Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
152 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
24.01.13, 18:17
Aktualisiert
24.01.13, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.11.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 966-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Bad Münstereifel, John-Wiles-Straße gegenüber der
Straße „Am Herrenbusch“
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 966-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Anfrage zur baulichen Entwicklung des Flurstückes Nr. 5280, Flur 1 in der Gemarkung Bad
Münstereifel vor. Es handelt sich um den Bereich östlich der „John-Wiles-Straße“ und gegenüber der
Straße „Am Herrenbusch“. Geplant ist die Ermöglichung mindestens eines Wohnhauses.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Um eine weitere bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines neuen
oder die Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 75 „Westliche Ashfordstraße“ erforderlich.
Die Einleitung der erforderlichen bauleitplanerischen Schritte und die Übernahme der Kosten bietet der
Antragsteller an.
Die John-Wiles-Straße ist mit einem dauerhaft winterfesten Belag asphaltiert. Allerdings ist die Straße
max. 3 m breit und es fehlen sämtliche Entwässerungseinrichtungen. Auch bedarf es zur Wasserversorgung der Verlängerung der bestehenden öffentlichen Leitungen. Zur Sicherstellung der Erschließung
bedarf es eines Vertrages mit dem Bauherren.
Über bauliche Entwicklungen im Bereich John-Wiles-Straße/Ashfordstraße wurde in den vergangenen
Jahren bereits mehrfach beraten. Die bauliche Entwicklung ist bisher auf eine Bebauung entlang der
Ashfordstraße begrenzt.
Es wurde auf die Einbeziehung des rückwärtigen (westlichen) Bereichs verzichtet, da man davon ausgeht, dass sich bedingt durch das ansteigende Gelände Gebäudehöhen ergeben, die sich negativ auf
die Stadtsilhouette auswirken.
Im hier beantragten Bereich wird diese Problematik nicht in dem Maße gesehen, es müssen jedoch
grundsätzliche Überlegungen angestellt werden.
Die jetzt angestrebte Bebauung erfordert den Ausbau der John-Wiles-Straße oder den Bau einer neuen
unterhalb liegenden Erschließungsstraße. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Entwicklungen dann nur
auf diese Teilfläche beschränkt werden kann. Interesse an der Bebauung der weiteren Wohnbauflächen
wurde in den vergangenen Jahren mehrfach bekundet. Auch grenzt das betreffende Grundstück im
Norden unmittelbar an ein städtisches Grundstück.
Sollte eine weitere Entwicklung angestrebt werden, ist es erforderlich, für den Gesamtbereich ein Entwicklungskonzept aufzustellen, um darauf folgend für diesen Abschnitt einen Bebauungsplan zu erlassen.
Zudem muss die Erschließung über den Abschluss entsprechender Erschließungsverträge gesichert
werden.
2. Rechtliche Würdigung
Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauNVO NRW. Die erforderlichen bauleitplanerischen Verfahren werden auf der Grundlage des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die weitere bauliche Entwicklung würden Baumöglichkeiten u. a. auch für junge Familien geschaffen werden.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller ein Konzept für die John-Wiles-Straße und einen
Bebauungsplanvorschlag für Baumöglichkeiten in diesem Bereich zu entwickeln.