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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 n „Heckfeld“ Bürgerantrag Nr. 03/2012 Bericht)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
102 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
14.06.12, 18:34
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 n „Heckfeld“
Bürgerantrag Nr. 03/2012
Bericht) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 n „Heckfeld“
Bürgerantrag Nr. 03/2012
Bericht)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 05.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 277/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. 28 n „Heckfeld“ Bürgerantrag Nr. 03/2012 Bericht Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: Der Bürgerausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2012 den o.g. Bürgerantrag beraten und an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss verwiesen. Der Antrag und ein Plan sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Eine Umwidmung der Flurstücke 439, 703 704, 707 und 708 kann durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 n erfolgen. Zum Ankauf dieser Flächen ist zu sagen, dass bereits in der Vergangenheit mit den Eigentümern intensive Gespräche stattgefunden haben. Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Veräußerung besteht. Ebenfalls wurde für diese Parzellen ein Bodengutachten beauftragt. Im Ergebnis ist die Fläche für Schwerlastverkehr nicht geeignet und müsste baulich ertüchtigt werden. Eine Anbindung des Gewerbegebietes Heckfeld über die Rübenstraße ist mehrfach in den Ausschüssen erörtert worden. Gescheitert ist die Umsetzung a) an den Kosten und b) an der nicht zur Verfügung stehenden Grundfläche. Des weiteren ist das Brückenbauwerk im Bereich Bahn- und Rübenstraße nicht ausreichend dimensioniert. Weitere Detailfragen können in der Sitzung mündlich beantwortet werden. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 277/2012 Seite 2