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Beschlussvorlage (Vertretung der Stadt Bad Münstereifel in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:20
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.03.2013 - Der Bürgermeister Az: 13-08-06 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 1030-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vertretung der Stadt Bad Münstereifel in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes __________________________________________________________________________ Berichterstatterin: Frau Marita Hochgürtel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA PR Mitgezeichnet: 10.2 AL Dez ____________________ __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1030-IX 1. Sachverhalt: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30. April 2013. Aus diesem Grund wurde die konstituierende Delegiertenversammlung für Dienstag, den 30. April 2013 terminiert. Gemäß Schreiben des Erftverbandes vom 15. Januar 2013 besteht die Delegiertenversammlung des Erftverbandes aus 102 Delegierten. Von diesen entfallen 100 Sitze auf die Mitgliedergruppen  Braunkohlebergbau  Elektrizitätswirtschaft  Kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden  Kreise  Öffentliche Wasserversorgung  Gewerbliche Unternehmen Unter Berücksichtigung des Minderheitenschutzes von 5 Delegierten je Mitgliedergruppe sind die verbleibenden 70 Sitze im Verhältnis der Beitragsleistungen der einzelnen Mitgliedergruppen gem. § 15 Abs. 1 ErftVG nach dem d´Hondt´schen Höchstzahlverfahren zu verteilen, wobei eine Mitgliedergruppe insgesamt nicht mehr als 66 Delegierte haben darf. Gemäß Mitteilung des Erftverbandes werden durch Entsendung aus der Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden) insgesamt 52 Delegiertensitze besetzt. Gemäß v.g. Mitteilung des Erftverbandes entfällt auf die Stadt Bad Münstereifel eine volle Beitragseinheit und die nachstehend aufgeführten Beitragsteileinheiten (Mitgliedergruppe 3 und 5): Mitgliedergruppe 3 (Städte und Gemeinden) Beitragseinheit: 1, 2555 volle Beitragsein heit Beitragsteileinheit Mitgliedergruppe 5 (Öffentliche Wasserversorgung) Beitragseinheit: 0, 0050 volle Beitragsein heit Beitragsteileinheit Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung einer oder eines Delegierten. Die nunmehr erforderliche Neubestellung hat der Rat vorzunehmen. Der Name des von der Stadt Bad Münstereifel zu entsendenden Delegierten ist dem Erftverband bis spätestens zum 20. März 2013 (Der Rückmeldetermin wurde mit dem Erftverband abgestimmt, da ursprünglich bereits zum 18.03.2013 gemeldet werden muss.) mitzuteilen. Zurzeit (Amtszeit 2008/2013) wird die Stadt Bad Münstereifel durch den Stadtverordneten Anton Schmitz als entsandten Delegierten vertreten. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Amt auch für eine weitere Amtszeit wahrzunehmen. Bürgermeister Alexander Büttner wurde 2008 in Abstimmung mit den übrigen Gebietskörperschaften von diesen zum Delegierten gewählt. 2. Rechtliche Würdigung Die Stadt Bad Münstereifel ist auf Grund ihrer Beitragseinheit mit einem Wert von 1,2555 berechtigt, einen Delegierten zu entsenden. Für die Beitragsteileinheit in Höhe von 0,2555 werden mit den Beitragsteileinheiten der übrigen Gebietskörperschaften weitere Delegiertensitze gebildet, die Seite 3 von Ratsdrucksache 1030-IX in einer Wahlversammlung am 28. März 2013 vergeben werden. Hierzu findet eine vorherige Absprache der Gebietskörperschaften untereinander statt. Da andere Kommunen höhere Beitragsteileinheiten zur Verfügung haben als Bad Münstereifel, wird Bürgermeister Alexander Büttner möglicherweise nicht mehr als gewählter Delegierter Mitglied der Delegiertenversammlung sein. Gemäß § 16 Abs. 5 ErftVG müssen mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden einer Vertretung der Gebietskörperschaft angehören (sog. Politikerprivileg). Hierbei ist der Bürgermeister als Vertreter der Verwaltung und nicht als Vertreter der Gebietskörperschaft anzusehen. Unter Berücksichtigung des politischen Proporzes, des Politikerprivilegs und der erforderlichen Vorabstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften muss der zu entsendende Delegierte der Ratvertretung angehören. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Jedes Ratmitglied kann entsandt werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel entsendet gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Erftverband (ErftVG) in der zur Zeit gültigen Fassung den/die Stadtverordnete/n _______________________ in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes (Amtszeit 2013/2018).