Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
19.03.13, 18:22
Aktualisiert
19.03.13, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Iversheim „Arloffer Weg“
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012 statt.
A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
01
Straßen NRW
19.07.2012 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Baumaßnahmen in Bezug auf die Anbauverbotszone entlang der B 51 bedürfen der Zustimmung des Straßenbaulastträgers.
Schutzmaßnahmen gegen Lärm durch
den Verkehr auf der B 51 wurden nicht
geprüft, notwendige Maßnahmen gehen
zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
02
Kreis Euskirchen
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wurde umgeDer Hinweis ist in den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufge- setzt.
nommen.
Lärmschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Hierzu
werden im B-Plan-Verfahren Regelungen getroffen.
Der Hinweis wurde umgesetzt.
23.07.2012 Untere Landschaftsbehörde:
und
Die Bedenken konnten im Bebauungs- Kenntnisnahme.
18.03.2013 plan Nr. 78 ausgeräumt werden.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Träger der Landschaftsplanung:
Die Bedenken konnten im Bebauungs- Kenntnisnahme.
plan Nr. 78 ausgeräumt werden.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Untere Wasserbehörde:
Grundsätzlich wird die Abwasserbeseitigung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geregelt. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen daher keine Bedenken, wenn bei der Realisierung des
B-Planes die dort gemachten Angaben
1
Die Realisierung des B-Planes Nr. 78
erfolgt im Parallel-Verfahren. Die erforderlichen Regelungen werden in diesem
Verfahren getroffen.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
berücksichtigt werden.
Auch aus anderen Teilbereichen des
Wasserrechts bestehen keine Bedenken.
2