Daten
Kommune
Jülich
Größe
182 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
14.06.12, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Gr.
Jülich, 04.06.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 268/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.06.2012
TOP
Ergebnisse
Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Bereich der Stadt Jülich (Bürgerantrag 5/2012)
Anlg.: - 1 I
32
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SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen und der dort vorgeschlagenen Vorgehensweise wird zugestimmt.
Begründung:
Der Bürgerausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2012 den Antrag des Herrn Brauers in drei
Teilbereiche untergliedert und 1.) die Prüfung der Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger
auf dem Von-Schöfer-Ring im Bereich der FH 2.) die Prüfung der Einrichtung einer Querungshilfe
für Fußgänger im Bereich des Mädchengymnasiums und 3.) die Prüfung der Einrichtung von Querungshilfen für die restlichen beantragten Punkte empfohlen und den Antrag insoweit zur weiteren
Beratung in den Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss verwiesen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) einen Eingriff in den
Straßenverkehr darstellen, der nicht ohne Weiteres möglich ist. Grundlage hierfür ist die Richtlinie
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2011) des Bundesverkehrsministeriums; laut dieser Richtlinie müssen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges mehrere Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. ausreichend hohe Anzahl von Überquerungen/Passanten, Frequenz
vorbeifahrender Fahrzeuge, ggf. andere Überquerungsmöglichkeiten, Unfallgefahr etc.). I.d.R. ist
die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs daher mit einer Verkehrs- bzw. Fußgängerzählung verbunden, die Kosten verursacht (entsprechende Mittel stehen hierfür im Haushalt derzeit nicht bereit).
Bezüglich des eigentlichen Verfahrens ist zu beachten, dass für jede einzelne Maßnahme eine Abstimmung mit der zuständigen Polizeibehörde und dem jeweiligen Straßenbaulastträger zu erfolgen
hat.
Eine Anfrage bei der zuständigen Kreispolizeibehörde Düren hat darüber hinaus ergeben, dass sich
im Zeitraum 2008-2012 lediglich zwei Unfälle ereignet haben (2009: im Bereich der Bahnhofstr.
wurde ein Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn schwer verletzt; 2011: im Bereich Brunnenstr./An der Leimkaul wurde ein Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn leicht verletzt) .
Die übrigen Bereiche sind unauffällig. Sogenannte Unfallhäufungspunkte, die ein Einschreiten der
Behörden indizieren, sind derzeit nicht vorhanden.
Zur Thematik FH kann mitgeteilt werden, dass bereits eine Querungshilfe vom Pappelweg aus
kommend zum FH-Gebäude existiert. Unabhängig davon laufen jedoch bereits seit einiger Zeit Bemühungen, die Verkehrssituation auf dem von-Schöfer-Ring im Bereich der Fachhochschule zu
verbessern. Hierzu wurde die Verkehrssituation bereits mehrfach von verschiedene Behörden geprüft (Kreispolizeibehörde Düren, Bau- u. Liegenschaftsbetrieb NRW, Straßenverkehrsamt des
Kreises Düren und der Stadt Jülich). Nach dem letzten Ortstermin wurde vereinbart:
1. hinter dem Beginn der Linksabbiegespur (in Richtung Haubourdinstr.) wird eine Bushaltestelle
eingerichtet; ein Gehweg zwischen Zugang FH und der Haltestelle wird angelegt.
2. Zur Sicherung des Fußgängerverkehrs soll auf der Linksabbiegespur (Höhe Haubourdinstr.) eine
Mittelinsel als Querungshilfe eingerichtet werden
3. Im Einmündungsbereich Haubourdinstr. werden die beiden Einbiegespuren auf eine Spur reduziert
An die unter 2 erwähnte Querungshilfe soll ein Fußweg zwischen von-Schöfer-Ring und dem FHGelände (auf dem Gelände der FH) hergerichtet werden. Hierzu steht eine Abstimmung zwischen
der FH und dem Bau- u. Liegenschaftsbetrieb NRW noch aus. Sobald diese Abstimmung erfolgt ist,
können diese Maßnahmen umgesetzt werden.
Unabhängig von der Empfehlung des Bürgerausschusses wird die Verwaltung im Rahmen
der ihr obliegenden Pflichten als Straßenverkehrsbehörde die Anregungen des Bürgerantrags
aufgreifen und (abhängig von Priorität und Ressourcenverfügbarkeit) sukzessive überprüfen.
Eine gesonderte Beschlussfassung –wie vom Bürgerausschuss empfohlen– ist somit entbehrlich.
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer __1____
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 268/2012
x
Kosten jeweils abhängig von Art und Umfang
einer Maßnahme. Höhe im Vorfeld nicht
bezifferbar.
nein
nein
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