Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:20
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung
STADT Bad Münstereifel
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Arloffer Weg“
Begründung
gemäß § 5 Abs. 5 BauGB vom 30.07.2011 (BGBl.I S.1509)
in der zurzeit gültigen Fassung
1.0
Vorgaben zur Planung
Gemäß § 1 BauGB ist es die Aufgabe der Gemeinde, durch Bauleitplanung die bauliche und
sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gebiet vorzubereiten und zu leiten.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel erlangte im Jahr 2000 seine Rechtskraft und wurde bis heute durch einige Änderungen modifiziert. Mit diesem Verfahren ist die
21. Änderung vorgesehen.
2.0
Anlass und Lage
Der Arloffer Weg im Ortsteil Iversheim wurde ausgebaut. Da eine Wendeanlage fehlt, soll
diese am Ende der vorhandenen Bebauung neu erstellt werden. Hierbei soll die Bebauung
am Ende der Straße durch wenige Häuser abgerundet werden.
Die planerische Grundlage hierfür soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78
„Iversheim – Arloffer Weg“ und parallel gem. § 8 BauGB hierzu der Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich nordöstlich von Iversheim angrenzend an die vorhandene Bebauung am Ende des Arloffer Weges zwischen B 51
und Erft.
3.0
Verfahren
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am
23.03.2010 den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1)
BauGB für diesen Bereich gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom
12.04. bis einschließlich 23.04.2010 statt. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB erfolgte durch Schreiben vom 08.04.2010.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom
25.06. bis einschließlich 25.07.2012. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2012.
Der Feststellungsbeschluss zur 21. Flächennutzungsplan Änderung wurde am ………... vom
Rat der Stadt Bad Münstereifel beschlossen.
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Stadt Bad Münstereifel
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
4.0
Begründung
Planungsrechtliche Situation
Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Im Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist
der Änderungsbereich als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die Zustimmung der Bezirksregierung zur Flächennutzungsplan Änderung gemäß § 20 Landesplanungsgesetz erfolgt am 30.01.2003.
Rechtwirksamer Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist das Plangebiet als Außenbereich
(landwirtschaftliche Fläche und Grünfläche entlang der Erft) dargestellt. Für die im Rahmen
dieser Bebauungsplanaufstellung angestrebte geringfügige Wohnbauflächenausweisung ist
somit eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Bestehendes Planrecht
Die Flurstücke liegen im Außenbereich.
5.0
Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Derzeitige Nutzung
Das Flurstück 214 südöstlich des Arloffer Weges ist als Pferdeweide genutzt, dort ist kein
Bewuchs vorhanden. Lediglich entlang der Erft gibt es eine Begrünung mit Sträuchern und
Bäumen, die erhalten bleiben soll.
Die beiden Flurstücke 216 und 217 nordöstlich des Arloffer Weges sind ebenfalls als Weide
genutzt, dort stehen jedoch einige ältere Obstbäume im vorderen Bereich, die nicht erhalten
werden können. Die Begrünung zur B 51 und im Osten soll ebenfalls größtenteils erhalten
bleiben und ergänzt werden.
Zukünftige Nutzung
Der Arloffer Weg soll um weitere ca. 55 m ausgebaut und mit der erforderlichen Wendeanlage gemäß EAE ergänzt werden. Hierdurch können drei Flurstücke nordöstlich des Arloffer
Weges erschlossen und als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die restlichen Flächen
bleiben private Grünflächen.
6.0
Umweltverträglichkeit / Umweltbericht im Bauleitplanverfahren
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplanes,
der Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ aufgestellt.
Um Doppelprüfungen auf den verschiedenen Planebenen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) und bei der Vorhabensgenehmigung zu vermeiden, ist gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5
BauGB / § 17 UVPG (Abschichtungsregelung) eine Umweltprüfung, wenn sie auf einer Planebene (hier B-Plan Verfahren) durchgeführt worden ist bzw. wird, auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen zu beschränken.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
zum Bebauungsplan dokumentiert.
7.0
Flächenbilanz
Das Plangebiet umfasst ca. 5.689 qm, die sich aufgliedern in:
Wohnbaufläche
2.337 qm
private Gartenfläche 1.759 qm
private Grünfläche 1.187 qm
Verkehrsfläche
406 qm
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Stadt Bad Münstereifel
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
8.0
Begründung
Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in dem landschaftspflegerischen Begleitplan
zum Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ entsprechend festgesetzt. Gemäß § 2a BauGB
wird eine Umweltprüfung durchgeführt, der Detaillierungsgrad wird mit den beteiligten
Fachämtern und Umweltbehörden abgestimmt.
Die Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel-Arloff-Kalkar sowie der
Hochwasserschutz der Erft werden berücksichtigt und bleiben unverändert. Aufgrund der
besonderen Mutterbodenqualität und Naturnähe sollte der abgeschobene Oberboden im
Rahmen von Baumaßnahmen auf den Grundstücken verbleiben.
Bad Münstereifel, den
Alexander Büttner
(Bürgermeister)
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