Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.04.2013
- Der Bürgermeister Az: 32-36-01
Nr. der Ratsdrucksache: 1068-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
14.05.2013
Rat
28.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neufassung der Marktsatzung der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1068-IX
1. Sachverhalt:
Die bestehende Satzung der Stadt Bad Münstereifel zur Regelung der Teilnahme an den von der
Stadt veranstalteten Märkten und Kirmessen vom 17.12.1991 (Marktsatzung) ist seit Inkrafttreten
nunmehr fast 22 Jahre unverändert gültig.
Neben der Marktsatzung besteht seit dem gleichen Datum die Ordnungsbehördliche Verordnung
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Märkten, Kirmessen und
ähnlichen Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung und über die Zulassung zusätzliche
Warenarten auf dem Wochenmarkt der Stadt Bad Münstereifel.
Ordnungsbehördliche Verordnungen treten im Gegensatz zu gemeindlichen Satzungen nach § 32
des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten per Gesetz außer Kraft.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt ist am damit am 18.10.2012 außer Kraft getreten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Regelungen über das Marktwesen sind in Titel IV der Gewerbeordnung und hier insbesondere
in den §§ 64 bis 69 konkret normiert und werden im Rahmen des gemeindlichen Satzungsrechtes
nach der Gemeindeordnung näher gemeindebezogen konkretiesiert.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Da die erforderlichen bisherigen Regelungen in der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Märkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen auch durch Übernahme in die Marktsatzung fundamentiert werden können,
wird vorgeschlagen, die Marktsatzung der Stadt Bad Münstereifel insgesamt neu zu fassen und
hierin die erforderlichen bisher in der Ordnungsbehördlichen Verordnung enthaltenen Regelungen
mit auf zu nehmen.
Eine alternativ mögliche Neufassung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung sollte aus Deregulierungs- und Vereinfachungsgründen entfallen.
Darüber hinaus ist der Verwaltung auch keine andere Stadt in NRW bekannt, in der parallel zur
Marktsatzung noch eine Ordnungsbehördliche Verordnung für das Marktwesen besteht.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt.
7. Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Bad Münstereifel zur Regelung der Teilnahme an
den von der Stadt veranstalteten Märkten und Kirmessen wird beschlossen.