Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:20
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.03.2013
- Der Bürgermeister Az: 13-08-06 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 1030-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vertretung der Stadt Bad Münstereifel in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes
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Berichterstatterin: Frau Marita Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
PR
Mitgezeichnet:
10.2
AL
Dez
____________________
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1030-IX
1. Sachverhalt:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30. April 2013. Aus
diesem Grund wurde die konstituierende Delegiertenversammlung für Dienstag, den 30. April
2013 terminiert.
Gemäß Schreiben des Erftverbandes vom 15. Januar 2013 besteht die Delegiertenversammlung
des Erftverbandes aus 102 Delegierten. Von diesen entfallen 100 Sitze auf die Mitgliedergruppen
Braunkohlebergbau
Elektrizitätswirtschaft
Kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden
Kreise
Öffentliche Wasserversorgung
Gewerbliche Unternehmen
Unter Berücksichtigung des Minderheitenschutzes von 5 Delegierten je Mitgliedergruppe sind die
verbleibenden 70 Sitze im Verhältnis der Beitragsleistungen der einzelnen Mitgliedergruppen gem.
§ 15 Abs. 1 ErftVG nach dem d´Hondt´schen Höchstzahlverfahren zu verteilen, wobei eine Mitgliedergruppe insgesamt nicht mehr als 66 Delegierte haben darf.
Gemäß Mitteilung des Erftverbandes werden durch Entsendung aus der Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden) insgesamt 52 Delegiertensitze besetzt.
Gemäß v.g. Mitteilung des Erftverbandes entfällt auf die Stadt Bad Münstereifel eine volle Beitragseinheit und die nachstehend aufgeführten Beitragsteileinheiten (Mitgliedergruppe 3 und 5):
Mitgliedergruppe 3 (Städte und Gemeinden)
Beitragseinheit:
1,
2555
volle Beitragsein
heit
Beitragsteileinheit
Mitgliedergruppe 5 (Öffentliche Wasserversorgung)
Beitragseinheit:
0,
0050
volle Beitragsein
heit
Beitragsteileinheit
Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung einer oder eines Delegierten.
Die nunmehr erforderliche Neubestellung hat der Rat vorzunehmen. Der Name des von der Stadt
Bad Münstereifel zu entsendenden Delegierten ist dem Erftverband bis spätestens zum 20. März
2013 (Der Rückmeldetermin wurde mit dem Erftverband abgestimmt, da ursprünglich bereits zum
18.03.2013 gemeldet werden muss.) mitzuteilen.
Zurzeit (Amtszeit 2008/2013) wird die Stadt Bad Münstereifel durch den Stadtverordneten Anton
Schmitz als entsandten Delegierten vertreten. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Amt auch für
eine weitere Amtszeit wahrzunehmen.
Bürgermeister Alexander Büttner wurde 2008 in Abstimmung mit den übrigen Gebietskörperschaften von diesen zum Delegierten gewählt.
2. Rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Münstereifel ist auf Grund ihrer Beitragseinheit mit einem Wert von 1,2555 berechtigt, einen Delegierten zu entsenden. Für die Beitragsteileinheit in Höhe von 0,2555 werden mit
den Beitragsteileinheiten der übrigen Gebietskörperschaften weitere Delegiertensitze gebildet, die
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in einer Wahlversammlung am 28. März 2013 vergeben werden. Hierzu findet eine vorherige Absprache der Gebietskörperschaften untereinander statt. Da andere Kommunen höhere Beitragsteileinheiten zur Verfügung haben als Bad Münstereifel, wird Bürgermeister Alexander Büttner möglicherweise nicht mehr als gewählter Delegierter Mitglied der Delegiertenversammlung sein.
Gemäß § 16 Abs. 5 ErftVG müssen mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und
Gemeinden einer Vertretung der Gebietskörperschaft angehören (sog. Politikerprivileg). Hierbei ist
der Bürgermeister als Vertreter der Verwaltung und nicht als Vertreter der Gebietskörperschaft
anzusehen.
Unter Berücksichtigung des politischen Proporzes, des Politikerprivilegs und der erforderlichen
Vorabstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften muss der zu entsendende Delegierte der
Ratvertretung angehören.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Jedes Ratmitglied kann entsandt werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bad Münstereifel entsendet gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Erftverband (ErftVG) in der zur Zeit gültigen Fassung den/die Stadtverordnete/n _______________________ in
die Delegiertenversammlung des Erftverbandes (Amtszeit 2013/2018).