Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Bereich der Stadt Jülich (Bürgerantrag 5/2012))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
182 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
14.06.12, 18:34
Sitzungsvorlage (Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Bereich der Stadt Jülich (Bürgerantrag 5/2012)) Sitzungsvorlage (Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Bereich der Stadt Jülich (Bürgerantrag 5/2012))

öffnen download melden Dateigröße: 182 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 04.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 268/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 TOP Ergebnisse Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Bereich der Stadt Jülich (Bürgerantrag 5/2012) Anlg.: - 1 I 32 32 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen und der dort vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt. Begründung: Der Bürgerausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2012 den Antrag des Herrn Brauers in drei Teilbereiche untergliedert und 1.) die Prüfung der Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger auf dem Von-Schöfer-Ring im Bereich der FH 2.) die Prüfung der Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger im Bereich des Mädchengymnasiums und 3.) die Prüfung der Einrichtung von Querungshilfen für die restlichen beantragten Punkte empfohlen und den Antrag insoweit zur weiteren Beratung in den Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss verwiesen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen, der nicht ohne Weiteres möglich ist. Grundlage hierfür ist die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2011) des Bundesverkehrsministeriums; laut dieser Richtlinie müssen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges mehrere Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. ausreichend hohe Anzahl von Überquerungen/Passanten, Frequenz vorbeifahrender Fahrzeuge, ggf. andere Überquerungsmöglichkeiten, Unfallgefahr etc.). I.d.R. ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs daher mit einer Verkehrs- bzw. Fußgängerzählung verbunden, die Kosten verursacht (entsprechende Mittel stehen hierfür im Haushalt derzeit nicht bereit). Bezüglich des eigentlichen Verfahrens ist zu beachten, dass für jede einzelne Maßnahme eine Abstimmung mit der zuständigen Polizeibehörde und dem jeweiligen Straßenbaulastträger zu erfolgen hat. Eine Anfrage bei der zuständigen Kreispolizeibehörde Düren hat darüber hinaus ergeben, dass sich im Zeitraum 2008-2012 lediglich zwei Unfälle ereignet haben (2009: im Bereich der Bahnhofstr. wurde ein Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn schwer verletzt; 2011: im Bereich Brunnenstr./An der Leimkaul wurde ein Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn leicht verletzt) . Die übrigen Bereiche sind unauffällig. Sogenannte Unfallhäufungspunkte, die ein Einschreiten der Behörden indizieren, sind derzeit nicht vorhanden. Zur Thematik FH kann mitgeteilt werden, dass bereits eine Querungshilfe vom Pappelweg aus kommend zum FH-Gebäude existiert. Unabhängig davon laufen jedoch bereits seit einiger Zeit Bemühungen, die Verkehrssituation auf dem von-Schöfer-Ring im Bereich der Fachhochschule zu verbessern. Hierzu wurde die Verkehrssituation bereits mehrfach von verschiedene Behörden geprüft (Kreispolizeibehörde Düren, Bau- u. Liegenschaftsbetrieb NRW, Straßenverkehrsamt des Kreises Düren und der Stadt Jülich). Nach dem letzten Ortstermin wurde vereinbart: 1. hinter dem Beginn der Linksabbiegespur (in Richtung Haubourdinstr.) wird eine Bushaltestelle eingerichtet; ein Gehweg zwischen Zugang FH und der Haltestelle wird angelegt. 2. Zur Sicherung des Fußgängerverkehrs soll auf der Linksabbiegespur (Höhe Haubourdinstr.) eine Mittelinsel als Querungshilfe eingerichtet werden 3. Im Einmündungsbereich Haubourdinstr. werden die beiden Einbiegespuren auf eine Spur reduziert An die unter 2 erwähnte Querungshilfe soll ein Fußweg zwischen von-Schöfer-Ring und dem FHGelände (auf dem Gelände der FH) hergerichtet werden. Hierzu steht eine Abstimmung zwischen der FH und dem Bau- u. Liegenschaftsbetrieb NRW noch aus. Sobald diese Abstimmung erfolgt ist, können diese Maßnahmen umgesetzt werden. Unabhängig von der Empfehlung des Bürgerausschusses wird die Verwaltung im Rahmen der ihr obliegenden Pflichten als Straßenverkehrsbehörde die Anregungen des Bürgerantrags aufgreifen und (abhängig von Priorität und Ressourcenverfügbarkeit) sukzessive überprüfen. Eine gesonderte Beschlussfassung –wie vom Bürgerausschuss empfohlen– ist somit entbehrlich. 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer __1____ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 268/2012 x Kosten jeweils abhängig von Art und Umfang einer Maßnahme. Höhe im Vorfeld nicht bezifferbar. nein nein Seite 2