Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.04.2013
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1027-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsberuhigung Arloff "In der Fließ"/Kirspenich "Im Floting";
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.02.2013
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1027-IX
1. Sachverhalt:
Beide Straßen befinden sich bereits derzeit in einer Zone 30.
A: „In der Fließ“
In der Straße „In der Fließ“ wurden zudem seinerzeit zur Verkehrsberuhigung Pflanzkübel aufgestellt, deren Standorte jedoch immer wieder ohne Zustimmung der Stadt Bad Münstereifel verändert werden.
Bereits 2011 und 2012 fanden dort daher Verkehrsmessungen und Ortsbesichtigungen aufgrund
der Initiative der mittlerweile verstorbenen Kreistagsabgeordneten Ulrike Tilz statt.
Damals befand die Verkehrskommission, dass die Durchsetzung der Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h nur durch bauliche Veränderungen (Baumscheiben, Pflanzbeete, Fahrbahnverschwenkungen o. ä.) realisierbar ist, da die gerade verlaufende Straße weit eingesehen und auch aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit problemlos mit erhöhter Geschwindigkeit befahren werden
kann.
Bauliche Veränderungen wären jedoch beitragspflichtig und der ggf. anfallende städt. Kostenanteil
müsste im Haushalt finanziert werden, so dass dies nicht realisierbar und auch nicht politisch gewollt erscheint.
Über zwei Monate andauernde Verkehrsmessungen im Bereich „In der Fließ“ im Sommer 2011
haben ergeben, dass das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle verhältnismäßig hoch ist.
Dies lässt auf eine vermehrte Nutzung insbesondere der Straße "In der Fließ" schließen, welche
den Verkehrsteilnehmern offensichtlich als Abkürzung und gleichzeitig als Ausweichmöglichkeit für
die Ampelanlage im Kreuzungsbereich der B 51 und der L 11 und den beschrankten Bahnübergang aus Richtung Süden dient. In einem zweiwöchigen Messzeitraum wies die Straße "In der
Fließ" in Fahrtrichtung Süd-West (Iversheim) ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen
(DTV) von 318 Fahrzeugen auf. In der Gegenrichtung Nord-Ost (Richtung Arloff) betrug das DTV
im Zeitraum vom 06.07.2011 bis 20.07.2011 246 Fahrzeuge. Es ist davon auszugehen, dass es
sich bei diesen Verkehrsteilnehmern nicht ausschließlich um Anwohner der Straße "In der Fließ"
handelt.
Neben dem Verkehrsaufkommen ist gleichzeitig die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen
worden.
Diese -sowie erneute Geschwindigkeitsüberprüfungen vom 12. bis 26.03.2013- haben ergeben,
dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowohl in Fahrtrichtung Iversheim wie
auch in Richtung Arloff in der Straße "In der Fließ" von ca. der Hälfte der Verkehrsteilnehmer nicht
eingehalten wird. Jedoch fahren dort weniger als 1 % der Fahrzeuge schneller als 45 km/h und
immerhin ca. 60 % der Fahrzeuge fahren nicht schneller als 40 km/h.
D. h. die vorhandenen Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen weniger im Vordergrund als die
hohe Anzahl der Verkehrsteilnehmer.
Mögliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung "In der Fließ":
Gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO Verbot der Durchfahrt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge durch das Zeichen
260 mit dem Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei"
Durch das Vorschriftszeichen 260 wird das Befahren der Straße für die oben genannten Fahrzeuge verboten. Ausgenommen ist lediglich der Anliegerverkehr sofern das Zusatzzeichen 1020-30
"Anlieger frei" angebracht ist.
Als berechtigter Anlieger gilt, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder mit
einem Grundstückseigentümer dieser Straße in eine Beziehung treten will. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist laut Bayerischem Oberlandesgericht
ausreichend. Da diese Absicht jedoch nicht bei jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren ist, ist davon auszugehen, dass die Straße "In der Fließ" weiterhin zahlreichen Verkehrsteilnehmern als Abkürzung dienen wird.
Diese Maßnahme zur Verkehrsberuhigung wäre daher denkbar, jedoch vermutlich nicht sehr effektiv.
Eine weitere denkbare Verkehrsberuhigungsmaßname könnte das Anbringen von Bremsschwellen sein, welche dazu beitragen würden, dass die Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene
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Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einhalten würden. Außerdem würden die im Vergleich zu anderen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen kostengünstigen Bremsschwellen die Straße "In der
Fließ" für Verkehrsteilnehmer unattraktiv machen, sodass gleichzeitig dem erhöhten Verkehrsaufkommen entgegen gewirkt würde.
Gegen die Anbringung von Bremsschwellen spricht neben der Behinderung von Rettungs- und
Winterräumdienst das Ansteigen von Lärm- und Schadstoffemissionen, da die Fahrzeuge nach
Überfahren der Bremsschwelle meist wieder beschleunigen und dadurch sowohl Lärm entsteht
wie auch Schadstoffe freigesetzt werden.
Weiterhin müsste überprüft werden, ob die finanzielle Lage der Stadt ein Anbringen von Bremsschwellen ermöglicht.
Weiterhin möglich wäre gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 2 StVO die Einrichtung einer Einbahnstraße durch
das Zeichen 220 und gem. § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO Verbot der Einfahrt durch das Zeichen 267 am
Ende der Einbahnstraße.
Dazu würde das Vorschriftszeichen 220 (Einbahnstraße) hinter dem Abzweig der neuen „GünterDiederichs-Straße“ angebracht. Die Straße "In der Fließ" könnte so von der B 51 in Richtung
Bahnhofsstraße befahren werden. Das Befahren des davor liegenden südlichen Teil der Straße
"In der Fließ“ wäre aufgrund des Ladeverkehrs des Hammerwerkes (Sandschüttkegel) in beiden
Fahrtrichtungen zulässig.
Das Verkehrzeichen 267 "Verbot der Einfahrt" würde dann an der Einfahrt in die Straße „In der
Fließ“ aus der „Bahnhofstraße“ angebracht werden. So können auch die Anwohner der „Münstereifeler Straße“ und des „Mozartweges“ die Straße "In der Fließ" über die „Günter-DiederichsStraße“ in beide Richtungen verlassen. Vor allem würden die Verkehrsteilnehmer so daran gehindert, die Straße "In der Fließ" als Ausweichmöglichkeit für die Ampelanlage im Kreuzungsbereich
B 51/L 11 zu nutzen.
B: „Im Floting“
Für die Straße „Im Floting“ lag der Verwaltung bereits eine persönliche Vorsprache eines Anwohners vor, so dass dort bereits in der 8. Kalenderwoche Verkehrsmessungen in Fahrtrichtung Süden erfolgten und in der 9. in Fahrtrichtung Norden vorgenommen wurden.
Die Auswertung über zwei Wochen ergab, dass dort in beiden Fahrtrichtungen insgesamt lediglich
98 Fahrzeuge täglich fahren (DTV). Zudem ist die Fahrbahn nur auf einer Breite von ca. 3,70 m
befestigt. In drei kurzen Teilabschnitten ermöglicht die Mitbenutzung des unbefestigten Seitenstreifens dort überhaupt Begegnungsverkehr. Dies hat zur Folge, dass lediglich ca. 14 % -somit
täglich max. 15 Fahrzeuge- die zulässige Geschwindigkeit überschreiten. Nur 0,3 % fahren dort
schneller als 45 km/h.
Die geringe Fahrbahnbreite und die Vielzahl der Grundstücksein-/ausfahrten ermöglichen bauliche
Verkehrsberuhigungen nicht.
Gegen die Anbringung von Bremsschwellen spricht neben der Behinderung von Rettungs- und
Winterräumdienst das Ansteigen von Lärm- und Schadstoffemissionen, da die Fahrzeuge nach
Überfahren der Bremsschwelle meist wieder beschleunigen und dadurch sowohl Lärm entsteht
wie auch Schadstoffe freigesetzt werden.
Weiterhin müsste überprüft werden, ob die finanzielle Lage der Stadt ein Anbringen von Bremsschwellen ermöglicht.
Die Beschränkung auf Anliegerverkehr oder die Einrichtung als Einbahnstraße erscheint wegen
des geringen DTV als nicht opportun.
2. Rechtliche Würdigung
Alle möglichen Maßnahmen bedürfen der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Diese
entscheidet in Abstimmung mit der Verkehrspolizei und der Stadt als Straßenbaulastträgerin.
Ein Ortstermin wird noch vor der Sitzung des Ausschusses erfolgen. Die Verwaltung wird hierüber
in der Sitzung mündlich berichten.
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3. Finanzielle Auswirkungen
Pro anzubringendem Verkehrszeichen sind ca. 80 Euro für Sach- und Personalaufwand anzusetzen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Das Aufstellen der Verkehrszeichen wird durch städt. Beschäftigte übernommen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
A: „In der Fließ“
Um das Verkehrsaufkommen im Bereich "In der Fließ“ zu senken, wird folgendes vorgeschlagen:
- An der Ecke „Günter-Diederichs-Straße“/“In der Fließ“ wird das Vorschriftszeichen 220 "Einbahnstraße" für die Straße „In der Fließ“ in Richtung „Bahnhofstraße“ angebracht.
- An der Ecke „Bahnhofsstraße“/“In der Fließ“ wird das Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" angebracht.
- Es ist jedoch ratsam, zuvor die Anlieger entsprechend anzuhören.
Von den nachfolgenden Alternativen wird abgeraten:
- Bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind für die Anlieger beitragspflichtig und daher zurzeit nicht opportun. Zudem ist der städt. Kostenanteil nicht im Haushalt finanzierbar.
- Die Einhaltung der Beschränkung auf Anliegerverkehr ist nicht überwachbar und wird nicht den
gewünschten Erfolg haben.
- Die Installation von Bremsschwellen ist wegen der der Behinderung von Rettungs- und Winterräumdienst und dem Ansteigen von Lärm- und Schadstoffemissionen nicht ratsam.
B: „Im Floting“
Es wird folgendes vorgeschlagen:
- Im Sommerhalbjahr dort erneut Messungen vorzunehmen. Sollte sich eine wesentlich andere
Verkehrssituation zeigen, sollte hierüber erneut beraten werden.
- Von den nachfolgenden Alternativen wird abgeraten:
Bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind dort nicht möglich.
- Die Beschränkung auf Anliegerverkehr oder die Einrichtung als Einbahnstraße erscheint wegen
des geringen DTV als nicht opportun.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
A: „In der Fließ“
Sofern die Verkehrskommission den Vorschlag der Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen der
Einmündung der „Günter-Diederichs-Straße“ und der „Bahnhofstraße“ in Fahrtrichtung Norden
befürwortet, sind die Anlieger hierzu anzuhören. Das Ergebnis ist zur Beratung dem Ausschuss
vorzulegen.
B: „Im Floting“
Im Sommerhalbjahr sind dort erneut Verkehrsmessungen vorzunehmen. Sollte sich eine wesentlich andere Verkehrssituation zeigen, ist die Auswertung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.