263-Bliesheim-L 263) (B 264-L 162-Gymnich-L 495) Frage 9.2 Für die Autobahnen werden die Umleitungsstrecken durch die Bezirksregierung festgelegt. Vor jeder Änderung oder Neueinrichtung einer Umleitungsstrecke wurde in der Vergangenheit die Stadt über den jeweiligen Baulastträger beteiligt. Frage 9.3: Wie oft die einzelnen Umleitungsstrecken durchschnittlich im Jahresverlauf in Anspruch genommen werden kann nur bei der Bezirksregierung bzw. der Autobahnpolizei nachgefragt werden. Der Verwaltung liegt hierzu kein belastbares Datenmaterial vor. Ich werde diesbezüglich nachfragen. -6- Frage 9.4: Alternativen zu den bestehenden Umleitungsstrecken können von der Bezirksregierung geprüft werden. In begründeten Ausnahmefällen können bestehende Umleitungsstrecken ggf. auch verändert werden. Mit freundlichen Grüßen, (Erner) -7-