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Beschlussvorlage (Anfrage zur Errichtung einer Tagespflegestation in Bad Münstereifel-Wald, Webersbenden, Gewerbegebiet, Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 184)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
24.01.13, 18:17
Aktualisiert
24.01.13, 18:17
Beschlussvorlage (Anfrage zur Errichtung einer Tagespflegestation in Bad Münstereifel-Wald, Webersbenden, Gewerbegebiet, Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 184) Beschlussvorlage (Anfrage zur Errichtung einer Tagespflegestation in Bad Münstereifel-Wald, Webersbenden, Gewerbegebiet, Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 184) Beschlussvorlage (Anfrage zur Errichtung einer Tagespflegestation in Bad Münstereifel-Wald, Webersbenden, Gewerbegebiet, Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 184)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.01.2013 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 996-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage zur Errichtung einer Tagespflegestation in Bad Münstereifel-Wald, Webersbenden, Gewerbegebiet, Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 184 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 996-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Anfrage für die grundsätzliche Zulässigkeit zur Errichtung einer teilstationären Tagespflegeeinrichtung auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück Nr. 184 – Bad Münstereifel-Wald, Webersbenden – vor. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ der folgende Festsetzungen enthält: GE 1, GRZ 0,8, GFZ 1,6. Das geplante Gebäude soll in 2-geschossiger Bauweise nebst Keller errichtet werden. Bei der geplanten Einrichtung handelt es sich um eine teilstationäre Tagespflegeeinrichtung mit einer max. Belegungszahl vom 45 Personen. Im Kellergeschoss sind 12 bis 15 Tagespflegeplätze geplant, für Tagespflegegäste, die physisch (körperlich) mobil sind. Im EG ist eine Tagespflegeeinrichtung mit 12 – 15 Pflegeplätzen mit alten- und behindertengerechter Ausstattung nebst Ruheräumen und Küche zu therapeutischen Zwecken geplant. Zudem soll ein Snoozelraum (Raum mit Klang- und Lichteffekten zur Therapie u. a. von geistigen Behinderungen) eingerichtet werden. Im 1. OG sind weitere 12 – 15 Tagespflegeplätze geplant. Auch sollen hier Räumlichkeiten zur Nutzung einer Wohngruppe, eventuell mit Hospizversorgung, die auch für die Nutzung der Kurzzeitpflege dienen, errichtet werden. Die Zielgruppen sind Pflegebedürftige der Pflegestufen 0 bis III mit einem erheblichen oder erhöhten Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Dies sind Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen. Es bestünde durch die geplante Einrichtung ein ergänzendes Angebot für die Betreuung pflegebedürftiger Personen, die ohne diese Möglichkeit der Teilbetreuung durch Dritte nur in einem Pflegeheim untergebracht werden könnten. Denn hierdurch wird es Angehörigen ermöglicht, ihre pflegebedürftigen Mitmenschen selbst zu betreuen, wenn es z. B. ihre Erwerbstätigkeit zulässt und ansonsten ambulante Betreuung in Anspruch nehmen zu können. So wird eine Heimunterbringung in vielen Fällen nicht zwangsläufig notwendig und die vorzugsweise älteren Mitbürger können zeitweise bis überwiegend in ihrer gewohnten Umgebung mit ihnen vertrauten Mitmenschen verweilen. Ein Zielgruppen- sowie Standortanalyse wurde seitens der Antragsteller durchgeführt und positiv bewertet. Bevor hierzu detaillierte Planunterlagen vorgelegt werden, soll grundsätzlich abgeklärt werden, ob die geplante Maßnahme auf dem gewählten Grundstück planungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Die Erschließung ist sichergestellt. Gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO NRW können im einem festgesetzten Gewerbegebiet Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden. Die geplante Einrichtung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als eine solche Anlage zu werten. Ob hierfür eine Ausnahme erteilt werden kann, hängt vom Störgrad des umliegenden Gewerbegebietes bzw. die Wirkung der geplanten Einrichtung auf das vorhandene Gewerbegebiet ab. Dies wäre in einem späteren Baugenehmigungsverfahren abzuklären. Zunächst geht es darum, zu entscheiden, ob eine solche Einrichtung grundsätzlich zulässig ist und ob der beabsichtigte Standort hierfür in Frage kommt. Seitens der Verwaltung kann derzeit keinerlei störende Wirkung des umliegenden Gewerbes erkannt werden. Ebenso sind keine Beeinträchtigungen der geplanten Einrichtung auf das umliegend vorhandene Gewerbe erkennbar. Bei der geplanten Einrichtung handelt es sich nicht um ein Altenheim, sondern um eine Teilpflegeeinrichtung zur ergänzenden Betreuung pflegebedürftiger Personen, die seitens der Verwaltung als Konzept begrüßt wird. Seitens der Verwaltung bestehen weder gegen die geplante Nutzung noch gegen den gewählten Standtort aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Dem Vorhaben sollte grundsätzlich zugestimmt werden. 2. Rechtliche Würdigung Seite 3 von Ratsdrucksache 996-IX Das Vorhaben ist genehmigungspflichtig im Sinne des BauGB, der BauNVO NRW und der BauO NRW. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Unsere älter werdende Gesellschaft benötigt in der heutigen Zeit gerade für Personen oder Familien, die Ihre Angehörigen zeitweise pflegen können und wollen, solche Angebote. 7. Beschlussvorschlag: Gegen die Errichtung einer teilstationären Tagespflegeeinrichtung auf dem Grundstück Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück Nr. 181 bestehen seitens der Stadt Bad Münstereifel keine Bedenken. Dem Vorhaben wird zugestimmt.