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Beschlussvorlage (Neufassung der Marktsatzung der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25
Beschlussvorlage (Neufassung der Marktsatzung der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Neufassung der Marktsatzung der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.04.2013 - Der Bürgermeister Az: 32-36-01 Nr. der Ratsdrucksache: 1068-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2013 Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neufassung der Marktsatzung der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1068-IX 1. Sachverhalt: Die bestehende Satzung der Stadt Bad Münstereifel zur Regelung der Teilnahme an den von der Stadt veranstalteten Märkten und Kirmessen vom 17.12.1991 (Marktsatzung) ist seit Inkrafttreten nunmehr fast 22 Jahre unverändert gültig. Neben der Marktsatzung besteht seit dem gleichen Datum die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Märkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung und über die Zulassung zusätzliche Warenarten auf dem Wochenmarkt der Stadt Bad Münstereifel. Ordnungsbehördliche Verordnungen treten im Gegensatz zu gemeindlichen Satzungen nach § 32 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten per Gesetz außer Kraft. Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt ist am damit am 18.10.2012 außer Kraft getreten. 2. Rechtliche Würdigung Die Regelungen über das Marktwesen sind in Titel IV der Gewerbeordnung und hier insbesondere in den §§ 64 bis 69 konkret normiert und werden im Rahmen des gemeindlichen Satzungsrechtes nach der Gemeindeordnung näher gemeindebezogen konkretiesiert. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Da die erforderlichen bisherigen Regelungen in der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Märkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen auch durch Übernahme in die Marktsatzung fundamentiert werden können, wird vorgeschlagen, die Marktsatzung der Stadt Bad Münstereifel insgesamt neu zu fassen und hierin die erforderlichen bisher in der Ordnungsbehördlichen Verordnung enthaltenen Regelungen mit auf zu nehmen. Eine alternativ mögliche Neufassung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung sollte aus Deregulierungs- und Vereinfachungsgründen entfallen. Darüber hinaus ist der Verwaltung auch keine andere Stadt in NRW bekannt, in der parallel zur Marktsatzung noch eine Ordnungsbehördliche Verordnung für das Marktwesen besteht. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt. 7. Beschlussvorschlag: Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Bad Münstereifel zur Regelung der Teilnahme an den von der Stadt veranstalteten Märkten und Kirmessen wird beschlossen.