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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 991-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
19.03.13, 18:22
Aktualisiert
19.03.13, 18:22
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 991-IX) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 991-IX)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Iversheim „Arloffer Weg“ Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012 statt. A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange lfd. Nr. Anregung durch Datum 01 Straßen NRW 19.07.2012 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Baumaßnahmen in Bezug auf die Anbauverbotszone entlang der B 51 bedürfen der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Schutzmaßnahmen gegen Lärm durch den Verkehr auf der B 51 wurden nicht geprüft, notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. 02 Kreis Euskirchen wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wurde umgeDer Hinweis ist in den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufge- setzt. nommen. Lärmschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Hierzu werden im B-Plan-Verfahren Regelungen getroffen. Der Hinweis wurde umgesetzt. 23.07.2012 Untere Landschaftsbehörde: und Die Bedenken konnten im Bebauungs- Kenntnisnahme. 18.03.2013 plan Nr. 78 ausgeräumt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Träger der Landschaftsplanung: Die Bedenken konnten im Bebauungs- Kenntnisnahme. plan Nr. 78 ausgeräumt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Untere Wasserbehörde: Grundsätzlich wird die Abwasserbeseitigung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geregelt. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen daher keine Bedenken, wenn bei der Realisierung des B-Planes die dort gemachten Angaben 1 Die Realisierung des B-Planes Nr. 78 erfolgt im Parallel-Verfahren. Die erforderlichen Regelungen werden in diesem Verfahren getroffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. berücksichtigt werden. Auch aus anderen Teilbereichen des Wasserrechts bestehen keine Bedenken. 2