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Sitzungsvorlage (Vorhabens- und Erschließungsplan "Energiepark am Lindchen" hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
112 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
14.06.12, 18:34
Sitzungsvorlage (Vorhabens- und Erschließungsplan "Energiepark am Lindchen"
hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Vorhabens- und Erschließungsplan "Energiepark am Lindchen"
hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 01.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 251/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 TOP Ergebnisse Vorhabens- und Erschließungsplan "Energiepark am Lindchen" hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Energiepark am Lindchen“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von eines Monats öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 29.03.2012 gem. § 12 des Baugesetzbuches die Einleitung des oben genannten Bauleitplanverfahrens beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 12.03.2012 bis einschl. 05.04.2012 statt. Es gingen keine negativen Stellungnahmen ein. Der Vorhaben- und Erschließungsplan kann somit öffentlich ausgelegt werden. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 251/2012 Seite 2