Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 18:17
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.03.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 991-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
19.03.2013
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
21. Änderung des Flächennutzungsplanes Iversheim, Arloffer Weg
hier: Abwägungsbeschlüsse, abschließender Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Mittel stehen haushalts( ) Deckung:
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 991-IX
1. Sachverhalt:
Die Entwurfsunterlagen für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Iversheim „Arloffer Weg“ wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, ebenfalls wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange beteiligt.
Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den erforderlichen Abwägungsbeschlüssen werden nachgereicht. Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.
Die Bedenken der Unteren Landschaftsbehörde wurden gemeinsam mit dieser ausgeräumt. Ein
entsprechendes Schreiben wird von dieser Behörde noch erwartet.
Im Verfahren sind nun die Abwägungsbeschlüsse sowie der abschließende Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten übernimmt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
2.
3.
Zu dem im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Iversheim „Arloffer Weg“ wird abschließend beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen.