Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Bad Münstereifel, John-Wiles-Straße gegenüber der Straße "Am Herrenbusch")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
152 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
24.01.13, 18:17
Aktualisiert
24.01.13, 18:17
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Bad Münstereifel, John-Wiles-Straße gegenüber der Straße "Am Herrenbusch") Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Bad Münstereifel, John-Wiles-Straße gegenüber der Straße "Am Herrenbusch")

öffnen download melden Dateigröße: 152 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.11.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 966-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Bad Münstereifel, John-Wiles-Straße gegenüber der Straße „Am Herrenbusch“ __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 966-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Anfrage zur baulichen Entwicklung des Flurstückes Nr. 5280, Flur 1 in der Gemarkung Bad Münstereifel vor. Es handelt sich um den Bereich östlich der „John-Wiles-Straße“ und gegenüber der Straße „Am Herrenbusch“. Geplant ist die Ermöglichung mindestens eines Wohnhauses. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Um eine weitere bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines neuen oder die Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 75 „Westliche Ashfordstraße“ erforderlich. Die Einleitung der erforderlichen bauleitplanerischen Schritte und die Übernahme der Kosten bietet der Antragsteller an. Die John-Wiles-Straße ist mit einem dauerhaft winterfesten Belag asphaltiert. Allerdings ist die Straße max. 3 m breit und es fehlen sämtliche Entwässerungseinrichtungen. Auch bedarf es zur Wasserversorgung der Verlängerung der bestehenden öffentlichen Leitungen. Zur Sicherstellung der Erschließung bedarf es eines Vertrages mit dem Bauherren. Über bauliche Entwicklungen im Bereich John-Wiles-Straße/Ashfordstraße wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach beraten. Die bauliche Entwicklung ist bisher auf eine Bebauung entlang der Ashfordstraße begrenzt. Es wurde auf die Einbeziehung des rückwärtigen (westlichen) Bereichs verzichtet, da man davon ausgeht, dass sich bedingt durch das ansteigende Gelände Gebäudehöhen ergeben, die sich negativ auf die Stadtsilhouette auswirken. Im hier beantragten Bereich wird diese Problematik nicht in dem Maße gesehen, es müssen jedoch grundsätzliche Überlegungen angestellt werden. Die jetzt angestrebte Bebauung erfordert den Ausbau der John-Wiles-Straße oder den Bau einer neuen unterhalb liegenden Erschließungsstraße. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Entwicklungen dann nur auf diese Teilfläche beschränkt werden kann. Interesse an der Bebauung der weiteren Wohnbauflächen wurde in den vergangenen Jahren mehrfach bekundet. Auch grenzt das betreffende Grundstück im Norden unmittelbar an ein städtisches Grundstück. Sollte eine weitere Entwicklung angestrebt werden, ist es erforderlich, für den Gesamtbereich ein Entwicklungskonzept aufzustellen, um darauf folgend für diesen Abschnitt einen Bebauungsplan zu erlassen. Zudem muss die Erschließung über den Abschluss entsprechender Erschließungsverträge gesichert werden. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauNVO NRW. Die erforderlichen bauleitplanerischen Verfahren werden auf der Grundlage des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die weitere bauliche Entwicklung würden Baumöglichkeiten u. a. auch für junge Familien geschaffen werden. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller ein Konzept für die John-Wiles-Straße und einen Bebauungsplanvorschlag für Baumöglichkeiten in diesem Bereich zu entwickeln.